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Vom 11. Dezember 1920 (RGBl. S. 2042).

Auf Grund des 8 8 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsgetreide »rdnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs Gesetzbl. S. 1028) wird in Abänderung des Z 1 Abs. i Nr. 1 der Verordnung zur Ausführung der Reichsgetreide »rdnung für die Ernte 1920 vom 26. August 1920 (Reichs Gesetzblatt S. 1620) mit Zustimmung des Reichsrats be­stimmt:

ZI.

Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen ihren selbstgebauten Hafer aus der Ernte 1920 an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern, soweit sie ihn nicht nach den Be stimmungen der Reichsgetreidestelle über die Mindestabliefe rungsschuldigkeit von Hafer abzuliefern haben.

§2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 11. Dezember 1920.

Dr. Hermes.

Verfügung des Ernährungsministeriums, betreffend Ergänzung der Selbstversorgerverfügung vom 27. Jnli 1920.

Auf Grund des Z 73 a der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1027) wird folgendes bestimmt:

I. Die Verfügung des Ernährungsministeriums über den Verbrauch von Getreide und Mehl durch die Selbstversorger (Selbstversorgecvexfügung vom 27. Juli 1920 (Staatsanz Nr. 175) wird wie folgt ergänzt:

Nach Ziff. 24 wird eingeschaltet:

24 a. Es ist verboten:

») Schrotmühlen mit Sichtvorrichtungen oder Sicht- »»rrichtungen, die zur Anbringung an Schrotmühlen geeignet find, im Reichsgebiet abzusetzen:

b) in Briefen oder sonstigen geschäftlichen Mitteilungen Schrotmühlen mit Sichtvorrichtungen oder Sichtvorrichtungen, die zur Anbringung an Schrotmühlen geeignet sind, anzu­bieten oder anzupreisen, es sei denn, daß das Angebot oder die Anpreisung lediglich zum Absatz nach dem Ausland erfolgt:

c) ohne vorherige Genehmigung des für den Ort der gewerblichen Niederlassung oder, in Ermangelung eines solchen für den Wohnort des Anzeigenden zuständigen Ober­amts, in Stuttgart des Stadtschultheißenamts, Schrotmühlen mit Sichtvornchtungen oder Sichtvorrichtungen, die zur An­bringung an Schrotmühlen geeignet sind, in periodischen Druckschriften oder in sonstigen Mitteilmigen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, anzubieten oder anzupreisen.

Die Verleger periodisch erscheinender Druckschriften sind verpflichtet, die Unterlagen für die erscheinenden Anzeigen (Absatz 1, Buchstabe c) auf die Dauer von mindestens Monaten aufzubewahren. Eine Prüfungspflicht dahin, ob die Anzeigen dem Verbot in Absatz 1 Buchstabe o zuwider laufen, liegt den Verlegern sowie den bei der Herstellung und Verbreitung der Druckschriften tätigen Personen nicht ob.

Die Landesgetreidestelle kann Ausnahmen von dem Ver bot in Absatz 1 Buchstabe a bis e zulassen.

II. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft.

Stuttgart, den 29. Dezember 1920. Schall.

Veröffentlicht:

Neuenbürg, den ZI. Dezember 1920.

Kommunalverband:

. Vors: Rilling, A.V.

Verkehr mit Brotgetreide, Gerste und Hafer zu Saatzwecken.

1. «ürtt. Saatstelle.

Der private Verkauf von nichtselbstgebautem Saatge­treide ist wie bisher verboten. Für die Vermittlung von Saatgut ist in Angliederung an die Kaufstelle des Verbands landw. Genossenschaften in Stuttgart die Württ. Saatstelle eingerichtet.

2 Erwerb vop Saatgut.

Saatgelreide kann nur mit einer Saatkarte erworben »erden. Der Erwerber beantragt die Erteilung der Saat­karte beim Ortsvorsteher. Dabei hat er die Anbaufläche wahrheitsgemäß anzugeben. Die Saatkarte wird nur er­teilt, wenn der Antragsteller mindestens die gleiche Menge Getreide aus seiner eigenen Ernte 1V20 schon abge- liesert hat (Vorzeigen der Ablieferungsbescheinigung). Im Gegensatz zu bisher hat auch der Teilselbstversorger die gleiche Menge Getreide, die er als Saatgut beziehen will, zuvor an den Kommunalverbaud abzultefern.

Das Zweckmäßigste ist die gemeinschaftliche Bestellung des Saatguts durch die Landwirte einer Gemeinde bei der Saatstelle und zwar durch Vermittlung der Gemeinde, des Tarlehenskassenvereins, des landw. Bezirksvereins oder einer sonstigen landwirtschaftlichen Vereinigung. Es kann dann für alle Landwirte zusammen eine Saatkarte (Sammelsaat­karle ausgestellt werden. Jeder meldet seinen Bedarf beim Orttvorsteher oder beim Vereinsvorstand an; dieser trägt die Bestellungen in eine Liste ein. Die Liste wird vom Ortsvorsteher geprüft, in doppelter Fertigung an das Ober­amt zur Ausstellung der Saatkarte und von diesem in eiver Fertigung mit den übrigen Bestellpapieren an die Saatstelle eingeschickt.

3. Behandlung der Saatkarten «nd der Saatkartcnabschnitte.

Wenn Saatgut nicht durch Vermittlung der Saatstelle bezogen und geliefert, sondern unmittelbar von dem erzeugen­den an den verbrauchenden Landwirt verkauft »ird, hat der

Käufer (Verbraucher) die vollständige Saatkarte dem Ver käufer (Erzeuger beim Kaufabschluß auszuhändigen. Der Verkäufer muß sich bei der Lieferung des Saatguts auf der Rückseite der Saatkarte (auf allen 3 Abschnitten) vom Käufer die Lieferung bestätigen, oder (bei Versand mit der Eisenbahn) von der Bahnstation die Absendung der Ware an den Käufer bescheinigen lassen. Der Verkäufer schickt die Saatkarte (alle drei Abschnitte) an die Geschäftsstelle des Kommunalverbands ei-. Dies ist wichtig und notwendig wegen der Richtigstellung der Wtrtschaftskarten.

4. Aufgabe der Ortsvorsteher.

Die Herren Ortsvorsteher haben die Anträge auf Aus stellung von Saatkarten (Sammelsaatkarten und Einzelsaat karten entgegenzunehmen und zu prüfen. Bei der Prüfung der Anträge ist namentlich darauf zu sehen, ob der Antrag steiler die zur Verwendung des bestellten Saatguts nötige Anbaufläche besitzt, und ob die Saatgutmenge nach der Größe dieser Anbaufläche und den gesetzlichen Saatgutverbrauchs sätzen richtig bemessen ist. Ferner ist darauf zu achten, ob der Antragsteller die entsprechende Gegenlieferung von Getreide aus der eigenen Ernte 1920 schon geleistet hat Ist dies nicht der Fall, so ist der Antragsteller darauf hin zuweisen, daß vor erfolgter Gegenlieferung der Kommunal verband die Saatkarte nicht ausstellen kann.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, dem Verkehr mit Saatgut ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Alle Saatgutumsätze, die eine Ergänzung der Wirtschaftskarten er­forderlich machen, müssen zur Kenntnis der Geschäftsstelle des Kommunalverbands gebracht werden.

Neuenbürg, den 28. Dezember 1920.

Oberamt:

Rilling A.V.

Geschäftsstelle des Kommunalverbauds.

Futtermittel-Angebot.

Es werden angeboten:

1) Gerstevkleie Preis ca. Mk. 33. pro Zentner,

2) Weizenkleie 38.

3) Gerstensuttermehl 95

4) Weizenfvttermehl 95.

5) Leinkuchen 83.

6) Kokoskuchen .. 80.

Die Preise verstehen sich ab Neuenbürg.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, Bestellungen

auf diese Futtermittel durch Vermittlung der landw. Orts­vereine erheben zu lassen und solche längstens bis 8. Januar 1921 hierher schriftlich anzuzeigen.

Von Gemeinden, dir bis 8. Januar keine schriftliche Bestellung einreichen, wird ohne weiteres angenommen, daß ie vrrzichten und kann nachträglich keine Zuweisung erfolgen. Neuenbürg, den 3. Januar 1920.

Oberamtspfleger Kübler.

Calmbach, den 30. Dezember 1920.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem herben Verluste meiner lieben Gattin, unserer guten Mutter, Schwiegermutter u. Schwägerin

Marie Renlschler, »ei. Prch.

sowie für den erhebenden Gesang des Leichenchors und die zahlreiche Begleitung von nah und fern sagt herzlichen Dank

im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Wilhelm Renlschler, «chuhmachermstr.

DasChristi. Erholungsheim Schi-Mick"

-ei Schwab. Gmünd eröffnet am 1. Februar 1921

einen dreimnMlhen HWhMWknrr

ür Töchter aus Stadt und Land. Es wird Gelegenheit geboten zu praktischer und theoretischer Ausbildung im

rochen. Serviere», Zimmerdieust, Waschen, Bügel» nvd Nahe«.

Die Verwaltung, die zu jeder Auskunft gerne bereit ist, bittet etwaige Teilnehmer, sich baldigst zu melden.

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Die Bedeutung Mrschlesi

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Regierungsrat im In den bangen, angs Friedens-Nachsuchen im L derVorwärts" in einem samen Zusammenbruch vm in die Zukunft weisen soll Mögen uns unsere Frieden bereiten, unser sie uns nicht nehmen." In diesen Worten kam da der deutschen geistigen uni würde, uns aus dem Elen Monate hindurch schien es und die dumpfe, dem Zus auch'Hirn und Muskeln Streiks zerrütteln unser e beitswille schien bei breit erloschen. Selbst diejenig es mit Hirn oder mit de minderte Leistungsfähigkeit und Entbehrungen der K Allmählich kam dieser Gleis. Die erschöpften R wieder etwas kräftiger er der Gewerbeaufstchtsbeamt Deutschlands die Mitteilm teljahr 1919 der Arbeitsw lich hoben.

Nun aber wird unser von Versailles von einer Tausende von Hirnen m finden keine Arbeit, weil Der Präsident des ! prägt in einem Aufsatz in des Arbeitsmarktes das t Blut im Körper der Vo! Blute wird uns infolge de als unsere deutsche Volksw ungesunde, gefährliche Zu macht sich geltend nicht i in jedem Hause, in jeder Mangel direkt, wenn wir sitzen muffen, weil nur : den Hausbrand freigegebe Kohlenmangel aber auch an der Stockung und V Kohlenknappheit. Ganz ^ traurigen Fällen, wo der Familie aus derArbeit en Kohlenmangels feiern Unter dem Zeichen ! sollen wenn es nach t diese grauenvollen Zustäi serer kranken Volkswirts Blutes", noch mehr Koh Alle volkswirtschaftlick Volkswirtschaft diesen Ra könnte. Auch die Fraue lebens, müssen es sich ei machen, was derVerlu jedes Haus, für jeden cn vermehrtes Frieren im - mehrte Krankheiten un! Wirtschaftskrisen und ve Hoffnungslosigkeit, uns j herausarbeiten zu könnet die Obsrschlesien uns lie Volkswirtschaft nötig, sor mittel, uns allmählich vc uns nach dem Willen de ist.

Aber noch ist uns wi geben, diese mit dem Vergrößerung unseres 8 nur jeder geborene Obk Volksabstimmung seine < sondern jeder andere de: hat Lie Pflicht, mit dara Abstimmung in Oberschlc endet.

Oberschlesien hat zwl H.) an polnisch spreche Sprache und polnische G zusetzen. Nach den Urte Verhältnisse'' ist dort die ( aber nur ein Fünftel ge Oberschlesien hat auch n bis 1163) zu Polen geh Jahrhunderten die natio dem Mittelalter herrscht schlesier sind nach Sprack wird in manchen Famil ist die Geistesbildung ü Einfluß des deutschen Z Zählen hervor:

In Preußisch-Schles 1 Analphabet, im benae Phabeten auf Tausend.

Gewiß sind im alten worden hinsichtlich Gruppen und Mindert« insbesondere der preußi Psychologischem Verstand verheilen an ihre Sprl früher einsatteS" Voll