Regierung in keiner Weise verpflichtet ist, in Danzig polnische Truppen landen zu lassen.

Berlin, 20. März. DieDeutsche Allgemeine «tg." schreibt: In «er Presse wird seit einigen Lagen die Frage erörtert, welcher Zeitpunkt für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw. bei der geplanten großen Vermögens­abgabe als Stichtag gewählt werden würde. Dazu ist zu bemerken, daß der Gesetzentwurf über die große Vermögensabgabe noch nicht fertiggestellt ist. Insbesondere liegt eine endgültige Entschließung Iber den Stichtag noch nicht vor.

Hamburg, 21. März. Der DampferLilly Rickmers" ist gestern nachmittag mit Truppen aus der Türkei auf der Elbe eingetroffen und bei Groden in Quarantäne gelegt worden- Er wird voraus­sichtlich vor Samstag vormittag nicht nach Hamburg kommen. An Bord befinden sich 2000 Mann des astatischen Korps.

Kopenhagen, 20. März. Der deutsche Schoner Leda aus Brahe wurde mit einer Ladung Dünger­salz auf der Fahrt von Lübeck nach Aarhus von dem französischen Torpedobootszerstörer Oriflamme als Prise aufgebracht und in den hiesigen Hafen eingeschleppt.

Amsterdam, 20. März. DemTelegraaf" zufolge, wird die Unterzeichnung des Präliminar­friedens im Spiegelsaal von Versailles stattfinden.

Newyork, 20. März. In Hoboken sind die Docks für die Aufnahme der deutschen Lebensmittel­dampfer in Bereitschaft gesetzt. Aus Hoboken sind bereits 42 Dampfer verschiedener Nationen nach Rotterdam ausgelaufen. Die Schiffsversicherungs­büros nehmen seit dem 17. März wieder Versicherungen für Transporte nach deutschen Häfen an.

Neuyork, 20. März. Die Eliteregimenter haben den Befehl erhalten, sich bereitzuhalten, um nötigenfalls Unruhen zu unterdrücken. Der lokale Eisenbahnverkehr in Neuyork ist feit einer Woche «egen der Streiks unterbrochen.

Herabsetzung der Fleischration.

Stuttgart. 20. März. DerSiaatsanzeiger" ver­öffentlicht folgende Mitteilung:

Schon bei Bekanntgabe der Erhöhung der Fleischnochen- Menge um 100 Gramm im Februar d. I. ist daraus hinge­wiesen worden, daß im Frühjahr mit einer erheblichen Viehknappheit zu rechnen sein wird. Dleie Knappheit ist

nach dem Ergebnis der Viehzählung vom 1. März rascher als erwartet eingetreten. Die Erwartung, daß durch die Zufuhr von Fleisch auS dem Ausland eine Besserung auf dem Fleischmarkt eintreten würde, hat sich bis jetzt noch nicht erfüllt.

Unter diesen Umständen war die Reichsfleischstelle ge­zwungen, mit Zustimmung des ReichernährungsministeriumS die Wochenkopimenge an Fleisch wieder auf die vor dem 8. Februar d. I. gellenden Mengen herabzusctzen. Es werden hienach in Groß-Stuttgart 200 Gramm, in den übrigen Gemeinden deS Landes 150 Gramm wöchentlich gegeben werden.

Ohne die vorgenommene Herabsetzung würde der Vieh- grundstock in Württemberg in unerträglicher Weise in An- spruch genommen und dadurch nicht nur ein baldiges Ver- sag-n der Fleischversorgung, sondern auch der Milch- und Fettversorgung herbeigesührt werden.

Die Herabsetzung tritt am 24. März in Kraft. Ver­sorgungsberechtigte, denen w-gen Krankheit Fleischzulagen gewährt werden, erhalten diese in gleichem Umfang weiter.

Artikel 15 und 16 der Reichsverfassimg angenommen.

Der Verfassungsausschuß der Nationalversammlung hat die Artikel 15 und 16 der Reichsversassurg, elfteren nach dem Vorschlag der Mehrheitssozialisten, in folgender Fassung angenommen .

Die Gliederung des Reiches in Länder soll im Sinne der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistungen unter möglichster Berücksichtigung des W llens der beteiligten Bevölkerung erfolgen. Die Neubildung von Ländern oder die Aenderung ihrer Gebiete durch Vereinigung oder Ab­trennung von Gebieten kann durch Reichsgesetz erfolgen, wenn sie durch den Willen der Bevölkerung gefordert wird oder ein überwiegendes Allgemeininieresse sie erheischi. Der Wille der Bevölkerung ist durch Abstimmung der wahlbe­rechtigten Einwohner sestzustcllen, die auf Antrag eines Viertels der Stimmberechtigten oder der politischen oder der kommunalen Vertretungen ein-s Viertels der beteiligten Bevölkerung durch die Reichsregierung anzuordnen ist. Ent- .stehen bei der Bereinigung oder der Abtiennung Streitig­keiten, so entscheidet hierüber auf Antrag einer Partei der Staatsgericktshos für das Deutsche Reich.

Der Artikel 16 des Veriassungsentwurses, der für die Gliedstaaten eine sreistaatliche Verfassung, nach der die Volksvertretung in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlen gewähl: wird und nach der die Landesregierung des Vertrauens der Volksvertretung bedarf, wurde vom Verfassungsausfchuß mit dem Zusatz angenommen, daß die Wähler Reichsdeutsche sein müssen.

Die gefährdete Lebensmittelversorgung.

Hamburg, 20 März. Gegen den gestrigen Beschluß des deutschen Seemannsbundes, wonach die Seeleute aller Grade den Dienst auf deutschen Schiffen verweigern, erklärt der Verband der deutschen Schiffsvereine, der Verein deut­scher Kapitäne und Offiziere der Handelsmarine, der Ver­band deutscher Schiffsingenieure, der Verband technischer Schiffsofstziere, fest davon überzeugt zu sein, daß die Kapi­

tän« und Schiffsoffiziere jederzeit bereit find, im Interesse der gesicherten Lebensmittelversorgung des deutschen Volke« unsere Schiffe im Sinne des Brüsseler Abkommen« zu besetze».

Hamburg, 20. März. Im Anschluß an die am Mittwoch abgehaltene Versammlung des deutschen See- mannsbundes fand heute auf demImperator" eine Zu- sammenkunsi der für die Schiffe der Hamburg-Amerika-Li­nie angemusterten und auf diesen bereits Dienst tuenden Seeleute statt, in der beschlossen wurde, Nach Möglichkeit geschloffen an der vom Seemannsbund für Freitag einbe- rufenen Versammlung, zu der auch Vertreter der Regierung geladen worden sind, tcilzunehmen.

Der DampferCleveland" undPatrizia", deren Aus­reise für heute in Aussicht genommen war, konnten nicht auslaulen, da die Heizer und Trimmer der Dampfer erst den Beschluß der morgigen Versammlung abwarten wollen.

Bremen, 20. März Alle augenblicklich seeklaren Schiffe des Norddeutschen Lloyd sind zur sofortigen Ausfahrt bereit Die Schiffe sind für die Ueberseefahrt vollkommen ausgerüstet und sogar schon mit Kohle versehen. Jngesaml kavn der Norddeuische Lloyd jetzt Schiffe von 225 000 Tonnen Tragfähigkeit zur Verfügung stellen Dttrunter be­finden sich lO Paffagierdampser und 13 kleinere Fracht­dampfer.

Bremen, 21. März. In einer gestern vom See­mannsbund einberufenen Versammlung Bremer Seeleute aller Chargen wurde beschlossen, die Schiffe auf keinen Fall on England auszuliefern und sic nur ausfahren zu lassen, wenn die Besatzung die Zusicherung bekommt; daß die Mannschaft an Bord verbleibt.

Stettin, 20. März. Hier werden die auf Grund des Lebensmittelabkommens mit der Entente vermieteten deutschen Schiffe mit aller Beschleunigung zur Ausfahrt fertig gestellt.

Berlin, 20. März Nach Mitteilungen des See­mannsbundes wurde die Reichsregierung durch Vermittlung einer amtlichen Sielle drahtlos eOucht. bei der Entente nochmals in der Besitzungsfrage vorstellig zu werden, um wenigstens zu erreichen, daß ein Teil der Besatzung an Bord bl-iben kann.

Berlin, 20. März. Infolge der Weigerung einiger radikaler Seemannsverbände, sich an Bord der auslaittenden deutschen Lebensmittelschiffe zu begeben, war die Ausführung des Brüsseler Abkommens und die Beipflegung Deutschlands in Frage gebellt. Deshalb hat^ die deutsche Waffenstill« stantzskommiffion am 20. März bei den alliierten Regie­rungen den Antrag gestellt, die Genehmigung zur sofortigen Indienststellung von vier kleinen Kreuzern aus dem schnell­sten Wege zu erteilen. Durch diese Maßnahme würde der Schutz der sofortigen Ausfahrt der Handelsschiffe, sowie der zu erwartenden LebensmitteltranSporte garantiert.

Auf den täglich erscheinende»

GrrMler"

kann jeden Tag bei den Austrägern oder bei den Postanstalten abonniert werden.

«mrtichr Bekanntmachungen unö privat-ttnzeigen.

Oberumt Neuenbürg.

Bekanntmachung betr. Typhus.

Da infolge der stark verbreiteten Typhusepidemie in Pforzheim die Gefahr sehr nahe liegt, daß diese Krankheit auch ins Oberamt Neuenbürg verschleppt wird, wird auf folgende Schutzmaßnahmen aufmerksam gemacht:

1) Jeder Fall von Typhuserkrankuvg oder Typhus- «erdacht ist sofort der Ortspolizeibehörde (Schultheißenamt) anzuzeigen.

2- Ansteckungsverdächtige Personen sind abzusondern. Er­krankte dürfen nur mit dem Arzt, dem Seelsorger und den zur' Pflege bestellten Personen in Berührung kommen. Wo sich dies in der eigenen Wohnung nicht durchführen läßt, sind die Kran­ken in ein Krankenhaus zu verbringen, namentlich solche Kranken, die in dicht besetzten Wohnungen untergebracht oder in Wirt­schaften, Metzgereien, Bäckereien, Milch- oder Gemüsehandlungen und dergl. wohnhaft sind.

3) Krankenbesuche sind möglichst zu vermeiden.

4) Kinder, die in Häusern wohnen, in denen ein Typhus­kranker liegt, sind von der Schule fernzuhalten.

5) Tritt im Schulhaus selbst Typhus auf, so ist die Schule zu schließen.

6) Desinfektion namentlich des Stuhlgangs ist fortlaufend zu beobachten, für unschädliche Beseitigung desselben ist zu sorgen. Unter keinen Umstände« darf er in fließendes oder stehen­des Wasser geworfen oder in der Nähe von Brunnen aus- geschültet oder vergraben werden.

7) Die Kranken sollen womöglich in Krankenwagen be­fördert werden. Dem öffentlichen Verkehr dienende Beförde­rungsmittel (Droschken, Auto usw.) sollen nicht benützt werden. Hat dies ausnahmsweise geschehen muffen, so ist als­baldige Reinigung und Desinfektion erforderlich.

8) Den Schultheißenämtern werden vom Oberamt Typhus- Merkblätter zugehen, die bei jeder Anzeige einer Typhuserkran­kung an den Anzeigenden unter eindringlicher Belehrung aus- zugeben sind.

Den 20. März 1919. R illing, Reg.-Assessor.

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Aus dem Gemeindewald kommen zum Verkauf:

5,43 Festm. I, 48 II., 153,72 III., 90,66 IV., 41,61 V. und 22,63 Festm. Vl. Kl.;

Sägholz: 6,57 Festm. I., 16,79 II. und 4,44 Festm. III. Kl.; Buchen: 4,86 Festm. IV., 0,33 V., 0,74 Vl. Kl;

Eichen: 0,st7 IV., 0,87 V. und 2,99 Festm. VI. Kl.

Schriftliche, bedingungslose Angebote in Prozenten der Taxpreise für 1919 sind bis Donnerstag, den 27. März 1919, vormittags 10 Uhr, hierher einzureichen.

Auf die,en Termin vormittags 11 Uhr kommen im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

8 Slück Baustangen I., III. und IV. Kl.; Haastangen: 22 Stück II.IV. Kl.; Hopfenstangen: 39 Slück II. bis IV. Kl.; Reb- u. Bohnenstecken: 150 Stück I. u. II. Kl.; 82 Stück eichene Derbstangen I.IV. Kl. Losverzeichnisse erhältlich bei Waldmeister König.

Den 19. März 1919. Gemeinderat.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

s» MM Belohnung

sind zufolge Gemeinderatsbe­schlusses demjenigen zugesichert, welcher bezüglich der an der Bahnhosstraße zwischen Enz- und Eisenbahnbrücke verübten Sachbeschädigung an den Sicher­heits-Stangen und -Steinen solche Angaben macken kann, daß eine gerichtliche Bestrafung der Täter erfolgt.

Den 20. März 1919.

Stadtschultheißenamt.

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