Abgabe von warmblütigen Zuchtstuten.

ES liegen Bestellungen von warmblütigen Zuchtstuten, die «f dem vorgeschriebenen Weg rechtzeitig eingereicht wurden, in so großer Zahl vor, daß entfernt nicht sämtliche Gesuche be- Msichtigt werden können. Bei dieser Sachlage ist es ganz aussichtslos, weitere Gesuche einzureichen, weil sie unter keinen Umständen berücksichtigt werden können. Die Zentralstelle kann 360 KZ Zwieback, sich daher mit solchen Gesuchen, sofern solche noch einkommen. 570 KZ Keks,

Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg.

Abgabe von Nahrungsmitteln.

An Nahrungsmitteln werden an die Gemeinden abgegeben: 485 KZ Kiadergerfteumehl, KleinverkaufPfd.-Paket 40 L, 4840 KZ Hafeiflocken, '/, Pfd.-Paket 82 Z,

1 Paket, 120Zr42 1 Paket, 120Zr 37 ^

sollten, nicht mehr befassen.^ Sie werden unter Hinweisung auf j Diese Nährmittel dürfen nicht im ganzen verteilt, sondern diese Bekanntmachung zuruckgegeben werden. Es ist auch fix müssen von der Gemeinde oder einem von ihr Beaufiragten zwecklos, wegen Abgabe von warmblütigen Zuchtstuten ber der ^ auf Lager genommen und nach Bedarf an die Bezugsberechtigten Zentralstelle persönlich vorstellig zu werden. Im Interesse der ^baegeben werden. Für die Abgabe ist eine zuverlässige Kon- Zeitersparms für sämtliche Beteiligte sollten derartige Besucheltrolle einzuführen. Zum Bezüge berechtigt sind: Kinder im unterbleiben. Alter bis zu 1 Jahr, Wöchnerinnen mit Zeitbeschränkung auf

Dieiemgen Züchter welche warmblütige Zuchtstuten recht-! g Wochen, Kranke, Personen über 65 Jahre, soweit der Vorrat zeitig bestellt haben und eme Slute erhalten, werden durch weicht

Herrn Pferdezuchtinspektor Krafft in Ulm a. D. zur Abnahmej ' Se'bstversorger sind von dem Bezüge ausgeschlossen, soweit der Stuten bestellt werden. Anfragen hierüber sind nicht an sie eigene Gersten- oder Hafernährmittel haben.

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Montag, den 3. März,

abds. 7 Uhr,

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pünkt-

die Zentralstelle für die Landwirtschaft, sondern unmittelbar Herrn Pferdezuchtinspektor Kraff ft in Ulm zu richten. Stuttgart, den 19. Februar 1919.

Zentralstelle für die Landwirtschaft: Sting.

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Neuenbürg, den 28. Februar 1919.

Oberamtspfleger Kübler.

Vergebung von Zimmerarbeiten.

Zur Vergrößerung des Trockenhauses der Firma P.

Bekanntmachung des Württ. Arbeitsministeriums be-Lemppenau L Co. in Höfen sind die Zimmerarbeiten im Zu­

treffend Meldung der gewerblichen Betriebe.

Die am 19. September 1917 vom Württ. Kriegsministe­inum herausgegebene Bekanntmachung Nr. 82524 K. 17 WK. 8 betreffend Meldung der gewerblichen Betriebe wird aufge­hoben. An deren Stelle wird verfügt:

Sämtliche gewerblichen Betriebe haben, auch wenn es be­reits früher geschehen ist, erneut der Wirtschaftstechnischen Ab­teilung des Wurtt. Arbe'tsministeriums, Stuttgart, Dorotheen­straße 24, Gasthaus Silber, durch Ausfüllung eines roten Meldescheins Auskunft zu erteilen.

Diese Auskunft ist zur Wahrung der wirtschaftlichen In­teressen, insbesondere hinsichtlich der Beschaffung der nötigen Brennstoffe und Rohmaterialien, unerläßlich. Außerdem soll auch durch die Meldung ein Ueberblick über die Leistungsfähig­keit der württembergischen Betriebe im Hinblick auf die Ver­gebung der in Aussicht stehenden Reichsaufträge gewonnen werden.

Unterlassung der gewünschten Auskunft oder falsche An­gaben schließen jegliche Unterstützung der Betriebe beim Be­zug von Brennstoffen, Rohmaterialien usw. seitens des Arbeits- «inisteriums aus.

Die roten Meldescheine sind bei den Schultheißen­ämtern unentgeltlich zu haben; die seitherigen blauen und gelben Meldescheine besitzen keine Gültigkeit mehr.

Der ausgefüllte Meldeschein ist spätestens bis 10. März »r. Js. der Wirtschaftstechnischen Abteilung des Arbeitsministe- üu«S einzureichen.

Stuttgart, den 12. Februar 1919.

I. V.: Schmidt.

Oberamt Neuenbürg.

Vordrucke für die Schüleruuterfuchuugeu.

Die Gemeindebehörden werden unter Hinweis aus 8 16, insbesondere Abs. 2, der Vollz.-Verf. zum Obsramtsarztgesetz vom 17. März 1913 (Reg.Bl. S. 82) ersucht, den Bedarf an:

1. Vordrucken der Gesundheitsbogen,

2. Schreiben für Einladungen der Erziehungsberechtigten zur

Teilnahme an den ärztlichen Untersuchungen, und

t. Schreiben für Benachrichtigungen über das Ergebnis der

Untersuchung

festzustellen und längstens vis 3. Marz ds. Js. hierher anzuzeigen.

Der noch vorhandene Vorrat an Vordrucken ist in Abzug zn bringen. Falls kein Bedarf besteht, wäre Fehlanzeige zu erstatten.

Den 27. Februar 1919. Bullinger.

Oberamt Neuenbürg.

Ukberteuerungszuschüsse.

Im Staatsanzeiger Nr. 48 ist eine Verfügung des Ar­beitsministeriums vom 25. Februar 1919 betreffend Ueber- truerungszuschüsse abgedruckt.

Auf diese Verfügung werden insbesondere

die Schultheitzenümter

aufmerksam gemacht und auf Ziff. 12 der Verfügung besonders hingewiesen. Diese lautet:

Sämtliche Notstandsarbeite«, für die Ueberteuerungs- ruschüsse tatsächlich nachgesucht werden wollen, fi^st Vis 10. März 1919 bet der Abteilung für Arbeitsbeschaffung beim Arbeitsministerinm anzumelde«, gleichgültig, ob bereits ein Zuschuß für den Fall der Inangriffnahme der Arbeiten vor­läufig in Aussicht gestellt worden ist, und gleichgültig, ob schon Pläne und Kostenvoranschläge vorliegen oder nicht. Später rinlaufende Gesuche können nur dann auf Berücksichtigung hoffen, »enn die Verspätung hinreichend begründet werden kann.

Den 28. Februar 1919. Bullinger.

kord zu vergeben. Es werden erforderlich:

75 kbm Bauholz, 1080 Zm Bretterböden, 180 Zm Bretterverschalung, 1650 lfd. m Latten und 2 Treppen. Die Bedingungsunterlagen liegen auf meinem Büro am 4. und 5. März zur gefl. Einsicht auf.

Neuenbürg, den 28. Februar 1919.

, Stadtbaumeister Stribel.

W

Um vollzähliges und liches Erscheinen bittet

der Vorstand.

Neuen bürg.

Es sind eine größere Partie

Bau-, Hag-, Hopfen- und Reisstangen

billigst abzugeben.

Nähere Auskunft erteilt _Waldmeister Ruff.

Neuenbürg.

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Wildbaderstraße 339.

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Forstamt Herrenalb.

Dem Hauerobmann Karl Stendinger in Wieflensberg und den Holzhauern Karl Kull und Christoph Ochner in Rotensol ist, dem elfteren wiederholt, in Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienstleistung in den Staatswaldungen je eine Geldbelohnung von 50 Mark und eine Urkunde verwilligt »erden.

setze ich zu mäßigem Preise dem Verkauf aus

Gotthold Mauthe,

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