^ 17. Amts- und Anzeigeökatt für dm Bezirk Gakw. 8«

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LrschetnmigStag»: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. JnssrtionSpreiS 10 Pfg. pro Zeile fllr Stadt und BezirkSort«; außer Bezirk 12 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung

der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe nnd Handel betreffend die Abhaltung sine- Genoffenschastekurses für Schreiner und andere Holzhandwerker.

Unter der Voraussetzung genügender Beteilig­ung ist für die nächste Zeit die Abhaltung eines Unterrichtskurses für Werkgenossenschaften der Schreiner und anderer Holzhandwerker beabsichtigt, in welchem einzelne Handwerker behufs künftiger Errichtung neuer Genossenschaften mit den für deren Gründung, Einrichtung und Geschäfts­führung erforderlichen Kenntnissen ausgerüstet werden sollen, gleichzeitig aber auch Geschäfts­führern, Vorstands- und Aufstchtsratsmitgliedern bestehender Gmossenschaften Gelegenheit zur Er­weiterung ihrer Kenntnisse in Beziehung auf die Einrichtung und Verwaltung ihrer Genossenschaften gegeben sein soll.

Dieser Kurs, welcher in Stuttgart abgehalten werden, und dessen Dauer sich voraussichtlich auf 9 Tage erstrecken wird, soll am Montag den 3. April d. I. beginnen.

Der Unterricht soll folgende Fächer umfassen :

1) Buch- und Rechnungsführung und GeschäftS- proxis der Werkgenossenschaften der Holzhand­werker, als Hauptfach. (Lehrer: Verbands­revisor Schumacher, Stuttgart);

2) Anleitung zur Errichtung und Einrichtung von Handwerkergenossenschaften (Wanderlehrer Dr. Zwiesele, Stuttgart);

3) wichtigste Bestimmungen des deutschen Ge­nossenschaftsrechts (Rechtsanwalt Oßwald I., Ulm);

4) wirtschaftliche Bedeutung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für das Handwerk (Handwerkskammersekcetär Dr. Schaible, Stutt­gart);

Dienstag» Len 31. Zanuar 1905.

5) Belehrungen über Kraft- und Holzbearbeitungs­maschinen samt den hiezu gehörigen Werk­zeugen, Apparaten, Schutzvorrichtungen u. s. w. mit besonderer Berücksichtigung der Verhält­nisse in Genossenschaftsbetrieben: praktische Anleitung zur Behandlung und Instandhaltung jener Maschinen für Ungeübte (Wander­lehrer Dr. Zwiesele).

Den Aufwand für die Lehrerbesoldungen, Lehrmittel, Heizung, Beleuchtung und Reinigung des Unterrichtsraums und für sonstige mit der Ver­anstaltung des Kurses verbundene Nebenauslagen wird ebenso wie den Ersatz der den auswärtigen Kursteilnehmern bet einmaliger Hin- und Rückfahrt erwachsenden Fahrkosten die Zentralstelle für Ge­werbe und Handel aus ihren Mitteln bestreiten.

Außerdem werden den am Kurs teilnehmen­den, außerhalb Stuttgarts wohnenden Handwerkern, ohne daß hiezu der Nachweis einer besonderen Be­dürftigkeit erforderlich wäre, aus Mitteln der Handwerkskammern und Gemeinden Geldentschädig­ungen für Zeitversäumnis während der Kmsdauer und für erhöhten Lsbensaufwand während der Ab­wesenheit von ihrem Wohnort in der Höhe von täglich 78 gewährt.

An dem den Hauptteil des Kurses bildenden Unterricht in der genossenschaftlichen Buch- und Rechnungsführung und Geschäftspraxis sowie über Maschinenwesen können nur selbstänüige Holzhand­werker teilnehmen. Dagegen kann zu den an 3 Kurstagen stattfindenden, einen Teil des Kurses bildenden gemeinverständlichen Vorträgen über Ge­nossenschaftsrecht, Anleitung zur Errichtung und Einrichtung von Handwerkergenossenschaften und wtrtschaftl. Bedeutung der Erwerbs- und Wirl- schaftsgenossenschaften für das Handwerk (oben Ziff. 24) außerdem noch eine beschränkte Anzahl weiterer Teilnehmer insbesondere Vorstands­mitglieder und Sekretäre von Handwerkskammern, Gemeinde- u. Staatsbeamte sowie sonstige Freunde des Handwerks zugelassen werden.

Abonnementspr. ind. Stadtpr.Merlelj. Mk. I.IOincl.Trägerl. Vierteljahr!. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Verkehr Ml. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Anmeldungen für diesen Unterrichtskurs sind bis spätestens 15. Februar d. I. beim Sekretariat der Zentralstelle für Ge­werbe und Händel einzureichen, wobei falls es sich nicht nur um die Teilnahme an den für einen weiteren Zuhörerkceis bestimmten gemein­verständlichen Vorträgen über Genossenschaftsrecht u. s. w. (oben Ziff. 24) handelt anzugeben ist, ob der Angemeldete in der Maschinenbehand­lung bereits Uebung besitzt.

Stuttgart, 19. Januar 1905.

K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

Mosthaf.

Bekanntmachung,

betreffend die Veranstaltung eines Reister- nnd Gesellenkurses für Schuhmacher.

Die König!. Zentralstelle für Handel und Gewerbe wird in der Zeit vom 6. bis 18. Februar einen zweiwöchigen Fachkurs für Schuhmacher in Ulm veranstalten. In dem Kurs wird Unterricht im Maßnehmen, Leistenzurichten, Musterzeichnen rc. erteilt. Zugelaffen werden in erster Linie Hand­werksmeister; soweit angängig werden auch ältere Gesellen, welche sich selbständig zu machen im Be­griff sind, berücksichtigt.

Solchen Teilnehmern, welche besonders be­dürftig sind und dies durch Zeugnisse Nachweisen, kann aus Mitteln der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel zur Bestreitung der Kosten der Reise und des Aufenthalts am Ort der Abhaltung des Kurses ein innerhalb der vorhandenen Etatsmittel zu bemessender Beitrag gewährt werden. Gesuche um einen Beitrag sind mit der Anmeldung zum Kurs einzureichen; später einlaufende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Personen, welche an dem Kurs teilzunehmen wünschen, haben sich durch Vermittlung der örtlichen gewerblichen Vereinigungen bei uns anzumelden. Die letzteren werden ersucht, die Anmeldungen bis

Schminke.

Roman von Helene Lang-Anton.

(Fortsetzung.)

Der Zusatz Olgas: «Sie verstehen wohl, aber sprechen Sie nicht darüber/ verfehlte nicht seine Wirkung; denn aus der Schnelligkeit, mit welcher sich di« junge Frau empfahl, sah man die Lust, die skrndalöse Neuigkeit unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu verbreiten. Olga ging befriedigt ihres Weges, ohne GewiffmSbiffe über ihre neue Infamie zu empfinden. Nachmittags im Kurgarten sprach man von nichts anderem als von Frida Warnsdorf und ihrem Geliebten.

Frida Warnsdorf und Alfred v. Schmolling waren angekommen. Frida hatte zwei bescheidene Zimmer in einem Hotel zweiten Ranges inne, während Alfred im Offiziershause mit seinem Diener wohnte. Tagsüber widmete sie ihm ihre ganze Zeit. Schon um sechs Uhr morgens sah man da« junge, schlanke Mädchen neben seinem Rollstuhl gehen, und unbekümmert um alle neugierigen Blicke erwies sie ihm alle kleinen Liebesdienste gleich einer Frau ihrem geliebten Manne. Nachmittags bei schönem Wetter sah man Schmolling oft im Kurgarten auf Frida gestützt gehen. Nur das leichte Nachschleppen des Fußes und die eingefallenen Wangen sprachen von seinem langen Leiden. Ein Schimmern seltenen Glücks lag auf den Gesichtern des jungen Paares, das gleichgiltig gegen die große Menge still für sich lebte.

Die Fürsorge und aufopfernde Pflege Fridas wurden bald ein Gegen­stand der Bewunderung. Edeldenkende Menschen sahen nur zu bald, daß hier von einem Verhältnis in unlauterem Sinne nicht die Rede war. Man versuchte,

sich an die Künstlerin heranzudrängen, indem man ihr kleinere und größere Auf­merksamkeiten erwies; Frida vermied aber in zwar liebenswürdiger, aber umso entschiedener Weise jede Annäherung, sodaß die Menschen, die Nutzlosigkeit ihrer Bemühungen einsehend, sie und ihren geliebten Fred in Ruhe ließen. Um so erstaunter war man, als plötzlich ein anderes junges Paar in ihrer Gesellschaft auftauchte. Gar bald wurde es bekannt, daß es die allerliebst« Soubrette Fräu­lein Paula Wörlke aus der Residenz war mit ihrem Bräutigam, dem Schau­spieler Gustav Schmidt.

Paula Wörlke war ganz die alte geblieben. Sie lachte noch immer so herzlich und ließ dabei ihre schönen Zähne und ihr reizvolles Grübchen sehen. Selbst der größte Griesgram würde diesem schalkhaften Gesicht, diesen über­mütig blitzenden Augen gegenüber seinen Pessimismus verloren haben. Paula war überglücklich, ihre geliebte Frida wieder zu haben. Sie widmete ihr und dem kranken Mann, auf welchen ihr Humor erfrischend wirkte, viel Zeit, ohne dabei zu vergessen, auf ihren Gustel aufzupassen, dessen altes Uebel, seine periodisch wiederkehrende Herzschwäche beim Anblick schöner Frauen und Mäd­chen, noch immer nicht gehoben war.

Frau von Saalfeld war eine der ersten, welche die Gesellschaft der munteren pikanten Soubrette suchte. Paula entzog sich ihr nicht, denn nichts lag ihrem Naturell ferner, als sich wie ein Murmeltier etnzugraben. Die flotte Wienerin amüsirte sich für ihr Leben gern und ließ sich tüchtig den Hof machen. Im letzteren Falle hatte sie viel mehr Nachsicht gegen sich, als gegen ihren Gustel, auf welchen siehöllisch" aufpaßte. Schon nach ganz kurzer Zeit wußte sie aus dem Munde der kleinen Frau, wie Olga gegen Frida und ihren verflossenen Gatten wieder intrtguirt hatte.