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Selbst die französischen Besatzungsbehörden ^ ihren Abscheu über diese Haltung großer Teile der Ä ., na aus Aus Posen wird gemeldet, daß die ? 2 stärkstem Druck versuchen, die deutschen Beamten in volnische Dienste zu treten.

^?rlin ^ 22 . Juli. LautVorwärts" berichten die . ab»/ umfangreiche Streiks in den Vereinigten ^ »n Newyork lägen 500 Dampfer still. Die Hei- die übrigen Maschinenarbeiter fordern Lohnerhöhungen Nrment Neben der Ausfahrt zähle man 700 wei- ! Schiffe, die stilliegen müßten. Die Zahl der Ausstän-

oünch^L^Juli. Die römischeTribuns" tritt am ^niag dafür ein,^ daß ^ Italien^ analog d?m Sonder-

!"n,EN Englands und Amerikas mit Frankreich auch mit 'Mland und Oesterreich ein Abkommen zur Sicherung der großslawischen Gefahr herbeiführen sollen.

Rukarest, 22. Juli. Das rumänische Pressebüro In Kischinen ist eine rusische Bolschrwisten-Abord- I eingetroffen, die dem Kommandanten der rumänischen he Jour»«- Litertruppen im Auftrag Lenins einen Friedensschluß an- m Schlach,- ^ Danach überläßt Lenin Rumämen ganz Süd-Bessarabren Melde Ui!.« lnüpft daran die Bedingung, daß Rumämen sich ver­daten M ^tet die Einreise der ukrainischen Staatsangehörigen und usammenG L Anhänger der Koltschaks zu verbieten In Anbetracht ein Teil Vorschlags Lenins ist an der bessarabrschen Front Tin Ameü § achttägiger Waffenstillstand abgeschlossen worden. Die s Andenken Wewistische Friedensdelegation ist in das rumänische große die deutsch iaaptqnartier abgereist. ^ -

einmal ihr ' Rotterdam, 22. Julr. DemNreuwen Rotterdam- Courant" zufolge ist in Rotterdam der Dampfer Das eng- M" aus Sydney eingetroffen. Er hat 787 Männer, - die NA ff Frauen und 92 Kinder, sämtlich aus Australien ausge- rm 21. No- Mene Deutsche, an Bord. Sie sind heute im Sonderzug Man» Be- gch Deutschland abgereist.

Befehl M Amsterdam, 22. Juli. DieChicago Tribuna" ent- n Weg vo» W die bedeutsame Meldung, das Bela Khun am Sonntag s für den Mzt worden ist und daß an seine Stelle ein Triumvirat ite für seine ktreten sei. Bela Khun selbst sei nach Wien geflüchtet, ihm erspart j Haag, 22. Juli. Zur Rettungstat des deutschen

__ Inegsgefangenen Bruckmann, der einen abgestürzten eng-

Wen Flieger unter Lebensgefahr aus seinem brennenden -lugzeug rettete, schreibtDaily Chronicle" in einem Leit- Ekel, Bruckmann habe mehr als irgend einer seiner Lands- Ate zur Wiederherstellung menschlicher Bande zwischen Eng­land und Deutschland getan.

Cambrai, 23. Juli. Eine auffiiegende Miene hat »ehrere Personen, darunter 6 deutsche Kriegsgefangene getötet vid 2 Gefangene verletzt.

St. Germain, 23. Juli. Bei dem Besuch Dutastas Kim Staatskanzler Renner tauchte der Gedanke auf, die in Deutsch-Oesterreich herrschende Arbeitslosigkeit durch Heremziehting deutsch-österreichischer Arbeiter bei den Wieder- herstellungsarbeiten in dem zerstörten Frankreich zu beheben.

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Oberamt Neuenbüra.

WMg mtt ZrWaMffelu MS.

I.

Als Frühkartoffeln gelten alle vor dem 15. September ^ernteten Kartoffeln der Ernte 1919, also auch Sorten, die an fich nicht als Frühkartoffeln bezeichnet zu werden pflegen, a!n tatsächlich vor dem genannteu Zeitpunkt zur Ernte gelangen.

II.

1) Die Beschaffung der zur Ernährung der versorg- mgsderechtigten Bevölkerung erforderlichen Frühkartoffeln erfolgt durch den Kommunalverbänd gegenüber den Gemein­en, und zwar teils durch Inanspruchnahme ihrer eigenen «nfilgbarm Erzeugnisse, teils durch Zuweisung der von videren Bezirksgemeindsn oder der Landeskartoffelstelle zur Verfügung gestellten Vorräte.

2) Die Aufbringung innerhalb des Bezirks geschieht schließlich durch die in jeder Gemeinde amtlich bestellten Ellskäufer des Kommunalverbands.

Als Aufkäufer wird für jede Gemeinde der Ortsvor- Mr bezw. dessen Stellvertreter bestellt.

3) Jeder unmittelbare Berkehr mit Frühkartoffeln Mstzen Erzeugern und Verbrauchern würde eine plan- Wige Frühkartoffelversorgung unmöglich machen; es ist daher M»gstms verboten und durch die Ortspolizeibehörden und "le Mndjägermannschaft nachdrücklichst zu verhindern.

^ IN.

Ae Kartoffelerzeuger dürfen aus ihrer Frühkartoffel- Me lh« Eigenbedarf an Speisekartoffeln für sich und ihre «rlrtschaftsangehörigen, sowie an Saatgut insoweit decken, l>w die Kartoffeln nicht zur Ernährung der versorgungsbe- kchiigten Bevölkerung an die amtlichen Aufkäufer abgegeben »erden müssen.

Abzugeben sind etwa 160 Zentner vom Hektar Früh- anoffelerntefläche. Unmittelbarer Absatz an Verbraucher ist >cht gestattet (siehe oben Ziffer II, 3), soweit nicht einzelne Uuger von der Gemeinde ausdrücklich als Verkäufer be- E smd (siehe unten VI, 3).

^.Kartoffelerzeuger mit einer Erntefläche von insgesamt na>t mehr als 200 qm dürfen den ganzen Ertrag behalten.

>n lV.

Verboten und strafbar ist

a) das Herausnehmen von Kartoffeln vor Eintritt der Reife; ° ^ Verfüttern von Kartoffeln, die sich zur menschlichen Ernährung eignen;

Änö^! Brennen solcher Kartoffeln.

rächt. ^ u..- Kartoffelbeförüerung. Wer Kartoffeln von einer Ge- Mernse zur andern befördert, muß mit einem Ausweis dar- «>>is ^^^n sein, daß die Beförderung genehmigt ist. Aus- ", ff sur Sendungen innerhalb des Kommnualvervands ^ k dne Ortsvorsteher des Abgangsorts, in der Regel

I-Muchen der amtlichen Kartoffelaufkäufer, ausgestellt, esvrderung an einen auswärtigen Kommunalverband bedarf

natürlich nur Freiwillige, wobei die deutsch - österreichische Regierung bei Arbeitsvermittlung die Arbeiterorganisation der Arbeitssuchenden wirksam vertreten werde.

London, 22. Juli. Der Friedensvertrag wurde in allen Lesungen, nachdem die irischen Nationalisten als Pro­test gegen die Haltung der Regierung in der irischen Frage eine Abstimmung verlangt hatten, mit 163 gegen 4 Stimmen angenommen. Die den englisch-französischen Vertrag be­treffende Vorlage wurde in sämtlichen Lesungen einstimmig angenommen.

Newyork, 22. Juli. Die zionistische Organisation von Amerika teilt mit, daß bei zwei Millionen Juden von allen Teilen der Welt nach Palästina gehen werden. Man erwartet, daß eine Million aus Rußland kommen soll.

Chicago, 22. Juli. Das neuerbaute große lenkbare Luftschiff geriet auf einem Probeflug in Brand und fiel aus 500 Fuß Höhe auf ein Bankgebäude. Die Benzinbehälter des Luftschiffes explodierten beim Aufschlag. Von den An­gestellten det Bank wurden 10 getötet und 25 verwundet.

Württembergischer Landtag.

Stuttgart, 22. Juli. Zu Beginn der Sitzung wurde di? Abstimmung über eine Reihe von Anträgen zum Etat des Ernährungsministeriums vorgenommen. Angenommen wurden die Anträge über die Hebung der Kaltblutpferdezucht und Kopfkrankheit der Pferde, über Futter- und Streunot, über Obstversorgung, Frühdruschprämie, Ausmahlung von Getreide, über Gerste als Brotgetreide, über Entschädigung der durch Hagel betroffenen Gemeinden, schließlich in nament­licher Abstimmung der Anträge über Erleichterungen in der Mühlenkontrolle und über Festsetzung landwirtschaftlicher Höchstpreise nach Anhörung von Erzeugern und Verbrauchern, wobei die D.P., Z. und D.d.P. dafür, die Sozialdemokraten dagegen stimmten. Abgelehnt wurde ein Bauernbundsantrag über die Aufhebung der Beschlagnahme und der Zwangs­wirtschaft der Ernte. Der sodann in Beratung genommene Kultetat rief vornehmlich die Lehrer mit mancherlei Wünschen auf den Plan. Man besprach die Erziehung der Jugend, Gehalt- und Anstellungsverhältnisse der Lehrer, Stadienstif­tungen, Lehrstuhl für Steuerrecht, Zulassung der Seminaristen zum Hochschulstudium, die unzulänglichen Räume der Stutt­garter Techn. Hochschule, die Haut- und Ohrenklinik in Tü­bingen, die Hosbibliothek usw. Kultminister Heymann sagte möglichste Berücksichtigung der Wünsche zu. Ein Zen­trumsantrag auf Förderung besonders begabter Volksschüler und die Ueberweisung eines Antrags Planck (D.d.P.) über Ausbildung der weiblichen Jugend an den volkswirtschaft­lichen Ausschuß wurden angenommen. Zu später Stunde wurde abgebrochen. In der Mittwochsitzung stehen das Landestheater und die Verkehrsanstalten zur Beratung.

Die GewaHnmtzuahmen der Entente gegen Oesterreich.

Wien, 22. Juli. In einer gestern abgehaltenen Ar­beiterversammlung sprach auch der Staatssekretär des Aeußern, Bauer, über den Friedensvertrag von Saint Germain. Der

der Genehmigung oder Weisung der Landeskartoffelstelle, wo­rüber der Sendung gleichfalls ein Ausweis beigegeben sein muß.

VI.

1) Für den Verbrauch der einzelnen Versorgungsbe­rechtigten können zunächst bestimmte Sätze nicht bekannt ge­geben werden; maßgebend für die Zuteilung an die Ver­braucher ist vielmehr die jeweilige Zuweisung an die Ge­meinden durch den Kommunalverband.

2) Die gleichmäßige Verteilung an die Versorgungs­berechtigten haben die Gemeinden sicherzustellen entweder durch die Ausgabe von Kartoffelmarken oder durch Verwendung von Haushaltungslisteu, aus denen die Zahl der versora- ungsberechtigten Personen jedes Haushalts und jede Abgabe von Frühkartoffeln an jede Haushaltung ersichtlich sein muß.

3) Jede Gemeinde hat eine oder mehrere Verkaufsstellen für Frühkartoffeln zu errichten. Als Verkäufer können Händler, Gemeindestellen oder einzelne Erzeuger bestellt werden.

VII.

Erzeugerpreis. 1) Der Höchstpreis für Frühkartoffeln der Ernte 1919 beträgt beim Verkauf durch den Erzeuger vorläufig 11 Mark für den Zentner. Er gilt für die Lie­ferung ohne Sack und bei Barzahlung beim Empfang und schließt die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Ver­ladestelle und die Kosten der Verladung ein. Soweit die Verfrachtung mit der Eisenbahn unwirtschaftlich ist, kann die Beförderung mit Landfuhrwerk erfolgen Die Vergütung für die Beförderung mit Landfuhrwerk trägt der Empfänger. Sie darf mit Rücksicht auf die dem Erzeuger an sich obliegende Verpflichtung, die Kartoffeln zur nächsten Verladestelle ohne besondere Vergütung zu befördern 50 ^ für den Zentner nicht übersteigen.

2) Zu dem Kartoffelpreis selbst und der etwaigen Ver­gütung für die Beförderung tritt eine Aufkaufsgebühr von 35 L für den Zentner.

VIII.

Kleinhandelspreis. 1) Dieser darf vorläufig höchstens betragen:

bei zentnerweise«! Verkauf 13 ^ 50 ^ für den Zentner, bei Verkäufen unter 1 Zentner 14 ^ für den Zentner,

Mit Genehmigung des Ernährungsministeriums können in einzelnen Gemeinden auf Antrag der Gemeindeverwaltung höhere Kleinhandelspreise zugelafsen werden.

2) Als Kleinhandel im Sinne dieser Bestimmung gilt der Verkauf durch die Verkaufsstellen (oben Z. VI, 3) unmit­telbar an die Verbraucher.

8) Die Preise für den Kleinhandel verstehen fich ab Lager des Händlers oder der Abgabestelle.

Den 18. Juli 1919. I V.: Reg.-Afs. Rilling.

Oberamt Neuenbürg.

Verkehr mit Heu, Stroh und Häcksel.

1. Das Reichsernährungsministerium hat die Verord­nungen über den Rauhfutterverkehr und die Höchstpreise für Heu, Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918 mit Wirkung vom 1. Juli 1919 aufgehoben.

Staatssekretär wandte fich gegen die territorialen Bestim­mungen, die zwei Fünftel Deutsch-Oesterreichs der Fremd­herrschaft preisgeben und eine nationale Unterdrückung sonder­gleichen bedeuten. Die von Deutsch-Oesterreich zu deckendem Kriegsschulden würden ungefähr 70 Prozent von 68 Milliar­den betragen, sodaß 8000 Kronen aus jeden Kopf entfielen.

Bern, 23. Juli. Nachdem der Temps gestern darauf hingewiesen hat, daß der Friedensvertrag mit Deutsch-Oester- reich deffen Vereinigung mit Drutschland ein für allemal zu Hintertreiben bezwecke, betonen auch die übrigen PariserBtätter, daß die Entente bemüht gewesen sei, durch die Vertragsbestim­mung Deutsch-Oesterreich in die Hand zu bekommen. Während Gaulois" betont, daß der österreichische Staat ohne die Hilfe der Entente überhaupt keine Hoffnung habe, erklärt Echo de Paris", Oesterreich sei in die Verwaltung der Alliierten gekommen, für welche die Kommission des Repa­ration es beherrschen werde. Dieser Ausschuß werde Oestereich sehr große Zugeständnisse machen oder es zu Boden drücken können. Zweifellos habe man sich volle Be­wegungsfreiheit Vorbehalten, um Oesterreich für immer von Deutschland zu trennen.

Die verzögerte Heimkehr der deutsche» KrienSaeiauaeueu.

Versailles, 22. Juli. Die deutsche Regierung hat gestern Ministerpräsident Llemenceau erneut um baldige Mitteilung betreffend Zusammensetzung und Zeitpunkt des Zusammentritts der Kommission zur Heimbeförderung der Kriegsgefangenen ersucht und dabei daraus hingewiesen, daß Clemeneeau bereits am 26 Mai ds. Js. versprochen habe, die Vertreter der a. und a. Mächte würden mit größter Bereitwilligkeit eine Kommission zu diesem Zweck einsetze«, sobald der Friede unterzeichnet sei. Der Friede sei unter­zeichnet und bereits von Deutschland ratifiziert, aber immer noch «arte die deutsche Regierung vergeblich auf die Bildung der erwähnten Kommission.

Berlin, 23. Juli. Zur verzögerten Heimkehr der Gefangenen sagt dieBerl. Volkszeitung": Wenn etwas er­reicht werden soll, dann muß jeden Tag von uns in Ver­sailles protestiert werden, dann müssen wir jeden Staat der Welt auffordern, an dem Befreiungswerk mitzuarbeiten. Auf die Dauer können sich die Alliierten gegen energische Vorstellungen nicht sperren. Sie müssen endlich das erfüllen, was uns im Friedensvertrag zugesichert worden ist.

Zur Abstimmung i» Schleswig.

Paris, 22. Juli. Foch bat um Maßnahmen für de» Transport eines interalliierten Bataillons von Köln nach Flensburg, das während der Volksabstimmung in Schleswig für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sorgen soll.

Bern, 23. Juli. Ein Leitartikel des Temps erklärt auch die Räumung der 3. Zone von Schleswig, in der nach dem Friedensvertrag nicht mehr abgestimmt werden solle, durch die deutschen Behörden und Truppen für nötig, damit die Abstimmung in den anderen Zonen nicht unter deutschem Einfluß erfolge.

Der Handel mit Rauhfutter der Ernte 1918 im deut­schen Reiche ist daher ganz freigegeben und unterliegt auch keinen Preisbeschränkungen. Das Gleiche gilt für Stroh von Lupinen, Zuckerrübensamen- und Runkelrübensamenstroh, das bisher dem Kriegsausschuß für Ersatzfutter zum Kaufe anzubieten war. Die allgemeinen Vorschriften gegen über­mäßige Preissteigerung haben jedoch für den Handel mtt Heu und Stroh fortgesetzt Geltung.

Die Ein- und Ausfuhr von Heu, Stroh und Häcksel ist an die Genehmigung der zuständigen Stellen gebunden. Jedoch ist eingeführtes Rauhfutter nicht mehr an die Reichs- suttermittelstelle-Geschäftsabteilung zu liefern, sondern kann frei gehandelt werden.

II. Für den Verkehr mit Heu aus -er Ernte 1919 sind die im Enztäler vom 18. Juli ds. Js. Nr. 164 ver­öffentlichten Bestimmungen maßgebend.

Bezüglich Stroh und Häcksel aus der Ernte 1919 werden für Württemberg demnächst Bestimmungen ergehen.

Den 19. Juli 1919. I. V. Rilling, Reg.-Afs.

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Die Gemeinde hat einen

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abzugeben und ladet zur Be­sichtigung und zu Angeboten ein. Den 21. Juli 1919.

Schuttheitzenamt.

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