Der neugewählte Ortsvorsteher der Gemeinde Salm

Oberamt Neuenbürg.

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dach, Rudolf Reher, ist am 13. ds. Mts. in sein Amt eingesetzt worden.

Den 12. September

1919.

B u l l i n g e r.

Geschäftsstelle des Kommuualverbandes Neuenbürg.

BehMdlW des durch Ährenlesen gewonnene» Getreides.

Das durch Aehrenlesen gewonnene Getreide unterliegt, wie alles andere Getreide, der Beschlagnahme für den Kommunalverband, in dessen Bezirk es gewachsen ist. Im übrigen gelten folgende Bestimmungen:

1. Bei landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern (Selbst versorgern) wird Las so gewonnene Getreide ebenso behandelt, wie ihr übriges Getreide.

2. Nichtselbstversorger dürfen wie die Selbstversorger das ersammelte Getreide nur mit Mahlkarte mahlen lassen. Die Ausstellung derselben geschieht nur durch die Geschäfts­stelle des Kommunalverbands.

3. Wer Getreide durch Aehrenlesen gewonnen hat, muß die gesammelte Getreidemenge sofort und längstens bis 1. Oktober bei der Ortspolizeibehörde anzeigen. Anträge auf Erteilung von Mahlerlaubnis für dieses Lesegetreide müssen bis spätestens 13. Oktober durch Vermittlung des Zchultheißenamts bei der Geschäftsstelle des Kommunalver- dands gestellt werden.

Wer die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet, bezw. den Nahlantrag nicht rechtzeitig stellt, hat keinen Anspruch auf Erteilung der Mahlerlaubnis, muß vielmehr das Getreide an den Kommunalverband abgeben.

4. Aehrenleser, die nicht Angehörige eines landw. Haus­halts, d. h. nicht Selbstversorger sind, dürfen ihr gesammel­tes Getreide zu den Verbrauchssätzen der Selbstversorger als Brotgetreide verbrauchen, also zur Zeit 12 kg für den Kopf und Monat.

Die geährte Gerste ist gleich wie das geährte Brotge­treide zu behandeln, sie muß also ganz auf den erlaubten Brotgetreideverbrauch angerechnet werden, nur beträgt der vorgeschriebene Ausmahlungssatz bei ihr blos 85 statt 94°/o.

5. Für die Zeit, für welche die Aehrenleser hienach mit ihrem eigenen Mehl auskommen müssen, dürfen Mehl- und Brotkarten für sie nicht ausgegeben werden. Die zuständige Kartenabgabestelle wird von der Geschäftsstelle des Kommu­nalverbands über jede an solche Aehrenleser erteilte Mahl­erlaubnis benachrichtigt.

6. Im übrigen finden bezügl. der Mahlkarten und der Wichten der Müller usw. die Bestimmungen der Selbstver­sorgerverfügung sinngemäße Anwendung.

Die (Stadt)-Schultheißenämter werden ersucht. Vor­stehendes ortsüblich bekannt zu machen.

Die in Ziffer 3 genanten Anzeigen wollen der Ge­schäftsstelle bis spätestens 5. Oktober gesammelt übersandt werden; dabei ist zu bescheinigen, daß die angegebenen Ge­treidemengen tatsächlich vollständig durch Aehrenlesen zu­sammengebracht worden sind. Bei Entgegennahme der An­zeigen wollen die Beteiligten nochmals auf den Schlußtag für die Stellung von Mahlanträgen (15. Oktober) hinge- gewiesen werden. .

Den 17. September 1919.

Oberamtspfleger Kübler.

Oberamt Nagold.

MW eia« freie« MscrillvW für die SberMsdezirke Nagold, Silio. Herren dag «nd Neuenbürg.

Die Regierung des Schwarzwaldkreises hat durch Erlaß vom 28. August ds. Js. Nr. 6279 die Satzung der

Breien Glaser-Innung

genehmigt.

Die konstituierende Versammlung, in welcher die Wahl des Vorstands und, soweit möglich, der übrigen Jnnungs- ämter vorgenommen wird, findet am

Samstag, den 20. ds. Mts., vorm. 11 Uhr, auf dem Rathaus in Nagold

statt.

Sämtliche Glaser des Bezirks werden hierzu eingeladen Den 16. Sept. 1919. Münz.

Neuenbürg.

Die Zuschüsse der Stadtgememde zur reichsges. Familienunterstutzung

für den Monat September werden an die noch Bezugsberechtigten

am Freitag, den 19. Sept. d. Js., vormittags ausbezahlt. Den 17. Sept. 1919. Stadtpflege.

Städt. Elektrizitätswerk Neuenbürg.

Wegen des niederen Wasserstandes wird dringend er­sucht, die angeschlossenen

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bis auf weiteres in der Zeit von 6 bis 9 Uhr abends nicht Betrieb zu setzen.

Verwaltung: Essich.

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Dörren

zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen: Das Holz bezw. Reisig ist von den Obst­eigentümern z. stellen. Wer dör­ren will, hat mindestens 24 Stunden vorher sich beim Bäcker anzumelden. Zu verwenden sind runde Kucyenbleche. Ein Blech kostet 10 Pfg. Im übrigen sind die Anweisungen des Bäckermeisters zu befolgen. Stadtschultheißenamt: Knödel.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Butter-Verkauf.

Am Freitag, den 19. Sept. 8 Uhr vorm, an Nr. 696 bis zum Schluß und an Nr. 1 vis 40, 8'/- Uhr an Nr. 41 bis 130, 9 Uhr an Nr. 131 bis 220, 9Vs Uhr an Nr. 221 bis 310, 10 Uhr an Nr. 311 bis etwa 345.

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Oberamtsstadt Neuenbürg.

Die für die hiesige Stadt­gemeinde geltenden

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sind am Rathaus angeschlagen.

Stadt. Lebensmittelstelle.

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Oberamtsstadt Neuenbürg.

Am Freitag, den 19. Sept. werden Anweisungen für

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ausgegeben und zwar: von 89 Uhr vorm, an Nr. Ibis 350, von 910 Uhr an Nr. 351 bis zum Schluß.

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Mache die hiesige und auswärtige Einwohnerschaft auf aufmerksam, daß ich mich hier als Glasermeifter seH. ständig gemacht habe und in meinem elterlichen Hg«?,' Bahnhofstraße 53, das

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