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Neuenbürg, Mittwoch mu 8. September 19W

Die Not der Deutschen in Oberschlefien.

Beuthen, 6. Sept. Sämtlich; deutschen Politischen Par­teien haben an den General Lerond in Oppeln folgendes von den Abgeordneten Dr. Urbaneck, Ulitzka, Kran;, Dr. Bloch und von Brockhuson urckcrzeichnctes Telegramm gerichtet: Die Liste von Deutschon, die nach der deutsch-polnischen Verständigung ermordet worden sind, hat sich um mehrere Namen vermehrt, lieber dem Lande liegt bleicher Schrecken. Bisher wurden 129 Grubenbeamte und 1290 dcutschgesinnte Arbeiter verjagt. Selbst vie gütlichen Zureden einiger polnischen Arbeiterführer, die von der Prinzengrnbe schmählich vertriebenen 13 Betriebsbeamte wieder einzusetzen, waren gegen die wilde Auflehnung der fana- tisterten Arbeiterschaft vergeblich. Die Masse ist den Führern entglitten. Vom Gifte des Aufruhrs durchtränkt, vom Blut- rausche dahingerissen, läßt sie sich nun nicht mehr halten. Sie fühlt keinen Willen, der klar und fest und als einer, welcher Macht hat, ihr entgegentritt. Wenn die Bestie im Menschen erweckt ist, legt sie sich sobald nicht wieder schlafen.

Das Land soll die friedliche Arbeit wieder aufnehmen, die geflüchteten Deutschen sollen zurückkehren? Am 18. Tage nach Abschluß der Verständigung mit den Polen wäre es wahrhaf­tig Zeit. Und trotzdem ist der Gemeindevertreter Bonk aus Kars von polnischen Bewaffneten aus seinem Hause gehetzt, im Bahnhofsgebäude unter dem Tisch hervorgezerrt und viehisch geschlagen worden. Der Sohn Paduscheks aus Bobonk wurde von Rebellen aus der elterlichen Wohnung herausgeholt und andern Tages mit ausgestochenen Augen auf der Straße auf­gefunden. Als Märtyrer ihres Vertrauens in unsere Verein­barungen mit den Polen und in Ihren Willen. Herr Präsi­dent! Beide waren geflüchtet. Es drückt uns die Schuld, daß die Vereinbarungen mit den polnischen Führern ihnen Grund gegeben hatten, an Frieden zu glauben und heimzukehren.

Solange dieser Zustand dauert, hat kein französisches Ge wehr auch nur einen Schuß auf die Rebellen abgegeben. Die französischen Soldaten haben mit den polnischen Gewehrträgern Händedruck gewechselt. Französische Offiziere haben neben Pol­nischen Maschinengewehren gestanden. Französische Waffen sind in Jnsurgentenbänden gewesen. Bandenführer haben sich ge­brüstet, im Aufträge der Franzosen zu handeln, um auf dem LandeOrdnung" zu schaffen, während die Franzosen es in der Stadt täten. Dies ist auch die allgemeine Meinung bei den Polen und Deutschen.

Den Schutz dieses Landes hat die Hohe Kommission feier­lichst übernommen und versprochen, für die öffentliche Ordnung zu sorgen, für welche Sie, Herr Präsident und General, vor aller Welt verantwortlich sind.

Darum fordern wir nochmals nachdrücklichst die Sicherung des Friedens und des Eigentums durch die bewaffnete Machr. Wir fordern, daß die Truppe, statt die ruhige Stadt zu füllen, mit Waffen das Land überzieht. Wir fordern, daß die frei umherlaufenden Bandenführer sofort festgesetzt werden. Wir Warnen die Hohe Kommission! Der Tatendurst der verbreche­rischen Instinkte glimmt weiter. Die Anzeichen verdichten sich, daß in einigen Tagen, spätestens am 18. L. M., der Aufstand aufs neue lösschlagen soll. Wir fordern die militärische Beset­zung der Gruben. Die der Initiative der Hohen Kommission zu dankende Abstimmungspolizei hat der französische Kom­mandant in Myslowitz auf das Drängen der Polen bereits zurückgezogen.

In diese Sorge hinein Platzt die Verordnung der Hohen Kommission vom 25. August 1920. wodurch dem besonderen Ge­richtshof zu seiner bisherigen Zuständigkeit hinzu eine lange Reihe von Straftaten unterworfen werden, hierunter die durch dm nationalen Kampf hervorgerüfenen Verbrechen und Ver­sehen. Die öffentliche Meinung bei Deutschen und Polen geht dahin, daß hiermit praktisch Amnestierung der von den Re­bellen begangenen Taten erreicht werden soll. Der besondere Gerichtshof, bisher aus einer einzigen Kammer bestehend, mit einem einzigen Staatsanwalt und einem einzigen Untersuch­ungsrichter, zusammengesetzt ans drei verschiedenen dem Lande fremde Nationalitäten hat in seinem viermonatlichen Bestehen um eine sehr geringe Anzahl von Strafverfügungen bis zum Urteile zu bringen vermocht.

Die Strafverfolgungen wegen Massenmord belaufen sich allein auf über 100 Fälle und dürften sehr umfangreich und ungeheuer verwickelt sein. Einen erheblichen Teil hiervon durch- zusühren. ist der besondere Gerichtshof praktisch außerstande. Herr Präsident! Dieses Land, gerühmt wegen der Frömmig­keit seiner Bewohner, hat bis vor einem halben Jahre in hoher Kultur der schweren Arbeit gelebt, deren Segen die Adern von Mittel- und Osteuropa füllten. Nur auf dem Fundamente von Ordnung und Gerechtigkeit kann die fruchtbare Arbeit ge­deihen, und wer die Gerechtigkeit erstickt, hißt das Banner der Blutrache. Mit äußerstem Aufgebot unseres Willens erheben wir uns gegen ein System, das in seinen Auswirkungen ein hochstehendes gesittetes Volk in den Zustand der Wildheit zu­rückwerfen würden Als die erste Kunde von den 10 Leichen m Josephtal kam. soll ein hoher Offizier der Besatzungsmächte llesagt haben, er fürchte, die Deutschen würden nicht mehr zu halten sein. Wir haben sie gehalten, haben sie 18 Tage gehalten, und in übermenschlicher Selbstbezwingung haben die Unsrigen ausgehalten Aber jetzt muß die Wiederkehr des Rechtes, der moralischen Kraft und der Ordnung sowie der Sicherheit er- zwungen werden.

Deutschland.

Stuttgart, 7. Sept. Diewürtt. Sozialdemokratie wendet üch jetzt von Len Streikenden entschieden ab. DieSchwäb. Tagwacht" bezeichnet den Geist, in welchem der Generalstreik seleitet wurde als eineMischung von Unfähigkeit. Feigheit und Frivolität". Und der Betrachtung über die Entwicklung des Streiks und seinen Ausgang gibt sie die Ueberschrift:Die Katastrophe des Maulheldentums". Sie urteilt weiter:Der württ. Steuer-Generalstreik bildet ein Glied in der Kette der Mionen, durch die die Eunuchen der modernen Moskowiter lnt dem 9. November 1918 Fug um Zug die Politische Stellung der deutschen Arbeiterschaft geschwächt und Millionen Proleta­rischer Volksaenosftn die auf dem Wege zu,r sozialistischen Er-

! kenntnis waren, in das Lager der bürgerlichen Partei zurückge- stoßen haben."

Stuttgart, 7. Sept. Das Reichswirtschastsministerium hat sich, wie wir hören, nunmehr endgültig entschlossen, eine be­sondere Abteilung für die Förderung des Handwerks einzurich­ten. An der Spitze der Abteilung wird ein Ministerialdirek­tor stehen. Für den neuzuschaffenden Posten sind bereits meh­rere sachkundige Kandidaten vorgemerkt, darunter auch ein namhafter süddeutscher Demokrat, der als energischer Mittel­standspolitiker ,in Handwerkerkreisen allgemein anerkannt ist. Es handelt sich dabei um Handwerkskammersekretär Her­mann (Reutlingen).

Dank der Regierung.

Stuttgart, 7. Sept. Der hinter uns liegende unglückselige Generalstreik ist ohne größere Zwischenfälle und ohne daß cs zu offenen Gewalttätigkeiten gekommen wäre, überstanden. Hie­zu hat Las besonnene Verhalten des größeren Teils der Ar­beiterschaft beigetragen. In erster Linie ist aber dieser Erfolg auf das bestimmte, tatkräftige und doch sehr taktvolle Auftre­ten der Polizei- der Verkehrs- und der Einwohnerwehren zu­rückzuführen . Der Regierung ist es deshalb ein Bedürfnis, den Wehren für ihr Verhalten den wärmsten Dank auszuspre­chen. Des Dankes der Regierung dürfen aber auch alle die versichert sein, die sich in aufopfernder selbstloser Weise zur Verfügung gestellt haben, um als technische Nothilft zum Nutzen des allgemeinen Wohls die notwendigsten öffentlichen Werke im Betriebe zu halten.

Gegen die Stillegung industrieller Betriebe.

Die immer zahlreicher gewordenen Fälle, in denen lei­stungsfähige industrielle Betriebe stillgelegt, häufig auch abge­brochen wurden, um Baumaterial und Maschinen zu den der­zeitigen hohen Preisen zu veräußern, haben das Reichswirt^ schaftsministerium veranlaßt, den Entwurf einer Verordnung fertigzustellen, der den ungerechtfertigten Stillegungen und Abbrüchen der Betriebe Vorbeugen soll. Der Entwurf bewegt sich im allgemeinen, soweit dies im Verordnungswege mög­lich ist, in der Richtung der Beschlüsse des vorläufigen Reichs- wirtschaftsrais. Es ist zu erwarten, daß hierdurch vermeidba­ren Stillegungen und Abbruchen wirksam begegnet, aber auch dem nicht seltenen Mißbrauch des SchlagwortesUnternehmer­sabotage" durch Aufklärung der tatsächlichen Verhältnisse seitens unparteiischer und sachverständiger Stellen gesteuert wird.

Ausland.

Zürich, 6. Sept. Die sozialistischen Nationalräte Gräber und Raine lehnen in ihren Blättern die Bedingungen zum Beitritt zur dritten Internationale glatt ab. Gräber erklärt in derSentinelle", der Geist der Tyrannei und die drohende Sprache der Bedingungen müßten jeden empören, der nicht Stolz und Unabhängigkeitssinn verloren habe.

Rom, 7. Sept. In Stresa hat gestern die iralienisch-deut- sche Konferenz begonnen. Zuerst setzte der italienische Unter­staatssekretär Solerie die Ziele und die Grenzen der gegenwär­tigen Verhandlungen, gemäß den Beschlüssen von Spa und der Wiedergutmachungskomlsiisswtt, auseinander. Darauf gab der deutsche Ernährnngsminister Hermes ein Exposse über die Er­nährungslage, worauf das Programm der Konferenz bespro­chen wurde. Eine weitere Sitzung findet heute statt.

Mailand, 7. Sept. Die Arbeiterschaft von Triest, Friaul und Istrien hat ats Protest gegen das von Italien eingeführte Regierungs- und Verwaltungsshstem den Generalstreik erklärt und verlangt die Abschaffung der Kriegsgerichte. Freigabe aller wegen politischer Verbrechen Verurteilter und die Aufhebung aller Ausnahmemaßnahmen, die aus der Kriegszeit verblie­ben sind.

Metz, 7. Sept. Die Träume der Elsässer von einem selb­ständigen Elsaß-Lothringen oder wenigstens vom Rechte der Selbstverwaltung hat Millerand jäh zerstört. Er antwortete auf eine Begrüßungsrede im Rathaus zu Metz, von Partikula­rismus könne keine Rede mehr sein. Elsaß und Lothringen bildeten einen unlöslichen Bestandteil Frankreichs, von dem sie nie wieder getrennt werden würden.

London, 7. Sept. Die Lage in Belfast ist kritisch. Der Aufruhr tobt in den Straßen, und die Stadt bietet das Bild einer der nordfranzösischen Städte nach einem Bombardement. Fast alle Verkehrsmittel stocken. Die Betriebe liegen still. Bei den Kämpfen der letzten Tage sind etwa 250 Menschen ver­wundet und 25 getötet worden.

Warschau. 7. Sept. Die polnische Regierung hat ein be­fristetes Ultimatum an die litauische Regierung gerichtet, wo­rin sie die unverzügliche Zurücknahme der litauischen Trup­pen aus dem den Polen vom Obersten Rat zuerkannten Ge­biet fordert. Im Falle der Ablehnung dieser Forderung wird sich die Polnische Regierung als im Kriegszustand mit Litauen befindlich betrachten. (Nach Rußland, Litauen. Schriftl.)

Ablehnung deutscher Vorschläge in Paris.

Paris 7 Sept. Die Botschafterkonferenz, die sich gestern nachmittag versammelte. Prüfte verschiedene von Deutschland eingegangene Gesuche. Das Gesuch um Schaffung einer eige­nen Polizei in Ostpreußen zur Uebcrwachung der auf deutsches Gebiet übergetretenen Bolschewisten wurde abgelehnt. Deutsch­land besitze genügend Mittel, die Entwaffnung der Bolsche­wisten und ihren Abtransport durch den polnischen Korridor nach dem Innern Deutschlands durchzuführen. Die Entsen­dung einer Untersuchungskommissicm nach Oberschlesien wurde ebenfalls abgclehnt. desgleichen ein Gesuch der deutschen Re­gierung, den Amerikaner Hine als Sachverständigen in Fluß­schiffahrtsfragen anznerkennen. Die Weigerung wurde durch den Hinweis, daß die Vereinigten Staaten den Friedensver­trag nicht ratifiziert haben, begründet.

Französische Drohungen gegen die Schweiz.

Nach einem Bericht des Pariser Korrespondenten des Bund" befaßt sich Ministerpräsident Millerand selbst mit der Zonenfrage. Millerand gelangte auf Grund des Aktenstudiums zu der Ueberzeugung, daß Frankreich nach dem Versailler Ver­trag voll berechtigt sei, von der Schweiz gegen gewisse Zuge­

ständnisse Len Verzicht auf die savohische Freizone zu verlangen. Die französische Regierung sei zu der Unterzeichnung des Ver­trags berechtigt und sie wolle, daß der Bund Zollfreiheit für einige Waren zustchere. Wenn die Schweiz nicht mit sich han­deln lasse. sei Frankreich entschlossen, dieses Sonderrecht der Genfer Freizone auf andere Weise zu beendigen. Die gute Nachbarschaft lasse sich n ur durch klares Recht aufrecht erhalten.

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg, 8. Sept. Der Turn-Verein kann in die­sem Jahre auf sein SOjähriges Bestehen zurückblicken. Aus die­sem Anlaß findet am Samstag, den 9. Oktober eine einfache würdige Feier im engeren Rahmen imAnker" statt; a» Sonntag diaraiif wird der Verein seine Bestrebungen in de, Ertüchtigung und turnerischen Erziehung der Jugend drrrch ein allgemeines Schauturnen und Wetturnen der Zögling« der Oeffentlichkeit kundtun.

^5"^"Fürg 7. Sept. Eine alte Kalenderregel sagt: An Marra Gehurt (8. September) ziehen die Schwalben furt Diese Zeck ist jetzt wieder gekommen. Schon seit einiger Zeit konnte man beobachten, wie die Schwalben, die lieben Hausgenossen des Landmanns, sich in Scharen sammelten, um sich für den Ab­zug nach dem Süden zu rüsten. Die Landschwälbe verweilt zwar häufig bis Ende September, sogar bis Anfang Oktober und in manchen Jahren kommt es vor. daß sie beim Embrnch After.Witterung ernstlich gefährdet ist; aber Heuer werden an Maria Geburt nicht mehr viel Schwalben Lei uns weilen.

Die Kriegsbeschädigten und das Reichsversorgungsgesetz.

Vom Reichsbund der Kriegsbeschädigten wird uns geschrie­ben: Eines der letzten Gesetze, das die Nationalversammlung zur Verabschiedung gebracht hat, ist das Reichsversorgungsge- sctz, das die Ansprüche der Kriegsbeschädigten und Kriegshin­terbliebenen regelt. Es hat jedoch obwohl es gegenüber dem alten Versorgungsrecht erhebliche Verbesserungen bringt, nicht in allen Fällen die Zustimmung der Versorgungsberechtigten finden können. Versammlungen von Kriegsbeschädigten n«d Kriegshinterbliebenen haben sich auch in schärfster Weise gegen die nachteiligen Bestimmungen ausgesprochen. Auch der 2. Bundestag des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, der Mitte Mai d. I. in Würzburg stattgefunden hatte, nahm zu dem Versorgungsgesetz eingehend Stellung und brachte die Haltung des Reichsbundes in einer einstimmig gefaßten Resolution »um Ausdruck. Es wird dagegen Einspruch erhoben, daß nach den Paragraphen 63 und 64 des Gesetzes das Ruhen der Versorg­ungsgebührnisse schon bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkom­men von 5000 -F in Höhe von 1 Zehntel beginnt. Diese Grenze muß als entschieden zu niedrig bemessen bezeichnet werden und bedeutet in den meisten Fällen eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand; denn für einen erheblichen Te8 der Versorgungsberechtigten werden niedrigere Versorgungsge- bührnisse als bisher sich dadurch ergeben. Durch die Statistik ist nachgewiesen, daß das Existenzminimum einer Familie sich zwischen 10 000 Mark und 15 000 Mark bewegt. Werden nun einem Beschädigten, der durch außerordentliche Willenskraft und Fähigkeiten noch ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen von über 5000 Mark erzielt, die Versorgungsgebührnisse ge­kürzt ohne Rücksicht darauf, daß er für sich und seine Familie noch lange nicht die niedrigste Grenze des Existenzminimum» erreicht hat, so müssen Kurzgngsbestimmungen außerordentlich nachteilig für die Ärbeitsfreudigkeit der Beschädigten wirken, deshalb ist eine erhebliche Heraufsetzung der Einkommensgreuze dringend notwendig. Dringend notwendig erscheint überhaupt die Prüfung, ob bei Heraufsetzung der Einkommensgrenze die Bestimmungen der Paragraphen 63 üstd 64 nicht besser ganz in Wegfall kommen, da anzunehmen ist, daß bei Festsetzung einer neuen Einkommensgrenze, die den wirtschaftlichen Verhältnissen einigermaßen entsprechen würde, die Durchführung der Kür­zunasbestimmungen mehr Verwaltungskosten verursacht, als durch die Kürzung der Versorgungsgebührnisse gespart werden kann. Es kommt noch das Bedenken der Versorgungsberech­tigten hinzu, daß für die Ruhensbestimmungcn die Veranlag­ung zur Einkommensteuer in Betracht kommt. Obwohl nach dem ReichsversorgungsIesetz vorgesehen ist, daß bei der Beur­teilung der Erwerbsfähigkeit die Verdienstverhältnisse keinen Maßstab bilden sollen, ist auf Grund der Erfahrung in der Rechtsprechung in der Sozialversicherung das grundsätzliche Be­denken der Versorgungsberechtigten gerechtfertigt, daß die Ein­kommensverhältnisse zu einem unsozialen Maststabe bei der Rentenfestsetzung werden, denn bei den Nachuntersuchungen geht künftighin aus jedem Renteakt hervor, welches Einkom­men dem Versorgungsberechtigten zufliestt. Die Beschädigten haben ein Recht, auch dann eine entsprechende Rente zu erhal­ten. wenn sie trotz einer Beschädigung durch Aufwand von au­ßerordentlicher Energie in den Einkommensverhältnissen hinter anderen Erwerbstätigkeiten nicht zurückstchen.

Große Beunruhigung hat die Schaffung einer sogen. Aus- gleichsznlage hervorgerufen. lieber das Prinzip, ob die sozia­len Verhältnisse, in denen die Versorgungsberechtiaten vor dem Kriege gelebt haben, Berücksichtigung finden müssen, braucht man sich solange nicht z« unterhalten, als nicht für alle dieje­nigen, die der untersten sozialen Schicht angehören, und für die nach dem Reichsversorgnngsgesetz eine soziale Äusgleichs- zulage nicht gewährt werden kann, daß damit das Existenzmi­nimum erreicht wird. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Bezüge der vollständig Erwerbsunfähigen noch hinter den Gehaltssätzen weit znrückstehen, die in der Gruppe s des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1920 vorgesehen und u. a. für die Soldaten der Reichswehr maßgebend sind. Der Unter­schied beträgt in der Ortsklasse ^ über 2000 Mark zu nngunsten der Kriegsbeschädigten. Der-Umstand, daß die Versargungs- gebübrnisse der Hinterbliebenen prozentual nach der Vollrente der Beschädigten bemessen werden, spricht außerdem noch gegen die Gewährung der Ausgleichszulage. Die Hinterbliebenen eines gemeinen Soldaten, die infolge der sozialen Stellung einen Anspruch auf einfache oder doppelte Äusgleichszulage nicht erbeben können, werben es nicht versieben, daß z. B die Witwe eines Berawerkdirektors oder eines Offiziers 50 Vro.nt