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«eußerung Scheidemanns imVorwärts" an, daß nur Nützlichkeitsgründe dre Sozialdemokratie zum Zusammengehen M den bürgerlichen Parteien ermöglicht hätten, daß aber das Bestreben der Sozialdemokratie die Einigung der ge­samten Arbeiterklasse bleibe. Das Blatt meint, daß auch bei den beiden anderen Parteien dieses Prinzip die aus­schlaggebende Rolle für ihre Mitwirkung an der Regierung Mete. Das könne und dürfe natürlich nicht hindern, daß das Zusammenarbeiten die Parteien auf einer Grundlage verewige und in erster Linie das Allgemeinwohl berücksichtige.

Paris, 3. Okt. 53 Deputierte, die gegen den Friedens­vertrag gestimmt haben, umfassen 49 Sozialisten und 4 Mit­glieder verschiedener Gruppen.

Zur Ratifikation des Friedens Vertrags.

Versailles, 3. Okt. Aus der gestrigen Debatte der französischen Kammer verdient die Erklärung über die Rati­fizierung des Friedensvertrages hervorqehoben zu werden, die-der Abgeordnete Ernst Lafont im Namen der sozialisti­schen Kammerfraktion verlas. In dieser heißt es u. a.:

Vor den Toren von Elsaß-Lothringen sei das Saargebiet vergewaltigt worden unter dem Vorwand, daß das fran­zösische industrielle Leben ohne die erforderlichen Kohlen ver­nichtet werde. Durch die Aufteilung der deutschen Kolonien beraube man Deutschland seiner kostbarten Bezugsquellen und unumgänglich nötigen Rohstoffbezugsqellen und zwar in demselben Augenblick, in dem man alle finanziellen Hoff­nungen des Fnedensvertrages auf die Entfaltung seines materiellen Aufschwunges setze. Das sei ein schlechtes Ge­schäft und eine schlechte Handlung zugleich.

n-rküauna des Ministeriums des Innern, betreffend die Beschrän­kung des Aufenlhaltsrechts.

Gemäß Artikel 50a des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 391) in der Fassung des Gesetzes, betreffend Änderung des Polizeistrafrechts, vom 6-. August 1919 (Reg.-Bl. S. 322) werden mit besonderer Ermächtigung des Staatsmini­steriums die folgenden vorübergehenden Anordnungen getroffen:

Wer in einer Gemeinde nicht schon vor dem 1. November M8 seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt gehabt hat, kann Nis ihr aus Antrag der Gemeinde oder des Oberamts oder von Mts wegen durch das Ministerium des Innern ausgewiesen M-en, es sei denn, daß er in ihr das Bürgerrecht besitzt.

Bei Personen, welche die württembergische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, kann die Ausweisung auf das ganze Land aus­gedehnt werden.

Z2.

Zuwiderhandlungen gegen die Ausweisungsverfügungen (8 1) werden mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

3 o.

Die gegenwärtige Verfügung tritt sofort in Kraft. Das Mini­sterium des Innern bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Stuttgart, den 27. September 1919.

Lindemann.

Versügung des Arbettsministeriums, betreffend die Belriebsschluß- slunde für Wirtschaften, Theater und dergl. und die Polizeistunde.

Auf Grund des 8 3 der Verordnung, betreffend die Ersparnis WN Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln, vom 11. Dezember 1S16 (R-G.Bl. S. 135S), und der mir als Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung gemäß 88 1 und 4 der Bundes­ratsverordnung rom 7. November 1918 (R.G.Bl. S. 1292) er­teilten Ermächtigung verfüge ich mit Zustimmung des Ministeri­ums des Innern:

1. Die Betriebsschlußstunde für Gast-, Speise- und Schankwirt- schasten, Cafes, Theater Lichtspielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie öffentliche Vergnügungsstätten aller Art, desgleichen Vereins- und Gesellschaftsräume, in denen Speisen oder Getränke verabreicht werden, wird für sämtliche Ge­meinden des Landes auf 10 Uhr abends festgesetzt.

Die Oberämter werden ermächtigt,, in dringenden Einzel- Men eine spätere Schließung, jedoch nicht über 11^ Uhr abends M gestatten.

3. Die Betriebsschluhstunde gilt zugleich als Polizeistunde im Sme der Ministerialverfügung vom 2. Dezember 1871 (R.G-Bl. S N2) und des 8 365 des Reichsstrafgesetzbuchs.

Die Polizeistunde ist auch ln den Räumen geschlossener Gesell­schaften einzuhalten.

3. Die Verfügung des Arbeitsministeriums, betreffend die Bc- triebsschlvßstunde für Wirtschaften, Theater und dergl. und die Polizeistunde vom 14. April ds. Js. (Staatsanzeiger Nr. 86) wird aufgehoben.

1. Diese Verfügung tritt am 1. Oktober des Jahres in Kraft.

Stuttgart, den 26. September 1919.

,Leipart.

Oberami Neuenbürg.

Einreise in die besetzte linksrhein. Pfalz.

Zivilpersonen, die zu vorübergehendem Aufenthalt in das Gebiet der besetzten linksrheinischen Pfalz einreisen wollen, haben ihren Paß mit beigefügtem Antragsformu­lar dem Abschnitt V der neutralen Zone in Karlsruhe, Schloß, oder an dessen Paßstelle in Mannheim, Schloß, «inzureichen. Höchstgiltigkeitsdauer des Aufenthalts mit einer oder mehrmaliger Reise beträgt 3 Monate. Pässe v«d Antragsformulare sind beim Oberamt gegen eine Gebühr von Mk. 3.20 erhältlich.

Den 2. Okt. 1919. Reg.-Aff. Rilling.

3« den nächsten Tagen eintreffend

' einige Waggons

Filderkmut.

Vorbestellungen können noch gemacht werden.

Richard Schanz, Arnbach.

welcher auch in elektr. Hausinstallationen bewandert ist, kann sofort eintreten bei

Georg Mlkenhut, Calw

M a schin enwrr kstal^e.

Nr Weilt- und MniMesitm.

Bekanntmachung.

Es besteht Veranlassung für den bevorstehenden Herbst das Reichsweinsteueraesetz vom 26. Juli 1918 (Reichsges. Bl. S. 831) in Erinnerung zu bringen und besonders auf folgendes hiüzuweisen:

Jeder Wem- oder Obstmostbesitzer, der unversteuerten Wein oder Obstmost außerhalb seines Haushalts an einen Verbraucher (nicht Hersteller oder Händler) abgibt, hat aus dem Wert dieses Getränkes 20 vom Hundert Weinsteuer zu entrichten. Die Steuer hat er dem Käufer oder Ab­nehmer in Rechnung zu stellen. Das abgegebene Getränke hat er nach Menge und steuerpflichtigem Wert spätestens am 7. We.ktag des auf die Abgabe folgenden Monais bei dem Bezirkssteueramt seines Wohnorts schriftlich anzu- melden und die Steuer spätestens am 15. des gleichen Monats dorthin zu bezahlet.

Hersteller und Händler haben alles von ihnen herge­stellte oder bezogene Getränke in ihrem Steuerbuch in Ein­gang und das abgegebene Getränke in Ausgang zu schreiben und ihre Steueranmeldung an der Hand des Steuerbuchs zu erstatten. Bei ihnen wird zwischen versteuertem und un­versteuertem Getränk nicht unterschieden, vielmehr unterliegt jede Abgabe an Verbraucher unterschiedslos der Steuer.

Macht der Bezieher von Getränken gegenüber dem Ab­geber gellend, daß er nicht Verbrauche -, sondern Hersteller oder Händler sei, so hat der Abgeber von dem Bezieher das Vorzeigen der steueramtlichen Anmeldebescheinigung zu verlangen, aus der hervorgeht, bei welcher Steuerstelle und unter welcher Nummer sein Betrieb in der Betliebsliste eingelragen ist. Die Steuerstelle und die Nummer hat der Abgeber sich vorzumerken, damit er sie im Steuerbuch ein­tragen oder wenn er kein Steuerbuch zu führen hat, sich wegen der unterlassenen Versteuerung ausweisen kann.

Wer innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Menge des steuerpflichtigen Getränkes nicht oder nicht richtig an- meldet oder den steuerpflichtigen Wert des abgegebenen Weins zu niedrig angibt, macht sich der Weinsteuerhinter-- ziehung schuldig und wird mit dem Vierfachen der Steuer­verkürzung mindestens aber 50 Mk. bestraft.

Den 26. Sept. 1919.

Kämeraiamt.

AN a n g o l d.

Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg.

Den Gemeinden wird in den nächsten Tagen

amerikanischer Speck

zuaewiesen. Im Kleinoerkauf darf ein Höchstpreis von Mk. 7.90 pro Kg. nicht überschritten werden.

Der ausländische Speck ist gesalzen. Es ist dringend zu empfehlen, den Speck zur Entfernung der aufgestreuten, ungenießbaren Salze mehrere Stunden in Wasser zu legen und nur in gründlich gekochtem oder durchgebralenem' Zustande zu genießen. Für längeres Aufbewahren empfiehlt sich das Räuchern des Specks.

Den 3. Oktober 1919. I. V.: Gührer.

Nachlaßgericht Calw.

Erben Aufruf.

In der Nachlaßsache der am 4. v. Mts. verst.

Christine Keppter, geb. Wurster, Witwe des Johann Georg Keppler, Taglöhners hier ergeht an deren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ge­schwister

1. Anna Maria Wurster, geb. den 22. April 1835,

2. Johann Georg Wurster, geb. den 11. August 1830.

3. Margarethe Wurster, geb. den 8. Februar 1850. eventuell an deren Abkömmlinge die Aufforderung sich innerhalb 14 Tagen dahier zu melden.

Calw, den 2. Oktober 1919. Vorsitzender:

Gerichtsnotar Krayl.

Fleißiges/sauberes

Minmäd-e«,

das kochen kann und alle Haus­arbeiten versteht, bei gulem Lohn und guter Behandlung nach Frankfurt a. M. per sofort gesucht. Off. mit An­gabe der seitherigen Sellung und Lohnforderung erbeten.

Karl Lankhuff Wwe., Frankfurt a/M., Karlstr. 17.

Für kleine Familie in Mann­heim wird besseres

älteres Mädchen,

das einen Haushalt selbständig versehen und kochen kann, für Dauerstellung gesucht. Be­werbung mitZeugniffen erbeten an

Frau ApothekeL L. Kley, z. Zt. Horuberg i. Schw., Gasthöf zum Rößle.

Obernhaufe».

Hierdurch gebe ich bekannt, daß ich den Betrieb der

Wirtschaft zurTraube"

an meinen Schwager Friedrich Nachfelder abgetreten habe. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bestens dankend, bitte ich, solches auch auf meinen Nachfolger über­tragen zu wollen.

Friedrich Schempf.

Bezugnehmend auf obige Bekanntmachung teile ich der hiesigen Einwohnersckast sowie allen Freunden und Gönnern mit, daß ich die Wirtschaft zurTraube" käuflich er­worben habe. Ich werde aufs äußerste bemüht sein, der heutigen Zeit entsprechend, meine werten Gäste reell zu be­dienen. Am Sonntag, den 5. Oktober

Eröffnungs-Konzert,

wozu ich um zahlreiche Beteiligung Höst, bitte

Hochachtungsvoll

Friedrich Rathfelder.

N e uenbürg.

Goldordeitkk md Arbeiterinnen Polisseusen,

auf leichte Goldwaren und Double eingearbeitet, werden angenommen. Ebenso ein

Ausläufer.

Lehrlinge und Lehr­mädchen nehme jetzt oder später zu gründlicher Aus­bildung an.

Julius Meyer Wtwe.

z« baldigem Eintritt ge­sucht. In Stenographie und Maschinenschreiben Bewanderte bevorzugt.

Schrifil. Angebote au die Enztäler-Geschäfts- stelle unter Nr. 105.

Schömberg. Aelteres, fleißiges

Milchen

für Haus und Zimmer für sofort oder 15. Okt. gesucht. Kufterer z.Ochsen."

Tüchtiges

Neuenbürg.

Den Eingang letzter Neu­heiten in garnierten und ungarnierten

Imen-n.Kinder-

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Neuenbürg. Ein ehrliches, williges

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Kurhaus Schwarzenberg

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Suche für sofort oder später

1 Zimmermädchen»

1 Küchenmädchen

und auf 15. Oktober

1 LheikSehm.

La Grange, Bahnhofhotel, Stadt Baden.

Baden-Baden.

auf 15. Oktober gesucht

Fr. M. Reiß z.Ochsen". Schwann.

Ein tüchtiger

Ritter

auf Holz und Kellerar­beiten kann sofort eintreten bei Karl König» Küfermeister,

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