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Der Enztäler.

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SS.

77. Jahrgang.

Deutschland.

Augsburg, 24. April. Die heute eingetretene Ein­stellung des gesamten bayerischen Personenzugsverkehrs für Nah- und Fernverkehr auf allen rechtsrheinischen Linien wird etwa 8 bis 10 Tage dauern.

Berlin, 24. April. Die Bildung der neuen deutschen Reichswehr wird, wie dieZentrums-Parlamentarische Kor­respondenz" erfährt, im Juli beendet sein. Das Große Hauptquartier wird anfangs Juli aufgelöst.

Berlin, 23. April. Die Meldung, daß der amerika­nische Lebensmittelkommissar Hoover in Berlin angekommen sei, bestätigt sich nicht. Dagegen wird heute ein Mitglied seiner Kommission hier eintreffen.

Zn de« Umwälzungen in Bayern.

Bamberg, 24. April. Ein Gewährsmann, der am Samstag München verlassen hat und gestern hier eingetroffen ist, teilt dem Korrespondenten der Tel.-Union mit: Die Stimmung in München bei der Bevölkerung ist verzweifelt. Die Flugblätter, welche die Regierung abwerfen läßt, werden zwar jedesmal sofort gierig verschlungen, aber die Enttäusch­ung, daß der Entsatz so lange auf sich warten läßt, ist doch ungeheuer. Es ist nicht richtig, daß die Arbeiterschaft ge­schlossen oder nur in der Mehrheit hinter der bolschewistischen Regierung steht. Im Gegenteil kommen aus ihren Kreisen nicht weniger lebhafte Verwünschungen, wie aus der Bürger­schaft. Die unter Androhung des Erschießens erfolgte neuer­liche Aufforderung, die Waffen abzuliefern, hatte zur Folge, daß der Einzelne wie die Masse der Bevölkerung den Macht­habern wehrlos gegenüber steht. Außerdem ist ein Spitzel- tum in die Höhe geschossen, das es ratsam erscheinen läßt, kein unvorsichtiges Wort auszusprechen. Die Verhaftungen erfolgen täglich in Massen und die Leute (auch Frauen) ver­schwinden spurlos.

Berlin, 24. April. Nach demBerl. Tagebl." haben Bauern im bayerischen Walde jetzt eigene Bataillone gebildet, um am Kampfe gegen München teilzunehmen. Nach der Voss. Ztg." verlautet hier, daß General von Röhl, zuletzt Kommandeur der bayerischen Division, zum Oberbefehlshaber der Regierungstruppen ernannt worden ist. Nach Mitteilung der Bamberger Regierung sind die Verhandlungen mit ihm noch nicht abgeschlossen.

Berlin, 24. April. Zur Aufrechterhaltung der öffent­lichen Sicherheit wird hiermit über das Gebiet des Frei­staates Sachsen der Belagerungszustand verhängt. Mit der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen ist die sächsische Regierung beauftragt.

Der deutsche Bölkerbnndseutwnrf.

Berlin, 23. April. Nun ist die deutsche'Regierung doch mit einem eigenen Entwurf über einen allgemeinen Völkerbund hervorgetreten, der sich treuer an die ursprüng­lichen Wilsonschen Ideen hält als die einseitigen Rückver­sicherungspakte der Alliierten. Mit Recht stellt die deutsche Fassung die Forderungen an einen internationalen Schieds­gerichtshof und nach absoluter Gleichberechtigung aller Na­tionen an erster Stelle. Die Verhütung internationaler Streitigkeiten, die Abrüstung, die Sicherung der Verkehrs­freiheit und der allgemeinen wirtschaftlichen Gleichberechtigung, der Schutz der nationalen Minderheiten, die Schaffung eines internationalen Arbeiterrechtes, die Regelung des Kolonial­wesens, die Zusammenfassung bestehender und künftiger inter­nationaler Einrichtungen und zum Schluß schließlich die Schaffung eines Weltparlaments werden als die besonderen Zwecke des Völkerbundes angegeben.

Der Völkerbund muß nach dem deutschen Vorschlag um­fassen: 1. Alle kriegführenden Staaten einschließlich der wäh­rend des Krieges entstandenen Staaten, 2. alle neutralen Staaten, die dem Haager Weltschiedsverband angeschlossen waren, 3. alle anderen, wenn sie von zwei Dritteln der be­reits vorhandenen Bundesmitgliedern zugelassen werden, 4. dem päpstlichen Stuhl bleibt der Eintritt in den Völker­bund verbehalten.

In einer Reihe von Paragraphen und Artikeln werden dann die durch diese Punkte gegebenen Rechte und Pflichten der Mitglieder eines solchen Völkerbundes erörtert.

Zn den bevorstehende« Verhandlungen in Versailles.

Berlin, 23. April. In der Antwort des Marschall F«ch auf das deutsche Telegramm vom 21. April heißt es: Die deutschen Delegierten können abreisen, wann sie hierzu bereit sind. Sie werden jede Bewegungsfreiheit zur Aus­führung ihrer Mission haben, ebenso haben sie volle Freiheit für die telegraphische und telephonische Verbindung mit ihrer Regierung. Das W. T. B. erfährt hierzu, daß die deutschen Delegierten am Montag von Berlin abfahren werden.

Zum Schutze gegen etwaige Behelligungen der deutschen

Bevollmächtigten wird der ganze Raum zwischen deren Wohnort in dem Versailler Hotel Vatel und dem Beratungs­saal im Trianon-Hotel mit Stacheldraht umgeben.

Berlin, 24. April. DieDeutsche Allg. Ztg." schreibt zu der Antwortnote des Marschalls Foch:Auf Grund dieser Note, durch welche die wesentlichsten deutschen Forde­rungen erfüllt werden und deren Ton wesentlich höflicher ist als der ihrer Vorgängerinnen, werden die deutschen Bevoll­mächtigten am Montag die Fahrt nach Versailles antreten. Die zugelassenen Pressevertreter werden mit ihnen reisen. Die drei Quartiermacher werden sofort von Spaa aus nach Versailles fahren."

DerVorwärts" schreibt:Der deutschen Friedens­delegation ist Bewegungsfreiheit zugesichert. Ueber die Frage der Verhandlungen schweigt sich die französische'Note aus. Man wird hier den Grundsatz zur Anwendung bringen, daß wer schweigt, zustimmt, denn die deutsche Regierung hat die Entsendung einer Delegation davon abhängig gemacht, daß wirklich verhandelt wird."

Nach demBerl. Tagebl." wird die deutsche Friedens­kommission aus insgesamt 80 Personen bestehen. Außer den sechs Unterhändlern werden ihr sieben Vertreter des Auswärtigen Amtes, je zwei Vertreter der übrigen beteilig­ten Reichsämter, des Generalstabes, der Admiralität und der Waffenstillstandskommission angehören, ferner Vertreter der Geschäftsstellen für die Friedensverhandlungen und andere Personen.

Ausland.

Amsterdam, 23. April. Wie der Korrespondent der Exchange Telegraph-Company" meldet, hat sich nach Be­richten aus Moskay der Volkskommissar des Auswärtigen, Tschitscherin. im Aufträge der bolschewistischen Regierung bereit erklärt, den finanziellen Verpflichtungen der früheren Regierung im Auslande nachzukommen, falls die Alliierten sie anerkennen.

Amsterdam, 23. April. DerDaily Ehronicle" vom 21. April 'bezeichnet es als eine bemerkenswerte Er scheinung, daß bei den Unruhen in Indien, die zum größten Teil auf religiöse Wirkungen zurückzuführen seien, und mit der allgemeinen Ruhelosigkeit in der mohamedanischen Welt wegen der Niederlage der Türken und der Besorgnis wegen des Kalifats Zusammenhängen, die Mohamedaner und Hindus gemeinsam gegen die Engländer Vorgehen. Dieses sei seit 1857 sehr selten der Fall gewesen.

Haag, 24. April. Mit der Verfrachtung von 3000 Tonnen Kartoffeln und 2000 Tonnen Speck nach dem deut­schen, nicht besetzten Gebiet ist jetzt begonnen worden. Durch die Kommunalverbände werden außerdem 2000 Tonnen Butter für Deutschland zur Verfügung gestellt. Weitere 2000 Tonnen Speck sind angeboten worden. Alle diese Lieferungen werden durch private Kredite erledigt. Zur Ver­fügung für Deutschland sind außerdem 7000 Tonnen Fleisch gestellt worden. Sämtliche Waren sind von Sachverständigen auf ihre Güte geprüft worden. Auch 3500 Tonnen Hülsen­früchte liegen noch zur Versendung nach Deutschland bereit.

Paris, 24. April. Akino hat auf der Konferenz im Namen der japanischen Delegation erklärt, daß er heimkehren werde, wenn Japans Wunsch bezüglich Schantungs nicht berücksichtigt werde. Die japanischen Vertreter stellen sich auf den Standpunkt des Abkommens vom Februar 1915 zwischen England, Italien, Frankreich, Rußland und Japan, welches das Versprechen dieser Staaten enthält, daß Japan die Schantunghalbinsel erhalten werde. Die ZeitungWorld" erklärt, daß die Existenz dieses Abkommens dem Präsidenten Wilson unbekannt war.

Ms Stadt, Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg, 25. April. Eine zahlreiche Zuhörerschaft beiderlei Geschlechts hatte sich gestern im Saale des Gasthofs zur Sonne vereinigt, um einem Vortrag von Stadtschultheiß Knödel über das Thema Neuerungen auf dem Ge­biete des Gemeindewahlrechts und -Wahlver­fahrens zu lauschen. In anschaulicher, leichtverständlicher Weise brachte Redner nach einleitenden Worten des Dankes an die Erschienenen die hauptsächlich in Betracht kommenden Bestimmungen des am 15. März d. Js. erlassenen Notge­setzes über das Gemeindewahlrecht und die Gemeindevertre­tung zur Kenntnis. Eine der hauptsächlichsten Bestimmungen seien, daß der Bürger-Ausschuß, bisher ein Organ der Ge­meindevertretung, künftig wegfällt, daß die Zahl der Wahl­berechtigten für die Gemeindewahlen erweitert, das Wahlrecht auf das weibliche Geschlecht und auf sämtliche Personen ausgedehnt wird, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin wurde das Wahlverfahren erheblich geändert und die bedeutende Aenderung eingeführt, daß jetzt das Gemein­debürgerrecht in Bezug auf die Wahlberechtigung nicht mehr

Raum habe. Die Wahlberechtigung ist erleichtert und an die Voraussetzung geknüpft, daß Wähler und Wählerin im Besitze der württ. Staatsangehörigkeit sind.

Auf die einzelnen Punkte eingehend, erwähnte er die Funktion des mit dem neuen Gesetz in Wegfall kommenden Bürgerausschusses, dessen Zustimmung bei allen wichtigen Angelegenheiten zu den Beschlüssen des Gemeinderats erfor­derlich war. Durch seinen Wegfall ist die Bedeutung des Gemeinderats, der mit dem Ortsvorsteher die alleinige Ver­waltungsbehörde der Gemeinde darstellt, bedeutend gestiegen.

Um dieser Bedeutung Ausdruck zu geben, ist im neuen Ge­setz die Bestimmung getroffen, daß die Zahl der Gemeinde­räte erhöht werden kann. Es ist ein Rahmen festgelegt; die Gemeinden sind je nach der Zahl ihrer Einwohner in große, mittlere und kleinere Städte und Landgemeinden ein­geteilt. Die kleineren Städte und Landgemeinden zerfallen nach Einwohnerzahl in 3 Klassen. Neuenbürg zählt zu den Gemeinden 2. Klasse; die Zahl der Gemeinderäte ist auf 16 festgesetzt (Höchstzahl). Die Bedeutung des Gemeinderats ist aus Art. 30 der Gemeindeordnung ersichtlich, dessen wich­tigste Bestimmungen Redner zur Kenntnis bringt.

Wer ist wahlberechtigt? Hierüber sagt die Be­stimmung des Art. 1: Wahlberechtigt sind alle über 20 Jahre alten württembergischen Staatsbürger ohne Unterschieds des Geschlechts, welche im Gemeindebezirk ihren Wohnsitz^ haben. Während seither nur die männlichen Gemeindebürger vom 25. Jahre ab wahlberechtigt waren, sind nunmehr alb männlichen und weiblichen Einwohner, welche das 20. Le bensjahr zurückgelegt haben, wahlberechtigt. Voraussetzung ist, daß sie die württ. Staatsangehörigkeit besitzen und in de, betr. Gemeinde ihren Wohnsitz haben. >

Wer ist wählbar? Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat (auch Frauen)

Auf wie lange kann gewählt werden? DiH?^ Wahl erfolgt auf 6 Jahre. Je nach 3 Jahren jcheidet dl Hälfte der Gemeinderäte und zwar diejenigen, welche bei de Wahl die geringeren Stimmenzahlen erhalten haben, au erstmals mit Ablauf des Jahres 1922.

Wie geht die Wahl vor sich? Während seithe die Kandidatenliste vollständig frei war (jeder Wahlberechtigt konnte von den wählbaren Bürgern wählen wen er wolltff ist hier in der Richtung eine Beschränkung eingetreten, da nur diejenige Person gewählt werden kann, welche auf eine vorschriftsmäßig eingereichten Wahlvorschlag steht. Eir darauf bezügliche Bekanntmachung erfolgt anfangs Mai. D Wählerliste wird zur Einsichtnahme auf 2 Wochen aufgelecA Jeder Partei oder Gruppe steht frei, einen Wahlvorschlc bei dem Wahlvorstand (hier der Stadtschultheiß) einzureiche'

Der Wahlvorschlag kann bis zu 16 Namen enthalten, darf auch weniger enthalten, auf keinen Fall aber me!

Diese Vorschläge müssen mindestens 12 Tage vor der W (25. Mai), also spätestens am 12. Mai, abends 7 Uhr, e gereicht sein. Die Wahlvorschläge sind an verschiede Formvorschriften gebunden. U. a. müssen sie von mindeste 20 in der Wählerliste aufgenommenen Personen unterzeich,A sein. Die einzelnen Namen sind in einer erkennbaiQ Reihenfolge aufzuführen, diese Reihenfolge hat jedoch ff bei Stimmengleichheit eine Bedeutung; es bleibt sich gleD M ob der Vorgeschlagene an 1. oder an 16. Stelle steht DU Gegensatz zu den Wahlvorschlägen bei den Wahlen > , Nationalversammlung, wo die mehr in der Mitte oder Schluffe Stehenden gewissermaßen als Strohmänner zu trachten waren. Jeder Bewerber darf sich nur einmal v schlagen lassen. Eh geht nicht an, daß er auf den Vorschlä mehrerer Parteien oder Gruppen steht. Ist er einmal i? geschlagen und kommt der nächste Wahlvorschlag, wtz- derselbe Name enthalten ist, so muß der Wahlvorschlag ff Wahlvorstand zur Berichtigung zurückgegeben werden. - Vorgeschlagenen sind genau nach Familien- und Rufna'j zu bezeichnen, Frauen auch nach Geschlechtsnamen, Stff Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Von jedem vorgesff genen Bewerber ist eine schriftliche Erklärung über » Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschlieT Außerdem ist nötig, daß bei jedem Wahlvorschlag ein I vollmächtigter bezeichnet wird, der berechtigt ist, in Ansta» fällen die nötigen Aufklärungen zu geben. Jeder unvorschM mäßig eingereichte Wahlvorschlag ist ungültig. NotwH ist ferner, daß die Wahlvorschläge eine bestimmte lH scheidung nach Parteistellung oder Gruppierung haben. I Verletzung der guten Sitten ist nicht gestattet; eine sA kann u. a. auch darin erblickt werden, wenn beispielsG ein Vorschlag als solcher der deutschen demokratischen bezeichnet wird, in Wirklichkeit aber Namen enthält, die MWU anderen Partei angehören, also unter falscher Flagge ssMuM Diese Vorschläge werden dann veröffentlicht und es kaff der Folge eine Verbindung von Vorschlägen zu einem schlag erfolgen. Eine diesbezügliche Erklärung ist s«