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den 28. Januar 1920.
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Der Lnztäler.
Anzeiger für das Lnztal und Umgebung.
Amtsblatt für Sen VbLramtsbszirk Ileuenbürg.
Erscheint töalilcst mit Lkusnabme Ser Sonn-Z?u»S N
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Neuenb irrst, Freitag den 30.Aanuar 1920.
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78. Jahrgang
Die neue Kriegsfürsorge.
Hur einheitlichen Regelung der Kriegsfürsorge sind drei Gesetzentwürfe sertiggestellt worden. Sie betreffen die Neugestaltung der Rentenversorgung, die Regelung der Kostenfrage und den Be- Wstigungszwang Schwerkriegsbeschädigter. Diese Gesetze werden auf rund 2 Millionen Kriegerhinterbliebene und rund 1 ^ M>l-- kionen Kriegsbeschädigte zur Anwendung gelangen. Der Gesetzentwurf über die Rentenversorgung geht aus einer Verschmelzung des Mannschaftsversorgungsgesetzes, des Gesetzes über die Hinterbliebenenversorgung und des Offizier-Pensionsgesetzes hervor. Bei der Bemessung der Rente wird ein Existenzminimum zugrunde gelegt. das bei völliger Erwerbsunfähigkeit für den Lebensunterhalt ausreicht. Der Gedanke einer Einheitsrente taucht in der neuen Form einer progressiven Steigerung der Rentenbemessung nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit wieder aus. Der bisherige Unterschied zwischen Offizier u. Mannschaft fällt; berücksichtigt werden Berufseinkommen. Familienstand und örtliche Teuerungsver- hältnisse des Rentenempfängers. Die Regelung erfolgt durch Zuschläge zur Eircheitsrente. Heil- und ärztliche Nachbehandlung werden auf gesicherte Rechtsgrundlage gestellt, die Herstellung und Beschaffung von Ersatzgliedern den Forderungen der Kriegsbeschädigten angepatzt, das Kapitalabfindungsgesetz ausgebaut und das Problem' der Ausnützung der halben Arbeitskräfte gelöst. Für die Kriegshinterbliebenen wird die Rente der des Gefallenen angegliedert. Die bisherigen Härten der Hinterbliebenenrente fallen weg. Die Versorgung der Kriegswitwen ist so zu bemessen, daß sie nicht gezwungen sind, güm Schaden der Kindererziehung lediglich dem Erwerb nachzugehen. .Die Erziehung und Ausbildung der Kriegswaisen ist Sache des Staates. Der Unterschied zwischen chelichen und unehelichen Kindern von Gefallenen fällt weg. Die Wiederverheiratung der Kriegerwitwen wird durch Gewährung angemessener Abfindungen unterstützt. Für die dauernd Hilflosen, die hu keiner Arbeit mehr fähig sind und dauernd der Pflege bedürfen, werden besondere Unterkunftsgelegenheiten geschaffen.
Der Entwurf über die Beschäftigung der Schwerkriegsverletzten verpflichtet jeden privaten Betrieb und jede städtische und staatliche Behörde, für geeignete' Stellen in erster Linie Kriegsbeschädigte zu verwenden. Der Reichsarbeitsminister soll einen bestimmten Prozentsatz sestsetzen, nach dem unter -en Angestellten Kriegsbeschädigte sein müssen. Als Schwerkriegsbeschädigte gelten die, die mit 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit aus dem Kriege Zurückgekehrten, ausnahmsweise auch.solche mit einer geringeren Rente. Den Schwerkriegsbeschädigten werden auch die Schwerunsallvsrletzten gleichgestellt. Die Organisation der Versorgungsbehörden wird neu aufge- daut. Das Versorgungs- und Samtätswesen für die Kriegsopfer ist auf das Reichsarbeitsministerium übergegangen. Es handelt sich um etwa 40 000 Angestellte und Beamte. Eine stärkere Dezentralisation wird eingeleitet. Die Bezirkskommandos werden Versorgungsstellen erster Instanz. Sie unterstehen den Versorgungsämtern als Berufungsinstanz, wo die übrigen wichtigen Verwaltungsangelegenheiten besorgt werden.
Deutschland.
Stuttgart. 29. Jan. Der Finanzausschuß behandelte am Mittwoch Re Teuerungszulagen, über die der Finanzminister Bericht erstattet. Unterbeamte mit einem Einkommen bis Zu 1800 Mark sollen monatlich erhalten in Stuttgart 500 Mark, in Ortsklasse II 450 Mark und in allen übrigen Orten der Ortsklasse III und IV 375 Mark. Für die Einkommen bis zu 4800 Mark werden in diesen drei Gruppen folgende monatliche Teuerungszulagen gewahrt: 487.50 Mark. 425 Mark und 350 Mark. Für die Einkommen über 4800 Mark entsprechend diesen drei Gruppen 475 Mark, 400 Mark und 325 Mark. Der Aufwand für das taufende Merteljahr bis 31. März 1920 Beläuft sich auf 25 Millionen Mark. Die Erhöhung der Tarife für die Staatsarbeiter ist in dieser Summe nicht inbegriffen. Nach einer Besprechung, in der die Redner der verschiedenen Fraktionen ihre Bereitwilligkeit aus- sprachen, der Beamten- und Arbeiterschaft im Sinne der Vorschläge zu bewilligen, stellte der Vorsitzende fest, daß den Beamten usw. vorerst eine Abschlagszahlung ausbegahlt werden solle. lieber die Einzelheiten der neuen Teuerungszulage wird in Bälde ein ent sprechender Gesetzentwurf dem Landtag zugehen.
Stuttgart, 28. Jan, Von den Landtagsabgeordneten Schüler nich Mathias Weber (Z.) wurde folgender Antrag gestellt: „An frage an die Staatsregierung. Ist der Staatsregierung bekannt, daß das Handwerk infolge der übermäßigen wucherischen Preise, die für Nutzholz bei Holzverkäufen bezahlt werden, in die größte Notlage geraten ist, weil es nicht mehr in der Lage ist, zu diesen Preisen zu produzieren. Ist die Staatsregierung bereit, möglichst rasch Anweisung zur Wgabe von Nutzholz aus Staats-, Gemeinde urch Privatwatdungen zu angemessenen Preisen ergehen zu lassen, da zurzeit die meisten Holzverkäuife stattfinden und Gefahr besteht, daß das Handwerk überhaupt kein Holz mehr erhalten kann?"
Der Abg. Hitler-Stuttgart (B. Pi) Hot folgende Anfrage an dis Regierung gestellt: Das neue Umsatzsteuergesetz erhöht die ve stehende Umsatzsteuer aus 1 ^ Prozent. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die Steuer vom letzten Verbraucher getragen, also abge wälzt wird. Soweit unter den heutigen Verhältnissen die Handstund Gewerbetreibenden insbesondere Lebensmittelhändler, Drogisten, Ziparrenhärdler, Wirte, Metzger, Bäcker usw. an behördlich« Höchstpreise gebunden sind, ist es ihnen nicht möglich, diese Steuer dem Willen des Gesetzes entsprechend auf den Verbraucher zu Übertragen. — Ist die Regierung bereit, bei der Reichsregierung Maßnahmen zu beantragen, die diesen unhaltbaren Zustand in der einen oder anderen Weise zu beseitigen geeignet sind?
Stuttgart, 26. Jan. (Kriegsschäden in Elsaß-Lothringen. Vor einigen Tagen hat der hier errichtete Ausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden in Elsaß-Lothringen seine Diensträume
in der Marstallkaserne, Eingang Reithausberg, bezogen. Vor- itzender des Ausschusses ist erster Staatsanwalt Richert, früher in Aargemünd. Als beamtete Beisitzer gehören dem Ausschuß an: Amtsgerichtsrat Goettgens, früher in Saarburg i. Loth., und Staatsanwaltschaftsrat Dr. Albrecht, früher Staatsanwalt beim Landgericht in Strahlung. Die Namen der in den Ausschuß zu berufenden Vertreter für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Handwerk und Arbeiterschaft werden demnächst bekanntgegeben. Die Sekretariatsgeschäste des Ausschusses führt Aktuar Walter, rüher am Amtsgericht St. Abold. Als Vertreter des Reichsinteresses (Reichskommissar) ist bestellt: Geheimer und Oberregierungsrat Dr. v. Oesterley, früher Vorstand des Zentralöüros im Mini- terium für Elsaß-Lothringen zu Straßburg; er hat gleichzeitig die Haushaltsgeschäfte des Ausschusses zu führen. Sekretär des Reichskommissars ist Staatsanwaltssekretär Schulz, früher bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Zabern. Als amtlicher Sachverständiger ist ernannt: Stadtbauinspektor Soehner, früher am BürgeMeisteramt Straßburg. Es sei hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Ausschuß bis auf weiteres nur zur Fest- tellung von in Elsaß-Lothringen erwachsenen Kriegsschäden im Sinne des Reichsgesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden vom 3. Juli 1916 zuständig ist. Als solche Kriegsschäden an beweglichem und unbeweglichem Eigentum gelten diejenigen Zer- törungen und Beschädigungen, die unmittelbar hervorgerufen sind: 1. durch die kriegerischen Unternehmungen deutscher, verbündeter oder feindlicher Streitkräste; 2. durch Brand oder sonstige Zer- törung, Diebstahl oder Plünderung in den vom Feinde besetzten oder unmittelbar bedrohten Gebieten während der Dauer der Be- etzung oder Bedrohung; 3. Lurch die Flucht, Abschiebung oder Verschleppung der Bevölkerung, oder die Wegschaffung ihrer Habe aus den vom Feinde besetzten oder, unmittelbar bedrohten Gebieten des früheren Reichslandes Elsaß-Lothringen. Nicht zur Zuständigkeit des Ausschusses gehören daher alle Schäden an Leib und Leben, sowie alle diejenigen Sachschäden, die durch Liquidationen und andere feindliche Maßnahmen, insbesondere durch die Verdrängung aus Elsaß-Lothringen entstanden sind. Die Zuständigkeit des Ausschusses wird im Einzelfalle von dem Reichsminister des Innern, Abteilung für Elsaß-Lothringen, in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 72, bestimmt. In der Regel werden dem hiesigen Ausschüsse zugewiesen alle Schadensansprüche von früheren Elsaß- Lothringern, die einen Kriegsschaden in Elsaß-Lothringen erlitten und ihren gegenwärtigen Wohnsitz in Württemberg oder Hohen- zollern haben oder von Eigentümern von beschädigten, in Elsaß- Iwrgringen gelegenen beweglichem oder unbeweglichem Gut, die in Württemberg oder Hohenzollern ansässig sind. Die Geaast-:.stunden des Ausschusses für die Rechtssuchenden sind von 10 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags, an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen von 10 bis 1 Ukr.
Karlsruhe, 29. Jan. Die Arbeiterschaft von Kehl beschloß im Hinblick darauf, daß sie eine bessere Wahrung ihrer Interessen findet, sich an die freien Gewerkschaften in Straßburg anzuschließen. Dieser Beschluß wird damit begründet, daß die Arbeiterschaft, insbesondere die Angestellten der Straßenbahn in Kehl, deren Direktion sich in Straßburg befindet, infolge der Besetzung insofern unter einem Ausnahmezustand stehen, als die Direktion der Straßenbahn in Straßburg die badischen Schiedssprüche nach Lohnerhöhung bei den Arbeitern nicht anerkennt.
München, 29. Jan. Dem „Bayer. Kurier" wird geschrieben, daß Frankreich die pfälzische Jugend zum Fremöenlegionsdienste förmlich preßt. In der Zuschrift heißt es, daß binnen weniger Tage bereits der dritte Transport befördert worden isl, den sich die Gewaltherrschaft aus der pfälzischen Jugend für me Fremdenlegion herausgesucht Hab«. Dem Gewährsmann erzählte ein derartiges Opfer, daß er in der Dunkelheit von zwei französischen Feldgendarmen auf seine Ausweispapiere hin durchsucht, wegen angeblicher Unrichtigkeit derselben dann verhaftet und in der Kaserne so lange mit Wein behandelt worden sei, bis er für die Fremdenlegion unterschrieben hatte.
Berlin, 29. Jan. Der Hauptausschuß des deutschen Städtetags beschäftigte sich gestern mit der Ernährungsfrage der Städte und richtete in einer Entschließung eine dringende Mahnung an die Reichsregierung, die Ernährung der Städte zu sichern durch Aufstellung eines umsallenden Wirtschaftsplans.
Berlin, 29. Jan. Von den deutschen Truppen, die aus dem Baltikum zurückgekehrt sind, sind gegen Offiziere der interalliierten Baltikumkommission Beleidigungen und Tätlichkeiten begangen worden. Selbstverständlich fallen diese Vorgehen nicht unter die den Baltikumkämpsern zugesagte Amnestie. Die Reichsregierung hat die Untersuchung eröffnet. Bisher sind zwei der 'am schwersten beschuldigten Offiziere in Schutzhast genommen worden.
Berlin, 29. Jan. Das Besoldungsgesetz für Beamte wird trotz -er Erkrankung des Ministers Erzberger intensiv bearbeitet und bald zum Abschluß kommen. — Der Reichsausschuß dex deutschen Landwirtschaft sprach sich für sofortige Anbahnung unmittelbarer Lieferungsverträge aus, um die Volksernährung zu sichern. Behandlungen darüber sind eingeleitet.
Konrad Hautzmann über Bismarcks dritter Band.
Au dem Streit über Bismarcks dritten Band macht Konrad Haußmann in einem Aufsatz, den der „Franks. Generalanzeiger" veröffentlicht, über die politische Sette der Angelegenheit die folgenden bemerkenswerten Ausführungen:
Diel zu lang wurde das öffentliche Interesse hinter „Rücksichten" zurückgestellt, die Bismarck selbst für nötig befunden hat, nicht zu üben. Der praktische Hauptwert des Bismarckschen Buches ist heute unrettbar verloren: Denn Bismarck wollte warnen, das Volk warnen gegen die Art, wie Kaiser Wilhelm !l. Politik machte. Er wollte warnen zu dem Zweck, daß sich eine klare Kritik und ein politischer Wille zur Vermeidung drohender Rückwirkungen
jener Politik bilden möge. Mag persönlicher Groll haben, -en Vorwurf, den Wilhelm II. gegen den Zaren Nikolaus auszusprechen für erlaubt hielt, Bismarck sei „ein ordinärer Charakter" gewesen, unterschreibt kein Deutscher. Wir müssen im Gegenteil, nachdem der Weltzusammenstoß Geschichte geworden ist, als sicher annehmen, daß die Erkenntnis dieser Gefahr Bismarcks Feder geschärft hat. Wenn aber im Januar 1910 Herberts Bestimmungen entsprechend der dritte Band erschienen wäre, so hätte das hochpolitische Buch folgende politische Lage angetroffen: Am 10. und 11. November lff08 hatte der Reichstag über die fahrige, fahrlässige und gefährliche Art Wilhelms II. zu Gericht gesessen, und die Demokratie hatte durchMnich die Absendung einer Abordnung mit einer warnenden Adresse an den Kaiser verlangt. Weil die Rechte ablehnte und den Vorstoß des.Parlaments zu Angriffen auf-dieses schmeichlerisch verwertet hat, schlug der Kaiser die Warnung der Reichstagsdebatte in den Wind und pfiff bei dem Fürsten von Fürstenberg auf die „Zivilkanzler". Der europäische Horizont umwölkte sich. Wären in diese stickige Atmosphäre der Blitz des dritten Bandes und der Donner Bismarcks gefahren, so wäre die Erziehung des Volkes zur Wachsamkeit gegen Wilhelm !l. mächtig gefördert worden. Die Wahlen von 1912 hätten sich auf Grund einer tieferen, durch Bismarcks Kritik genährten Volksbewegung vollzogen. Dann hätte der militärische Zaberngeist nicht wagen dürfen, den Zivilgeist herauszufordern. Der bürgerlich demokratische Geist wäre rechtzeitig stärker geworden. Die Annäherung, zu der Jaures an Pfingsten 1913 die deutschen Abgeordneten in Bern aufgerufen hat, hätte dann ein stärkeres Echo in Deutschland und seine gegen die dreijährige Dienstezit und die russische Verstrickung gerichtete Politik einen größeren Erfolg finden können. Die Atmosphäre hätte ihre Enstpannung und das fünsundzwanzigjährige Regierungsjubiläum einen anveren Ton finden müssen. Deutschland hat ein Recht, denen zu grouen, die noch zwölf Jahre nach seinem Tode Bismarck, dem Krittler des Kaisers, den Mund verbunden haben.
Die Ausplünderung -es Saargebkeks.
Saarbrücken, 29. Jan. Die Ausplünderung des Saargebiets, die seit Wochen und Monaten besonders von der lothringischen Bevölkerung mit Hilfe des hochwertigen französischen Franken betrieben wird, hat die Stadtverordnetenversammlung zu einer eindrucksvollen Kundgebung veranlaßt, in welcher alle Parteien zum Ausdruck bringen, daß es mit dem Ausverkauf des Saargebiets nicht so weitergehen dürfe, wenn nicht in kurzer Zeit eine Katastrophe des Hungers und der Verelendung über das Saargebiet Hereinbrechen soll. Es wird in der Kundgebung besonders aus die Bestimmungen des Friedensvertrags hingewiesen, die den Alliierten die Pflicht auftrlege, für das Wohl der Bevölkerung einzutreten, nicht aber einer solchen Ausplünderung untätig zuzusehen.
Verdoppelung der Bahnsrachleu.
Berlin. 28. Jan. Die deutschen Regierungen mit Staatsbahnbesitz haben mit Rücksicht auf die fortgesetzte Steigerung der Ausgaben infolge der Erhöhung der Bezüge der Beamten und Arbeiter und aller Materialienpreife beschlossen, zum 1. März 1Z20 eine allgemeine Erhöhung des Güter- und Tiertarifs um 100 Prozent eintreten zu lassen. Die dringende Notwendigkeit, die Erhöhung sofort durchzuführen, hat die Regierungen gezwungen, auch diesmal wieder die Form der prozentualen Tariferhöhung zu r nhlen. Die ständige Tarifkommission und der Ausschuß der Berkehrsinteressen sind mit der systematischen Einarbeitung der se:i Krisgsbeginn eingetretenen Tariferhöhungen der Güter- und Tiertarife beschäftigt. Auch eine Erhöhung der Personentarife ist grundsätzlich beschlossen worden. Ueber das Maß der Erhöhung und den Zeitpunkt ihrer Durchführung sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Zum Befinde« Lrzbergers.
Berlin, 29. Jan. Gestern abend trat tm Befinden Erzbergers wieder eine kleine Verschlimmerung ein. Die Temperatur stieg auf 37,2-Grad, der Puls auf 128 Schläge. Die Schwäche nahm derart zu, daß der Unterstaatsekretär Mösle, der den Minister in wichtigen Angelegenheiten zu sprechen wünschte, nur kurze Zeit empfangen werden konnte. Der Patient muß außerordentlich geschont werden, um vorerst die Schwäche zu überwinden. Professor Dr. Plesch, der bis nachts 11 Uhr bei dem Patienten weilte, hofft, daß es gelingen wird, den Schwächezustand zu überwinden. *
Der Sechsstundenlag nur «lue Etappe.
Berlin, 29. Jan. Der rote Vollzugsrat hat dle Leitung der Agitation tm Reich für den 6 Stundentag in Industrie und Landwirtschaft in seiner Sonntagssitzung übernommen. .Der Beschluß des roten Dollzngsrats bezeichnet den"6 Stundentag nur als eine Etappe im Kampfe um weitere allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit des Proletariats. (Es muß eine Lust zu leben sein, wenn diese Weltverbesserer schließlich gar nichts mehr arbeiten und bloß darauf warten, daß ihnen die gebratenen Tauben ins Maul fliegen. Reif ins Narrenhaus. Schrift!.)
Ausland.
Paris, 29. Jan. Die Alliierten haben beschlossen, die Türken in Europa zu belasten. Dieser Beschluß ist wahrscheinlich eine Folge der außerordentlich starken mohammedanischen Agitation in >,anz Asien.
Warschau, 29. Jan. Di epolnisch« Regierung hat aus das bol- sechw stische Friedensangebot keine Antwort gegeben. Darauf hat die Sowjetregierung in einem Funkspruch „In alle" erklärt, daß sie ihr Friedensangebot an Polen rurückrieh« und es nicht für bestehend betrachte.
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