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WilhelmS haven, 25. Juli. Die Reichswerst wird in Wilhelmshaven die alleinige Marinewerft.
Wien, 24. Juli. Nach einer Grazer Meldung nahmen in Marburg nahezu alle Truppen an dem Aufstand teil. Die wilde Schießerei, bei der außer Gewehren auch Maschinengewehre und Handgranaten verwendet wurden, forderte jnehr als 100 Tote und mehr als 200 Verwundete. Schließlich wurden die Serben von den Kroaten aus der Stadt verdrängt. Den letzten Nachrichten zufolge ist in Marburg wieder vollkommene Ruhe eingetreten.
Amsterdam, 24. Juli. Daily News vom 22. Juli weiden, daß Vorbereitungen getroffen worden sind, um eine große Zahl deutscher Kriegsgefangener auf dem Wege über Dover-Rotterdam in die Heimat zurückzubefördern. Der erste Transport hat sich am 21. ds. Mts. auf dem Dampfer St. Denis in Dover eingeschifft.
Amsterdam, 24. Juli. Der Newyorker Korrespondent der „Daily News" meldet, daß eine Abänderung des Friedensvertrags nicht mehr erwartet werde und daß es sogar zweifelhaft ist, ob der Senat einen Vorbehalt macht. Anscheinend habe Präsident Wilson dem Senat den tiefen Eindruck über den Eindruck der europäischen Lage veigebracht.
Versailles, 25. Juli. Gestern Nachmittag hat eine Mere Sitzung zwischen den Delegierten der alliierten Regierungen und den deutschen Delegierten über die Frage der Kohlenlieferungen an die Entente stattgefunden. Die deutschen Delegierten übergaben eine schriftliche Ausarbeitung. Die Vertreter der alliierten Regierungen erklärten, daß sie Mitte nächster Woche auf diesen Schriftsatz antworten werden.
Versailles, 24. Juli. Aus den Erklärungen des Finanzministers Klotz verdient hervorgehoben zu werden, daß er beabsichtig!, im August oder September eine Anleihe im Betrage von 700 bis 800 Millionen Francs zu gunsten der Eisenbahnen aufzulegen. Eine weitere neue Type von Anleihen mit Auslosungen will er zu Gunsten der wieder- auszubauenden Gebiete aufiegen.
Paris, 25. Juli. Den österreichischen Delegierten wurde eine Note zugestellt, in der ihnen mitgeteilt wird, der Ausschuß für Wiedergutmachung werde Oesterreich mit Nah »mgsmitteln und Rohstoffen versorgen vorausgesetzt, daß die österreichische Regierung Waffen und Munition, die von der Tschechoslowakei benötigt werden, im Austausch gegen Kohlen- jmdungen aus letzterem Lande liefere.
London, 25. Juli. Der König von England hat auf die Bitte der ehemaligen Kaiserin und deutschen Fürsten nwidert, daß ihm seine verfassungsmäßige Stellung ein Eingreifen zugunsten des früheren deutschen Kaisers verbiete. Laut „Times" hat der englische Oberste Gerichtshof ein Gutachten dahin abgegeben, daß eine Aburteilung Wilhelms I!. rechtlich unzulässig ist.
Württembergischer Landtag.
Stuttgart, 24. Juli. Vom Etat der Verkehrsanftalten war noch die Abstimmung vorzunehmen. Die Ausschtchanträge, die vor allem die Rechte und Interessen der württembergischen Berkehrrbeamten bei Uebergabe der Verkehrsanstalten an das Reich
wahren sollen, fanden widerspruchslose Annahme. Ein Antrag Graf (Z.), wonach Stellen im Eisenbahn- und Postdienst innerhalb Württembergs an Nichtwürttemberger nur dann übertragen werden sollen, wenn ein geeigneter württembergischer Beamter nicht vorhanden ist, wurde gegen Zentrum und Bürgerpartei abgelehnt; dagegen wurde ein anderer Antrag Graf, wonach würt- tembergische Beamte nur mit ihrem Einverständnis nach einem nichtwürttembergischen Ort versetzt werden dürfen, gegen die Sozialdemokraten angenommen. — Hierauf wurde der Etat der Finanzverwaltung in Beratung genommen. Ein Antrag Ströbel (B. P.), wonach bei der Festsetzung des Steuerwerts der vor dem
1. August 1914 erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücke nicht der Verkehrswert, sondern wie bisher der Ertragswert zu Grunde gelegt werden soll, wurde an den Finanzausschuß zurückverwiesen. Ströbel redete vornehmlich großer Sparsamkeit das Wort nach dem Grundsatz: keine Ausgabe ohne Deckung, und warnte die Regierung eindringlich vor einem „Weiterwursteln". Die jetzige Regierung müsse sich derselben Gewissenhaftigkeit und Sachkunde befleißigen, wie man es bei der alten Regierung gewohnt gewesen sei. Auch der Zentrumsabgeordnete Feil hielt es für eine gerechte Forderung, daß der Ertragswert bei der Besteuerung zu Grund gelegt wird. Der Abg. Mülberger (D. d. P.) legte ein Wort zu Gunsten der Auslanddeutschen ein. Dem Sozialdemokraten Pflüger ging der Antrag Ströbel zu weit. Der Abg. Schees (D. d. P.) trat für die mittleren Steuerbeamten ein. -Mit einer gewissen Resignation bemerkte der Finanzminister, daß die Zeiten, wo der württembergische Finanzminister im Landtag die allgemeine Finanzlage besprechen werde, wohl gezählt sein werden, da die Finanzhoheit der Einzelstaaten demnächst so gut wie beseitigt sein werde. Der Minister sprach sich gegen eine Ueber- nahme der württembergischen Finanzverwaltung auf das Reich aus, räumte jedoch eine gewisse Aufsicht über die Steueroerwal- tung seitens des Reichs ein. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf, als ob unter seiner Tätigkeit der Etat so ausgefallen sei, daß wir in eine Mißwirtschaft Hineintreiben. An dem Nichtzustandekommen einer soliden Finanzwirtschaft in Württemberg u. den Einzelstaaten sei nicht zuletzt die Reichsfinanzverwaltung selbst schuld, die plötzlich an die Einzelstaaten mit einer Auflage von Millionen heranträte. Der Minister versprach, trotz aller Schwierigkeiten die Finanzverwaltung so zu führen, daß jederzeit Deckung vorhanden ist. Nach Genehmigung dieses Etats beschäftigte sich das Haus mit den Erträgnissen aus den Forsten, Jagden, Hüttenwerken und Salinen, die genehmigt wurden, nachdem verschiedene Redner eine Reihe von Einzelwünschen vorgetragen hatten. In einer Doppelsitzung soll morgen Freitag die große Steuerdebatte erledigt werden.
Gegen die Umtriebe in der Pfalz.
Mannheim, 24. Juli. Dr. Hammerschmidt und die anderen demokratischen Abgeordneten der Pfalz haben im bayerischen Landtag folgende kurze Anfrage an die Regierung gestellt:
Der Versuch gewisser Kreise, in der Bevölkerung der Pfalz die Neigung zum Anschluß an Frankreich zu wecken, wird fortgesetzt und in immer verstärktem Maße getrieben. Schon werben zwei Zeitungen mit überaus geschickten und wohlausgedachten Mitteln in anscheinend unverfänglicher und harmloser Form um die Gunst der Bevölkerung, angeblich, um allein deren wirtschaftliches und politisches Wohl zu fördern. Es sind das „Die freie Pfalz" und die mit guten Bildern ausgeftattete „Pfälzische Woche". Sie werden beide in Landau verlegt und mit französischem Geld herausgegeben. Dagegen ist es den freigesinnten Pfälzern, die den wenigen zum Verrat geneigten Französlingen gegenüber
zutreten versuchen, verboten, ihre Anschauung durch Wort und Schrift zum Ausdruck zu bringen. Ist daher die Staatsregierung bereit, durch Vermittlung der Reichsregierung und der jüngst in Weimar für die Angelegenheiten der besetzten Gebiete gebildeten Kommssion dahin zu wirken, daß auch den deutschgesinnten Pfälzern Freiheit und Schrift eingeräumt werde?
Arve iterenllassunge« bei de« Siemens«Schlickert-Werken.
Berlin, 25. Juli. Ueber die Ursache der Mafsen- Entlaffungen bei den Siemens-Schuckertwerken teilt Geheimrat Wilhelm v. Siemens dem Berliner Tageblatt auf dessen Anfrage mit, daß am letzten Samstag bei den Werkleitungen Anfragen einliefen, ob an dem sog. internationalen Montag die Werke für die Arbeiter offen gehalten würden. Die Entschließung der Direktion, daß man die Werkstätten geöffnet halte, wurde vertraglich dem Arbeiter-Ausschuß mitgeteilt und dieser ersucht, die öffentliche Bekanntmachung gegenzuzeichnen. Aus unbekannten Gründen verweigerte der Ausschuß die Unterschrift. Am nächsten Tag sah sich eine Anzahl Arbeiter veranlaßt, die öffentlichen Anschläge zu vernichten. Die betreffenden Leute wurden wegen Verstoß gegen die Disziplin sofort entlassen. Darauf griff eine allgemeine Resistenz Platz.
Berlin, 24. Juli. Die Siemens-Schuckertwerke teilen mit: Denjenigen Arbeitern der Siemensfirmen, die gestern in passive Resistenz getreten waren und die trotz der Aufforderung der Werkleitung heute die Arbeit nicht wieder ausgenommen haben, ist die Entlassung mitgeteilt worden. Es handelt sich um ungefähr 10000 Mann.
Berlin, 26. Juni. Wie der „Vorwärts" berichtet, ist bereits gestern nachmittag durch geheime Abstimmung der Streik für den gesamten Siemens-Konzern beschlossen und dadurch die Gefahr eines allgemeinen Metallarbeiterstreiks in Berlin in unmittelbare Nähr gerückt worden. Der „Vorwärts" spricht die Hoffnung aus, daß es gelingen möge, in letzter Stunde noch zu einer Einigung zu gelangen. Französische Matz-alrmen gegen die deutsche Einfuhr.
Versailles, 25. Juli. Die französische Kammer ver, handelte gestern Vormittag über die Interpellation des so zialistischen Abgeordneten Claussat über Maßnahmen, die die Regierung zu ergreifen gedenke, um die französische Industrie vor Einfuhr deutscher Waren zu schützen und um dadurch gleichzeitig den französischen arbeitenden Klaffen Schutz gegen die Arbeitslosigkeit anaedeihen zu lassen. Der Abgeordnete wandte sich hauptsächlich gegen die Einfuhr von Solinger Artikeln, die um 300°/« billig?: als gleichartige französische Produkte seien, sowie gegen die Einfuhr von Fahrrädern und photographischen Apparaten. Der Handelsminister Clementel erklärte, daß während des Waffenstillstands Waren aus den besetzten Gebieten eingeschmuggelt wurden, daß er aber die freie Konkurrenz nicht ganz unterbinden könne. ^ Er werde aber Maßnahmen ergreifen, um das Es käpzewicht der Produktion zwischen deutscher und französi Dex Industrie herzustellen.
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VeMnng des Ministeriums des Innern über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 16. Juli 1919.
Der § 5 der Verfügung des Staatskommissars für die wirtschaftliche Demobilmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel, Staatsanzeiger Nr. 17 vom 22. Jan. 1919, wonach den Reichs-, Staats-, Gemeinde- u. Amtskörperschaftsbeamten die für sie oder ihre Familien erforderlichen Mietwohnungen nicht gekündigt werden dürfen, ehe ihre Vorgesetzten oder die hiezu für zuständig erklärte Behörde dies im Einzelsall als mit den Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes vereinbar bezeichnet haben, wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
8 5-
Macht ein Mieter, der auf die Kündigung des Vermieters hin das Mieteinigungsamt angerufen hat, vor diesem geltend, daß der Verlust seiner Wohnung die Ausübung seines Berufes zum Schaden der Gemeinwohls beeinträchtigen würde, so ist ihm eine an- Wessene Frist zu setzen, um eine Bescheinigung der zuständigen Gelle darüber beizubringen, daß seine Berufungsausübung durch die Aufrechthaltung der Kündigung zum Schaden des Gemeinwohls beeinträchtigt würde.
Zuständig zur Erteilung der Bescheinigung ist bei Reichs-, AMs- oder Körperschaftsbeamten die dienstaufsichtsführende dieUe, bei anderen Personen das Oberamt.
Äird eine Bescheinigung im Sinne des Abs. 1 beigebracht, so 'am das Mieteinigungsamt. auf Antrag dem Vermieter eine an- Mchne Frist zur Beibringung einer die Bescheinigung außer Ätschenden Entscheidung des Staatskommissars für die wirt- Mn ^Mobilmachung im Wohnungswesen (Minist, d. I.)
,, ^ibl die Bescheinigung infolge der Ablehnung einer Frist- oder infolge Fristablaufs wirksam, so ist die Kündigung Mieteinigungsamt für unwirksam zu erklären.
Lindemann.
betreffend Sonntagsruhe im Barbier- und Iriseur- i gewerbe
! vom 15. Juli 1919.
, Zur Durchführung der Sonntagsruhe im Barbier- und Fri- surgewerbe bestimme ich als Staatskommissar für Demobil- Mung mit sofortiger Wirkung:
In Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern ist die Auszug des Barbier- und Frifeurgewerbes an Sonn- und Feier-
^ Das Verbot erstreckt sich auch auf Friseurgeschäfte,
°>u Bahnhöfen außerhalb der Bahnsteigsperre betrieben werden
.. , II.
s hiernach ist an genannten Tagen insbesondere untersagt:
1- die Beschäftigung des in den Friseurgeschäften verwendeten Personals,
2. die Ausführung gewerblicher Arbeiten durch den Be- > triebsunternehmer und seine Familienangehörigen,
. die Bedienung von Kunden außerhalb der Wohn- und ! tln« Geschäftsräume des Vetriebsinhabers.
^ - das Verbot fallen auch solche Gewerbetreibende, welche eigentliche Betriebsstelle ihre Kunden im Haufe bedienen.
: D « Ul.
! as Verbot findet keine Anwendung
» m den Fällen § 105c der Gewerbeordnung;
4-wenn mehrere Sonn- und Festtage unmittelbar auf
einander folgen, am ersten dieser Tage bis längstens 12 Uhr mittags, jedoch nicht am Weihnachtsfest:
3. für den 2. Weihnachtsfeiertag (Stefanstag) bis längstens 12 Uhr mittags;
4. auf Arbeiten, die für die Vorbereitung öffentlicher Theatervorstellungen und Schaustellungen erforderlich sind.
IV.
Die Oberämter werden ermächtigt, das Verbot der Ausübung des Barbier- und Friseurgewerbes an Sonn- und Festtagen nach Anhörung der örtlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen sowie der Handwerkskammer auch in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern einzuführen.
V.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung und die auf Grund derselben ergangenen Anordnungen der Oberämter werden gemäß § 6 der Verordnung über wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs-Ges. Bl. S. 1292) mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark bestraft.
Für den Arbeitsmimster:
Keck.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern» betreffend die Leonberger Pferdemarktlollerie.
Aus Anlaß des im Februar 1920 stattfindenden 150-jährigen Jubiläums des Leonberger Pserdemarkts ist dem Verein zur Förderung der Pferdezucht im Bezirk Leonberg E. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer 20 000 Lose zum Einzelpreis von 1 Mark umfassenden Lotterie erteilt worden. Ihre Ziehung ist auf 14. Februar 1920 festgesetzt worden. Als Absatzgebiet der Lose sind die Oberamtsbezirke Leonberg, Stuttgart-Stadt und -Amt, Böblingen, Cannstatt, Schorndorf, Waiblingen, Neuenbürg, Calw, Freudenstadt, Nagold, Herrenberg, Vaihingen, Maulbronn und Ludwigsburg bestimmt worden.
Hauptagent für den Losvertrieb ist die Firma I. Schweickert in Stuttgart.
Stuttgart, den 7. Juli 1919. In Vertretung:
Haag.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend Gebühren für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau.
Vom 30. Juni 1919.
1.
Die Richtsätze für die Bemessung der Belohnung der tierärztlich nicht vorgebildeten Beschauer und der Tierärzte für die Vornahme der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, die in § 25 Abs. 4 I 1—5 und I! 3—7 der Verfügung des Ministerium des Innern, betreffend den Verkehr mit Schlachtvieh und Fleisch vom 1. Februar 1903 (Reg.Bl. S. 27) angegeben sind, werden durchweg um 100°/o erhöht.
2 .
§ 25 Abs. 4 II 1 und 2 a. a. O. erfahren folgende Aenderung:
1. für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau an einem
Pferde zusammen 4—6-/L;
2. für die Schlachtviehbeschau ohne nachfolgende Fleischbeschau an einem Pferde 2—3
3.
In tz 25 Abs. 4 a. a. O. wird hinter II 2 folgende neue Bestimmung eingeschoben:
2 s. für die Fleischbeschau ohne vorausgangene Schlachtviehbeschau an einem Pferde 2,70-4^-.
4.
§ 25 Abs. 4 II 8 a. a. O. erhält folgende Fassung:
Vergütung für Zeit und Reiseaufwand bei Benutzung eines eigenen oder gemieteten Fuhrwerks, Kraftrads oder Kraftwagens für jeden zurückgelegten Kilometer 1 Mark,
in den anderen Fällen für jeden zurückgelegten Kilometer 0,70 Mark.
5.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten zunächst für die Dauer der gegenwärtigen Teuerung und treten sofort in Kraft.
Lindemann.
Oberamt Neuenbürg.
Höchstpreise für Kalbfleisch u. Rindfleisch.
I. Gemäß § 1 des Höchstpreisgesetzes sind mit Zustimmung der Fleischversorgungsstelle für den Verkauf von Kalbfleisch und Rindfleisch folgende Höchstpreise für das Pfund festgesetzt worden:
1. Kalbfleisch 2 Mk. 40 Pfg.
2. Rind (Ochsen-, K«h)-fleisch 2 Mk. 70 Pfg.
II. Soweit sich bei der Abgabe kleinerer Mengen Bruchpfennige ergeben, dürfen dieselben aufgerundet werden.
III. Die Ueberschreitung der vorstehenden Höchstpreise ist strafbar.
IV. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in den Fleischverkaufsstellen an einer für die Käufer leicht sichtbaren Stelle anzuschlagen. Die Ortspolizeibehörden haben die Einhaltung dieser Anordnung zu überwachen.
V. Die Höchstpreisfestsetzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Den 22. Juli 1919. I. V. Rilling, Reg.-Ass.
An die Schultheiflenämter.
Soweit die Visitationsprotokolle der Gemeinden für di» Farrenschau noch nicht an den stellv. Vorsitzenden der Farren- schaubehörde Herrn Gottlieb Rentschler in Grunbach einge- sandt sind, wird wiederholt zur umgehenden Erledigung aufgefordert (zu vergl. Enztäler Nr. 160).
Neuenbürg, den 24. Juli 1919.
Oberamt.: I. V.: Reg.-Ass. Rilling.
Amtsgericht Neuenbürg.
Im Genossenschaftsregister, Band II, Blatt 30, ist bei dem Darlehenskassenoerein Gräfevhauseu-Obernhausen, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz in Gräfenhausen, heute eingetragen worden:
In der Generalversammlung vom 29. Juni 1919 ist an Stelle des verstorbenen Vorstandsmitglieds Gottlob Glauner in Obernhausen
Fleischbeschauer Ernst Keller daselbst in den Vorstand gewählt worden.
Den 21. Juli 1919. Oberamtsrick