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Mehrheit zugestimmt. Bel der zweiten Beratung des Gesetzent­wurfes über die Zusammensetzung des Bezirksrats machte nur der KüraerpartMche Redner, Abg. Stiefel, Bedenken geltend und er­klärt für seine Freunde, daß die Bürgerpartei den Entwurf ab- ,-l>ne Zu einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Bürger­oartei und der Linken kommt es, als der Abg. Rapp (B. PO sich ftir die Ortsvorsteher einsetzt und den neuen Geist unserer Zeit dahin auslegt, Freiheit bedeute Freiheit im Nehmen, Gleichheit dasselbe in der Begehrlichkeit, Brüderlichkeit aber sei identisch mit Lieder­lichkeit, Dies veranlaßt den Präsidenten zur Ermahnung, mit Mäßigung zu sprechen. Der Entwurf wird schließlich in zweiter und dritter Lesung gegen einige Stimmen der Bürgerpartei ange­nommen, Bei der nun folgenden dritten Beratung des Jugend- fürsorgegesetzes bringt der Abg. Wurm (B. P.) die Bedenken seiner Partei zum Ausdruck, die den jetzigen Zeitpunkt nicht für geeignet W, den Gesetzentwurf zu verabschieden, da eine reichsgesetzliche Regelung des Jugendfürsorgewesens bevorstche. Die Redner der Unabhängigen, der Demokratie und der Sozialdemokratie, wie auch Minister Lindemann sprechen ihr Erstaunen über die Schwenkung der Bürgerpartei aus. Die Abstimmung über das Gesetz wird auf eine der nächsten Sitzungen verschoben. Bei der folgenden Bera­tung des Berufsvormundschastsgesetzes in dritter Lesung wird Ar­tikel 12 wieder ausgenommen mit dem Wortlaut:Die Amtsge- Hte sind für die Maßnahmen der Personenfürsorge als Vormund- Mftsgerichte zuständig." Die Schlußabstimmung über das Gesetz oll mit derjenigen über das Jugendfürsorgegesetz vorgenommen Verden. In der morgigen Sitzung steht der Gesetzentwurf betr.

Neuordnung des Gesundheitswesens, sowie der Nachtrag für die Polizei- und Einwohnerwehren zur Beratung.

Blutiger Zusammenstoß bei einer Slrcikversammlung.

Berlin, 2. Oktober. Der Tag der dreißig Versammlungen ist im allgemeinen ruhig verlaufen. Im Zentrum und Westen war das Straßenbild unverändert. Nur im Norden kam es zu ernst».« Zusammenstößen. Nach der Auflösung einer Versammlung in der Müllerstraße blieben Tausende stehen, die den polizeilichen Anord­nungen nicht Folge leisteten. Mehrere Redner, die die Mir,ge zu Tätlichkeiten gegen die Polizei aufstachelten, wurden verhaftet. Die Menge suchte die Verhafteten zu befreien und ging hierauf zu Tätlichkeiten über. Im gleichen Augenblick knatterte eine Salve und mehrere Personen stürzten blutend nieder. Die große Mi hr- zahl flüchtete in die Häuser und benachbarte Wirtschaften. Nach einigen Minuten gab die Polizeitruppe eine zweite Salve und wieder stürzten mehrere Personen zu Boden. Ein Toter und acht Verwundete sind nach den bisherigen Feststellungen die bedauer­liche Folge dieses Zusammenstoßes.

Berlin, 2. Oktober. Bei den Straßenansammlungen, die heute nach Auslösung der Arbeiterversammlungen sich bildeten, wurde ein vom kommunistischen Komitee zur Förderung der Diktatur des Proletariats herausgegebenes Blatt vertrieben, in dem die Arbei­terschaft nach den Barrikaden gerufen und zum blutigen Bürger­krieg aufgefordert wird. Es wird dadurch bewiesen, daß es sich bei der jetzigen Streikbewegung nur um eine Maskierung der kommunistischen Ziele handelt.

Weiteres Steigen des Zeilungspapier-Preises.

Berlin, 2. Oktober. Durch Bekanntmachung der Reichsstelle für Druckpapier sind die Preise für Zeitungspapier für das vierte Vierteljahr des Jahres 1919 um 18,50 Mark erhöht worden. Hin­zugerechnet den Wegfall der Rückvergütungen durch das Reich ab 1. Oktober mit 5.50 Mark bedeutet dies eine Erhöhung von 24 Mark die 100 Kilo. Von einem Friedenspreis von 23 Mark die 100 Kilo hat der Papierpreis nunmehr die enorme Höhe von 130.50 Mark erreicht.

Annahme des Friedensvertrages in der sranzösischen Sommer.

Paris, '2. Oktober. Die Kammer hat die Ratifikation des Frie­densvertrags von Versailles mit 372 gegen 53 Stimmen ange­nommen.

Mir bitten bringend.

Inserate, mit deren sicherer Ausnahme gerechnet wird, stets tags zuvor auszugeben. Für Inserate, die erst am Vormittag des Aus­gabetages abgegeben werden (Todes-Anzeigen ausgenommen), kann eine Gewähr für Aufnahme an diesem Tag nicht übernom­men werden. Im Interesse einer geregelten Zustellung unseres Blattes namentlich an die auswärtigen Bezieher ersuchen wir um Berücksichtigung unserer Bitte.

Verlag desEnztäler".

Stölidigcr Inserieren siihtt znnl Erfolg.

Bekanntmachung, bereffend die Eichung und Nacheichung der Wein- und Obstweinfäffer, sowie der Herbstgefätze.

Fässer, in denen Wein und Obstwein (Most) bei faßweißem Verkauf dem Käufer überliefert wird, sind eichpflichiig und nacheichpflichtig. Nicht hierher gehören die sogenannten Lagerfässer und die Fässer, die im Eigentum und Besitz von Personen sind, welche Wein und Obstwein nicht verkaufen. Mit Rücksicht aus die Wirtschaftsabgaben müssen jedoch die zur Beifuhr oder zur Einlage von Ge­tränken dienenden Fässer der Wirts geeicht, nicht aber nach­geeicht sein.

Die Nacheichfrist für die eichpflichtigen Wein- und Obstweinfässer beträgt 3 Jahre, Fässer die das Jahreszeichen 1915 oder ein vorhergehendes Jahreszeichen haben, müssen also vor ihrer diesjährigen Verwendung nachgeeicht werden.

Herbstgefätze sind eichpflichtig und nacheichpflichtig. Die Nacheichfrist beträgt 2 Jahre, so daß also Herbstgefäßr mit dem Jahreszeichen 1916 oder einem vorhergehenden Jahres­zeichen vor ihrer diesjährigen Verwendung nachgeeicht werden müssen.

Nähere Auskunft erteilen die Elchbeamten.

Neuenbürg, den 1. Oktober 1919. Oberamt:

Rilling, Reg.-Ass.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Die neueingeschätzten Ge­werbetreibenden werden auf die am Rathaus ange­schlagene Bekanntmachung be­treffend Feststellung der Ge­werbekataster (Steuerkapi­tale) hingewiesen.

Stadtschultheitzenamt.

Knödel.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

KarloffelbezuMeine

können vom Samstag, den 4. bis Donnerstag, den 9. Okt. je vorm, von 1112 Uhr u. nachm, von 56 Uhr abge­holt werden.

Städt. Lebeusmittelstelle.

I. A.: Klink.

Oberamt Neuenbnrg.

Jahresschätzung der Gebäude.

Die (Stadt JSchultheißenLmter werden ersucht, die Anmeldungen für die ordentliche Jahresschätzuug der Ge bäude zur Brandversicherung alsbald an das Oberamt ein zusenden.

Den 1. Oktober 1919. Rilling, Reg.-Aff.

Oberamt Neuenbürg.

An die Gemeindebehörden.

Bis spätestens 10. ds. Mts. sind einzusenden:

1. Sportelgelder mit Verzeichnis,

2. Steuerlieferungsberichte,

8. Nachweifungen über Bauarbeiten und über nicht gewerbs­mäßiges Halten von Reittieren und Fahrzeugen (Min.- Amtsbl. 1913, Seite 17 und 25).

Den 1. Okt. 1919. Reg.-Aff. Rilling.

Oberamt Neuenbürg.

Die Schultheißenämter wollen dafür Sorge tragen, daß

die Fleifchbefchauer die Meldekarten über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau im LH. Viertel­jahr 1919 den Vorschriften entsprechend spätestens auf den 8. Oktober bei der Oberanilstierarztstelle einreichen. Meldekartenvordrucke sind bei der Oberamtstierarztstelle er­hältlich.

Neuenbürg, den 1. Okt. 1919.

Rilling Reg.-Aff.

Gemeinde Calmbach.

Kekanntmachnng.

, Nachdem die Gewerbekataster (Steuerkapitale) der neu- Mgeschätzten Gewerbetreibenden der hiesigen Gemeinde durch m Bezirksschätzungs - Kommission gemäß Art. 100 Abs. 3

^>es Gesetzes vom ^M^ust 1903 betreffend die Gebäude-

Grund- und Gewerbesteuer (Reg. Bl. von 1903 S. 344) auf l- Januar ds. Js. festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 100 Abs. 4 dieses Gesetzes (vergl. ünt Art. 99 Abs. 1 und Art.61 Abs. 1) 15 Tagelang und zwar vom 8. Oktober bis 28. Oktober ds. Js.

M Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.

, Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Stcuerkapitals das Recht der Beschwerde zu (Ges. Art. 99 Abs. 2.) s ^ >

Beschwerden- welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens

. bis zum 23. Oktober ds. 3s.

< 3 v m ^ Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. ^ Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerde­rechts nach sich. (Ges. Art. 61 Abs. 2.)

Den 3. Oktober 1919. Schultheißenamt.

Neuenbürg.

Goldarbeiter und Arbeiterinnen Polisseusen.

auf leichte Goldwaren und Doublo eingearbeitet, werden angenommen. Ebenso ein

Ausläufer.

Lehrlinge und Lehr­mädchen nehmen jetzt oder später zu gründlicher Aus­bildung an.

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Baden-Baden.

WantmchW.

Im Anschluß an unsere gestrige Veröffentlichung müssen wir nach Eingang der neuesten Nachrichten bekanntgeben, daß wir infolge Einstellung der Kohlen« zusuhr genötigt find, von Samstag ab tagsüber das ganze Leitungsnetz abzuschalten. Auch der Lichtbe« trieb kann bei äußerster Einschränkang nur noch einige Tage ausrecht erhalten, keinesfalls dürfen während der Lichtperiode Motoren eingeschaltet werden. Wir werden versuchen, für Fntterschneidzwecke am Sonntag den ganzen Tag Strom abzugeben, nähere Bekanntmachung wird noch erfolgen.

Station Teinach, den 2. Oktober 1919.

Gemeindeverbaild Elektrizitätswerk Teimch-Station (G.E T.).

Pforzheim.

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