Dagegen können wir nicht unwidersprochen lassen, daß bei Gemeindewahlen eine Orientierung der Bürgerschaft über die Ansichten der Kandidaten über gewisse Projekte statifinden soll.

Wohin würde eine derartige Forderung führen? Wo sollen die Kandidaten ibre Ansichten äußern und vor welcher Wählerschaft?

ES ist gebräuchlich, saß bei politischen Wahlen, bei Reichstags- und Landtagswahlen, die Kandidaten ihr Programm vsrlegen und erläutern. Wie steht es aber in Wirklichkeit mit der Ausführung des Programms? Wir sehen die Parteien nur in den strengsten politischen Forderungen als geschlossenes Ganzes aufmarschieren, bei nicht rein politischen Fragen aber sofort auseinandergehen.

Auf das Rathaus gehört bekanntlich aber keine Politik. Hier kommen hauptsächlich praktische Fragen zur Lösung. Diese treten an die Kollegien nur von Fall zu Fall heran; ein bestimmtes binden­des Gemeindeprogramm gibt es nicht und kann es nicht geben. Es wird sich kein Kollegium für seine Arbeit und für seine Beschlüsse schon zum voraus die Hände binden lassen.

Die Kollegien sind keine maschinellen Werk­zeuge, die auf eine Anregung der zentralen Arbeits­kraft einfach ihre Aufgabe vollbringen, sie haben vielmehr die Pflicht, die an sie herantretenden Pro­jekte nach bestem Wissen und Gewissen zu piüfen und danach ihre Entscheidung zu fällen. Es wäre bedauerlich, wenn j des Mitglied der Kollegien schon seine bestimmte Ansicht im voraus festgelcgt hätte, die Beratungen im Kollegium und die Referate über die zu beratenden Gegenstände müssen oft mit Noi- wendigkeit zu einer anderen Ansicht führen. Zll was sind überhaupt die Beratungen da? Sie sollen doch aufklärend wirken und jedem Mitglied die Bildung seiner Ansicht ermöglichen. Eine vorgefaßte Meinung entspricht nicht der Aufgabe und nicht der Würde der Kollegien.

Es würde sich aber jedes Mitglied auch eine Verfehlung gegen seinen Diensteid zu schulden kom­men lassen, wenn es aus Rücksicht für gewisse Sonderintercssen sich leiten ließe. In dem Eides- vorhalt heißt es ausdrücklich:Von der getreuen Erfüllung Ihrer Pflichten werden Sie durch keine Rücksichten oder Beweggründe irgend einer Art, weder durch Gefälligkeit, Fomilienverbindung oder Gaben, noch durch Feindschaft, Privatintercsse oder Menschenfurcht sich abwendig wachen lassen, viel­mehr stets und tn allem so handeln, wie Ihre Pflicht

es erfordert und wie Sie vor dem allwissenden Gott es zu verantworten sich getrauen".

Aus dem Eidesvorhalt geht unzweifelhaft hervor, daß die bürgerlichen Kollegien zu keinem Projekt im voraus Stellung nehmen können, sondern daß sie nur nach Würdigung aller gegebenen Um­stände ihre Stimme abgeben dürfen.

Eine Ausforschung der Kandidaten über ihre Stellung zu Fragen, die erst ihrer Lösung harren und die noch im Dunkel der Beratung liegen, würde zu Agitationen vor der Wahl führen, die nicht zum Wohle des Gemeinwesens ausfallen würden. Zum leidenschaftlichen Spielball von Privatinteressen dürfen die Kandidaten nicht gemacht werden. Jedes Mitglied der Kollegien hat das Gesamtwohl der Gemeinde im Auge zu behalten und hienach sich mit seinem Gewissen abzufinden.

Eine Anfeindung einzelner Mitglieder der bürgerlichen Kollegien über ihre Abstimmung ist daher ungerechtfertigt; jede persönliche Ansicht mit Ueberzeugung vorgebracht hat, ihre Berechtigung und ist dementsprechend anzuerkennen.

Aus oll den vorgebrachten Punkten ist es daher nicht angängig, einen Kandidaten mit vorge- schricbener Marschroute bei den Abstimmungen auf das Rathaus zu wählen, im Gegenteil ist von einem charakterfesten Kandidaten zu erw'rten, daß er sich seine cndgiltige Stellung zu den Gemetndeaufgaben Vorbehalten und seine Entschließungen nur nach reiflichster Ueberlegung treffen wird. X.

(Eingesandt.)

(Zur Brückenfrage.) Die städtischen Kollegien haben den Bau einer neuen Brücke, die ^.3640000 kosten soll, beschlossen. Dieser Be­schluß wird vorerst ohne allen Zweifel aufrecht erhalten werden, trotz der anonymen Proteste, die sich einzeln dag gen erheben.

Wenn aber die Herren R., S. und 2., wie sie glauben und wie es auch wahrscheinlich ist, die Ansicht des weitaus größten Teils unserer Bürger­schaft vertreten, dann müssen sie eben eine allgemeine Bücgerversammlung einberufen und eine, den bürgert. Kolleg en zu unterbreitende Protest-Resolution fassen. Es ist möglich, daß die Angelegenheit dann noch einmal zur Beratung kommt, denn viele Mit­glieder des Gemeinderats und Bürgerausschusses werden sich doch nochmal überlcg-n, ob sie, entgegen dem Wunsch von 350400 Bürgern (nach Annahme des Herrn L. müßten es etwa so viel sein) die

Verantwortung für eine so große und wirklich unnötige Ausgabe übernehmen können.

Auf die nächstjährigen Wahlen müßte das von großem Einfluß sein und die Erneuerung manch' eines Mandats dürfte in Frage kommen.

Im Geldpunkt ist auch der ruhigste Bürger empfindlich und angesichts der neuen Steuergesetz­gebung, die gar manch Einem in ihren Resultaten unangenehm überraschen wird, dürfte größte Spar­samkeit im städtischen Haushalt doppelt angezetgt sein. 8.

Standesamt Kakw.

Geborene.

31. Jan. Anna Martha, Tochter des Adolf Wengert, Masch.-Strickers.

4. Febr. Paul, Sohn des Josef Völter, Zimmer­

manns hier.

5. Anna Amalie. Tochter des Heinrich Feld­

weg. Schlossers.

5. Lina Martha. Tochter des Johs. Hummel,

Bahnarbeiters.

5 Paul Willy Emil. Sohn des Friedrich

Moros, Kutschers.

7. Karl Friedrich, Sohn des Friedrich Proß,

Masch.-Strickers.

10. Oskar Hermann Sohn des Hermann Stoll,

Bauwerkmeisters hier, e st o r b e n e.

30. Jan. Eduard Rudolf Zahn, Kaufmann, Witwer,

75 Jahre alt.

31. Mathilde Luise Schauder, geb. Fischer, Kauf­

manns Witwe, 73 Jahre alt.

3 Febr. Karl Jakob Giebenrath, Küfermeister, 57 Jahre alt.

6. Paul Völter, Sohn d. Josef Völter, Zimmer­

manns hier, 2 Tage alt.

8. Maria Hedwig Hopf. geb. Fritz. Ehefrau des

Friedrich Hopf, Bahnaufsehers hier.

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Amtliche and Privataustigr«.

Bekanntmachung,

bete, die Polizeistunde.

Es wird die Wahrnehmung gemacht, daß neuerdings Wirte und Gäste in den Wirtschaften der Meinung find, diePolizeistunde" sei vollständig aufgehoben, und insbesondere Singen und Musizieren sei in den Wirtschaften unbeschränkt gestattet, und daß deshalb den in Ausübung ihres Dienstes Ruhe gebietenden Schutzleuten Schwierigkeiten bereitet werden.

Es wird deshalb zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß

1. zwar das ruhig« uud austäudige Verweilen der Gäste in den Wirt­schaften ohne zeitliche Beschränkung gestattet ist;

2. aber jedes Singen und Musizieren, soweit nicht in Einzelfällen hiezu vorher die Erlaubnis des Orisvorstehers eingeholt worden ist, ferner alles Schreie« uud Lärme« in den Wirtschaften, soweit es nach außen störeud sich bemerkbar macht, zur Zeit der üblichen Nachtruhe, also auch schon vor 11 Uhr abends, verboten ist und a« de« Ruhestörer« als Nachtruhestörung oder grober Unfug nach 8 360,11 R.-Str.-G.-B. mit Geldstrafe bis zu 15V Mk. oder mit Haft bestraft werden kann;

3. derselben Strafe auch die Wirte verfallen, welche die Ruhestörung nicht tn wirksamer Weise verhindert, also geduldet haben. Von den Wirten wird erwartet, daß sie schon im Interesse des guten RufeS ihrer Wirt­schaften und in Rücksicht auf die Nachbarschaft jedem ungebührlichen Verhalten der Gäste mit Nachdruck entgegentreten.

Verfehlungen dieser Art werden inskünftige unnachsichtlich bestraft.

Calw, 10. Februar 1905.

Ttadtschultheißenamt.

Co nz.

Eicken ftlmunkokz-Verkimfe.

1) Siadtgemeiude Herreuberg: Am Mittwoch, de» 1. und Dounerstag» de« 2» März d. I.» aus Sladtwald und Spitalwald. Zu­sammenkunft am 1. vorm. 9 Uhr im Spitolwald (Staatsstraße Herrenberg Nagold). Abmarsch in der Stadt vom Marktplatz vorm. 8 Uhr (Fahrgelegenheit): 246 Eichen mit Fm.: 221 I., 114 II., 60 III., 30 IV. Kl.

2) K. Forstamt H-rr-«b-rg: Am Freitag, de« 3 März, aus Staatswald Lindach (bei Hildrizhausen) und Kctterlcshalde (bei Ehningen i. G.). Zusammenkunft vorm. 9 Uhr am Stellenhäusle bet Hildrizhausen: 174 Eichen mit Fm.: 133 I., 66 II., 45 III. Kl.

3) Gemeinde« Güllstei« u«d «öuchsbergr Am Samstag, de« 4. März. Zusammenkunft 10 Uhr Mönchberger Steige: 40 Eichen mit 80 Fm. I. und II. Kl.

4) «. Forftamt Herre«berg: Schwächere Eiche« und übriges

Laubholz: Am Montag, de« 6. März, mittags 12 Uhr, imAdler" zu Ehningen t. G. aus Stamswald Lindach und Ketterleshalde: 543 Eiche« mit Fm.: 91 IV., 147 V. Kl; 28 Rotbuche« mit Fm.: 1 I. 12 II. Kl.; 130 Weißbuche« mir Fm.: 4 II., 17 III. KI., sowie ca. 100 Rm. weiß- buchene Raget und Roller 2 Mir. lang; 24 Esche« mit Fm.: 4 III. Kl.: 4 LiUde« mit Fm.: 0,75 UI. Kl., 3 Elsbeer mit 0,58 Fm. III. Kl.. 254 Birke« mir Fm: 41 II, 52 III. Kl., 7 Erlen mit Fm.: 2 III Kl., 44 Aspen mit Fm.: 10 II, 6 III. Kl. Das Holz wird vormittags in den Schlägen von 8 Uhr an vorgezeigt.

Nähere Auskunft (betr. Besichtigung des Holzes, Fuhrlohn rc.), sowie Registerauszüge (bald!) über 2) und 4) durch das K. Forstamt Herrenberg, über 1) uud 3) durch die b tr. Waldmeisterämter.

Liebeuzell.

Stammholz-Verkauf.

Das in den Waldteilen Uni. Stetnach- wold. Obere Sommerholde und Unterlengenhardt angcfallene Quanium Langholz kommt unter den beim Stadlschultheißenamt dahier einzusehen- den Bedingungen tm

Submisstousweg

zum Verkauf und zwar 28,«« Fm. II. Kl., 43 13 Fm. III. Kl., 51,05 Fm. IV. Kl, 15.68 Fm. V. Kl.

Die Offerte auf die einzelnen Lose oder aus das ganze Quantum in ganzen und Zchntelsprozenten der Revteipreise in geschlossenem Couvert mit der AufschriftOffert auf das Nadelslammholz der Gemeinde Liebeuzell" sind spätestens bis Mittwoch, -e« 15. Februar 1SV5, vormittags 11 Uhr, zu welcher Zeit die E öffnung des Einlaufs, welcher die Submittenten an­wohnen können, stattfindet, beim Stadtschultheißenamt einzureichen.

Auszüge können von Waldmeister Kappus bezogen werden An demselben Tage, vormittags 1« Uhr. kommen aus denselben Waldteilen 14V Rm. Breunhol, und 15 Flächeulose Reistch im öffentl. Aufstreich zum Verkauf, wozu Liebhaber etngcladen werden.

Den 8. Februar 1905.

Gem emderat.

Wald Geringshalde und Calwerhalde 360 Stück Derbstangen I.III. Kl.,

250 Hopfenstangen,

155 Retsstangeu,

30 Rm. Buchenholz

verkauft.

Zusammenkunft morgens 9 Uhr auf der Talmühle.

Gemeinderat.

Stangen- u. Scheiter- Hotz-Ierkauf.

Am Douners­tag, de« 16. ds. Mts., vo« mor- ) gens S Uhr a«,

werden aus dem i bieflaen Gemeinde-