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Re«eudürg, Mittwoch den 17. September 1919
77. Jahrgang.
Kriegssteuer ISIS.
Am Konstantin Miller, Kameralverwalter a. D. in Stuttgart.
Die Kriegssteuer 1919 zerfällt in die Steuer von Mehrein- kommen und Vermögenszuwachs. Das Mehreinkommen d. i. der Unterschied zwischen Kriegseinkommen und Friedenseinkommen, wurde schon 1918 besteuert, der Vermögenszuwachs schon 1916. Als Kriegseinkommen gilt das auf 1. April fatierte und veranlagte Einkommen, als Friedenseinkommen wird mindestens 1V 000 Mark festgestellt, sonst gilt der blaue Zettel auf 1. April 1914. Me Steuer vom Mehreinkommen sollte nach dem Regier- Mgsentwurf in derselben Höhe erhoben werden wie 1918. Die Nationalversammlung hat aber den Tarif verschärft. Von 10 000 bis 300 000 Mark wurde der Regierungstarif belassen. Von 301000 Mark Mehreinkommen ab setzt die Verschärfung ein. Nach dem Regierungstarif zahlte man z. B. von 301000 Mark 117 500 Mark, jetzt 118 500 Mark; 400 000 Mark Mehreinkommen zahlen statt gewollter 162 500 Mark infolge Beschlusses der Nationalversammlung 172 500 Mark. Dies ist immerhin noch erträglich 500000 Mark zahlten nach dem Entwurf 212 500 Mark, nach der Verabschiedung 242 500 Mark Mehreinkommensteuer. Von 301 000 Mark zahlt jedes Tausend Mehreinkommen 600 Mark, von 401 000 Mark ab 700 Mark mehr Steuer, wogegen der Regierungsentwurf schon bei 201 000 Mark mit 500 Mark mehr für das Tausend Mehreinkommen die Staffelung des Tarifs einstellte. Die Nationalversammlung hat die Progression intensiver ausgebaut und besonders heftig zugefaßt bei der Besteuerung von Vermögenszuwachs. Der Unterschied tritt am besten in Erscheinung bei Gegenüberstellung der Tarife. Es sind deren drei im Laufe der Entwicklung der Gesetzgebung geworden: Der Regierungs- tarif, der Tarif des Staatenausschusses und der Tanf der Nationalversammlung, welch letzterer angenommen wurde. Wir wollen dieselben mit R., St. und NV. bezeichnen.
Die Kriegsabgabe beträgt vom Vermögenszuwachs nach Tarif
R.
für die ersten 10 000 Mark für die nächsten 10 000 Mark für die nächsten 10 000 Mark für di» nächsten 20 000 Mark für die nächsten 50 000 Mark für die nächsten 100 000 Mark für die nächsten 100 000 Mark für die nächsten 200 000 Mark für die weiteren Beträge
10 Prozent 15 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 50 Prozent 60 Prozent 80 Prozent 100 Prozent
St.
für die ersten 10 000 Mark für die nächsten 10 000 Mark für die nächsten 20 000 Mark für die nächsten 50 000 Mark für die nächsten 100 000 Mark für die nächsten 100 000 Mark für die nächsten 200 000 Mark für die nächsten 200 000 Mark für die nächsten 300 000 Mark für die nächsten 500 000 Mark für die weiteren Beträge
10 Prozent 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 50 Prozent 60 Prozent 70 Prozent 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent
NV.
für die ersten 10 000 Mark 10 Prozent
für die nächsten 10 000 Mark 15 Prozent
für die nächsten 10 000 Mark 20 Prozent
für die nächsten 20 000 Mark 30 Prozent
für die nächsten 50 000 Mark 40 Prozent
für die nächsten 75 000 Mark 50 Prozent
für die nächsten 100000 Mark 60 Prozent
für die nächsten 100 000 Mark 80 Prozent
für die weiteren Beträge 100 Prozent
Während also der Höchstsatz mit 100 Prozent bei R. mit Ni MO Mark eintritt, tritt er bei St. erst bei 1501000 Mark ein, dagegen bei NV. schön bei 376 000 Mark Vermögenszuwachs. Bei R. wurde der Vermögenszuwachs ganz weggesteuert von 501 000 Mark an, bei St. von 1 501 000 Mark an, bei NV. schon von 376 000 Mark an. Die Wirkung ist, daß nach NV. dem Steuerpflichtigen bei einem Vermögenszuwachs von 376 000 Mark noch 175 000 Mark verbleiben, wogegen nach St. von 1 500 000 Mark noch 435 500 Mark verbleiben und nach R. von 500 000 Mark noch 199 500 Mark oder von einer halben Million bleiben noch übrig nach R. 199 500 Mark, nach St. 268 500 Mark und nach NV.- mir 167 500 Mark. Was über 375 000 Mark Zuwachs hinausgeht, wird ganz weggesteuert. Die Nationalversammlung hat somit den Tarif ganz gewaltig erhöht. Die starke Erhöhung und volle Wegsteuerung des Vermögenszuwachses schon bei verhältnismäßig niederer Vermögensvermehrung wirft bedenkliche Schatten auf das Erträgnis des Reichsnotopfers voraus. Die Kriegssteuer 1919 ist verschärft auf Kosten der großen Vermögensabgabe.
Deutschland.
Stuttgart, 16. Sept. Nach mehr als sechswöchiger Pause nimmt der Landtag am Montag,, den 22. September, nachmittags 4 Uhr seine Beratungen wieder auf. Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Verfassungsgesetzentwürfs über einige Aen- derungen dez Verfassungsurkunde, ferner die erste Beratung eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Teuerungszulagen zu den Anmeldern der Gemeinderäte und endlich verschiedene Eingaben aus dem Finanzausschuß.
Stuttgart, 16. Sept. In Artikel 1 des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitgiieder ist gesagt: Durch Verordnung kann bestimmt werden, daß und in wieweit die in der Gemeindeordnung in der Fassung des Gesetzes ooin 9. August 1918, betreffend das Sitzungstaggelü der Gemeinderatsmitgiieder festgesetzten Höchstbeträge durch Teuerungszulagen überschritten werden dürfen. — In der Begründung ist ausgeführt: Der Höchstbetrag des Lritzungstaggelds fiir Gemeinderatsmitglieder ist in der Gemeindeordnung für kleinere Städte und für Landgemeinden auf 7 Mark, für mittlere Städte auf 10 Mark und für große Städte aus 15 Mark festgesetzt. Nach den angeführten Bestimmungen soll das Sitzungstaggeld ein» Entschädigung für Zeitversäumnis sein. Zur Zeit bieten aber diese Tagzetder, auch wenn sie in dem zulässigen Höchstbetrag gewahrt werden, infolge der allgemeinen Teuerung und der Ste>gerung der Löhne in vielen Fällen keine ausreichende Entschädigung mehr. Es soll daher den Gemeinden gestattet werden, durch Teuerungszuschiäge diese Höchstbetröge zu überschreiten. Die nähere Regelung erfolgt zweckmähigerweise durch Verordnung.
Karlsruhe, 15. Sept. Mit dem 30. September wird das Generalkommando 14. Armeekorps und der größte Teil der noch bestehenden Formattonen und Behörden des alten Heeres aufgelöst werden. Von den aufgelösten Dienststellen bleiben Abwicklungsstellen — vom Generalkommando ein Abwicklungsamt - deren Stärke vom Reichswehrminifter festgesetzt ist, bestehen. Die Tätigkeit dieser Abwicklungsstellen besteht in der Erledigung der Abrechnungs-, Versorgung- und Entschädigungsgeschäfte der Friedens- und Feldformationen. Diese Arbeiten sind umfangreicher, als vielleicht allgemein bekannt ist, und sie werden nach Rückkehr der Kriegsgefangenen noch erheblich vermehrt werden, was ein Bestehen der meisten Abwicklungsstellen schon voraussichtlich über ein Jahr erfordern wird. Die Abwicklungsstellen werden dem Abwicklungsamt des Generalkommandos unterstellt.
Frankfurt a. Vt., 15. Sept. Eine Verordnung des französischen Verwalters untersagt die Vereidigung der Beamten im Bereich des Brückenkopfes Mainz auf die neue Staatsoerfassung und die Reichsregierung.
Berlin, 16. Sept. Obgleich der Form nach ein Friedenszustand zwischen Deutschland und Italien noch nicht besteht, macht dis Beratung zahlreicher schwebender Angelegenheiten, die zwischen beiden Staaten verhandelt werden und auch die Fragen der wirtschaftlichen Beziehungen jetzt schon eine dauernde Vertretung zur Notwendigkeit. Deutscherseits wird, wie wir erfahren, jetzt der Generalkonsul v. Herff sich nach Rom begeben. Bei der Führung der Geschäfte wird er durch den Legattonsrat Breitling unterstütz! werden, der bisher der Nachrichten-Abteilung im Auswärtigen Amte Vorstand.
Berlin. 15. Sept Das offizielle Parteiorgan des Zentrums, die „Zentrums-Parlamentarische Korrespondenz", nimmt Stellung zur Frage der Regierungsbildung in Anknüpfung an die Ankündigung Scheidemanns in Kassel, daß eine Regierung ohne die Sozialdemokratie heute undenkbar sei. Aus der Stellungnahme des Zentrumsorgans geht, wie die „Deutsche Allgemeine Ze'-tung" schreibt, hervor, daß es im Zentrum zum mindesten weite Kreise gibt, die einem Wiedereintritt der Demokraten in die Regierung sehr geneigt find. Offenbar feien nach dieser Richtung heute starke treibende Kräfte tätig. Ob sie einen Erfolg haben würden, hänge von Bedingungen ab, über die heute noch nicht entschieden sei.
Berlin, 15. Sept. Die deutschen Eisenbahnverwaltungen haben vereinbart, den neuen Winterfahrplan, der am 1. Oktober in Kraft treten sollte, erst am 5. Oktober einzuführen. In Bayern dürfte er erst am 1. November eingeführi werden. — Wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung" erfährt, schweben zur Zeit Verhandlungen mit der litauischen Regierung über die Formalitäten der Auslieferung der russischen Bolschewistenführer Axelrod und Radek. — Die angekündigte Awangseinquärtieurng Wohnungsbedürftiger, mit der zugleich ein Besichtigungsrecht und ein Meidezwang verbunden ist, ist vom Berliner Magistrat erlassen worden.
- Der vor längerer Zeit geflüchtete Spartakistenführer Hammer wurde bei Remscheid aufgefunden. Hammer ist der Hauptschuldige an den Unruhen im Ruhrbezirk.
Gegen die Anzeigenstener.
Stuttgart, 15. Sept. Im Gustao-Sieglehause erfolgte am 13. September ein für Industrie, GWerbe, Handel, Behörden und öffentliche Körperschaften wichtiger Zusammenschluß. Die seit langen Jahren dem Perein Deutscher Reklamefachieute ungehörigen schwäbischen Einzelmitosteder, die sich aus Werbeverbrauchern, Werbeindustrie, Künstlern, Werbebeamten, Körperschaften usw. zusammenfetzen, gründeten den für unfern wirtschaftlichen Wiederaufbau wichtigen Gau Schwaben des VD.R. D's Geschäftsstelle ist Stuttgart, Vogelsangstraße 7. Der V.D.R steht im Mittelpunkte der Bewegung, das Verfahren :m Angebot unserer wirtschaftlichen Erzeugnisse zu bessern, wirksamer und zweckmäßiger zu gestalten. — Zur Frage der Anzeigensteuer faßte der Gau Schwaben nach einem Vortrag des Syndikus Dr. Vape-Bcrlin, dem sich eine eingehende Aussprache anschloß, folgende Entschließung: „Die Anzeigensteuer, wie sie im Umsatzsteuergesetz enthalten ist muß abgelehnt werden. Sie wirkt gerade in der jetzigm Zeit, wo die wichtigste Ausgabe Deutschlands der Wiederaufbau unseres W'rt- schaftslebens, die Neubelebung der Industrie, des Handels, der Warenproduktion und des Warenumsatzes ist, unvirtsch iftlich und unsozial: sie trifft die kleinen und mittleren Rek'imeoerbraucher am schwersten und bildet ein schweres Hindernis für einen baldigen Wiederaufbau der Wirtschaft. Der V.D N. hält es für unbedingt erforderlich, daß bei den Verhandlungen Reklrmefach'eute zugezogen werden."
Reichsslcuergesehgebung.
Von den neuen Reichssteuergesetzen sind durch die Nattrmot- versammlung bis jetzt angenommen worden: Das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung, die Kapitalflucht, die Grunderwerds--, Erbschafts-, Zündwaren-, Spielkarten-, Tabaksteuer, über die außerordentliche Kriegsabgabe für 1919 und die Kriegsabgabe vom Dermögenszuwachs. Der Beratung im Ausschuß unterliegen noch das Reichsnotopfer, die Reichseinkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Reichsabgabenordnung, die Rayonsteuer, Vergnügungssteuer. Im ganzen gibt es an Reichssteuergesetzen, wenn die ganze Steuerreform durchgeführt sein wird, 25, wovon 3: das Reichsnotopfer, die außerordentlichen Kriegsabgaben und die Abgabe von Vermögenszuwachs einmalige Steuern, die übrigen 22 dauernde sein werden. Direkte Steuern sind es 5: Reichsnotopser, Erbschaftssteuer, außerordentliche Kriegsabgabe, Vermögenszu- wachssteuer und Besitzsteuer. Indirekte Steuern sind es 20: 6 Brr- kehrssteuern: Frachturkundenstempel, Personen- und Güterverkehr, Post- und Telegraphengebühren, Grunderwerbssteuer, Rayor> steuer, Reichsstempelsteuer; 12 sind Verbrauchssteuern: Tabak, Zigaretten, Tabakzoll, Umsatzsteuer, Kohlensteuer, Branntweir«- Monopol, Essigsäureoerbrauchsabgabe, Viersteuer und Bierzoll, Weinsteuer, Mineralwajsersteuer, Schaumweinsteuer, Kaffee- und Teezoll, Zuckersteuer, Zündwarensteuer. Dazu kommen noch 2 Aufwandssteuern: die Vergnügungs- und Spielkartensteuei.
Ausland.
Bern, 16. Sept. Am 1. Oktober wird für die Einreiseerlaubnis in die Schweiz eine andere Instanz in Kraft treten. Bisher mußten fast alle Gesuche zur Behandlung nach Bern gesandt werden. Nun soll der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin d« Kompetenz zur Beurteilung der Gesuche gewährt werden.
Basel, 16. Sept. Zu der neuen Ententenote erklärt das „Echo de Paris" die Note der Alliierten an Deutschland entspreche weder den Wünschen noch der Stellungnahme Frankreichs, dessen Em- wurf die Form eines abermaligen, verkürzten Ulttmatums getragen habe.
Paris, 16. Sept. Im Heeresausschuß wurde bekannt gegeben, daß 8 Milliarden Franken jährliche Renten an Verstümmelte, Verletzte und andere Opfer des Krieges von Frankreich zu zahlen sind. — Der nationale Sozialistenkongreß in Frankreich spricht gegen die 11 Sozialisten, die die Milttärkredite oerwilligten, einen scharfen Tadel aus und fordert die Verweigerung der Ratifikation des Friedensoertrags.
Paris, 16. Sept. Der Rat der Alliierten hat die nachträglichen Ansprüche Rumäniens zum Friedensvertrag mit Oesterreich obgelehnt. Der Korrespondent der „Times" fügt hinzu, daß die Konfliktslage mit Rumänien jedenfalls ernst sei. — Nach einer „Temps"-Meidung ist der rumänische Ministerpräsident zurückgetreten, da er den Friedensvertrag mit Oesterreich nicht unterzeichnen könne.
Brüssel, 16. Sept. Eine Abteilung deutscher Kriegsgefangenen von 20 000 Mann befindet sich aus dem Rückwege nach Deutschland. Die britischen Militärbehörden haben der Stadtverwaltung von Verviers mitgeteilt, daß Kriegsgefangene von Ber- viers aus den weiteren Weg zu Fuß zurücklegen werden.
Brüssel. 16. Sept. Der Nationale Bund der Kriegsteilnehmer veranstaltete eine Protestkundgebung, an der mehr als 120 000 demobilisierte Soldaten teilnahmen. In der Versammlung, in der 150 Redner sprachen, wurde wegen der schlechten Wirtschaftslage der entlassenen und verstümmelten Soldaten, sowie, der Kriegerwitwen und -Waisen eine beschleunigte Zahlung der Ersatz- und Pensionsansprüche und ein Gesetz gefordert, das die Unternehmer zwingt, Kriegsteilnehmer zu beschäftigen.
Haag, 15. Sept. Die entscheidende Haltung, die der Gewerkschaftskongreß in der Frage der Verstaatlichung der Gruben eingenommen hat, ergibt, daß der tatsächliche Bruch zwischen Lloyd George und Bonar Law und damit das Ende der Koalition über diese Frage erfolgen wird.
Das Vorgehen der Alliierten gegen Petersburg.
helsingfors, 16. Sept. Ueber finnisches Gebiet sind mehrere tausend Mann technische Truppen der Alliierten gegangen, um die Umzingelung Petersburgs zu vollenden. Der gemeinsame Vormarsch der Alliierten auf Petersburg ist täglich zu erwarten, nachdem die Kronstädter Befestigungswerke durch die Marinegeschütze der Alliierten niedrrgekämpft sind.
Zum Vorfall in Fiume.
Paris, 16. Sept. Sogar Kreise, die das Vorgehen Italiens in Fiume bisher verurteilten, fangen jetzt an, nachdenklicher zu werden und sich die Frage vorzulegen, ob die Ausführung des Londoner Vertrages angesichts der Tatsache, daß Fiume unbedingt italienisch bleiben soll, nicht zu dauernden' Zwischenfällen führen werde. Die französische Presse, insbesondere der „Mattn", fordert schon eine etwas entgegenkommendere Haltung' gegenüber Italien, wenngleich im allgemeinen die Tat d'Annunzios als unüberlegt und bedauerlich verurteilt wird.
Lugano, 16. Sspt. General Batoglio erließ einen Aufruf, worin er die in Fiume befindlichen italienischen Soldaten auffordert, innerhalb 5 Tagen zu ihren Truppenkörpern zurückzukehren, widrigenfalls sie als Deserteure behandelt werden. Zahlreiche Soldaten der Brigade Adria leisteten diesem Befehl bereits Folge. Die amerikanischen Truppen haben Fiume verlassen, dagegen sind die französischen Truppen zurückgeblieben. Die italienische Regierung hat die Veröffentlichung aller Nachrichten aus Fiume verboten. Die bereits aufgehobene Zeitungszensur ist deshalb wieder eingeführi.