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Berlin, 14. April. Wie dieDeutsche Allg. Ztg." erfährt, hat der Rat der Vier die Friedensbedingungen so­weit fertiggestellt, daß sie der deutschen Delegation nun­mehr vorgelegt werden können. Da Lloyd George vom 15 . bis 18. April in London ist, so dürfte mit dem Ein­treffen der deutschen Friedensdelegierten vor dem Osterfeste nicht zu rechnen sein. Es ist vielmehr anzunehmen, daß die Friedensdelegierten Ende nächster Woche, vielleicht am 26. April, in Paris eintreffen werden.

Hannover, 14. April. Die Eisenbahnen Hannover Braunschweig und HildesheimBraunschweig sind von siarken Abteilungen Regierungstruppen besetzt. Der Ab­transport der 20000 Mann starken Regierungsarmee beginnt noch heute abend. Braunschweig ist auch heute noch von jedem Verkehr abgeschlossen.

Basel, 14. April. Genfer- Blättermeldungen aus Newyork zufolge hat sich im Auftrag des auswärtigen Amtes der bekannte Chirurg Dr. Acosta nach Brest begeben, um sich an Bord desGeorge Washingten" nach Newyork ein­zuschiffen.

London, 14. April. DieTimes" schreiben in einem Leitartikel: Die Zahlungen, die von Deutschland verlangt werden, sind, wie verlautet, auf 10'/, Mill. Pfund Sterling (210 Milliarden Mark) festgesetzt. Das Blatt bedauert dies und schreibt, es habe wiederholt die Gründe dafür angegeben, warum es besser gewesen wäre, wenn zuerst die Verantwort­lichkeit Deutschlands für sämtliche Forderungen der Alliierten im Prinzip festgesetzt und Deutschland gezwungen worden wäre, diesen Forderungen nachzukommen oder Bankerott zu machen.

Verkehrsstörungen Wege» Kohle«ma»gel.

Stuttgart, 14. April. Nach den Mitteilungen, die Merstaatssekretär Hitzler am Sonntag in der Landesver- fammlung der Vereinigung der mittleren Beamten des württ. Eekretärdienstes gemacht hat, ist seit 14 Tagen kein Körnchen Kohle nach Württemberg gekommen; auch sind keine Kohlen nach unserem Lande unterwegs. Die württ. Staatsregierung habe sich infolgedessen genötigt gesehen, der Reichsregierung mitzuteilen, daß sie den württ. Bahnverkehr noch im Laufe bis Monats stillegen müsse, wenn wir keine Kohlen bekom­men. Unterstaatssekretär Hitzler wies im Zusammenhang noch darauf hin, daß eine solche Stillegung unseres gesamten Bahn- und Postverkehrs als Folge einer Nichtanlieferung von Kohlen Wasser auf die Mühle des Spartakismus wäre.

Stuttgart, 14. April. Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen teilt mit: Wegen des Mangels an Loko-

, An die Herren Ortsvorsteher.

Die regelmäßige Nacheichung der eichpflichtigen und zuletzt im Jahre 1914 nachgeeichten Meßgeräte (ausschließlich der Fässer und der Herbstgefäße) wird voraussichtlich im Monat April und Mai 1919 in den unten aufgeführten Gemeinden von einem Beamten des Eichamts Calw vor­genommen werden.

Den genauen Zeitpunkt des Beginns der Nacheichung wird der Beamte den Schultheißenämtern zu ortsüblicher Bekanntmachung unmittelbar «itteilen.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, den erforderlichen Raum mit dem nötigen Gerät, Normalgewichten, Beleuchtung, Heizung usw. für den Beamten rechtzeitig bereit zu stellen, um eine Verzögerung des Nacheichgeschäfts zu vermeiden. Ferner werden sie beauftragt, den Eichbeamten zu unter­stützen, ihm womöglich den Amtsdiener zur Verfügung zu stellen und die Besitzer aufzufordern, ihre Meßgeräte in gut gereinigtem Zustande rechtzeitig zur Nacheichung vorzulegen.

Die Nacheichung wird in folgenden Gemeinden statt- smden: Loffenau, Herrenalb, Bernbach, Rotensol, Neusatz, Dobel, Dennach, Conweiler,' Feldrennach mit Pfinzweiler, Schwann und Arnbach.

Neuenbürg, den 12. April 1919. Oberamt.

,Rilling, Reg.-Ass.

Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernäh- rungsamts über den Verkehr mit Zentrifugen und Buttermaschinen.

8 i.

Zentrifugen im Sinne dieser Verordnung sind Maschinen, die im Schleuderverfahren die Milch in Sahne (Rahm) und Magermilch trennen.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Teile und Ersatzstücke von Zentrifugen und Buttermaschinen.

(Ausführungsbestimmungen der Landesversorgungsstelle. Zu den Zentrifugen und Buttermaschinen, die unter die Bekanntmachung fallen, gehören auch die Haushaltbutter­maschinen, deren Verkauf nunmehr also gegen Bezugsschein gestattet ist.)

^ 8 2.

Wer Zentrifugen oder Buttermaschinen zu Eigentum oder zur Benutzung oder unentgeltlich erwerben will, bedarf dazu eines Bezugsscheins.

Der Bezug wird auf Antrag von dem für dän Ort der gewerblichen Niederlassung oder, in Ermanglung einer solchen, sür den Wohnsitz des Erwerbers zuständigen Kommunal­verband nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Er muß den Namen derjenigen Person angeben, für die er erteilt ist. Er ist nicht übertragbar. Die Nichtübertragbarkeit ist auf ihm kenntlich zu machen.

' . 8 3.

Die Abgabe und der Erwerb (8 2 Abs. 1) von Zentri­fugen oder Buttermaschinen darf nur gegen Aushändigung des Bezugsscheins erfolgen.

Der Veräußerer hat die empfangenen Bezugsscheine durch deutlichen Vermerk (Lochen oder dergleichen) ungültig zu machen, zu sammeln und am 1. jeden Monats an den Kommunalverband abzuliefern, in dessen Bezirk er seine gewerbliche Niederlassung oder, in Ermanglung einer solchen, seinen Wohnsitz hat.

Motiven und Personenwagen und angesichts des äußerst be­drohlichen Standes der Kohlenzufuhr ist an den Osterfeier­tagen eine Vermehrung der Züge gegenüber dem regelmäßi­gen Sonntagssahrplan ausgeschlossen. Zugverstärkungen und Vorspannleistungen müssen auf das äußerste eingeschränkt werden. Die Eisenbahnverwaltung muß sich Vorbehalten, bei stärkerem Andrang den Fahrkartenverkauf einzustellen und einzelne Stationen zu schließen. Dies gilt namentlich hinsichtlich der Früh- und Vormittagszüge. Wegen Ausfalls der Anschlußzüge auf den bayerischen uno preußischen Strecken infolge Kohlenmangels fallen von Dienstag, 15. April an die Züge O 147 StuttgartCrailshein, Stuttgart ab 6.48 vormittags und O 148 CrailsheimStuttgart, Stuttgart an 11.30 Uhr nachts bis auf weiteres aus.

Kämpfe i« München.

Augsburg, 14. April. Der Schnellzug O 40 nach München ging gestern abend statt um 10 Uhr erst um halb 12 Uhr ab. Er wurde nur bis Pasing abgefertigt, weil um diese Zeit im Münchener Bahnhof Rayon heftige Kämpfe stattfanden. Es wurden Minen geworfen und das Durch­einander des Kampfes war groß. 60 Verwundete wurden gezählt. Das Innere des Bahnhofgebäudes wurde demoliert und geplündert. Heute ist der Verkehr nach München unter­bunden, die Züge erreichen im günstigen Falle nur Pasing.

Augsburg, 14. April. Bis heute ist weder eine telephonische noch telegraphische Verbindung mit München möglich. Auch der Personenverkehr von München aus ürht. Es schwirren Gerüchte über schwere Unruhen durch die Stadt.

Nürnberg, 15. April. In Nord- und Südbayern ist alles in bester Ordnung. In München steht die weitaus größte Zahl der Truppen auf Seiten der Regierung Hoff- mann. Die Kommunisten haben eine größere Anzahl von Arbeitslosen bewaffnet, und es finden noch immer Kämpfe zwischen ihnen und den Regierungstruppen statt, jedoch be­herrschen die Regierungstruppen völlig die Lage.

Die Streittage.

Ludwigshafen, 14. April. Das Ortskartell des Angestellten-Verbandes, Zweigverein Ludwigshafen, fordert nun die Angestellten aller Firmen im Bezirk Ludwigshafen auf, morgen mittag 12 Uhr in den Sympathiestreik für die Beamten der Badischen Anilin- und Sodafabrik einzutreten, da es die Forderungen der Angestellten der Fabrik als recht anerkennt. Ausgenommen bleiben von diesem Beschluß alle Lebensmittelgeschäfte, das Wasser- und Elektrizitätswerk. Post- und Eisenbahn, Unfall- und Sicherheitsdienst, ferner die Büros für Kriegsbeschädigte und Erwerbslosenfürsorge, Kon- troll- und Meldeamt.

M ülh eim (Ruhr), 14. April. Die Mülheimer revo­lutionäre Arbeiterschaft beschloß die Fortsetzung des General­streiks, bis die gestellten wirtschaftlichen und politischen For­derungen restlos angenommen sind. Weiter beschloß man, den Fabriken und der Eisenbahn das Wasser zu entziehen.

Essen a. d. R., 14. April. Friedrich Krupp, A.-G., teilt mit, daß der Streik bei der Firma erloschen ist.

Saarbrücken, 14. April. Der Bergarbeiterstreik wurde bei den Saar- und west-pfälzischen Gruben abgebro­chen. Der Bezirksleiter des hiesigen Verbandes setzte aus­einander, die Lage habe sich derart zugespitzt, daß die Ent­scheidung der Regierung nicht mehr abgewartet werden könne. Es müsse also aus der Erkenntnis heraus gehandelt werden, daß ein Fortgang des Streiks die schlimmsten Folgen haben könnte.

Der richtige To«.

Berlin, 14. April. Unter der UeberschriftNein!" schreibt derVorwärts" zu den in dem diplomatischen Ha- vasbericht mitgchülten Bedingungen, die Deutschland im Friedensvertrag auferlegt werden sollen, folgendes: Die Entente ist im Irrtum, wenn sie glaubt, daß es irgend eine deutsche Regierung gäbe, die solche Friedensbedingungen un­terschreibt. Wollen die gegenwärtiger; Machthaber von drüben sie durchführen, so werden sie die Sache selber in die Hand nehmen müssen und sehen, wie sie mit den Be­wohnern des Saargebiets fertig werden, die deutsch sind und die deutsch bleiben wollen, und sie mögen selbst erfahren, daß in Vorschlag gebrachte Beträge von uns nicht herein zu bekommen sind, selbst wenn man uns das letzte zerrissene Bettuch unter dem Leibe weg, die letzten Stiefel von den Füßen zieht.

(Feuerversicherung.) Der Jahresbericht der Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit über das 98. Ge­schäftsjahr 1918 weist folgende Zahlen auf:

Feuerversicherung. Versicherungssummen: 9664066600 Mark, Beiträge: M. 32 332432.40Pf., Schäden: M. 3931598. 30 Pf. Einbruchdiebstahlversicherung. Versicherungssummen: 1575804300 Mark, Beiträge: 2002081.90 Pf., Schäden: M. 2104991.10 Pf.

Der Ueberschuß beträgt M. 22413404.30 Pf. Davon kommen zur Rückzahlung an die Versicherten in der Feuer­versicherung 70°/» der eingezahlten Beiträge, in der Ein­bruchdiebstahlversicherung gemäß des niedriger bemessenen Bruttobeitrages ein Drittel dieses Prozentsatzes mit 23°/o.

Die Bank betreibt beide Versicherungszweige nach dem Grundsatz der reinen Gegenseitigkeit.

8 4.

Der Handel mit Zentrifugen und Buttermaschinen im Umherziehen ist verboten.

Es ist verboten, am Orte der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder außerhalb des Ortes der gewerb­lichen Niederlassung Zentrifugen oder Buttermaschinen feil­zubieten oder Bestellungen bei anderen Personen als bei Kaufleuten, die mit solchen Gegenständen Handel treiben, aufzusuchen.

(Ausführungsbestimmungen der Landesversorgungsstelle. Auch das Aufsuchen von Kaufliebhabern, die wegen der Anschaffung einer Zentrifuge oder Buttermaschine den Ver­äußerer oder seinen Vertreter zu einem Besuche auffordern, ist alsAussuchen von Bestellungen" zu betrachten und daher unzulässig.)

8 5-

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Ver­ordnung oder die auf Grund dieser Verordnung getroffenen Bestimmungen werden nach 8 35 Nr. 4 der Bekanntmachung über Speisefette vom 20. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 755) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Vorstehende Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegs­ernährungsamts vom 24. 3. 1917 (Württ. Staatsanzeiger vom 5. 4. 1917 Nr. 80) wird in Erinnerung gebracht.

Die (Stadt-)Schultheißenämter werden ersucht, diese Vorschriften ortsüblich bekannt zu machen und die Verfügung auf dem Rathaus zur Einsicht aufzulegen.

Das Oberamt wird eine strenge Ueberwachung der Vorschriften veranlassen und Verfehlungen zur Strafanzeige bringen.

Neuenbürg, den 12. April 1919. Overamt:

Bullinger.

« Am Samstag vor Oster«, den 19. April »

» ds. 3s. bleibt unsere Kaffe 2

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» Vom 22. April ds. Js. sind unsere Kassenstunden 8

A vormittags S12 Uhr, »

» nachmittags 2S Uhr. «

» Samstag nachmittag geschlossen. »

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