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L.mrderuna des ErnLhrungsministers rasch erledigt, der »er- 2" dafür zu sorgen, daß der ehrliche Weinbau durch ge- -klicke Regelung vor unehrlicher Konkurrenz geschützt werde. As Notgesetz über eine vorläufige Regelung des Slaats- Kausbalts für 1919 wurde ohne Debatte in erster, zweiter ?,nd dritter Lesung gegen die Stimmen der Unabhängigen ""nommen. Da der Entwurf des Staatshaushaltsgesekes für 1919 dem Landtag noch nicht vorgelegt werden konnte so war die Vorlage eines Notetats, der mit dem beutigen Tag seine Geltung erhält, notwendig. Ueber die tcknelle Verabschiedung des Sporteltarifs, der nunmehr eine Lustbarkeitssteuer von 30 Prozent für die Kinemato- oravhen und von 3 Prozent für die übrigen Veranstaltungen vo'steht, waren sich alle Parteien einig. Der Zentrmnsab- oeördnete Weber beantragte eine vorherige Kommissionsbe- ratunq, da das Zentrum eine wesentliche Aenderung an dem Entwurf vorgenommen wissen wollte. Er zog jedoch seinen Antrag zurück, als der Finanzminister und die Redner der anderen Fraktionen sich dagegen aussprachen. Das Gesetz fand in erster, zweiter und dritter Lesung gegen die unabhängigen Stimmen Annahme; es tritt bereits am 27. Juni in Kraft. Die Festsetzung des Termins der nächsten Sitzung schielt sich der Präsident vor.
Beendigung »es Eisenbahnerstreiks.
Berlin, 27. Juni. Bei den Verhandlungen zwischen den Eisenbahnerorganisationen und der Regierung, die heute den ganzen Tag über im Abgeordnetenhause stattfanden, Mrde eine Einigung dahin erzielt, daß die. Organisationen mit Rücksicht auf die von der Regierung für die nächsten drei Monate zugestandene Senkung der Lebensmittelpreise auf den sofortigen Abbruch des Eisenbahnerstreiks hinwirken Verden.
Breslau, 27. Juni. In der heutigen Versammlung der Eisenbahnbeamten wurde laut „Breslauer Zeitung" beschlossen, daß die Eisenbahner morgen Samstag früh die Arbeit wieder aufnehmen. — In der gestern abend
Verfügung des Arbeitsministeriums (Staatskommissars für die Demobilmachung) betreffend Uebertenerungszu- schüffe für Notstaudsarbeiten.
Vom 17. Juni 1919.
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Nach Ziffer 6 der Verfügung des Arbeitsministeriums, betreffend Ueberteuerungszuschüsse, vom 25. Februar 1919 (Staatsanzeiger Nr. 48 von 1919), werden Ueberteuerungszuschüsse nur für denjenigen Teil der Arbeiten gewährt, die bis zum 15. Juli bezw. 15. August 1919 tatsächlich aus- geführt sind. Diese Fristbestimmung hat zu Schwierigkeiten geführt. Das Reichsfinanzministerium (Notstandsarbeiten) hat sich deshalb neuerdings mit einer weitergehenden Ge- «Lhrung der Ueberteuerungszuschüsse einverstanden erklärt. Auf Grund hiervon wird folgendes bestimmt:
1. Ueberteuerungszuschüsse werden in der in Ziffer 5 unten festgesetzten Beschränkung auch für nach dem 15. Juli bezw. 15. August 1919 ausgeführte Arbeiten gewährt, keinesfalls aber für nach dem 31. Dezember 1919 ausgeführte Arbeiten.
r. Die Frist wird nicht allgemein bis 31. Dezember 1919, sondern nur für den Einzelfall und nur insoweit verlängert, als es dessen Verhältnisse erfordern.
3. Für Arbeiten, für welche Feststellungsbescheide (Ziff. 10 der Verfügung vom 25. Februar 1919) schon erlassen sind, kommt der Erlaß ergänzender Feststellungsbescheide in Frage.
Der Erlaß erfolgt nur auf begründeten Antrag. Die Anträge müssen beim Arbeitsministerium, Abteilung für Arbeitsbeschaffung sobald als möglich, spätestens bis 15. Juli 1819, mit den einschlägigen Akten, insbesondere Plänen und Kostenanschlägen, eingereicht werden. Sie müssen begründete Borschläge für die Festsetzung der Frist (Ziff. 2 oben) enthalten.
Nach dem 15. Juli 1919 einlaufende Gesuche werden »icht mehr berücksichtigt.
4. Anträge, die der Abteilung bereits vorgelegt, auf die aber Feststellungsbescheide noch nicht erlassen sind, sind von den Gesuchstellern innerhalb desselben Termins und in derselben Weise (Ziff. 3, dritter Absatz) zu ergänzen.
8. Die Verlängerung der Frist für die Zuschußgewährung, Ziffer 1 oben, wird,, vorbehaltlich der Bestimmung, in Ziffer 6. ausgeschlossen für Unternehmen mit weniger als 10000 Mk. zuschußberechtigter Friedenskosten.
Für solche Unternehmen werden, auch sofern Anträge auf Ueberteuerungszuschüsse bereits eingereicht worden sind, Zuschüsse nicht mehr bewilligt, es sei denn, daß die betreffende Arbeit mit Rücksicht auf den erwarteten Zuschuß schon in Angriff genommen ist.
6. Ausgenommen von der Beschränkung der Ziffer 5 sind Unternehmen, die von den Forstausschüssen auf Grund der Vers, des Arbeitsministeriums über Forstausschüffe
. vom 1. März 1919 (Nr. 53 des Staatsanzeigers) veranlaßt oder angeregt worden sind. Sie sind, gleichgültig wie hoch der Betrag der Friedenskosten ist, zuschußberechtigt, und es gelten für sie die Bestimmungen der Ziffern 1—4 oben. Die Fristbestimmung der Verfügung des Arbeitsministeriums, betreffend Ueberteuerungszu- fchüsse zu Notstandsarbeiten in Waldungen vom 13. Mai 1919 (Staatsanzeiger Nr. 108 von 1919) ist für diese Unternehmen hienach aufgehoben und durch die Bestimmung in Ziffer 3, dritter Absatz oben, ersetzt.
, . Mach Ziffer 2, dritter Absatz der Verfügung des Ar- "Ermnisteriums vom 25. Februar 1919 sind nur Arbeiten zuschußberechtigt, bei denen die Aufwendungen für Material gegenüber den Aufwendungen für Löhne stark in den Hinter- treten. Als „Löhne" sind Fabrikationslöhne nicht zu suchten, es sei denn, daß die Materialherstelluug mit dem .mstundsunternehme» in unmittelbarem und räumlichem und m Zusammenhang steht (z. B. Steinbruchbetrieb für Straßenbau). Um aber zu verhindern, daß Arbeiten, deren «osten sich überwiegend aus Materialkosten zusammensetzen.
stattgefundenen Vertrauensmännerversammlung der Metallarbeiter wurde beschlossen, die Arbeit morgen wieder aufzunehmen.
Rückkehr geordneter Zustände in Hamburg.
Hamburg, 27. Juni. In den frühen Morgenstunden haben sich die Regierungstruppen der Stadt Hamburg bemächtigt. Infanterie- und Artillerie-Formationen sind in Hamburg eingezogen. Soweit bis 8 Uhr früh Meldungen vorliegen, ist es zu irgendwelchen Zusammenstößen nicht gekommen. Die bewaffnete Arbeiterschaft wird aufgefordert, bis heute abend 9 Uhr die Waffen abzuliefern, andernfalls wird nach dem Standrecht versahen. Bis zum Nachmittag sind allein in den Bezirken St. Pauli und Neustadt von der Volkswehr 900 Gewehre, 22 Maschinengewehre, sowie große Mengen Munition und Handgranaten gefunden und abgenommen worden. Die sogenannte eiserne Torpedobootsflottille ist hier eingetroffen, um den Schutz des Hamburger Freihafens zu übernehmen.
Hamburg, 27. Juni. Nachdem die Vertreter der Arbeiterschaft bestimmte Garantien für die Durchführung der von den Regierungstruppen gestellten Bedingungen abgegeben haben, sind die Truppen versuchsweise aus dem Hamburgischen Staatsgebiet zurückgezogen worden. Die Zahl der Opfer der Kämpfe in Hamburg ist auf 54 gestiegen. Von der Freiwilligentruppe Bahrenfeld werden weitere 19 Mann vermißt. Im Laufe des heutigen Nachmittags versuchten 200 Bewaffnete das Hüttengefängnis zu stürmen. Sie wurden jedoch von Volkswehrtruppen daran gehindert, worauf sie abzogen.
Bor der Unterzeichnung
Berlin, 28. Juni. Die deutschen Delegierten treffen mittels Extrazuges heute Nacht halb 12 Uhr in Versailles eintreffen.
Paris, 27. Juni. Der Oberste Alliiertenrat hat infolge der Mitteilung, daß nunmehr die deutschen Delegierten ernannt sind und nach Paris kommen werden, die Unter
zeichnung auf Sonnabend um 3 Uhr bestimmt. Die Beglaubigungsschreiben der deutschen Delegation sollen um 10 Uhr vormittags untersucht werden.
Znr Berßenknng der dentßche« Echtste.
Amsterdam, 27. Juni. Die englischen Blätter vo« 25.6. bringen eine amtl.Meldung der britischen Admiralität über die Vorgänge auf dem britischen Kriegsschiffe „Revenge". Nach der Versenkung der deutschen Flotte am Sonntag nachmittag hielt der englische Admiral Freemantle eine Rede a« die auf dem Kriegsschiffe aufgestellten deutschen Seeoffiziere, in der er von einer verräterischen Handlung sprach. Der deutsche Konteradmiral von Reuther erwiderte, daß er allein verantwortlich sei. Er habe das getan, was jeder britische Seemann unter den gleichen Umständen getan haben würde, und er würde es jederzeit wieder tun. Die deutschen Offiziere und Matrosen marschierten singend und wie die englischen Blätter melden, hochmütig inmitten der sie bedrohenden Bevölkerung in das Gefangenenlager.
Amsterdam, 27. Juni. Aus einer in der Times vom 25. Juni veröffentlichten Beschreibung eines Augenzeugen der Versenkung der deutschen Flotte in Scapa Flow geht hervor, daß britische Matrosen auf Befehl ihrer Offiziere aus nächster Nähe auf die wehrlose im Boote befindliche Bemannung des Dampfers feuerten, weil die Bemannung sich nicht auf das Schiff zurückbegab, da dieses im Begriff war, zu sinken. Ein deutscher Offizier rief den Engländern vom Boot heraus zu: Sie haben vier meiner Leute getötet und wir haben keine Waffen. Wir können nicht auf unser Schiff zurück, das sinkt.
Mnt.
Wie tapfer sich mein Jüngster nun zum Leben stellt.
Kopf hoch! Wir fangen jetzt in Gottes Namen vorne an. Im Grund ists doch nur Geld und Gut, was uns zerschellt t Mit Luther sag ich heut: das Wort, sie müssen lassen
stahn.
die jedoch volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind und der Beschäftigung Arbeitsloser dienen, infolge völliger Versagung des Ueberteuerungszuschusses unausgeführt bleiben, wird im Einverständnis mit dem Reichsfinanzministerium (Notstandsarbeiten) bei der Berechnung des Zuschusses in solchen Fällen derart verfahren, daß einzelne Positionen der Materialkosten abgesetzt werden, bis — nach den Friedenspreisen berechnet — Materialkosten und Löhne sich äußerstenfalls noch die Wage halten. Für die spätere Abrechnung sind dann nur die zugelassenen Positionen des Voranschlags maßgebend. Die Kostenanschläge müssen die Gesamtlöhne des Unternehmens den übrigen Kosten gegenübergestellt werden.
Auch elektrische Unternehmen werden nur im Rahmen obiger Grundsätze unterstützt. Ortsnetze und Hausanschlüsse werden als zuschußberechtigte Unternehmen nach wie vor nicht anerkannt.
III.
In Ergänzung von Ziffer 1 der Verfügung des Arbeitsministeriums vom 25. Februar 1919 wird bestimmt, daß Ueberteuerungszuschüsse auch gemeinnützigen Siedlungsunternehmungen gewährt werden können, sofern es sich bei den auszuführenden Notstandsarbeiten um Erd-, Entwässerungsarbeiten und Straßenbauten handelt und für diese Arbeiten aus den Mitteln des Reichskommiffars für das Wohnungswesen keine Zuschüsse gewährt werden (zu vergl. Verfügung des Ministeriums des Innern betreffend Gewährung von Baukostenzuschüssen für Wohnungsbauten vom 15. Januar 1919, Nr. 36 Beilage des Staatsanzeigers von 1919).
Die Zuschüsse betragen fünf Sechstel der nach Ziffer 3 der Verfügung vom 25. Februar 1919 berechneten Ueber- teuerung und zwar trägt das Reich drei Sechstel, der Staat zwei Sechstel, so daß ein Sechstel der Ueberteuemng dem Unternehmer zur Last fällt.
IV.
Auf Grund einer neuerlichen Bestimmung des Reichsfinanzministeriums (Notstandsarbeiten) werden außerordentliche Ausbesserungen von öffentlichen Straßen und Wegen, d. h. Ausbesserungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Unterhaltungsarbeiten hinausgehen, welche bisher nur zuschußberechtigt waren, wenn sie außerhalb Etters ausgeführt worden sind, auch innerhalb Etters als zuschußberechtigte öffentliche Notstandsarbeiten anerkannt. Ziffer II, 1 der Verfügung des Arbeitsministeriums betreffend Ueberteuerungszuschüsse vom 8. Mai 1919 (Staatsanzeiger Nr. 103 von 1919) ist hienach abgeändert.
Für den Arbeitsminister:
Keck.
Bekanntmachung.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß die Männer- und Frauenschwimmhalle wieder geöffnet ist.
Die Badezeiten für alle Bäder sind: von 9—1 Uhr vormittags und vo« r/,3 Uhr bis 7 Uhr nachmittags.
Samstags und an den Tagen vor Feiertagen bleibt die Anstalt auch während der Mittagszeit und abends bis 8 Uhr geöffnet. Das gleiche gilt für die Warmbadeanstalt Brötzingen. Kasseyschluß jeweils eine halbe Stunde vor der angegebenen Schlußbadezeit.
Es gelangen folgende Bäderarten zur Anwendung: Schwimm-, Wannen- und Brausebäder. Heißluft-, Dampf-, Glühlichtbäder und Massagen, Packungen in Vulkanschlamm (Fango), Behandlung in neuzeitlichen Heißluftapparaten, Sitz- und Halbbäder. Kohlensäure-, , Sauerstoff-, Moor-, Kichtennadel-, Salz-, Sool- und Lohtanninbäder.
Schwimmunterricht in der Männer- und Frauenschwimmhalle täglich.
Das Hundebad ist Mittwochs während der üblichen Badezeit geöffnet.
Stäkt. VSderverwaltung Pforzheim.
Weiland.
Grüfenhausen.
Stammholzverkauf
Aus dem hiesigen Gemeindewald kommen zum Verkauf: 668 St. Tannen und Forchen I. bis V. Kl. mit 522 Fm., 15 „ Buchen 11 „
21 „ Birken 2 „
Schriftliche Angebote, in ganzen Prozenten des staatlichen Revierpreises ausgedrückt, wollen bis
4. Juli 1919, vormittags 8 Uhr,
beim Schultheißenamt eingereicht werden.
Auszüge erteilt Waldmeister Kappler hier.
Im Anschluß an die sofort stattfindende Offertösfnung werden im öffentlichen Aufstreich verkauft:
49 St. Baustangen I. und II. Kl.,
149 „ Hagstangen I.—III. Kl.,
556 „ Hopfenstangen I. und II. Kl.,
233 „ Reisstangen I. und II. Kl.,
214 „ Rebstecken I. und II. Kl.
Den 26. Juni 1919.
Schultheißenamt.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Bewerber um die Stelle eines
Feldhüters
wollen sich innerhalb einer Woche unter Angabe ihrer Taggeldansprüche melden beim
Stadtschultheißevamt.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Karten-Abgabe
am Montag, den 30. Juni,
7 Uhr vorm. f. Nr. 1—150,
8 „ „ „ » 151 300,
9 „ „ „ „ 301-450,
10 „ „ „ „ 451-600,
11 „ „ „ „60lb.Schl.
Stadt. Lebensmittelstelle. I. A.: Klink.
Gräfenhau
en.
Conweiler. Verkaufe eine junge
Nutz- und Suhrkuh.
15 Wochen trächtig, mittleren Schlags.
W. Genthner b. Rathaus.
Conweiler. Verkaufe zwei
Ziegen,
eine trächtige und eine Milchziege.
Ehr. Rapp.
Ottenhausen.
Einen Wurf schöne
MiWincke
hat zu verkaufen
Friedr. Ott.
hat zu verkaufen
Ernst Wenz.
Schwann.
Eine junge, trächtige, gute
Dennach.
Eine gute
Siege
verkauft
3. Aldinger.
Loffenau.
Habe eine schöne, weiße
Ziege.
I V» Lt. Milch geb., zu verkaufen
Friedrich Herb.
Haus Nr. 81.
verkauft
Gottfr. Büchert.
Ottenhausen.
Ein jähriges
Ninö
hat zu verkaufen
Friedrike Schönthaler.
Visiten-Karten
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C. Meeh'sche Buchdrnckerei.