Verfügung der provisorischen Regierung betreffend die Ablieferung von Waffen und anderem Heeresgut vom 14. Januar 1919.

Unter Abänderung des § 1 Abs. 1 und 2 der Ausführungs- bestimmungen der provisorischen Regierung v. 7. Januar d. I. zum Gesetz vom 14. Dezember 1918, betr. Ablieferung von Heeresgut (Staatsanz. Nr. 4) wird bestimmt:

1. Die Frist zur Ablieferung von Waffen und Munition, die aus Heeresbeständen stammen und anderweitigem Heeresgut und Heeresgerät wird auf 1. Februar d. 3. festgesetzt.

2. Waffen und Munition der bezeichneten Art sowie son­stiges Heeresgut und Heeresgerät sind an die Sicherheitskom­pagnie (Detachement) des Bezirks, und wo eine solche nicht be­steht, an das Schultheißen mt des Orts abzuliefern.

3. Wer nach Ablauf des 1. Februar d. I. noch unbe­fugterweise im Besitz von Waffen oder Munition, die aus Heeresbeständen stammen, oder von Heeresgerät oder Heeresgut aller Art sich befindet, wird nach § 3 des vorgenannten Gesetzes vom 14. Dezember 1918 (RGBl. S. 1425) unbeschadet einer nach den allgemeinen Strafgesetzen wegen der unbefugten An­eignung etwa bereits verwirkten Strafe, wegen Unterlassung der angeordneten Ablieferung mit Gefängnis dis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

4. Wird die unterlassene oder unvollständige Ablieferung von Waffen und sonstigem Heercsgut zwar nach Ablauf der festgesetzten Frist aber freiwillig nachgeholt, noch ehe eine Straf­anzeige oder ein behördliches Einschreiten erfolgte, so tritt Straflosigkeit ein.

5. Lie Strafverfolgungsbehörden werden unter Bezug­nahme auf 8 5 und 6 der oben ange'rhrtcn Ausführungsbe­stimmungen vom 7. d. M. angewiesen, nach Ablauf der Frist unnachsichtig gegen jedermann vorzugehen, der unbefugterweise im Besitz von Gegenständen der bezeichneten Art ist.

Blos. Baumann. Heymann.

Kiene. Liesching. Lindemann.

e

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die Verfügung der vorläufigen Regierung vom 14. 1. 1919 betr. die Ablieferung von Waffen und Heeres­gut (Staatsanzeiger vom 15. 1. 1919) wird hiermit bekannt- gegeben: Bei der Entlassung aus dem Heere dürfen dem Sol­daten an staatseigenen militärischen Bekleidungsstücken im Höchstfälle überwiesen bezw. belassen werden: 1 Feldmütze,

1 Halsbinde. 1 Bluse oder Feldrock, 1 Hose (lange Tuchhosen oder Stiefelhose oder Reithose), 1 Mantel, 1 Paar Stiefel oder Schnürschuhe, 2 Hemden, 1 Uuteijacke oder ein drittes Hemd, 2 Unterhosen, 3 Paar Socken oder Fußluppen, 1 Paar Handschuhe, 1 Kopffchützer, 1 Paar Pulswärmer und 1 Leib­binde. Was er über diese Zahl hinaus an solchen Bekleidungs­stücken mitnimmt oder behält, b.sitzt er zu Unrecht. Durch ihre Zurückbehaltung macht er sich nach der Verordnung des Rats der Volksbeauftragten betr. Zurückführung von Heeresgut vom 14. 12. 1918 und dem obengenannten Erlaß der vorläufigen Regierung vom 14. 1. 19 stratbar.

Es ergeht daher an alle diejenigen entlassenen Soldaten, die solche Bekleidungsstücke in einer nach Obigem das zulässige Maß übersteigenden Anzahl im Besitz haben, die Aufforderung, diese umgehend an die in Ziffer 2 des obigen Erlasses vom 14. 1. 19 bezeichneten Stellen abzuliesern.

Der Kriegsminister: Herrmann, i

Oberamt Neuenbürg. !

Eierausbringuiig im Wirtschaftsjahr 1919. ^

Der Wiederbeginn der Legetätigkeit des Geflügels : ibt Veranlassung, die Geflügelhalter an die auch im Wirtschafts­jahr 1919 bestehende Ablieferungspflicht zu erinnern. Als Ablieferungssatz hat die Landesversorgungsstelle 50 Eier, vom' Huhu und 20 Eier von der Ente festgesetzt. .

Eine Ermäßigung der Lieferungsschuldigkeit hat das! Oberamt beantragt.

Die Sammelstellen werden zur unverzüglichen Aufnahme j der Sammeltätigkeit und zur pünktlichen Erstattung der Wochen- 1 berichte an die Beztrkssammelstelle aufgefordert. ?

Die Eieraufbringung vollzieht sich zunächst völlig nach den bisher geltenden Bestimmungen der Landesversorgungsstelle, wie sie namentlich in dem gedruckten Runderlaß betreffend, Verkehr mit Jnlandseiern im Wirtschaftsjahr 1918 vom, 39. Januar 1918 niedergelegt sind. >

De« 23. Januar 1919. O.R.A. Baiser.

Versteigerung.

Am Donnerstag, den 30. Januar ISIS, vorm. 9.30

beginnend, werden bei der Wagenhalle der eleku. Straßenbahn in Pforzheim-Brötzingen etwa 100 Pferdegeschirre, sowie eine Anzahl Feldschmieden, kleine Amboße und Schraubstöcke, Hand­werksgerät für Schmiede, Schuhmacher und Wagner;

außerdem: 1 Dezimalwage, einige Schnellwagen und etwa

20 Fahrräder

gegen Barzahlung öffentlich versteigert.

Sammelstelle für Heeresgut des

Garaisoaskommaudos Pforzheim.

Sberamt Neuenbürg.

Ausschankpreise für Wein.

Die Inhaber von Gast- und Schankwirtschaften, sowie von Betrieben, die Wein offen oder in Flaschen oder in anderen Gefäßen im Kleinverkauf abgeben, werden wiederholt an die oberamtlichen Bekanntmachungen vom 13. November 1918 betreffend Ausschankpreise für Wein und Zuschläge beim Wein­verkauf (Enztäler Nr. 270) erinnert und nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Uebeischreitung der durch Anschlag ange- gekündigten Preise bezw. der von der Landespreisstelle und dem Kriegswucheramt festgesetzten Preisrichtlinien gerichtliche Bestrafung nach sich zieht.

Eine Nachprüfung der Preise sowohl der Händler als auch der Wirte kann jederzeit erfolgen.

Den 23. Januar 1919. ORA. Baiser.

Mmreii ImM

General- Versammlung

Sonntag, 4 Uhr, im Lokal bei Keck. Tagesordnung wie üblich (Wahlen!)

Zu recht zahlreichem Besuch werden aktive und passive Mit­glieder freundlichst eingeladen.

Der Ausschuß.

Feldremrach, 27. Januar 1919.

ToSes-klnzsIg«.

Tiefbetrübt teilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht mit, daß meine liebe, gute, treubesorgte Frau, unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante

Rosine Milschele,

geb. Schempf,

Sonntag abend 10 Uhr nach langem, schweren Leiden im Alter von 62 Jahren ihren 4 Kindern, die ihr im letzten Kriegs fahre hinweggerafft wurden, in die ewige Heimat nachgefolgt ist.

In tiefer Trauer:

Georg Fr. Milschele, Landwirt.

Luise.

Emma.

Rosine Merkle, geb. Milschele, mit Familie. Luise Mitschele, geb. Hermann.

Ehr. Gebert, als Schwiegersohn.

W. Mitschele mit Familie.

Fr. Rothmund, geb. Mitschele, mit Familie. M. Scherer, geb. Milschele, mit Familie.

Rosa Mitschele, geb. Huber. Schwiegertochter. Emilie Müller, geb. Mitschele, mit Familie. Gustav Mitschele mit Familie.

Beerdigung: Mittwoch nachm. '/,4 Uhr in Feldrennach.

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