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Lurg vorzuschlagen. Es ist anzunehmen, daß das Kabinett vorauf eingeht.

Berlin, 13. April. General Merker hat von dem Reichswehrminister den Befehl erhalten, zur Wiederherstellung gesicherter Verhältnisse im Post-, Eisenbahn- und Telegraphen­verkehr, der seit Tagen gestört ist, sowie zur Verhütung von Gewalttätigkeiten an Post- und Eisenbahnbeamten mit seinem Korps in Braunschweig einzurücken. Das Unternehmen wird in den allernächsten Tagen vor sich gehen. Auf der Strecke Mqdebürg-Braunschweig sollen teilweise die Weichen und Stellwerksanlagen zerstört sein. Nach Aussagen von Rei­senden, die aus Wolsenbüttel und Goslar gekommen sind, soll in Wolsenbüttel völlige Anarchie herrschen.

Berlin, 14. April. Dem General von Lettow-Vorbeck wurde gestern im Namen der philosophischen Fakultät der Berliner Universität das Diplom als Ehrendoklor verliehen.

Wien, 13. April. Der englische Militärbevollmächtigte Chui-ningham teilte gestern dem Staatssekretär für auswär­tige Angelegenheiten, Bauer, mit, er sei von der englischen Regierung ermächtigt, offiziell und ausdrücklich zu erklären, daß im Falle von Ruhestörungen in Deutsch-Oesterreich die Einfuhr von Waren, einschließlich Lebensmittel und Rohstoffe, sofort eingestellt werde.

Basel, 12. April. Der DampferGeorge Washing­ton" verließ gestern abend Amerika, um nach Brest zu fahren, M sich möglicherweise Präsident Wilson schon am 19. April einschiffen wird. In Amerika verursachte die Abfahrt des Schiffes beträchtliche Erregung, die noch dadurch erhöht wurde, daß sich auf dem Dampfer einer der hervorragendsten Chi­rurgen der Vereinigten Staaten, Dr. Da Tosta, einschiffte. Ter Chirurg erklärte, er habe vom Marinedepartement Weisung erhallen, sogleich nach Frankreich abzureisen. Die Uarinebehörden gaben in keiner Weise Aufklärung. Seine plötzliche Abreise gibt zu zahlreichen Vermutungen Anlaß. Er wurde stets in den Fällen hinzugezogen, wo das Leben hoher amerikanischer Persönlichkeiten in Gefahr stand.

Das Ende der bayerische« Räterepublik

Nürnberg, 13. April. Eine Meldung des 3. A.-K. ms München besagt: Garnison München hat sich gegen Zentralrat erhoben, Garnison errichtete Militärdiktatur und tritt für Ministerium Hoffmann ein. Aktion zur Rückgewin­nung der Hauptstadt ist eingeleitet, verläuft günstig. Der Minister des Aeußern der Räteregierung, Dr. Lipp, wurde in eine Irrenanstalt gebracht. Dr. Levien soll geflüchtet sein. Tie Spitzen der Regierung, Unter ihnen Landauer, Wagner und Mühsam sind verhaftet worden. Im ganzen sind 16 Personen verhaftet.

München, 13. April. Nach einer Meldung des ersten bayerischen Armeekorps ist die Räteregierung durch die Gar­nison gestürzt worden. Eine Wiederherstellung kommt nicht mehr in Frage.

Die bayerische Regierung hat folgende Proklamation erlassen: An das bayerische Volk! Die Münchener Garnison hat die Gewaltherrschaft in München weggefegt. Das Kartenhaus der landfremden Eindringlinge ist zusammen­gestürzt. München und ganz Bayern atmet erleichtert auf. M Gewalt der rechtmäßigen Regierung Hoffmann hat sich mit elementarer Kraft durchgosetzt und ist nun auch in Mün­chen wiederhergestellt. Als Vertreter der Regierung ist mit

weitgehenden Vollmachten der Abgeordnete Vogel aus Fürth nach München entsandt. Seinen Weisungen ist bis auf weiteres unbedingt Folge zu leisten. Er vereinigt in sich die gesamte Zivil- und Militärvollzugsgewalt in München. Alle bisherigen Anordnungen der Räteregierung sind außer Wirksamkeit gesetzt. Bayern hält treu zu der Regierung Hoffmann. Vereinigt alle Eure Kräfte, um die Wiederkehr der soeben niedergeworfenen Gewaltherrschaft für alle Zu­kunft unmöglich zu machen und der Regierung den Wieder­ausbau des zerrütteten bayerischen Staates zu' ermöglichen! Nur Ordnung und Arbeit führen zum Ziele. Die Regie­rung des Freistaates Bayern: Der Ministerpräsident: Hoffmann.

Bamberg, 14. April. Die Räteherrschaft ist in Schweinfurt, Lahr und Aschaffenburg gestürzt. Die Führer haben sich bedingungslos der Regierung Hoffmann ergeben und, nachdem auch Augsburg der Regierung Hoffmann Treue gelobt hat, ist nun das ganze Bayernland mit Ausnahme von Hof der Regierung Hoffmann wieder gewonnen.

3« de« Ereig«iffe» in Dresden.

Dresden, 12. April. Das Gesamtministerium erläßt folgende Kundgebung an die Einwohnerschaft von Dresden: Am 12. April nachmittags haben sich Hunderte von kriegs­verletzten Soldaten vor dem Kriegsministerium versammelt. Den Anlaß dazu gab die vom Reich angeordnete Herabsetz­ung der Löhnung der Unteroffiziere und Mannschaften auf den Friedensstand, die aber für Sachsen zunächst keine An­wendung findet. Die sächsische Regierung wird sich unver­züglich an die Reichsleitung wegen Aufhebung der Verfüg­ung wenden. Ein verbreitetes, aber nachgewiesenermaßen falsches Gerücht, daß der Kriegsminister Neuring Auftrag zum Wersen von Handgranaten gegeben habe, gab Anlaß zu starker Beschießung und Erstürmung des Kriegsministe­riums. Kriegsminister Neuring ist auf bestialische Weise ermordet worden. Eine solche Handlungsweise fordert die Regierung zu scharfen Maßregeln heraus. Der Belage­rungszustand wird proklamiert. Wir ermahnen die gesamte Einwohnerschaft zur Ruhe und Besonnenheit. Die Regierung wird unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ruhe treffen.

Dresden, 13. April. Das Gesamtministerium hat über, den ganzen Freistaat Sachsen den Belagerungszustand verhängt. Die Ausfühung der Kommandogewalt ist von den Ministern dem Militäroberbefehlshaber übertragen wort den. Das Gesamtministe-üum hat zum Oberbefehlshaber Herrn Bruno Kirchhof in Dresden bestimmt und dieser hat für die Zeit des Belagerungszustandes das Standrecht ver­kündet.

Berlin, 14. April. Der erste Transport der Regie­rungstruppen, die auf Wunsch der sächsischen Regierung nach Dresden als Unterstützung gehen sollen, ist bereits gestern nachmittag abgegangen. Auch eine bewaffnete Motorboot- Flottille ging die Elbe hinauf nach Dresden ab und traf gestern abend dort ein.

Der Entwurf des Völkerbunds.

Paris, 14. April. Nach dem Entwurf wird der Völ­kerbund gegründet, um ein internationales Zusammenarbeiten zu fördern und den Frieden zu sichern. 1. Der Völkerbund wird umfassen: a) alle kriegsführenden Staaten, die in einem

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Brotkarten-Ausgabe

am Dienstag den 13. April,

8 Uhr vormittags für Nr. 1200,

9 201-400,

10 401-600,

11 601-Schl.

Stadt. Levensmittelstelle.

- I. A.: Kienzls.

Volkshilfe für tvürtt. Kriegs- und tzivilgefaugene 1919."

An Spenden für unsere Kriegsgefangenen gingen henk an Einzelgaben und durch Sammlungen ein:

Neuenbürg 1914.191

" ' ' 125.501

77.- 150.- 74.- 874.401 12t3.I

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(darunter Einzelgabe Wo ^ Reichsanleihe)

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Salmbach

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Schwarzenberg

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Für diese erneuten glänzenden Beweise hingebenden Mersinns sprechen wir allen Spendern und Sammlern Ärmsten Dank aus. Möge diese schöne Summe dazu mit­ten, unfern armen Kriegsgefangenen Freude und Hilfe zu «ernten I

Neuenbürg, den 10. April 1919.

Am Namen des Ausschusses der Bezirkssammelstelle:

Vorsitzender: Schulrat Baumann.

Rechner: Kaufmann Wild.

Oberamt Neuenbürg.

Gemeindewahlen.

Die Wählerlisten zur württ. Laudesversammlung wurden vor kurzem zur Anlegung kirchlicher Wählerlisten an die Pfarrämter ausgesolgt. Die Herren Ortsvorsteher können die Listen zur Benützung bei der Anlegung der Wählerliste für die Gemeindewahlen von den Pfarrämtern einverlangen. Den 11. April 1919. Bulling er.

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dem Entwurf beigegebenen Schriftstück genannt sind, b) alle neutralen Staaten, die ebenfalls genannt sind, c) in Zukunft jedes Land mit Selbstregierung, dessen Zulassung von zwei Dritteln derjenigen Staaten, die bereits Mitglieder des Bundes sind, gutgeheißen wird. Der Bund wird seine Tä­tigkeit ausüben durch eine Versammlung von nicht mehr als drei Vertretern eines jeden Gliedstaats, von denen der Glied­staat jedoch nur eine Stimme hat, und einen Rat, der zu­nächst aus je einem Vertreter der fünf Großmächte und je einem der vier anderen Mächte gebildet wird. Die Ent­schlüsse bei den Körperschaften müssen einstimmig sein, außer in gewissen Fällen, die durch Stimmenmehrheit entschieden werden. 2. Die Gliedstaaten kommen überein: a) ihre Rü­stungen zu vermindern, b) sich über ihre gegenwärtigen mili­tärischen Rüstungen und ihr Marine- und Heeresprogramm vollständig zu unterrichten, c) gegenseitig ihr Gebiet und ihre politische'Unabhängigkeit zu respektieren und gegen einen fremden Angriff zu sichern, ch alle internationalen Streitig­keiten entweder einem Schiedsgericht oder einer Prüfung durch den Rat zu unterbreiten, in keinem Fall aber zum Krieg zu schreiten, bevor drei Monate nach einem Urteils­spruch verflossen sind, e) einen Staat, der den vorstehenden Vertrag gebrochen hat, zu bestrafen als habe er seine kriegerische Handlung gegen den Völkerbund begangen und alle wirtschaftlichen und anderen Beziehungen mit ihm ab­zubrechen, t) keinen bindenden Vertrag in Erwägung zu ziehen, bevor er dem Völkerbund mitgeteilt wurde, wel­cher dann zur Veröffentlichung desselben schreiten wird. Ein Staat, der seine Verpflichtungen bricht, darf von dein Rat aus dem Völkerbund ausgeschlossen werden. 3. Die ehemaligen deutschen Kolonien und das Gebiet des otomanischen Reiches werden im Interesse der Zivilisation durch dazu ausgewählte Staaten in der Eigenschaft als Mandatare des Völkerbundes verwaltet, der seinerseits die allgemeine Oberaufsicht führen wird. Die Gliedstaaten übernehmen Verantwortlichkeiten in Bezug auf Arbeitsbedin­gungen. Der Völkerbund wird anerkannt als zentrale Körperschaft, die sich zur Aufgabe setzt, im allgemeinen jede Art internationaler Tätigkeit gleichzuordnen und zu unterstützen.

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Aufforderung zur Abgabe von Lohn- uud Gehaltszetteln.

Verschiedene hiesige Arbeitgeber haben die ihnen über­sandten, auf 8. April abzuliefernden Lohn- und Gehaltszettel noch nicht zurückgegeben. Dieselben werden aufgefordert, dies sofort nachzuholen. Gegen Säumige kann eine Geldstrafe von 13(X) Mk. erkannt werden.

Gemeindebehörde für die Einkommensteuer.

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