London. 18. Febr.Daily Telegraph" schreibt: Die nächste Waffenstillstandsverlängerung wird die letzte sein und Deutschlands militärische Stärke vor- schreibeu, die die Sieger ihm belasten werden.

Nero-Dort, 18. Febr. In Hoboken sind am Samstag die ersten 5 deutschen Lebensmitteltrans- psrtdampser eingelaufen. Ihre Beladung soll inner­halb 10 Tagen erfolgen. Der deutschen Schiffs- besatzunz wurde das Verkästen des Hafengebietes »«boten.

Massenkundgebungen -ege« die Waffenstillstaudsbedingungeu.

Berlin. 18. Febr. Anläßlich der verschärften Forderungen unserer Feinde bei der Erneuerung des Waffenstillstands sind bei der Reichsregierung in Benin und Weimar zahlreiche telegraphische Kund­gebungen aus allen Teilen des Reiches eingegangen, dir in flammenden Worten gegen die neuerliche Bergewaltigung Einspruch erheben und die Regierung auffordern, die demütigenden Zumutungen des Mar­schalls Foch abzulehnen. Es handelt sich dabei um Güschließungen politischer Ortsgruppen, Bürger- Verewigungen und Massenversammlungen, die durch­

weg betonen, daß Deutschland lediglich im Vertrauen auf einen Rechtsfrieden, wie ihn Präsident Wilson dem deutschen Volk in Aussicht gestellt habe, die Waffen niedergelegt habe und jetzt im Namen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit die Zurückweisung aller feindlichen Ansprüche verlangen, die Deutschland erniedrigen, seine Volkswirtschaft vernichten und seine in der Gefangenschaft befindlichen Brüder dem Elend preisgeben wollten.

Schweizer Mahnungen.

Za den bevorsiebenden neuen harten Waffenstillstands­bedingungen für Deutschland schreiben dieN. Zürcher N": Die Entente wird also jeder Unterordnung, jedem Terror und allen erdenklichen Ausschreitungen, kurzum dem Chaos all­überall in Deutschland Tür nnd Tore öffnen. Entweder verkennt man in Paris völlig die heute um rein nichts ge- minderte Gefahr des Bolschewismus oder man will ihm, da man es für nicht ratsam und auch für unmöglich gehal­ten hat, ihn in Rußland mit Waffengewalt niederzukämpsen, nun in Deutschland das Grab bererten. Einer größeren Verblendung könnten die Entente-Staatsmiknner nicht er­liegen. Das Ende des Liedes hieße die Auslieierung von ganz Europa an den Bolschewismus. Müssen die letzten Dinge wirklich ärger werden, als die ersten in diesem fürch­terlichen Weltkrieg und in dem wütenden Toben des un­seligen Menschen- und Völkerhasses?"

Dom XommunalverbanS.

Verteilung von Bekleid ungs stücken und Schuhwerk. Durch Vermittlung der Gemeinden und des Kleinhandels kommen zur Verteilung:

1. 140 Anzüge zur Versorgung von Landwirten und landw. Arbeitern.

2. 280 Stück neue Mannschaftsdecken zur Ver­sorgung von Krankenanstalten.

3. 987 Pfund Sohlleder und 70 Pfund Leder­abfälle für die landwirtsch. Bevölkerung.

Der Bezug der Waren mit Ausnahme derjeniger Ziffer 2 ist nur gegen Bezugscheine zulässig, welche von den Gemeindebehörden erhältlich sind.

ZM- Nm Bestellungen "WU

aus den täglich erscheinenden »Enztiiler* werden fortwährend von allen Postanstalten, Postboten, von unserer Geschäftsstelle und den Austrägerinnen ent­gegengenommen.

Brranntmachung, betreffend Rückgabe der in Belgien und Frankreich weggeuommenen Betriebseinrichtungen.

Rach einer am 1. Februar 1919 erlassenen Verordnung (SteichS-Gesetzbl. S. '143) sind alle diejenigen, welche mit Be- «in« des 31. Januar 1919 industrielle oder landwirtschaftliche Betrirbseinrichtungen irgendwelcher Art, die in Belgien oder Frankreich beschlagnahmt und nach Deutschland überführt mor­de« sind, im Besitz oder Gewahrsam hatten, unter Vermeidung ,on hohen Strafen verpflichtet, unverzüglich spätestens bis zum N). Februar 1919 der Reichsentschädigungskommission, Berlin W 10, Viktoriastraße 34, Maschinenabteilung, Anzeige zu er- stittten. Ueber Art und Inhalt der Anmeldungen soll die Reichsentschädigungskommisston nähere Bestimmungen erlassen. Hierüber sind die Verhandlungen mit der Entente noch nicht «bgeschlosscn. Nach Abschluß der Verhandlungen werden vor­schriftsmäßige Meldekarten von der Reichsentschädigungskom­misston unentgeltlich abgegeben. Es empfiehlt sich schon jetzt, die benötigte Zahl anzufordern.

Berlin, den 4. Februar 1919.

Reichsentschädigungskommission.

Der Präsident: Dr. H iekman n.

Bekanntmachung

der Mariue-Entlaffungs-Zweigstelle Stuttgart,

Nr. 10063 K. 19 A. 6.

Betreff: Entlassung Manne-Angehöriger.

Seit 3. Februar 1919 besteht in Stuttgart, Trauben­straße 19, eine Zweigstelle der Marine-Entlaffungsstelle München. Veschästsstunden wocheutags von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags.

Entlassen werden alle diejenigen Mannschaften, die

1. vor dem l. April 1917 eingetreten sind (also in ihrer

Stammrolle den Jahrgang 1916 oder frühere) führen,

2. «och nicht dienstpflichtig sind (Jahrgang 1900, 1901). Der Jahrgang 99 darf also nicht entlassen werden.

Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes und die vor de« 1. April 1917 eingetretenen Dienstpflichtigen, die weder Ordnungsmäßig mit Militärpaß, noch behelfsmäßig mit Ent- laffungsschein oder vorläufigem Entlassungsschein entlassen sind, haben sich zur Durchführung der Entlastung an die Marine- riitlaffungsftelle Stuttgart zu wenden. Hierbei wird darauf hmaewiesen, daß sowohl diebehelfsmäßige" wie dieordnungs­mäßige" Entlassung die endgültige Entlassung bedeutet, und daß die spätere Aushändigung des Militärpaffes nur gegen Rück­gabe des Entlassungsscheines bezw. vorläufigen Entlassungs­scheines erfolgen darf.

Nach Verfügung des Staatssekretärs dos Reichsmarine- «mts vom 18. Januar 1919 sind alle Marinemannschaften des Beurlaubtenstandes und die vor dem 1. April 1917 einge­tretenen Dienstpflichtigen bis zum 31. Januar 1919 zu entlassen.

Dienstpflichtige mit 21 monatlicher oder geringerer aktiver Dienstzeit, die ordnungsmäßig mit Militärpaß oder behelfs­mäßig mit Entlassungsschein bereits entlassen sind, sowie die zur Beschäftigung in der Kriegswirtschaft vorzeitig Entlassenen bleiben entlassen. Die Bezirkskommandos werden solche vor­zeitig Entlassene nicht wieder zu den Stamm-Marineteilen beordern oder zwecks Ableistung des Restes ihrer Dienstzeit auAheben.

Betreffs Aushändigung eines Entlassungsanzuges an Marineangehörige wird mitgeteilt, daß die Kleidergeldempfänger i« allgemeinen keinen Anspruch auf einen Entlaffungsanzug habe«.- Nichtkleidergeldempfänger (z. B. Mannschaften des Marinekorps) können einen Entlaffungsanzug nur gegen Abgabe ihrer alten Bekleidungsstücke erhalten.

Marine-Entlaffungs-Zweigstelle Stuttgart.

Gez. Heintze, Korvettenkapitän.

Bekanntmachung des Generalkommandos XIII. A.K.

Die Marineentlaffungsstelle Stuttgart gibt folgendes mit dem ». 2. 1919 bekannt:

In Ergänzung der vorheraegangenen Bekanntmachung darf «ach neuerer Entscheidung des Reichsmarineamts der Jahrgang 99 nicht mehr zur Disposition entlassen werden.

Entlassen werden somit alle diejenigen Mannschaften, die!

1. vor dem 1. 4. 1917 eingetreten sind (also in ihrer

Stammrolle den Jahrgang 16 oder frühere führen),

2. noch nicht dienstpflichtig sind (Jahrgänge 00 und 01).

Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes und die vor

dem 1. April 1917 eingetretenen Dienstpflichtigen, die weder ordnungsmäßig mit Militärpaß, noch befehlsmäßig mit Ent­lassungsschein oder vorläufigem Entlassungsschein entlassen sind, haben sich zur Durchführung der Entlastung an die Marine- Entlaffungs-Stelle Stuttgart zu wenden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß sowohl diebefehlsmäßige" wie dieord­nungsmäßige" Entlassung die endgültige Entlassung bedeutet und daß die spätere Aushändigung des Militärpaffes nur gegen Rückgabe des Entlassungsscheines bezw. vorläufigen Ent­lassungsscheines erfolgen darf.

Betreffs Aushändigung eines Entlassungs-Anzuges an Marineangehörige wird mitgeteilt, daß Kleidergeldempfänger im allgemeinen keinen Anspruch auf einen Entlaffungsanzug haben, Nichtkleidergeldempsänger (z. B. Mannschaften des Marine­korps) können einen Entlaffungsanzug nur gegen Abgabe

ihrer alten Bekleidungsstücke erhalten.

gez. Heintze,

Korvettenkapitän und Vorstand.

I. A. d. S.-R. Württbgs. Stuttgart, den 15. ^orrM 1919.

^ Von SAx-n tzeZ GemrMs'mmandos

» der Chef des Generalstabes

__ Wöllwarth, Oberst leut nant.

Die Gemeindebehörden des Bezirks

werden unter Hinweis auf den Erlaß des Ministeriums des Innern vom 6. Febr. 1919 Nr, 1537, betreffend den bargeld­losen Zahlungsverkehr, um einen Bericht bis 25. Februar 1919 darüber ersucht, ob und in welcher Weise bei der Ge­meindepflege der bargeldlose Zahlungsverkehr eingeführt ist. Falls zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs noch nichts geschehen ist, wird dringend ersucht, alsbald ein Giro­konto bei der Oberamtssparkasse oder ein Konto bei der Post oder unter Umständen bei größeren Kaffen auch ein Bankkonto zu begründen.

Neuenbürg, den 17. Febr. 1919.

__ Oberamtmann Bu llinger.

Oberamt Neuenbürg.

Auf die Bekanntmachung des Vorsitzenden des Verwaltungs­rats der Pensionskaffe für Körperschaftsbeamte vom 30. Januar 1919, Min.-Amtsbl. ,S. 11, betreffend die Einrechnung der Kriegsjahre in die penfionsberechtigte Dienstzeit werden die­jenigen Anstellungsbehörden, deren Beamte und Unterbeamte der Pensionskaffe angehören, besonders aufmerksam gemacht.

Den 17. Februar 1919. Oberamtmann Bullinger.

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Forstamt Liebenzell.

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OberamLsstadt Neuenbürg.

am Donnerstag, den 20. Febr. 1919, von 34 Uhr für Nr. 366 his 550, yop 45 Uhr für Nr. 851745.

Stadt. Lebensmittelstelle

I. A.: Kienzle.

Birkenfeld.

Zu Enzt. 37 K. Bester, Eberhardt's T.M.

Schnltheißeuamt. Gemeinde Birkenfeld. Nächsten Donnerstag, 20. ds. Mts., vormittags 11^/«, Uhr, wird

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