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Augsburg, 22. April. Der im Stadtteil Oberhausen verbliebene Rest der bewaffneten Arbeiterschaft hat um '/-6 Uhr die gemachten Gefangenen, vier Würitemberger, dar­unter einen Osfizier. und 20 Bayern, ausgeliefert, ebenso betrach'liche Mengen Waffen. Um S Uhr ist Infanterie mit -wer Geschützen in die Oberhausen vorgelagerte Vorstadt links der Wertach eingerückr. Die Säuberung des Platzes vor der Wertachbrücke mußte mit Gewaltanwendung erfolgen. Dabei wurden rin Arbeiter getötet und drei verwundet. Heut Vormittag fand auf dem aroßen Exerzierplatz eine Massenversammlung der Arbeiter statt, in der der General­streik für die Dauer der Anwesenheit der Regierungstruppen beschlossen wurde.

Berlin, 22. April. Die Meldung, daß den Mün­chener Spartakisten militärisch geschulte Offiziere zur Ver­fügung stehen, oestäligt sich.- Es sind dies die Obersten Starkwasser, Langlois und Freiher van Zaller, ferner Major Paraquin, Hauptmann von Zwehl, Rittmeister Fürst Wrede. Etaikivasser, LangloiS und Zoller, welch letzterer wegen eines Holzstreitt auf seine Bauern hat schießen lassen, führten im Krieg, zuletzt eine Brigade. Major Paraquin trat nach der Revolution der mehrheitasozialdemokratischen Partei bei und besuchte die Münchener Universität, wo er den revolutionären Studentenausschuß gebildet hat. Hauplmann von Zwehl galt bei seinen Kameraden als besonders hochmütig und adelsstolz. Fürst Wrede ist der bekannte Herrenreiter.

SchreckenStnge i« München.

Berlin, 23. April. Die Lage in München stellt sich ach Berichten einer Mehrheitssozialisten, welcher im Land­tag der Regierung Mitteilung machte, folgendermaßen darb Hungersnot. Schrecken, Plünderungen und Raub, Gewalt­akte und Morde, das ist das Ergebnis der bolschewistischen

Ordnung weniger Tage. Kinder und Kranke, Greise und Frauen sterben dahin, denn die Bauernschaft weigert sich, in das Narrenhaus, Müncheu Lebensmittel zu liefern. Mün chen steht vor dem Bankerott und dem Massenelend.

Wie dieVoss. Zlg." aus Bamberg erfährt, erließ der Landwirtschastsmiiristrr einen Aufruf an die Bauern, in wel­che« er sie aufforderi, sich zusawmcnzuscharen, um das Va­terland zu reiten und mikzuhclfen, das arme München zu befreien.

Bern, 22. April. Der von München nach Romans­horn geflüchtete Spezialberichterstatter des Journal de Geneve meldet seinem Blatte, die 40 000 Mann starke Rote Armee würde von mehreren Offizieren des früheren Generalstabes unterstützt. Das Münchener Exekutivkomitee habe nach dem Moskauer Beispiel alle Telephon- und Telegraphenverbin- dungcn unterbunden. Bei den Plünderungen in der Stadt seien Schweizer Bürger nicht geschont worden. Kohlen würden der Bourgeoisie nicht mehr geliefert. Das Revolutionstri­bunal, bestehend aus 9 Arbeitern, darunter 2 Frauen, tugein Permanenz und fälle das Urteil nach eigenem Gutdünken. Die in' München zirkulierenden falschen Banknoten seien in Rußland gedruckt und durch einen russischen Kurier herbei­geschafft worden.

Die Leben-mMelzusutzr für Deutschland.

Amsterdam, LL. April.Allgemeen Handelsblad* meldet, daß die Anfuhr der für Deutschland bestimmten Lebensmittel aus den associierten Ländern nach den Nieder­landen gute Fortschritte macht. Die in Rotterdam entladenen Lebensmittelmengen, insbesondere Speck, kondensierte Milch und Reis, vergrößern sich ständig.

Berlin, 22. April. Der amerikanische Speck für Berlin ist nunmehr tatsächlich eingctroffen. Es handelt sich um 3000 Waggons, deren Inhalt untersucht und verteilt

werden mußte. Allein für Berlin kommen 50 bis 55 Wag­gons Schweineprodukte in Betracht. Jider Waggon enthält 2000 Speckseiten und Schinken, die untersucht werden müssen. In Berlin sind allein 300 bis 500 Personen mit dieser Ausgabe beschäftigt.

Briefkasten der Schriftteitung.

Herrn H. B. in N. Wir und aüch die maßgebende Stelle, an die wir uns wandten, erkennM die Berechtigung Ihres Eingesandt betr. Milchsammelstelle im Hinblick auf eine kräftige Ernährung der Säuglinge an; es läßt sich aber an der leidigen Sache nichts ändern. Seitens der Stadt­verwaltung ist nach dieser Richtung nichts^ unversucht gelassen worden; wenn der erhoffte Erfolg dennoch ausblieb, liegt dies eben in den Schwierigkeiten unserer Ernährungslage im allgemeinen begründet. Namens der Behörden dürfen wir Ihnen Mitteilen, daß den Interessen unserer Kleinen auch bei einer Milchsammelstelle weitgehendst Rechnung getragen wird. ' >

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Arfiigung des Arbeilsmtnisteria«s (Staatsko««issarS Kr die Dr«sbilmach»ng) betreffend Notstaudsarbeiten.

Vom 11. April 1919.

Um den Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körper­schaften die Inangriffnahme von Notslandsarbeiten in möglichst großem Umfange zu errnöglichen werden unter bestimmten Voraussetzungen aus Reichs- und Staatsmitteln Zuschüsse gewährt (vergl. Verfügung des Arbeitsministeriums betreffend Ueberteuerungszuschüsse vom 25. Februar und 19. März 1919, Staatsanzeiger Nr. 48 und 67 von 1919). Dadurch soll eine tunlichst große Zahl von Arbeitslosen nutzbringender Beschäftigung zugeführt und durch eine Ver­teilung der Erwerbslosen über da? ganze Land eine Ent­lastung der größeren Städte und Jnduftrienlätze erreicht werden. Zu Notstandsarbeiten sollen nur Arbeiter heran- gezogen werden, die ohne diese Beschäftigung der Erwerbs- losensürsorqe zur Last fallen würden. Keinesfalls dürfen durch die Notstandsarbeiten Arbeitskräfte anderen dringenden Arbeiten, wie insbesondere der Landwirtschaft, entzogen werden. Diese Zwecke können aber nur erfüllt werden, wenn die Zuweisung der Arbeitskräfte-- Nvlstandsarbeiten durch die öffentlichen Arbeitsnachweise erfolgt, welche allein die erforderliche Uebersicht über den Arbeitsmarkt haben und den nötigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem schnellsten Wege herbeiführen können.

Es wird deshalb folgendes angeordnet:

I. Bei Nolstandsarbeiten, für welche Ueberteuerupgszu- schhsse nochgesucht werden, dürfen nur Arbeiter eingestellt werden, die von öffentlichen Arbeitsnachweisen überwiesen worden sind. Ohne Bermittlung des öffentlichen Arbeits­nachweises können an Orten ohne Arbeitsamt eingestellt werden:

1. Einheimische Arbeitslose, die sonst der Erwerbslosen­fürsorge zur Last fallen würden;

2. gelernte Facharbeiter, die durch öffentliche Arbeitsnach weise nicht vermittelt werde« können und deren Ein­stellung zur Ausführung der Notstandsarbeiten not­wendig ist;

3. Arbeitskräfte, die nur vorübergehend auf die Dauer von höchstens einer Woche eingestellt werden.

Doch darf die Zahl der ohne Vermittlung des öffent­lichen Arbeitsnachweises eingestellten Arbeiter keinesfalls ein Drittel der jeweiligen Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter ibersteigen.

II. Die^zur Zeit des Inkrafttretens dieser Bekannt­machung bereits eingestellten Arbeiter,, die vor dem Krieg oder während des Krieges nicht bloß vorübergehend und aushilfsweise landwirtschaftlich beschäftigt waren, dürfen bei den Notstandsarbeiten nur noch bis zum Beginn der land­wirtschaftlichen Frühjahrsbestellung beschäftigt werden und sind dann zu entlassen.

Ist. Die öffentlichen Arbeitsnachweise dürfen für Not­standsarbeiten nur solche Arbeitskräfte vermitteln, für die andere Arbeit am Orte nicht vorhanden ist. Liegt ungedeckter auswärtiger Bedarf an Arbeitskräften für landwirtschaftlich« Arbeiten beim Arbeitsnachweis vor, so darf dieser zu Not­standsarbeiten nur solche Personen vermitteln, bei denen auf Grund der Bestimmung über Erwerbslosenfürsorge (8 8 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge in der Fassung vom 14. März 1919, Staatsanzeiger Nr. 74 von 1919) die Fortgewährung der Unterstützungen von der Annahme dieser offene« Stellen in der Landwirtschaft nicht abhängig gemacht werden kann.

IV. Die Gewährung des Ueberteuerungszuschusses aus Reichs- und Staatsmitteln wird ausdrücklich davon abhängig gemacht, daß die Vorschriften der Ziff. II und III beachtet werden. Für alle Notstandsarbeiten, für die Neberteuerungs- Mchüffe beantragt sind oder beantragt werden, ist alsbald «er sozialen Abteilung für Arbeitsbeschaffung beim Arbeits- unmsterium eine Uebersicht einzusenden, aus der hervor­gehen muß:

1. Zahl der einheimischen Arbeiter, Kj i

2. Zahl der auswärtigen Arbeiter, .

3. Zahl der nicht durch die Bezirksarbeitsämter vermit­telten Arbeitskräfte,

4. Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte.

Der Uebersicht ist zutreffendenfalls eine Bescheinigung deS zuständigen Bezirksarbeitsamts beizufügen, aus der her­vorgeht, daß die Inanspruchnahme des Arbeitsamts ohne Erfolg versucht wvrdrn ist.

V. Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.'

Schlicke.

Aufruf

D LstOtl stk di, L-TlM».

Der erste Ansturm des Umsturzes geoen Ruhe und Ordnung im Lande ist zusammengebrochen; Arbeit und Brot­erwerb sind g'sichert. Der Dank dafür, daß in kurzer Zeit wieder friedliche Zustände im Lande geschaffen worden sind, gebührt in erster Linie den Sicherheitstruppen, die in vor bildlicher Weise, mit Besonnenheit und Mäßigung die An griffe der irregeleiteten Demonstranten zum Scheitern ge­bracht haben.

Es ist aber notwendig, dem Dank des Landes auch dadurch Ausdruck zu geben, daß freiwillige Geldbeträge zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen sollen, Sicher­heitsmannschaften, die über die Dauer der Unruhen Hervor­ragendes geleistet haben, Belohnungen und Anerkennungen von Seiten derer zuteil werden zu lassen, deren Person und Eigentum die wackeren S.-Soldaten beschützt haben.

Die Mitbürger werden wohl gern bereit sein, zu diesem Zweck Beiträge zu spenden, die beim Kriegszahlamt, Stutt­gart, Neckarstraße 18^, entgegengenommen werden.

Bargeldlose Ueberweisungen «erden auf das Konto des Kriegszahlamts bei der Reichsbankhauptstelle oder der Württ. Notenbank erbeten.

I. A. d. S.-R. Wttbg. Kettner.

Der Kriegsminister: Herrmann.

Bekanntmachung der Zentralstelle für Gewerbe ».Handel.

Wettbewerb für Bauhandwerker.

In Abänderung der Bekanntmachung der Zentralstelle vom 10. März ds. Js. (Gewerbeblatt Nr. 12 und 13) wird die Frist für die Einlieferung der Arbeiten bis 12. Mai ds. Js. verlängert und die Zeit der Aüsstellung der Ar­beiten auf 18. bis 28. Mai ds. Js. festgesetzt.

Stuttgart, den 16. April 1919.I. V. Kraut.

Oberamt Neuenbürg.

Mibgllde der ms Belgien nnd Mndrelch entfernten Maschinen.

Auf die öffentl. Bekanntmachung der Reichsentschädigungs- kommission, betr. die Rückgabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter und fortgenommener Maschinen, Maschinen­teile, industrieller oder landwirtschaftlicher BetriebSgeräte, Zubehörteile jeder Art sowie allgemein industrieller oder landwirtschaftlicher Gegenstände aller Art vom 4. April 1919. abgedruckt in der- Beilage zum Staatsanzeiger für Württem­berg Nr. 84 vom 15. April 19 l9, wird noch besonders hin­gewiesen. Die amtlichen Vordrucke für die zu erstattenden Anmeldungen sind auch bei der Wirtschafts-Technischen Ab­teilung des Arbeitsministeriums (Hotel Silber) in Stuttgart erhältlich.

Den 22. April 1919. Bullinger

Neuenbürg.

Wahlen zur Laaderkinheaversamlang.

Nachdem seitens der Ev. Kirchenregierung der Termin für die Vornahme der Wahle« zur Landeskirchenversamm­lung auf

Sonntag» den 1. Juni ds. 3s.

festgesetzt worden ist, werden die OlttwahlauSschüsfe der Kirchengemeinden aufgefordert, für rechtzeitige Auflegung der Wählerlisten (spätestens 19. bis 24. Mai, ds. Js.) unter Bekanntgabe von Ort und Zeit der Auflegung und unter Hinweis auf das Einspruchsrecht besorgt sein. '

Im Hauptgottesdienst des 25. Mai sowie des 1. Juni selbst ist auf die Wahl und ihre Bedeutung unter Bekannt­gabe von Ort und Zeit der Wahl und der Zahl der zu Wählenden hinzuweffen. Gemäß § 10, Abs. 2, des Voll­zugserlasses vom 13. Februar ds. Js. sind bei der Bekannt­gabe die Wähler daran zu erinnern, bef der Wahl nur solche Personen ins Auge zu fassen, webche unbescholten sind und das in Art. 27 der Landessynodalordnung vom Jahre 1888 enthaltene Gelübde abzulegen vermögen.

Um die Einhaltung des § 11, Abs. 2 , des Vollzugs­erlasses vom 13. Februar ds. Js. sicherzustellen, ist für die örtlichen Wahlausschüsse auf Ernennung ddr erforderlichen Zahl von Stelloertretern (vgl. dazu § 2, Abs. 4, desselben Erlasses) rechtzeitig Bedacht zu nehmen.

Spätestens zwei Tage nach der Wahl ist die Nieder­schrift über die Wahl nebst den übrigen Wahlakten (Wähler­liste u. a.) vom Ortswahlausschuß an den Bezirks Wahlaus­schuß einzusenden.

Den 22. April 1919.

Diözesanausschutz:

(Bezirkswahlausschuß I) Vorsitzender: Dekan Uhl.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

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am Do»»erStag, 24 April,

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