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Amtliche «nd Mvataiyeigen.
K. Amtsgericht Calw.
Aufgebot.
Der Holzhauer Johann Georg Roller in Aichelberg hat Antrag auf Todeserklärung des
Gottlieb Kilgus, geboren den 17. Mai 1868 in Aichelberg, Sohn der ff Rosine geb Kilgus, nachmal. Ehefrau des Antragstellers, im Jahre 1884 von Aichelberg aus nach Nordamerika ausgewandert und feit dem Jahre 1890 verschollen
gestellt.
Dieser Antrag ist für zulässig erklärt und Aufgebotstermin vor dem Amtsgericht hier auf
Freilag, de« SV. J««i 1SV5, «achmitt. 3 Uhr,
anberaumt worden.
Es ergeht nun die Aufforderung an den Verschollenen, spätestens im Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Zugleich werden alle Personen, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Den 29. November 1904.
Oberamtsrichter Fischer.
Bekanntmachung
betreffend die Bürgerausschuhwahlen.
Die Heuer fällige Bürgerausschußwohl bat nach Beschluß der bürgerlichen Kollegien am Donnerstag, de« 15. Dezember 1904, von vorm. 9 Uhr bis nachmittags L Uhr, stattzufinden.
AuszusÄeiden haben:
a. die im Jahr 1900 auf 4 Jahre gk wählten Mitglieder:
1) Wackenhnth, Georg, Mechaniker,
2) Schwämmt«, Wilhelm, Glasermeister,
3) Seeg««, Johannes, Bäckermeister,
4) Herzog, Karl, Kaufmann,
5) Seeaer» Karl, Apotheker,
b. die im Jahr 1902 ersatzweise bis 1904 gewählten Mitglieder:
6) Georgii, Paul, Kaufmann,
7) Bäuchte, Jakob, Präzeptor.
Somit sind 7 Mitglieder für die Jahre 1905/08 neu zu wählen. Die Austretenden find wieder wählbar.
Im Bürgerausschuß verbleiben bis 1906:
1) Kirchherr, Ernst, Ztmmermeister,
2) Marquardt, Hermann, Konditor,
3) Schüz. Ludwig, Privatier,
4) Gehring, Friedlich, Bauunternehmer,
5) Pfrommer. Friedrich jg., Bäckermeister,
6) Dingter, Wilhelm, Landwirt,
7) Maier. Georg, Gärtner,
8) Essig, Karl, Metzgermeister.
Wenn im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abstimmt, so wird die Wahl am gleichen Tage von nachm. 3 bis 4 Uhr fortgesetzt. Die Notwendigkeit der Fortsetzung wird durch die Glocke bekannt gemacht. Nach Ablauf der zweiten Wahlhandlung ist die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der abgegebenen Stimmen giltig.
Wahlberechtigt sind sämtliche hier wohnenden Bürger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohn- steuer entrichten und an keinem der Mängel des Artikel 14 des Gemeindeangehörigkeitsgesetzes leiden.
Eine Liste aller Wahlberechtigte« ist vom Dienstag, de« 6. Dezember, vorm. 8 Uhr. bis Montag, de« IS., abends 6 Uhr, auf dem Rathause aufgelegt. Während dieser Frist können Einsprachen gegen die Wählerliste bei dem Gemeinderat angebracht werden.
Die Versäumnis dieser Frist zieht für die in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts nach sich, wenn nicht ein offenbares Versehen vorliegt.
Jeder Wähler hat seinen Zettel persönlich in die Wahlurne niederzulegen. Auf demselben find die Gewählten nach Vor-, Zunamen und Stand zu bezeichnen. Sind auf dem Stimmzettel wehr Namen verzeichnet, als Personen
zu wählen sind, so ist er ungilsig. Die Aufnahme einer geringeren Zahl von Namen macht den Stimmzettel nicht ungiltig.
Wählbar sind alle Personen, welche wahlberechtigt sind (stehe oben), sofern nicht Z 31 des Rkichsstrafgesetzbuches auf sie Anwendung findet, mit Ausnahme der Mitglieder des Gemeinderats und der auf Lebenszeit oder auf einen festbestimwlen Zeitraum angestellten Gemeindebeamtcn.
Die Wahlhandlung findet iw Sitzungssaal des Rathauses statt.
Calw, den 5. Dezember 1904.
Stadlschultheikerramt.
Conz.
ToScsanseige.
Teilnehmenden Freunden und Bekannten gebe ich die schmerzliche Nachricht, daß meine liebe Frau
Gollliebln, geb. Stoll, gestern Abend 7 Uhr nach längerem Kranksein sanft verschieden ist. j
Johs. Roller» Schutzmann !
mit Kindern. ^
Bcrrdigung Dienstag mittag '/-4Uhr. >
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