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Bedenklichkeit heraus wieder preiszugeben. Aber diese volksmäßige.Neugestaltung der zukünftigen Kirche hat ihre bestimmten Grenzen: Das werdende Neue darf nicht so andersartig sein, daß die bisher Kirchentreuen ihr Heimat­bewußtsein in der Kirche verlieren. Nicht in irgendwelcher Organisationsänderung an sich liegt die Gefahr, die wir. fürchten, sondern darin, daß dem Wesen nach fremdartige Kräfte einorganisiert werden könnten, die den bisherigen Lebensbesitz der Kirche verändern und zersetzen. Alle Ver­sicherungen, daß man an eine Alterierung des religiösen Standes gar nicht denke, helfen uns nichts. Wir müssen in dem Augenblick, wo Türen und Tore nach außen weithin geöffnet werden, feste, brauchbare Garantien haben, die uns Hegen jeden inneren Wertverlust schützen. Die äußere Lebensform mag, ja muß, zeitgemäß weitergebildet werden; darin sind wir so fortschrittlich, wie alle anderen. Aber den Glaubens- und Lebensstaffd der Kirche im Innerlichsten möchten wir gerade jetzt über alle Angriffsmöglichkeiten von außen her hinausgehoben wissen, nicht weil es der Spezialität unserer Auffassung entspricht, sondern weil wir durch die Beugung unter Gottes Wort im Gewissen daran gebunden sind und uns selbst verlieren würden, wenn wir gegen das Gewissen handeln wollten. Zugegeben, diese entscheidenden Gewiffensfragen stehen noch nicht im Vordergrund; aber sie kommen mit zwingender Notwendigkeit und dann müssen wir für ihre Beantwortung gerüstet sein.

Es entspricht dem so gezeichneten fortschrittlichen Volks- kirchentum, wenn auch wir mit mancherlei Wünschen Geltung und Berücksichtigung fordern. Viel religiöses Leben, das unmittelbar aus dem Wort Christi Kraft schöpfte, ist im seitherigen Staatskirchentum nicht recht zum Wort gekommen und hat sich auf eigenen Wegen und zum Teil unter nicht unbeträchtlichem Widerstand der Kirche entfalten müssen. Die Ausgabe des kommenden Kirchenregiments liegt nicht' in der künstlichen Balancierung verschiedenster Kräfte, sondern darin, alles religiöse Leben, das wirklich aus Gott stammt, von den Fesseln frei zu machen, damit es seine Kraft zum Aufbau evangelischen Gemeinlebens bewähre. Nicht in der sektenhaften Zersplitterung, wie sie aus religiösem Individu­alismus wächst, liegt unser Ziel, sondern in dem selbstlosen Einer für alle und alle für Einen". Das Verhältnis von Pfarrern und Laien muß neu erfaßt und geordnet werden vom neutestamentlichen Standpunkt aus, wie er im reforma- torischen Satz vom allgemeinen Priestertum seinen zutreffen­den Ausdruck fand. Die intellektuelle Arbeit der Theologie ist unerläßlich, schon , um der geistigen Verständigung willen, die nach allen Seiten des heutigen Kulturlebens zu geschehen hat; aber höher als sie steht das Charisma, die göttliche Begabung, seis zum Dienst am Wort, seis zu Verwaltung und Regierung der Kirche. Das eröffnet mannigfache Aus­blicke in neue fruchtbare Zukunftsgestaltung. Aber der Angelpunkt alles neuen Werdens ist die tatsächliche und wirksame Neugestaltung des innersten Personlebens durch die Kraft Christi. Darum geht auch aller wirkliche Fortschritt kirchlichen Lebens im letzten Grund nicht von der breiten

Masse aus, sondern von dem Herrn der Kirche selbst und von denjenigen Persönlichkeiten und geschlossenen Kreisen, die sich vorbehaltslos ihrem Herrn zu Werk und Dienst zur Verfügung gestellt haben. Pfarrer Hornberger.

Zu de« Mrcheuwahle« am 1. Juni.

Ueber die Ausbildung der Pfarrer.

In der Gemeindeversammlung am 20. Mai wurde der Versammlung das Schauerbild eines Professors der Theo­logie gezeichnet, der die Bibel unter dem Arm, in der andern Hand das Transchiermesser, in die Vorlesung gekommen sei und nun aus der Bibel ein Blatt ums andere als unecht herausgeschnitten habe, bis nur noch zwei Deckel übrig ge­blieben seien. Abgesehen davon, daß solch eine allgemeine Beschuldigung eines ehrenwerten Standes kein Bekenntnis zum 8, Gebot ist, geht aus dieser Schilderung hervor, welches Unmaß von Argwohn und Mißtrauen gegen unsere theolo­gischen Hochschullehrer bei einem Teil unserer Gemeinde, besonders in Gemeinschaftskreisen angehäuft ist. Dieser Argwohn hat sich in diesen Kreisen zu der Forderung ver­dichtet, daß die Pfarrer ihre Ausbildung nicht mehr an den Universitäten, diesen Stätten der Wissenschaft und Bildung, von diesen gefährlichen Professoren bekommen sollen, sondern in besonderen Predigerschulen, ohne alle theologische Wissen­schaft, ohne allen Anteil an der allgemeinen Bildung.

Was soll damit gewonnen werden? Die an­gehenden Pfarrer sollen dadurch geschützt und abgeschlossen werden gegen alle theologischen Probleme und Fragestellungen; sie sollen nicht mehr Anteil haben an den Forschungen und Ergebnissen der theologischen Wissenschaft, z. B. in der Frage nach dem ursprünglichen Bibeltext, nach der Entstehung der einzelnen Bibelbücher, oder in der Frage nach dem Werden der kirchlichen Dogmen (Lehrsätze), wie sie sich in der alten Kirche gebildet und durch die Jahrhunderte fortentwickelt haben. Diese ganze wissenschaftliche Ausrüstung, heißt es, entfremde den Pfarrer dem Gemeindeglauben und führe ihn auf Äb- und Irrwege, in schwere Kämpfe und Konflikte hinein und erschüttere nur den kindlichen Glauben und mache also zum Predigtamt ungeeignet und unfähig. Auch außer­halb des eigentlichen Theologiestudiums höre der angehende Pfarrer auf der Hochschule so viel Gefährliches, auf dem Gebiet der Philosophie, der Naturwissenschaft, der Volks­wirtschaft, der Geschichte. Alles das sei unnötiger Ballast für das spätere Amt, für das er nichts als eine gründliche Durchbildung in der heil. Schrift, in der kirchlichen Glaubens­und' Sittenlehre und vielleicht noch in der Kirchengeschichte brauche.

Auf diese Weise glaubt man, alleingläubige" Prediger zu bekommen und merkt dabei nicht, ein wie schlechtes Zeugnis man dem christlichen Glauben und der Bibel aus­stellt, wenn man meint, sie müßten bei einer Berührung mit der Wissenschaft den Kürzeren ziehen, sie könnten menschliche Kritik nicht ertragen und überdauern.

Was wird in Wirklichkeit gewonnen durch die 'Aufhebung des Theologiestudiums, durch die Ausschaltung

der wissenschaftlichen Schulung der angehenden Pfarrer? Das würde zunächst ein Eingehen der theologischen Fakul­täten an unfern Hochschulen bedeuten. Ihr Verschwinden würde der ganzen Theologie und damit der Kirche und ihren Dienern in der gebildeten Welt einen schweren Stoß ver­setzen. Ein Pfarrstand ohne akademische Bildung, ohne Universitätsstudium würde in seinem Wert und Ansehen wesentlich herabgedrückt; er könnte nicht mehr der geistige Mittelpunkt in unserer Gemeinde sein. Er könnte in Sache» der Volksbildung, der sozialen Fürsorge und andern Fragen des öffentlichen Lebens nicht mehr mitraten und mittaten. Auch würde er seinen Nachwuchs nicht mehr aus den Kreisen der Gebildeten bekommen. Die Gebildeten würden sich überhaupt mehr und mehr von einer solchen Kirche, deren Diener nicht an der allgemeinen Bildung teil hätten, die nicht wissenschaftlich ausgebildet wären, zurückziehen und die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse wo anders suchen.

Wer also unsere Kirche als V-lkskirche, die alle Schichten des Volkes umfaßt, erhalten will, der darf bei der Wahl am 1. Juni seine Stimme nicht solchen Kandi­daten geben, welche für eine Aufhebung der theologischen Fakultäten und für den Ausschluß des Pfarrstandes vom Universitätsstudium sind, sondern solchen Kandidaten, welche für die Erhaltung eines theologisch gebildeten, auf der bis­herigen Höhe stehenden Pfarrstandes sind.

Dazu bekennen sich die Kandidaten Stadtpfarrer Sand- bergsr, Liebenzell und Apotheker Bozenhardt, Neuenbürg.

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Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verhütung von Seucheneiuschleppung aus dem Osten.

Durch die Verfügungen des Ministeriums des Innern vom 2. August 1918 (Staatsanzeiger Nr. 182) und vom 20. März 1919 (Staatsanzeiger Nr. 69) sind zur Verhütung von Seucheneinschleppungen aus dem Osten durch Zivil­gefangene (Auslandsflüchtlinge) und Rückwanderer Anordnungen getroffen worden.

In Ergänzung dieser Verfügungen und unter Aufrecht­erhaltung der besonderen für polnische Landarbeiter getroffenen Anordnungen wird bestimmt:

Alle übrigen aus den östlich von Deutschland ge­legenen Ländern namentlich mit Schnellzügen eintreffenden Reisenden haben sich alsbald nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich zu melden. Sie sind während . eines Zeitraums von 14 Tagen unter gesundheitliche Beobachtung zu stellen. Durch die Ausführung der Beobachtung etwa entstehende Kosten werden auf die Staatskasse übernommen.

Stuttgart, den 20. Mai 1919.

Lindemann.

Reisebrotmarken.

Zum Schutz gegen Fälschungen ist eine Neugestaltung der Reichs-Reisebrotmarken erforderlich geworden. Ueber die Aufgabe der neuen und die Gültigkeitsdauer der jetzigen Reisebrotmarken gilt folgendes:

1) Sobald die Reisebrotmarken neuen Musters zur Ver­fügung stehen, dürfen di»e Kartenabgabestellen und Wirte Reisebrotmarken alten Musters nicht mehr ausgeben.

2) Die neuen Reisebrotmarken gelten vom 16. Mai ds. Js. ab, das Aufbrauchen der bisherigen Marken ist da­neben noch bis 30. Juni ds. Js. einschließlich zulässig. Mithin sind bis zum 30. Juni 1919 sowohl die alten wie die neuen Marken nebeneinander in Geltung, vom 1. Juli 1919 ab dürfen die Wirte, Bäcker und Brotverkäufer die Marken allen Musters nicht mehr mit Brot einlösen.

3) Den Verbrauchern werden bis zum 30. Juni d. Js. einschließlich die bisherigen Marken in neue umgetauscht. Nach dem 30. Juni ist ein Umtausch nicht mehr zulässig, es sei denn, daß der Verbraucher einen Lebensmittelkarten-Ab- meldeschein oder sonstigen Ausweis vorlegt, wonach er über den 30. Juni 1919 hinaus mit Reisebrotmarken anstatt mit örtlichen Brotkarlen zu seiner Brotversorgung versehen ist.

4) Die Wirte haben alle unverwendet gebliebenen alten Reisebrotmarken ihres Vorschusses und alle von ihnen ein­gelösten alten Reisebrotmarken spätestens am 2. Juli in der üblichen Weise abzuliefern. Den Bäckern werden vom 2. Juli an auf zurückgelieferte Reisebrotmarken alten Musters keine Mehlanweisungen mehr erteilt.

5) Die-Kartenäbgabestellen haben die unverwendet ge­bliebenen Reisemarken allen Musters spätestens bis 5. Juli

mit urkundlicher Angabe ihrer Zahl eingeschrieben an die Geschäftsstelle des Kommunalverbands einzusenden.

Die Herren Ortsvorst'her werden beauftragt, den Kar­tenabgabestellen entsprechende Anweisung zu geben. Neuenbürg, den 20. Mai 1919. Overamt.

Bullinger.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Es ist nötig, darauf auf­merksam zu machen, daß das

Abortleeren

nach ortspolizeilicher Vorschrift in den Monaten April bis September nur von nachts 10 Uhr bis morgens 6 Uhr, und in den Wintermonaten Oktober bis März von abends 8 Uhr bis morgens 8 Uhr gestattet ist.

Stadtschultheißenamt.

Knode l.

Tnnier-GesWiierciii

Neuenbürg.

Am Himmelfahrtstag Fa- Milieuausflug nach Schöm berg, wozu auch die übrigen Mitglieder des Turnvereins mit ihren Angehörigen freund- lichst eingeladen sind.

Abmarsch präzis 12 Uhr vom Schulhaus.

. Der Vorstand.

VMS.

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