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sin Obstgarten ist es gegen einen unserer en Frostlmchtspanilec ing hat bereits den n Sommer über als sieht am Abend die schwärmen, während den Stämmen empor um an den Knospen er einzeln abzulegen, kröchen in die Baum- etwa einem Meter mringe, die aus wet- cm Breite bestehen :i Fingerbreiten Ring i. Es muß dis zum annerzert vorüber rs lerabfallende Mall stnnchtspavnerwsib
keine Brüche über den Leimring bieten, deshalb ist ständige Beobachtung, Reinhaltung und Auffrischung des Leimringes erforderlich. Die Ringe müssen um sämtliche Bäume des Gartens, ferner auch um die Raumpfähle und Spalierpfosten gelegt werden.
Neuenbürg, 8. Nov. Der Zuschlag zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde ist mit Geltung vom 15. Oktober 1917 ab »us 100 »om Hundert der Friedenspreise festgesetzt Borden.
Pforzheim, 8. Nov. Der Edelsteinhändler Ludwig Metzger hat in der Stadt ein schwarzes Ledertäschchen verloren, das Brillanten im Wert von 50000 Mk. enthielt. Spielende Knaben sahen die Tasche auf der Straße liegen und schleuderten sie mit Fußballstößen den Weg entlang. Ein Goldschmied, der vorbeikam, veranlagte seinen 12jährigen Knaben, den „Fußball" aufzuheben und heimzunehmen. Da in der Zeitung nach dem verlorenen Gut gesucht wurde, so ließ die Ablieferung des kostbaren Fundes nicht allzulange auf sich warten.
Gernsbach, 7. No». In der Wohnung des Arbeiters Bauer wurde ein Hamsternest entdeckt. Bauer stand im Verdacht des Diebstahls und bei einer Haussuchung fand man bei ihm eine solche Menge Waren, daß zwei Fuhren nötig waren, um das Diebesgut fortzuschaffen. Unter anderem hatte Bauer gegen 100 Drillichhosen und Joppen aufge-
LcHZtc NüchrzchtM u. LLlLgramme.
Berlin, 9. Nov. Der Kaiser hat gestern nachmittag um 6 Uhr den Reichskanzler Grafen Hert- ling empfangen.
Berlin, 9. Nov. Nach dem Berl. Tageblatt har Oberst Auer aus Aschaffenburg, als er die Leiche seines Sohnes Josef Auer, der als Ersatzreservist im Felde stand, borgen wollte, von einer
Kugel getroffen, den Tod erlitten. Beide Leichen wurden in Aschaffenburg beigesetzt. Oberst Auer stand kurz vor seiner Ernennung zum Generalmajor.
Basel, 8. Nov. „Daily News" melden aus Rom: Die Räumung Venedigs ist beendet. Padua und Verona wurden aus militärischen Gründen von den Konsulaten, den Banken und Zivilbehörden verlassen. Der Oberkommandierende von zwei italienischen Armeen soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden. — Eine Havasnote vom Dienstag besagt ohne jede Zurückhaltung, die Tiroler Front der Italiener weiche dem Druck der Feinde. Die militärische Auffassung sei, daß die Tiroler Armee Italiens ihre Aufgabe nach der letzten Jsonzo- schlacht erfüllt hätte, nämlich die gegnerische Armee in Südtirol festzuhalten und ihren Vormarsch aufzuhalten.
Basel, 8. Nov. „Daily Mail" berichtet aus Rom: Der strategische Rückzug der italienischen 2. und 3. Armee gegen den Pia»e werde fortgesetzt und vollziehe sich ordnungsgemäß. Das scharfe Nachdrängen des Feindes vermochte allerdings bisher keine Loslösung der sich zurückziehenden italienischen Truppen von den feindlichen Streitkräften herbeizuführen. Die die italienische Armee deckende Nachhut bleibe in enger Berührung mit dem Feind. Die italienische Hauptarmee ist an mehreren Stellen über die Li»enza zurückgegangen und zieht sich gegen die Linie Vittorio—Treviso—Oderzo zurück.
Basel, 8. Nov. Die „Basler Nationalzeitung" berichtet: Herve schreibt in der letzten Ausgabe der „Vietoire": Unser Zittern und unsere Angst dauern fort. Die deutsche Lawine stürzt sich auf die vene- tianische Ebene, wie im August 1914 auf Paris. Wie konnte der deutsche Generalstab eine derartige Stoßarniee auf dem linken Flügel des Isonzo her- anziehen, ohne daß man dies merkte? Warum haben die Verbündeten nicht schon seit zwei Jahren die Entente-Manövrier-Armee geschaffen, welche die ganze
Welt erwartete ? Aber wozu jetzt die Vorwürfe machen, wenn es scheinbar zu spät ist?
Berlin, 8. Nov. Die „Nationalzeitung" meldet aus Genf: Der „Suisse" zufolge führt infolge der Vereinigung der italienischen mit der französischen Front fortan General Pätain den allgemeinen Oberbefehl über das italienische Heer und über die Operationen in Italien. Cadorna ist ihn: angeblich nunmehr untergestellt worden.
Basel, 8. Nov. „Dailv Mail" berichte! am letzten Montag, daß die Italiener bei den Alliierten ein Hilfsheer von 400000 Mann zu schicken beantragt haben.
London, 8. Nov. (WTB.) (Reuter). Am Mittwoch abend ist die amerikanische Kommission in London angekommen. An ihrer Spitze steht Oberst House, der mit dem Titel eines außerordentlichen Botschafters ausgestattet ist.
Berlin, 8. Nov. Frankreich verlor seit dem 1. August 1917 durch die Einwirkung des deutschen Unterseebootskriegs nicht weniger als 37 Segelschiffe mit einer Gesamttonnage von 42316 BrRT. Darunter befinden sich allein 16 große Transatlantsegler. Der Verlust beträgt mehr als 10°/» der gesamten französischen Segelschifftonnage zu Beginn des Krieges.
London, 8. Nov. (WTB.) (Central News.) Der Marinemitarbeiter des „Daily Telegraph" schreibt, daß die Zahl der deutschen U-Boote seit einigen Wochen größer geworden sei als je. Bisher sei die Zahl der zerstörten U-Boote der der Neubauten ungefähr gleichgekommen. Aber seit Ende August habe Deutschland den Bau bedeutend vermehrt. (Notiz des WTB.: Wie der Staatssekretär des Reichsmarineamts im Reichstage ausgeführt hat, steht den geringen monatlichen Verlusten an U-Booten eine weit größere Zahl von Neubauten gegenüber.)
«mrlich« Bekanntmachungen unv privat-rmzeigsn.
K. Obevamt Reuenbürg.
Verkehr mit Web. Wirk-, Stritk- »nd Schuhwaren.
Am 13. Oktober ds. Js. hat die Reichsbekleidungsstelle eine Reihe neuer Vorschriften über die Streckung von Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren erlassen, die wir nachstehend in Kürze zur allgemeinen Kenntnis bringen:
l. Einschränkung der Freiliste.
Künftig bezugssckeinpflichtig, also nur gegen Bezugsschein käuflich, sind Velvets, Säuglingskleidung, Herrenwäsche, wie Kragen, Manschetten usw., Tischdecken Wachstücher.
Weiter frei geblieben sind Seide und Halbseide und sämt- lickc Artikel, die hieraus hergestellt sind; dasselbe gilt auch von allen undichten baumwollenen Kleiderstoffen und Stickereistoffen. Strümpfe dürfen jetzt nur, soweit sie aus Seide oder Kunstseide hergestellt sind, ohne Bezugsschein verkauft werden, hingegen ist dieses bei sämtlichen baumwollenen Strümpfen, ebenso bei baum- «ollenen Florstrümpfen nicht mehr der Fall. Baumwollene Handschuhe dürfen jetzt, ohne Rücksicht auf Gewicht und Garnfeinheit ohne Bezugsschein verkauft werden, sofern sie ungefüttert sind.
Wichtig ist die Bestimmung, daß der Preis derjenigen Gegenstände die frei verkäuflich sind, ohne Rücksicht darauf, um was es sich handelt, von 1 Mark auf 2 Mark heraufgesetzt ist, ebens» wie für Stoffabschnitte bis zu 30 cm Länge; allerdings gilt diese Vergünstigung nicht für Strümpfe, Handschuhe Fußlippen. Taschen- Scheuer- und Staubtücher. Dafür werden aber vor allem Seifenlappen, Topflappen, Kragen, Manschetten, Handtücher und verschiedene Bedarfsartikel, vornehmlich für Kinder, frei sein.
ll. Neuregelung Ser Abgabe-Bescheinigungen.
Die Altbekleidungsstellen dürfen in Zukunft Abgabebe- jcheinigungen nur dann ausstellen, wenn das abgelieserte Kleidungsstück keine wesentlichen Jnstandsetzungsarbeiten erfordert «ndernfalls ist die Abgabe zweier Stücke erforderlich, um dafür einen Bezugsschein zu erhalten.
Dagegen dürfen künftig gegen Abgabebcscheinigungen Gegenstände in jeder Preislage gekauft werden.
Da ein Teil der bei den Altbekleidungsstellen abgegebenen Kleidungsstücke für entlassene Heeresangehörige zurückgestellt werden muß, darf die Altbekleidungsstelle nur dann eine Abgabebescheinigung erteilen, wenn die abgegebenen Gegenstände bedingungslos zur Verfügung gestellt werden; es ist dies be- s»nders zu beachten.
Hl. Verschärftes Bezugsschein-Verfahren:
Neu und begrüßenswert ist die Bestimmung, daß künftighin die Gültigkeitsdauer aller Bezugsscheine von l auf 2 Monate verlängert worden ist. Dagegen ist die bisher schon äußerst knappe Anzahl der jeder Person gewissermaßen «ls notwendigster Bestand zugebilligten Kleidungs- und Wäschestücke, sowie Schuh- waren) noch mehr eingeschränkt worden; so dürfen Knaben im Alter von 2 bis 14 Jahren nicht mehr 4 Hemden, sondern nur noch 3 zugebilligt werden. Die gleiche Herabsetzung ist für Unterhosen erfolgt und die Zahl der Unterhemden »der Unterjacken insgesamt auf 1 Stück festgesetzt worden. Ebenso müssen
sich die Frauen und Mädchen eine Einschränkung der Bekleidung gefallen lassen. Unterröcke darf jemand insgesamt jetzt nur 2 gegen früher 3 besitzen u. a. rn.; außerdem ist bei Bettwäsche die Zahl der Kissenbezüge von 3 auf 2 herabgesetzt. Desgleichen ist die Erlaubnis zur Abgabe von Säuglingswäsche nur auf das Allernotwendigste beschränkt. Dagegen kann in Zukunft bei Vorhandensein eines Sommermantels auch ein Wintermantel bewilligt werden, während umgekehrt die Bewilligung eines Sommermantels bei Vorhandensein eines Wintermantels nur in gewissen Ausnahmefällen (ärztliches Zeugnis usw.) möglich ist. Weiter wurden die in der Liste der Stoff- Höchstmaße, insbesondere für Frauen- und Mädchen-Oberkleidung angegebenen Stoffmaße herabgesetzt.
Bei Anträgen auf Bewilligung »on Trauerkleidung darf nur eine vollständige Trauerkleidung bewilligt werden. Der Antrag muß sich im übrigen durch Färben alter Kleidungsstücke oder durch Anlegung eines Armflors behelfen.
Bezugsscheine für dichte Stoffe zur Fenster-Abblenduug dürfen nicht ausgestellt werden.
Vor der Erteilung eines Bezugsscheines muß der Antragsteller seinen Besitzstand an Kleidungsstücken usw. angeben oder einen Bestandsfragebogen ausfüllen.
Endlich werden die Geschäftsinhaber wiederholt daran erinnert, daß nur solche Gegenstände verkauft werden dürfen, auf welche der Bezugsschein lautet. Wenn z. B. jemand mit einem Bezugsschein auf Stiefel ein Paar Sandalen kauft und den Bezugsschein nicht entsprechend berichtigen läßt, dann werden ihm die bewilligten Stiefel und nicht die tatsächlich erworbenen Sandalen auf seinen Bestand angerechnet und ihm infolgedessen keine Schuhe in absehbarer Zeit mehr bewilligt.
Die genaue Durchführung dieser Vorschriften ist den Bezugsscheinausgabestellen zur Pflicht gemacht, auch werden dieselben durch besondere Beamte der Reichsbekleidungsstelle kontrolliert; es ist deshalb vollständig verfehlt: den Bekleidungsstellen bei Verweigerung von Bezugsscheinen auf Grund ihrer dienstlichen Vorschriften persönliche chikanöse Motive zu unterstellen und ihnen «durch beleidigende Ausfälle oder Drohungen den ohnehin nicht leichten Dienst noch mehr zu erschweren. Die Beamten haben die nach Mitteilung der Reichsbekleidungsstelle durch die zweite Bestandsaufnahme der im Reich »or- handenen Wed-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren notwendig gewordenen neuen Strecküngsmaßnahmen nicht erlassen, können deshalb auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Den 3. November 1917. Oberamtmann Ziegele.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Anträge »der Anfragen bei der Unterzeichneten Stelle können, besonders dringende Fälle ausgenommen, werktags nur von 11—12 Uhr vorm, und 6'/-—6'/, Uhr nachm, gestellte werden.
Kleiderbezugsscheine werden Dienstags und Freitags je nachm. 2—6'/, Uhr erteilt.
Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung müssen nunmehr alle zu andern Tageszeiten Erscheinende abgemiesen werden. i
Den 6. November 1917. Stadt. Lebensmittelstelle.
Knödel.
K. Forstamt Neuenbürg.
Reisig-Verkauf
am Montag, den 11. Nov.,
nachm. 3 Uhr
beim Dreimarkstein aus den Abt. Frauenwäldle, Stephanspfad, Rothau, Köhlerhüttle, Rehsteig, Salmisgrund, Straubenhardt, sowie vom Scheidholz sämtlicher Hutsbezirke: 35 Lose Reisig geschützt zu 1100 Buch,- und 3000 Nadelholzwellen.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Butter Abgabe
am Samstag, den 10. Nov.,
nachm. 2 bis 3 Uhr an Nr. 481 bis 721 und an Nr. 1—21.
Eingelöst werden für diejenigen Haushaltungen, die nicht mehr als vier Buttermarken haben, sämtliche Marken, für die übrigen die Hälfte der Marken, je mit 62'/- Nachm. 3'/- Uhr wird an Nr. 589 rückwärts bis Nr. 555
Speck
abgegeben.
Stadt. Lebensmittelsteüe.
Knödel.
OSeramtsstadt Reuenbürg
Diejenigen Haushaltungen, welche keine oder auf den Kopf nicht wenigstens zwei
BUttermarkeu
erhalten haben, können ihren Milch-Bezugsschein herabsetzen lassen und dafür Buttermarken empfangen am Samstag, den 10. Nov., vorm. 9—11 Uhr. Stadt. LebensmittelsteLe Knödel.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Bestellungen auf die von der Bezirksgetreidestelle angebotenen
Futtermittel
können am Montag, 12. Nov., 11 12 Uhr »orm. hier gemacht
»erden.
Stadt. Lebensmittelstele
Knödel.