Besti«mungen der LanderverjorguugSftekle über den Ber­kehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecke« »nd deren Höchstpreise.

Nach den reichsrechtlichen Vorschriften* dürfen Gaat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken nur gegen Saatkarte und mit Ge­nehmigung der Landesstelle für Gemüse uud Obst nach deren näheren Bestimmungen abgesetzt werden. Demgemäß wird be­stimmt:

1. Saatkarten für Saat- und Steckzwiebeln werden auf Antrag des Erwerbers erteilt.

2. Die Erteilung der Saatkarte für Verbraucher erfolgt durch den Ortsvorsteher desjenigen Orts, an dem sich der Be­triebs- oder Wohnsitz des Verbrauchers befindet.

Der Ortsvorsteher prüft vor der Ausstellung der Saat­karte, ob der Antragsteller tatsächlich die Zwiebeln zu Saat- zwecken benötigt und ob die beautragte Menge nicht unverhält­nismäßig groß ist.

3. Die Erteilung der Saatkarte für Händler erfolgt durch die Landesversorgungsstelle.

4. Der Erwerber hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatguts auszuhändigen.

5. Der Veräußerer hat die Saatksrte dem Erwerber vor oder bei der Lieferung abzunehmen und spätestens am Tage nach der Lieferung portofrei an die Stelle (Schultheißenamt »der Landesversorgungsstelle) abzusenden, die die Karte ausge­stellt hat.

6. Die Saatkarte wird nach folgendem Muster ausgestellt:

Oberamt:.

Gemeinde:.

(Name des Erwerbers):.

(Beruf des Erwerbers):.

(Wohnort des Erwerbers):.

ist berechtigt . . . KZ Saatzwiebeln

. . . KZ längliche oder ovale Steckzwiebeln ... KZ plattrunde (süddeutsche) Steckzwiebeln zu erwerben und nach..zu befördern.

Diese Karte ist dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatguts auszuhändigen. Der Veräußerer hat sie abzu­nehmen und spätestens am folgenden Tage an das Schultheißen­amt portofrei abzusenden, das die Karte ausgestellt hat.

. . . . t ., den.1918.

(Name des Ortsvorstehers):.

(Anitssiegel).

Wird die SSaatkarte als Postkarte ausgeführt, so sie auf der Rückseite den Aufdruck:

Postkarte.

An das

Schultheißenamt

MW M LtlMklUck!

Errichtung von Scheck-Rechnungen.

Nach erlassener Verfügung vom 13. Februar 1918 werden zur Fördern«-

des targeldfparenden Zahlungsverkehrs

enthält

7. Die Ortsvorsteher führen ein Verzeichnis über die aus­gestellten Saatkarten, woraus dieselben Angaben ersichtlich sind, wie aus der Saatkarte selbst.

Die Ortsvorsteher sammeln die an sie zurückkommenden Saatkarten. Ergibt sich bei mindestens stichprobeweiser Prüfung, daß ausgestellte Saatkarten binnen einer angemessenen Frist nicht zurückgekommen sind, so untersucht der Ortsvorsteher, ob nicht eine mißbräuchliche Verwendung der Saatkarte vorliegt.

8. Den Veräußerern gilt die Absatzgenehmigung an die­jenigen Personen als erteilt, die ihnen Saatkarten abgeben, und zwar bezüglich derjenigen Arten und Mengen die aus der Saatkarte ersichtlich sind.

9. Soweit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen abgesetzt werden, dürfen beim Verkauf durch den Erzeuger die für Saatgut zu­gelassenen höheren Preise gefordert werden, andernfalls unter­liegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln, den Erzeugerhöchst­preisen für gewöhnliche Zwiebeln. Die von der Reichsstelle! tür Gemüse und Obst vorgeschriebenen Höchstpreise für 'Saatgut betragen:

Saatzwiebeln: der Ztr.

Steckzwiebeln:

1. längliche und ovale

Größe I, unter 1 ffr cm Durchm.

Größe II, 1 */r 2 cm Durchm.

Größe III, über Z2'/- cm Durchm.

2. plattrunde (süddeutsche)

Größe I, unter 2 cm Durchm.

Größe II, 22'/- cm Durchm.

Größe III, über 2'/s3 cm Durchm.

10. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden auf Grund der Verordnung über Gemüse und Obst vom 3. April 1917 bestraft.

11. Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft.

Stuttgart, den 14. Februar 1918. Schüle.

die Gehälter, vorauszahlbaren Zulagen, Mietzins- Entschädigungen und Wohnungsgelder

vom 1. April 1918 ab denjenigen planmäßig angestellten Beamten auf Antrag vierteljährlich vorausbezahlt,

welche u. a. ein Konto bei einer Dank haben

und ihre vorgenannten Bezüge ganz oder zu einem erheblichen Teil auf dieses Konto überweisen lassen.

Wir empfehlen uns

ziir Errichtung Wer MMgeuder, vrouifioMeier Kuuteu

und stellen Scheckbücher hiefür zur Verfügung.

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ISS»

K. Oberamt Neuenbürg.

Süßstoff für Haushaltungen.

Eine kleine in den letzten Tagen eingelaufene Menge Süßstoff in H-Packunaen (Briefchen zu 25 Pfennig) ist auf die Gemeinden »erteilt worden. Die Abgabe erfolgt wie bisher durch die Apotheken gegen Barzahlung. Diejenigen Gemeinden, welche nicht Sitz einer Apotheke sind, haben bei der in Frage kommenden Apotheke die ihnen zugewiesene Menge abholen zu lassen und in der Gemeinde zu verteilen. Hiebei sind solche Besteller in erster Linie zu berücksichtigen, welche bei der letzten Lieferung nicht befriedigt werden konnten. Gemeindeanteile, welche nicht abgeholt werden, werden im nächsten Monat anderen Gemein­den des Bezirks zugeschlagen werden.

Den 4. März 1918. ORA. Gaiser.

Neuenbürg, den 5. März 1918.

Todes-Anzeige.

Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir die schmerzliche Mitteilung, daß unsere l. Laute

Dorothea Rapps Witwe

geb. Mahler

nach kurzer Krankheit sanft verschieden ist.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Frau Marie Fauth Witwe, Conweiler. Frau Christine Bischer, Conweiler.

Die Beerdigung findet am Donnerstag nachmittag 3 Uhr auf dem alten Friedhof statt.

Verloren

brauner Herrenpel-Krage«

auf der Straße Neuenbürg Birkenfeld.

Gegen Belohnung abzugeben in der Geschäftsstelle ds. Bl.

Weißer ZwergWer

hat sich verlaufen.

Abzugeben gegen Belohnung

Schulhaus Aichelberg.

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* Bekanntmachung der Retchsstclle für Gemüse und Obst vom 15. November 1917, StaatSanzciger Nr. L80 vom LS. November IS17.

Oberamt Neuenbürg.

BezWscheiOei-eit -er PWierglirngeioe-e.

Web-, Wirk- und Strickwaren und die ans ihnen gefer­tigten Erzeugnisse, zu deren Herstellung, abgesehen von Futter und Zutaten, ausschließlich Papiergarne verwendet sind, sind

bezugsschekufrei.

Den 5. März. 1918. Oberamtmann Ziege le.

Den Vertrauensmännern gingen heute die i A

Anmeldebogen zum Bezüge des steuerfreien (gestrudelten) Zuckers zu. Oben am Bogen hat der Vertrauens­mann zu unterzeichnen. Vor- und Zuname, Gewerbe oder Beruf der Mitglieder ist genau anzugeben. In letzter Spalte rechts hat jedes Mitglied eigenhändig die Anmeldung zu unter­zeichnen. Für jedes ausgewinterte Volk sind 5 KZ (nicht 5'/z KZ) zu berechnen. Nichtmitglieder und solche, die Bienen kaufen wollen, können jetzt noch als Mitglieder ausgenommen werden. Spätere Anmeldung ist zwecklos. Die Anmeldebogen müssen spätestens am 15. d. M. bei mir einkommen, da der Gesamt- tzezugsschein (Hauptliste) und neue Vereinsliste anzulegen sind. Frühere Einsendung der Anmeldungen sehr erwünscht.

Ottenhausen, den 4. März 1918.

Vorstand: Rl. ȟr-Irlv,. Oberlehrer.

Lkr. ?sn! ksn, fU M stvt. Viläbvrg

g empfiehlt »

- Grasmähmaschinen, Heuwender, »

: Schwadenrechen, :

Z erstklassiges deutsches Fabrikat. »

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Wildbad.

Wegen Entbehrlichkeit verkaufe einen mittelschweren

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Druck und Vertaq der C Meeh'schen BuLdrucker-i des Enztälers. - Verantwortlicher Redakteur L. Meeh m Neuenbürg.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

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befindet sich bei Herrn Dreher­meister Albert Werk hier. Städt. Levensmittelstelle. Knödel.

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hat bis 1. April oder später zu vermieten.

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Neuenbürg.

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