K. Oberamt Neuenbürg.

MstemdeWerkehr im Sommer M8.

I. Die Dauer des unbeschränkten Aufenthalts ortsfremder Personen zu Kur-, Erholungs- oder Vergnügungszwecken in Heilbädern, Kurorten und Erholungsplätzen des Bezirks Neuen­bürg wird mit Zustimmung des K. Ministeriums des Innern bis auf weiteres aus

3 Wochen

festgesetzt. Ausgenommen sind die das Heilbad Wildbad ge­brauchenden Personen, für die bis auf weiteres eine unbeschränkte Aufenthaltsdauer von 4 Wochen zugelassen ist.

!!. Ueber die Höchstzahl der in den einzelnen Fremden- »erkchrsorten und Gast-Stätten zur Beherbergung zugelassenen Fremden werden Bestimmungen getroffen werden. Diese werden durck die Bestimmungen über die Aufenthaltsdauer (oben Z. I) nicht berührt.

III. Auf die Verfügung des Ministeriums des Innern über die Regelung des Fremdenverkehr im Sommer 1918 vom 25. Mai d. I. und aus die Verordnung des stellv. Generalkom­mandos über den Fremdenverkehr vom gleichen Tag beide «-gedruckt in der Beilage zum Staatsanz. Nr. 122 v. 28. Mai wird hingewiesen.

Den 29. Mai 1918. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Einschränkung des Brotgetreide- und Mehlderbrauchs.

I. Mit Rücksicht auf die Knappheit der vorhandenen ein­heimischen Brotgetreidevorräte und aus die Verzögerung der Einfuhren aus der Ukraine hat die Reichsgetreidestelle mit Ge­nehmigung des Kriegsernührungsamts u. a. folgendes bestimmt:

1) Die als Höchstverbrauch zulässige Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Bevölkerung wird vom 16. Juni 1918 ab auf 160 Gramm festgesetzt (statt bisher 200 Gramm);

2) vom gleichen Zeitpunkt ab sind auf Relchsreisebrot- marken durchschnittlich nicht mehr als 200 Z Gebäck auf den Kops und Tag zu verabfolgen; es dürfen daher für jeden Reisetag an eine Person künftig nicht mehr als vier Reichs- reifcbrotmarken ausgehändigt werden (statt bisher 5 Marken).

II. Infolge dieser Herabsetzung der Mehlration wird bestimmt:

1) Von den bereits gedruckten hellgrünen Mehl- nnd Brotkarten für den Monat Juni werden die auf 150 Gr. Mehl oder 200 Gr. Brot . lausenden Bezugsmarken mit den Buchstaben b', 6, X und 0 für ungültig erklärt.

2) Die für ungültig erklärten Bezugsmarken sind durch die Kartenabgabestellen vor der Ausgabe der Mehl- und Brot­karten abzutreunen und zu vernichten.

3) Sie dürfen von den Bäckern und Mehlhändlern nicht eiugelöst und nicht an die Mehlanweisungsstellen abgeliefert werden. Mehlanweisungen dürfen auf solche Marken nicht erteilt werden.

4) Die Juni-Marken über je 335 § Mehl mit den Buch­staben L und Al berechtigen, soweit der Vorrat reicht, zum Be­zug von Weizenmehl statt von gewöhnlichem Brotmehl.

III. Die (Stadt-)Schultheißenämter werden beauftragt, den Bäckern und Mehlhändlern, sowie gegebenenfalls den be­sonderen'Kartenabgabensteüen vorstehende Bestimmungen sofort unterschriftlich zu eröfstren.

Den 27. Mai 1918. Oberamtmann Ziegels.

K. Oberamt Neuenbürg.

Hafer für das Heer!

An die Lmdmrie und alle Pserde-eftzer!

Die Haferversorgung des Heeres befindet sich derzeit in einer außerordentlich schwierigen Lage. Es ist unbedingt not­wendig, daß die letzten noch vorhandenen Hafervorräte heraus­gebracht und der Heeresversorgung mit größter Beschleunigung zugeführt werden. Es handelt sich vor allem um die Abliefe­rung der unverbrauchten Saatgutmengen und des Hafers, jder den Pferdebesitzern zur Verfütterung und den Selbstversorgern zur Ernährung belassen worden ist. Der Preis für Hafer, der bis 15. Juni freiwillig abgegeben wird, ist, wie bekannt, auf 60 Mark für den Doppelzentner festgesetzt worden. Von dem Verständnis der Landwirte und der Pferdehalter für die Schwere der Aufgabe und der Anforderungen an unser Heer, die derzeit aufs Höchste gestiegen und gespannt sind, darf und muß er­wartet werden, daß jeder das Seinige für die Bedürfnisse des Feldheeres beiträgt, und daß alle ihren eigenen Bedarf aufs äußerste einschränken. Keiner darf gleichgiltig an dem unge­heuren Ernst unserer derzeitigen Kriegslage Vorbeigehen, und meinen, auf ihn und seine Leistung komme es nicht an. Jeder der noch Hafer im Besitz hat, wird aufs dringendste anf- gefordert, alles irgendwie Entbehrliche ohne Verzug an die Bezirksgetreidestelle für die Zwecke der Heeresversorgung abzuliefern.

Den 25. Mai 1918. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Schutzimpfung gegen Schwemerotlauf.

Die Ortspolizeibehörden wollen die einkommenden An­meldungen in ein Verzeichnis eintragen, aus dem die Namen der Tierbesitzer, sowie die Stückzahl der Tiere ersichtlich sind, und das Verzeichnis der K. Oberamtstierarztstelle in Calw Mit­teilen.

Auf Antrag können auch approbierte Tierärzte mit Aus­führung der Impfung betraut werden.

Den 27. Mai 1918. ORA. Gaiser.

Conweiler.

Die Gemeinde bringt aus ihren Waldungen zum Verkauf:

102 Stück Baustangen, Anschlag 3 ^ für 1 Stück,

28 Gerüst-Stangen, Anschlag 1 ^ 50 f. 1 Stck.,

9 Hagstangen III. Kl., Anschlag 60 L f. 1 Stück,

4 Hopfenstangen II. Kl., Anschlag 30 L f. 1 Stck.

Die Baustangen sind sehr stark. Angebote, ausgedrückt in o/o der Anschläge, sind bis spätestens Mittwoch, d. 5. Juni 1918 hier einzureichen.

Den 28. Mai 1918. Gemeinderat.

Atthütte bei Welzheim.

ttkM eines Agmerks.

Infolge beabsichtigter Auflösung der Werk- und Rohstoff­genossenschaft der Holz-Handwerker Althütte e. G. m. b. H. in Althütte, kommt das Sägewerk, bestehend in solid erstellten Gebäulichkeiten und Lagerplatz irn Gesamtgehalt von 86 s mit moderner Maschineneinrichtung und allem sonstigen Zubehör mit einem Brandversicherungsanschlag von zusammen 38900

K. Forstamt Herrenalb.

Eichen- nnd Nadelholz - Stangen Verkauf

aus Staatswald Talwies, Hais- brunnen und Mittl. Dobelbera- Eichen: Derbstangen: 7 SM I. Kl., 1 Stück II. Kl. Nadel­holz: 3022 Baustangen I bi- III. Kl., 1005 Hagstangen I. bi- III. Klasse, 285 Hopfenstangen I bis II. KI. Bedingungslose Ge­bote auf die einzelnen Lose ausgedrückt in Mark und Pst' Kr 1 Stück jeder einzelne, Klasse, sind unterzeichnet, ver­schlossen und mit der Aufschrift Angebot auf Stangen" ver­sehen, bis Dienstag, ii. Jm Ss. Js. beim Forstamt einru­reichen. Die Eröffnung der Gebote findet um 9 Uhr vor­mittags auf dem Geschäftszimmer des Forstamts statt. Losver­zeichnisse von der K. Forstdirek­tion, Geschäftsstelle für H,ß- verkauf, Stuttgart.

Overamtsstadt Neuenbur,.

Am Freitag, den 31. Mai

nachm. 5 Uhr wird an Nr. / bis 46

Butter

am Freitag den 21. Juni 1918, vormittags 1V Uhr

auf dem Rathaus in Althütte

in einmaligem Aufstreich zum Verkauf. Bei annehmbaren An­gebot kann der Zuschlag sowie die Uebergabe des Werkes sofort erfolgen.

Das Werk ist vor 10 Jahren neu erbaut worden, die Lage sehr günstig, inmitten umfangreicher Staats- und Privat­waldungen auf dem Welzheimer Wald. Die Holzanfuhr ist günstig, ebenso die Holzabfuhr auf guter Straße durchweg tal­wärts zum 2 Kilometer entfernten Staatsbahnhof Klaffenbach- Althütte. Eventl. Vergrößerung des Betriebes ist sehr gut möglich.

Den 25. Mai 1918.

Ratsschreiber Röhrle.

-D» Druchleiderrde

bedürfen kein sie schmerzendes Bruchband mehr, wenn sie mein in Größe verschwindend kleines, nach Maß und ohne Feder, Tag und Nacht tragbares, auf seinen Druck, wie auch jeder Lage und Größe des Bruchleidens selbst verstellbares

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Kmen-Vmin Pforzheim.

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Billa Moltke» Wildbad.

Jnbalidm-

Geld-Lotterie

Ziehung am 3. Juni 1918,

1 Hauptgewinn 20000 ^

1 Hauptgewinn 5000--O sind noch wenige zu haben in der -

Buchhandlung des Enztälers.'

nachm. 50- Uhr an Nr. 6»! rückwärts bis etwa 480

Feintalg

abgegeben.

Städt. Lebensmittelstelle

Knödel.

Neuenbürg.

Ein größeres Quantum

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Frau Oberamtstierarzt

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Druck und Verlag der S. Meeh'schen Buchdruckerei deS Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.