Behörden Bestim- : der Weine und ssen hat. Danach nte nicht mehr aus Me 1918 er Weiß- zer, Winzervereine im 7. 2. noch nicht rr Konsumverbände / -

lm den zahlreichen : bayerischen Ma- Febr. in München m für militärische bei den fraglichen ayerischer Abstam- von Bayern zur zerrt angehören. er mit seiner Ke- wurde, ist an den t. Er wird unter Preußen abgesch«-

rtenrade aus hatten e Bottroper Ber ld S.-Rat die Auf- Waffen an sie abzu- p so den Sparta­int. Darauf rückte bewaffnete Strest- nahm die Stadt z stellenweise große a. das Rathaus zroßen Uebermacht llerie der Sparta- eitswehr machtlos, hne aufzog. Hier- lottrop ein, wo sie in brutaler Weise h noch im Rathause Kerüchten zufolge,

lartakusunruhen in an haben nach de« rrsatz-Anmeldungen :rlin von 9 Milt, ctakusversammlung ahl der Spartakus- uf 437 Tote und a.

rPolitisch-Parla , beläuft sich der rwärtig auf 1600. rntente beendet ist, wird, dürste dieser durch Wiederher- Naterials' befestigt ue Lokomotiven in

künftigen Staaten- wird, den Deutsch- illigt werden.

Sitzung der Waffen- rbr. legte der Ber- nachdrücklich Ver- t Anfang Januar ltscher Kohlen kür Saarrevier »ach ersuchte um sofor- erungen.

or" meldet, Frank- fenstillstandsvertrag 'pelinluftschiffe von schuppen von Mau- r Rheinufern unter- canzösischen Blätter iftschiffbau in Eng­rankreich in dieser äffe, wozu die Er- enützt werden müffe. inem Leitartikel er- ra" die Franzosen, oirtschaftlichen For­stlichen Rachegefühl h einem Frieden zu dürfen keine neuen und man müffe ver- m Lasten die Kraft würde Deutschland zahlen können. Das französische Politik rnds treiben müsse, rager Korrespondent i'iger Seite folgendes: ou" von der White igenen an Bord, ist »tterdam eingelaufen, et worden, um dort « Kabinen des Dam- : sollte 590 deutsche

zivilgefangene mitnehme«. Es sind indessen 5 »egen Lungenentzündung und Erschöpfung auf der <everfahrt gestorbe«. IS bis SO Personen sind »eg«« Erkrankung der Atmungsorgane in Ant- »erpen gelandet worden. Die schlechten Un- terbrinaungsverhältnifse auf dem Dampfer, der früher z« Biehtransporten benutzt worden ist, und das jeden »««schlichen Gefühls entbehrende Benehmen des Kapitäns und der Schiffsbesatzung, die die bestehen­de,« Mißstände nicht abstellen wollten, sind die Ur­sache für die Todes- und Krankheitsfälle gewesen.

London, 20. Febr. Wie das Reutersche Büro «fährt, erhielt Lloyd George die dringende Auf­forderung, «ach Paris zu kommen. Er wird morgen vormittag i« einer Bergarbeiterversammlung eine Ansprache halten und unmittelbar darauf nach Paris «Kreisen.

London, 20. Febr. Der englische Bersorgungs- »intster ordnete die Freigabe des Handels mit den Lebensmitteln, ausgenommen Fleisch und Butter, an, «eil die Zufuhren aus den Kolonien eine regel­mäßige Verpflegung sichern.

Rew - Dork, 20. Febr. Präsident Wilson hat bereits den 6. März als Tag festgesetzt, an dem er New-Uork »erlassen wird, um nach Europa zurück- znkehren.

Washington, 20. Febr. Das Repräsentan­tenhaus nahm die Heeresvorlage im Betrage von 1 Milliarde Dollars an, wodurch die Freiwilligen­rekrutierung für die Friedensarmee auf 175000 Mann beschränkt wird.

Die militärischen Waffenstillstaudsbedingungen.

Amsterdam, 21. Febr Nack einer Meldung von Nieuws van den Dag" aus London berichten dieTimes", daß die Alliierten sich über tolgende militäische an Deutsch­land zu richtende Waffenstillstandsbedingungen geeinigt ha­ben : Uebergabe von 8 Schlachtkreuzern, darunter dieOl­denburg" undHelgoland", von 8 Kreuzern. 2 Torpedoboots­jägern u. 50 Torpedobooten, die Deutschland sofort auslieiern müffe. Alle U-Boote, U-Bootdocks und Reparaturwerksiäl- ten müssen innerhalb 1b Tagen abgebrochen werden. Die Hilfskreuzer müssen abgerüstet und ihre Kciegsausrüstungen zerstört werden. Diese Schiffe werden als gewöhnliche Han­delsschiffe und Prisen betrachtet werden. Die Befestigungen von Helgoland müssen von deutschen Arbeitern unter Aus­sicht der Alliierten geschleift werden. Die Zukunft der In­sel wird der Friedenskonferenz überlassen bleiben. In der vorgestrigen Unterhaussitzung wurde mitgeteilt, daß bisher von Deutschland ausgeliesert wurden: alle ver­langten schweren Geschütze und Feldgeschütze, alle verlangten Maschinengewehre, Laufarabenmörser und Flugzeuge. Außer- dem wurden noch ausgeliesert: 4065 Lokomotiven an Stelle von 5000, 126 838 Waggons an Stelle von 150 000 und 1276 Motorwagen.

Zum Attentat auf Clrmeuceau.

Paris, 20. Febr. Der Urheber des Attentats gegen Clemenceau, Cottin, ist 28 Jahre alt und von Beruf Kunst­

tischler. Er stammt aMMLjMMWynte in Montrouve und ist Anarchist. Man fand bei ihm noch zwei Schachteln mit Patronen. Bei dem Attentat auf Clemenceau sind nicht zwei, sondern drei Personen verhaftet worden. Abgesehen von dem Täter selbst und dem Maler Dreyfuß wurde eine dritte noch ungenannte Person verhaftet, die den Auschla« gegen Clemenceau als heldenhaft pries. Von einigen Blätter« wird die Schuld an dem Anschlag auf ausländischen Einfluß, entweder bolschewistischen oder deutschen, zurückgesührt. sNa- türlich. Schriftleitung.)

Paris, 21. Febr. Clemenceau verbrachte eine sehr gute Nacht. Er ist bei vorzüglichem Appetit. Gestern vor­mittag unterhielt er sich mit Pichon und General Mordac. Der um 11 Uhr vormittags ausgegebene KrankheirSberiÄt lautet: Der gestern Mittag ausgetretene Blutauswurf ließ erkennen, daß das Geschoß in die Lunge cingedrungen «ar. Die Röntgenuntersuchung stellte die genaue Lage der Kugel in der Brusthöhle fest. Allgemeinbefinden sehr befriedigend. Temperatur 36, Puls 72. Nahrungsaufnahme normal.

Ministerpräsident Eisner ermordet.

München, 21. Febr. Heute vormittag wurde der Ministerpräsident Eisner auf dem Wege zum Ministerium des Aeußern nach dem LandtagSge- bäude von Graf Arco Vallwi durch zwei Kopfschüsse von hinten getötet. Der Leutnant wurde durch einen Posten schwer verletzt und liegt am Sterben.

rrrsÜMUg des Ministeriums des Innern über Waffenbesitz.

Auf Grund des tz 2 der Verordnung über Waffenbesitz »«« 13. Januar ISIS (Reichs-Gesetzbl. S. 31) werden fol- ««de 'U«sführu«gsbes1immuugen erlassen:

8 1.

Alle im ß 1 der Verordnung aufgeführten Schußwaffen, «lf» Gewehre, Karabiner, Pistolen, Masckinenpistolen, Revolver, Geschütze aller Art, Maschinengewehre, Handgranaten, Gewehr- -ranaten, Minenwerfer und Flammenwerfer, sowie Munition «Ler Art zu Schußwaffen sind binnen einer Woche nach Be­kanntgabe dieser Verfügung spätestens jedoch bis zum 8. März ISIS bei der Ortspolizeibehörde des Wohnorts oder Aufenthalts- -rtS abzuliefern.

Ist die fristgemäße Ablieferung der Schußwaffen usw. «uS besonderen Gründen nicht ausführbar, so hat der Besitzer innerhalb der Ablieferungsfrist schriftliche Anzeige in dreifacher Fertigung an die Ortspolizeibehörde zu erstatten. Die Orts- polizeibehörde gibt eine Fertigung mit Bescheinigungsvermerk de« Anzeigenden zurück, legt die weitere Fertigung dem Oberamt zur Beifügung über die Waffen vor und nimmt die dritte Fertigung zu ihren Akten.

8 2 .

Die Ortspolizeibehörden haben die abgelieferten Waffen itz». mit Nummern oder sonstigen Bezeichnungen zu versehen, die die Wiederfeststellung des Abliefernden ermöglichen. Ueber die abgelieferten Waffen usw. ist eine Liste zu führen, in welcher der Ablieferer nach Namen, Stand und Wohnort, sowie eine Kurze Bezeichnung der abgelieferten Gegenstände unter fortlau­fender Nummer und unter Beifügung des Datums einzutragen sind.

8 3.

Die Ortspolizeibehörden haben die abgelieferten Waffenusw. «« die. Sicherheitskompagnie des Bezirks oder deren Außen­kommandos nach vorheriger näherer Verabredung mit denselben abzugeben. Inzwischen haben sie für deren unbedingte sichere Verwahrung und nötigenfalls Bewachung Sorge zu tragen.

8 4.

Der Ablieferung unterließen nicht:

1. solche Schußwaffen, für welche Munition im Handel nicht mehr erhältlich ist, z. B. deutsche und fremdländische MMärgewehre und Karabiner älteren Musters als 1885;

2. Schußwaffen, welche sich zur Benützung als solche nicht «ehr eignen, z. B. Waffen von rein geschichtlichem oder ethno­graphischem Werte, alte Stücke von Waffensammlungen.

Munition jeder Art ist unbedingt abzuliefern.

8 5.

Von der Pflicht zur Ablieferung der noch gebrauchsfähigen Schußwaffen nebst zugehöriger Munition sind befreit:

1. diejenigen Personen, die zur Haltung oder Führung der Waffe» kraft ihres Amts oder Dienstes verpflichtet oder berechtigt sind, hinsichtlich dieser Waffen;

Z. die Inhaber von Jahresjagdkarten bezüglich der ihnen sär ihre Betätigung als Jäger erforderlichen landesüblichen Jagdschußwaffen;

Z. die Inhaber von Waffenscheinen (vergl. 8 6).

8 6.

Der Besitz von Schußwaffen nebst Munition ist außer den i« Z 5 Ziff. 1 und 2 bezeichneten Personen nur solchen Personen gestattet, welche sich im Besitz eines Waffenscheins befinden.

Zuständig zur Ausstellung der Waffenscheine sind Stadt­direktion Stuttgart und die Oberämter.

Die jeweilige Gültigkeitsdauer der Waffenscheine ist läng­stens auf zwei Monate zu erstrecken.

Kür die Ausstellung der Waffenscheine erfolgt Sportel- «isatz nach Tarif Nr. 96 deS allgemeinen Sportelgesetzes. Die Verlängerung der Waffenscheine bis zur Gesamtdauer ejGes Kahres geschieht sportelfrei.

Waffenscheine dürfen nicht verabfolgt werden:

1. an Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht Mckckgelegt habe«,

2. an Personen, welche gegen eine mißbräuchliche Ver­werfung der Schußwaffen nicht volle Gewähr bieten.

Der Inhaber des Waffenscheins muß den Schein «ährend

des Waffentragens stets mit sich führen und den überwachenden Polizeiorganen'auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Werden Tatsachen bekannt, welche die Unzuverlässigkeit des Inhabers des Waffenscheins dartun, so kann der Waffen­schein durch das Oberamt des Wohn- oder Aufenthaltsorts des Besitzers zurückgenommen werden.

8 7.

Wegen Rückgabe der abgelieferten Schußwaffen an den rechtmäßigen Besitzer wird spätere Verfügung ergehen.

8 8 .

Die Stadtdirektion Stuttgart und die Oberämter werden beauftragt, die vorstehenden Bestimmungen im Bezirksamtsblatt alsbald bekannt zu geben und dafür zu sorgen, daß sie auch in den Gemeinden ihres Bezirks in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden.

Stuttgart, den 15. Februar 1919.

In Vertretung: Haag.

Oberamt Neuenbürg.

Die Ortspolizeibehörden

werden ersucht, vorstehende Min.-Verf. über Waffenbesitz vom 15. Febr. ds. Js. olsbald ortsüblich bekannt zu machen und in den Gemeinden durchzuführen. Die abgelieserten Waffen und Munition sind bis auf weitere Verfügung unbedingt sicher zn verwahren

Den 20. Februar 1919. ORA. Gaiser.

Oberamt Neuenbürg.

Umlage des Geböudebrandschadens für das Jahr 1919.«

Die Herren Ortsvorsteher werden auf die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 20. November 1918, Reg.-Bl. S. 260, hingewiesen und ersucht, die Verzeichnisse über die im Gebäudekataster vorgekommenen Aenderungen mit den vom Ge­meinderat geprüften und beurkundeten Umlageregistern in tun­lichster Bälde dem Oberamt vorzulegen.

Den 19. Februar 1919. Oberamtmann Bullinger.

Oberamt Neuenbürg.

Verbot von Tanzuuterhaltuugen und Fastnachtsveranftaltunge«.

Das Ministerium des Jnnnern hat unter Hinweis auf die bestehenden Strafvorschriften am 16. ds. Mts. verfügt:

I. Im Hinblick auf den Ernst und die Not der Zeit werden für Heuer Fastnachtsveraustaltuugen jeder Art, ins­besondere Aufzüge, Maskenbälle, sogenannte karnevalistische

: Konzerte, das Tragen von Masken und in Wirtschaften mit sofortiger Wirkung untersagt.

II. Den Wirten ist verboten, Fastnachtsuuterhaltungeu mit Musik, Gesang oder Tanz in ihren Räumlichkeiten zu dulden.

III. Die Oberämter und dis Ortspolizeibehörden werden angewiesen, bis auf weiteres Erlaubnis zu Tauzuuterhaltun- geü nicht mehr zu erteilen.

Die Ortspolizeibehörden

werden ersucht, für die Einhaltung vorstehender Anordnungen Sorge zu tragen. Insbesondere ist unverzüglich den Wirten die im Staatsanzeiger Nr. 39 abgedruckte Ministerialverfügung noch besonders (unterschriftlich) zu eröffnen.

Den 21. Februar 1919. O.R.A. Gaiser.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Es wird nochmals bekannt gemacht, daß die Ortsvorsteher­wahl am Souutag, den 23. Februar ISIS» von nachmittags 12 Uhr bis nachmittags 6 Uhr auf dem Rathause stattfindet.

Den 20. Februar 1919.

Gtadtschnltheißenamt:

Knödel, A.V.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Butter-Verkauf

am Samstag, den 22. Febr.,

vorm. 9 Uhr für Nr. 119 bis 250, 9'/, Uhr für Nr. 251 bis 375, 10 Uhr für Nr. 376 bis etwa 415.

Stadt. Lebensmittelstelle

I. A.: Kienzle.

Arnbach.

Ein 8 Monate altes schönes

Kuhrind

hat zu verkaufen

Christian Bachteler.

1,52 Meter groß (dunkelbraun), hat zu verkaufen

Karl Kraft, Schmiedmstr.

Oberkollbach, OA. Calw. Unterzeichneter setzt ein Paar schöne

IlichsivMcheu,

6 und 7 jährig, ein- und zwei- spännig, unter jeder Garantie dem Verkauf aus.

Friedrich Steiniuger

zum Lamm.

Igels loch.

Einen 14 Monate alten

Farren

(Rotscheck), hat zu verkaufen

Schultheiß Krauß.

Langenbrand.

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fast neu, preiswert zu verkaufen.

Wilhelm Burkhardt,

Schneider.

Neusatz.

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tauscht um gegen eine

Schlachtziege. Fuhrmann Greul.

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nervös. Okrensctimerren. OlSnrencle Anerkennungen.

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