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unnötig. Noske wandte sich ferner gegen Scheidemann's Aeußerungen, der während seines dreimonatigen Aufenthalts in der Schweiz den Zusammenhang mit der Leitung in Deutschland verloren habe. Eine Gegenrevolution in Deutschland fei nicht zu erwarten. Mit Angstmeiern lasse 4ch das zusammengebrochene Reich nicht wieder emporheben. ^ Rom, 15. Sept. Die „Stampa" erhält Mitteilungen, wonach eine anarchistische Verschwörung gegen Mailand entdeckt worden sein soll. Darnach hätten die Anarchisten beabsichtigt, den Bahnhof und alle öffentlichen Gebäude der Stadt in die Luft zu sprengen. Auf diese Art sollte Mailand von dem übrigen Italien abgeschnitten und in der Stadt eine Schreckensherrschaft errichtet werden.
London, 15. Sept. Wie die englische Admiralität mitteilt, hofft man mittelst eines neuen Verfahrens einige in nicht allzugroßer Wasscrtiefe gesunkene wertvolle Dampfer zu heben. Insbesondere werden Vorbereitungen zur Hebung des Dampfers „Mame" und des bekannten Riesendampfers Lusitania" getroffen.
Kapstadt, 15. Sept. General Smuts erklärte in der Debatte, die der Ratifizierung des Friedensvertrags mit DeuNchland im Parlament voranging, er ersuche das Parlament nicht darum, den Friedensvertrag gut zu heißen, sondern zu ratifizieren. Er wies darauf hin, daß den Deutschen chtgeteilt worden sei, daß ihnen, wenn einige der Bestimmungen des Vertrages sich als undurchführbar erwiesen, dem Völkerbund das Mittel gegeben sei. um bessere Bedingungen zu erlangen.
Eberls Dank.
Reichspräsident Wert hat an die württembertzische Staats- «gienmg folgendes Schreiben gerichtet:
„Nach meiner Rückkehr drängt es mich, der Württ. Regierung nochmals meinen herzlichen Dank auszusprechen für die stmndliche Aufnahme, die wir in dem schönen Stuttgart ge- ftmden haben. Es war sehr wertvoll, daß wir durch persönliche Fühlungnahme Mt.Regierung und Volksvertretung ein deutliches Bild von den gegenwärtigen Zuständen und Bedürfnissen des Landes erhalten tonnen, und ich versichere nochmals gern, daß, soweit es auf mich ankommt, den besonderen Verhältnissen Württembergs im Reich nach Möglichkeit Rechnung getragen
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Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung über die Aufhebung der Schuhbedarssscheinpslicht.
Vom 28. August 1919 (Reichsanzeiger Nr. 196).
Auf Grund -es § 3 der Bekanntmachung des Bunüesrats über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichs-Ges.-Bl. S. 100) 1 wird angeordnet:
8 1 -
Es treten folgende Bekanntmachungen der Reichsstelle. für Gchuhversorgung außer Kraft:
Ne Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung über/Schuhbedarfsscheine vom 27. März 1918 — „Reichs- anzeiger" Nr. 74 —2
Ae Bekanntmachung über Vordrucke für Schuhbedarfsscheine
, und Abgabebescheinigungen vom 15. April 1918 — „Reichsanzeiger" Nr. 92 —3
Ne Bekanntmachung über Sonderfchuhbedarfsscheine vom 8. Juni 1918 — „Reichsanzeiger" Nr. 134 —4
Me Bekanntmachung über die Regelung des Verkaufs von Schuhwerk im Kleinhandel vom 8. Juni 1918 — „Reichs- mMiger" Nr. 134 —5
Me Bekanntmachung über die Versorgung der Heeres- und Marineangehörigen sowie der Kriegs- und Zivilgefangenen Mt Schuhwaren vom 20. Juni 1918 — „Reichsanzeiger" Nr. 147 —
Die Bekanntmachung über die Versorgung von Kindern mit bedarfsscheinpflichtigem Schuhwerk vom 1. Oktober 4918 — „Reichsanzeiger" Nr. 240 —6
Die Bekanntmachung über die Vordrucke für Schuhbedarfs- scheme vom 9. Dezember 1918 — „Reichsanzeiger" Nr. 298 —7
Me Schuhhändler sollen die in die Kundenliste eingetragenen Personen vor den nicht eingetragenen beliefern.
8 2 .
Me Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von vchuhwaren vom 19. August 1918 — „Reichsanzeiger" Nr. 199 —8 wird dahin abgeändert:
In 8 1 Absatz 1 fällt das Wort „Ledarfsscheinpflichtiges" fort.
8 3-
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September in Kraft.
Berlin, den 28. August 1919.
Reichsstelle für Schuhversorgung.
Der Vorstand. 'Thurmann. Strohm.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Anfügen ver- Gntlicht, daß damit die Bezugsscheinpflicht für sämtliche Schuh- -"Mi ausgehoben ist.
Neuenbürg, den 10. September 1919.
^ Oberamt: Bullinger.
Würit. fiaall. Suustgewerbefchule Stuttgart.
Das Winterhalbjahr beginnt am 15. Oktober 191 uW endigt am 28. Februar 1920. Der Unterricht wird in fol BWen Abteilungen erteilt: n Allgemeine Abteilung.
H-Iachabteilungen für: 1. Innenarchitektur und Möbelindustru Modellieren, dekorative Stein- und Holzplastik. 3. Deko rationsmalerei, 4. Keramit und Glasmalerei mit einer Lehr ungswerkstätte für Hafner, 5. graphische Künste und Buch Mwerbe, 6. Metalltechniker, 7. Textilgewerbe, 8. höhere kunst „ Sterbliche Frauenarbeit.
„.' Steilung: Meisterschüler (nach Erledigung der Fachklasscn' -Adteiümg: Offene Meisterklassen (zu vorübergehendem Besuö v .Kunstgewerbetreibenden).
v kgen)^: Gäste (Schüler, welche nur einzelne Fächer be
bl-^yEch eingerichtete Werkstätten für die Abteilungen I die praktische Ausbildung -er Besucher der Abreiluw M LeMg«verbe, bei der keine Werkstätte vorhanden ist, besteh ^Verbuchung mit dem Technikum für Textilindustrie in Reut
Die Anmeldungen haben unter Vorlage selbstgeiert'iater Ar m der Verwaltung zu erfolgen.
und Stundenplan wird auf Wunsch unentgeltich
Stuttgart, den 24. August 1919.
Direktor: Professor Pankok.
»
und ein Ausgleich der beiderseitigen Interessen gesucht werden soll. (gez.) Ebert".
Roch kein völliger Abbau der Zwangswirtschaft.
Der Reichswirtschastsminister sagt in einem Artikel, in dem Stellung zur Frage des Abbaus der Zwangswirtschaft genommen wird. Gäbe man die Bewirtschaftung völlig frei, so wie es, wenn nach nicht allgemein, in Agrarkreisen gefordert wird, so würden sich sehr bald Zustände Herausstellen, über deren Wirkung diejenigen, die heute diese Anforderung erheben, lebhaft überrascht wären. Die deutsche Volkswirtschaft wird für absehbare Zeit noch eine Mischung von freier Wirtschaft und Zwangswirtschaft ertragen müssen. Aus dem Lebensmittelmarkt kann gegenwärtig der weitere Abbau in den wichtigsten Nahrungsmitteln nicht erfolgen. Ein jeder Versuch, diese Grundlage der Ernährungswirtschaft zu erschüttern, müßte notwendig zur Folge haben, daß wir in schwere politische Differenzen kämen, die zu vermeiden in aller Interesse liegt. Gegen diejenigen, die aus gewinnsüchtiger Absicht das Brotgetreide nicht abliefern wollen, muß mit aller Schärfe oorgrgangen werden. Das gleiche gilt von der Bewirtschaftung für Vieh und Kartoffeln.
Japans Schreckensherrschaft in Korea.
Die Stockholmer Zeitung „Svenska Morgenbladed" bringt laut „Frankfurter Zeitung" aus Missionskreisen einen Artikel, der die Gewaltpolitik Japans in Korea scharf geißelt. Die koreanische Freiheitsbewegung, die naiver Weise mit der Hilfe der'Pariser Konferenz rechnete, werde blutig unterdrückt. Tausende von Koreanern wurden verhaftet, gefoltert und getötet. Alle Briefe der in Korea tätigen Missionare sind voll von Schilderungen über das brutale Vorgehen der Japaner. Diese scheinen es besonders auf die Schüler der amerikanischen Missionare abgesehen zu haben, während sie sich an die letzteren selbst nicht wagen.
Ein ernstes Wort zu richtiger Zeit!
Schuh- und Ledermaterial ist ünd wird bis auf Weiteres ein sehr wertvoller Artikel bleiben, weshalb besonders schonende Behandlung ein Haupterfordernis ist. Bei den vielen, ger idr neuerdings angepriesenen Schuh- und Lederputzmitteln ist es schwer, die richtige Auswahl zu treffen. Es sei darauf hingewiesen, daß bei Einkauf von Schuh- uftd Lederputz nicht der Preis, sondern die Zusammenstellung des betreffenden Fabrikates aussch'aggebend sein sollte. Zum Beispiel kann eine Wasserkreme immerhin einen annehmbaren Glanz erzeugen, nicht aber das Leder
Erlaß des Arbettsmimsteriums, betreffend die Beschlagnahme von Häuten und Men.
Es besteht Anlaß darauf hinzuweisen, -aß die Wirtschaftstechnische Abteilung des Arbeitsministeriums, die mit der Ausstellung der Beförderungsscheine für den Transport der beschlagnahmten Häute und Felle beauftragt ist, solche Scheine insbesondere auch ausstellt für den Transport der Häute und Felle vom Produzenten (Metzger usw.) zu den Innungen, Sammlern und Händlern, welche die pflegliche Behandlung der Häute und Felle zu übernehmen in der Lage sind. Der Wirtschaftstechnischen Abteilung des Arbeitsministeriums sind bei den Gesuchen um Erteilung eines Beförderungsscheines für Häute und Felle anzugeben: Absender und Empfänger, Abgangs- und Bestimmungsort der Sendung, sowie Zahl und Art der zu befördernden Häute und Felle. Der Beförderungsschein ist beim Bahntransport den Eisenbahnbegleitpapieren anzuschließen und beim Landtransport vom Transportführer bei sich zu tragen.
Die Wirtschaftstechnische Abteilung -es Arbeitsministeriums stellt die zur Beförderung von Häuten und Fellen vom Produzenten zu Len Sammelstellen erforderlichen Beförderungsscheine mit größter Beschleunigung aus.
Stuttgart, den 12. September 1919.
— Leipart.
Oberamt Neuenbürg.
Der neugewählte Ortsvorsteher von Oberniebelsbach: Jakob Reister und der neugewählte Ortsvorsteher von Unterniebelsbach Adolf Karcher wurden am 11. ds. Mts. in das Amt eingesetzt.
Den 12. September 1919.Bullinger.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Zur näheren Besprechung des
Moment»-;
ersuche ich die am Blumenverkauf teilnehmenden Fräulein sich am Mittwoch, den 17. September, abeuds 8 Uhr
im Zeichensaal des Schulhauses einzufinden.
Stadtschultheiß Knödel.
In den nächsten Tagen eintreffend:
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Pfund 40 Pfennig. *
Prima Zwetschgen
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Ferner yierden Bestellungen auf
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Neuenbürg, Telefon 70.
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