K. Oberamt Neuenbürg.

Anmeldung des Bestands nnd des Bedarfs au Brennstoffe» in den Haushaltungen, in der Land­wirtschaft und im Kleingewerbe.

1) Gemäß Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli ds. Js. und Min.Verf. vom 4. August ds. Js. (Staatsanzeiger Nr. 182) ist der am 1. ^Sep­tember ds. Js. im Bezirk vorhandene Bestand an Brennstoffen, sowie der Bedarf an Brennstoffen für die Zeit vom 1. September 1917 bis 31. März 1918 zu erheben.

2) Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braun­kohlen, Braunkohlenpreßsteine, Braunkohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art.

3) Von der Erhebung des Bestands und des Bedarfs werden betroffen:

g. die Haushaltungen einschl. Behörden, Anstalten, Büros, Werkstätten u. a., soweit diese nur zu Heizzwecken Brenn­stoffe benötigen.

b. die Landwirtschaft einschl. der landw. Nebenbetriebe.

c. die Gewerbebetriebe, die monatlich weniger als 200 Zentner verbrauchen, sowie ohne Rücksicht auf die Höhe des Ver­brauchs die Bäckereien, Schlächtereien, Gastwirtschaften, Badeanstalten und ähnliche Betriebe.

cl. Außerdem haben sämtliche Händler und sonstige Bezugs­vermittler (Genossenschaften, Konsumvereine, Bezugs­vereinigungen) ihre Bestände vom 1. September ds. Js. anzumelden.

4) Zur Anmeldung des Bestands und des Bedarfs haben die Meldepflichtigen die vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden, die von den Gemeinden abgegeben werden.

5) Bestände sind auch dann anzumelden, wenn ein un­gedeckter Bedarf nicht vorhanden ist.

6) Als Bedarf ist der gewöhnliche Friedensbedars, soweit er nicht durch Holz gedeckt werden kann, jedoch ohne jede Ueber- treibung, anzugeben.

7) Die Vordrucke sind von den Meldepflichtigen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und bis spätestens 5. Sep­tember ds. Js. bei der Gemeindebehörde des Wohnorts einzu­reichen.

8) Die (Stadt-)Schultheißenämter haben die Anmeld­ungen zu prüfen, erforderlichen Falles zu berichtigen und sodann nach Verbrauchsgruppen geordnet bis 10. September ds. Js. je mit einer Zusammenstellung hieher einzusenden.

9) Aus Gemeinden, in denen bisher überwiegend Feuerung mit Holz üblich war, dürfen Anmeldungen nur insoweit gemacht werden, als dort ihre Benutzung bisher schon eingeführt war.

Die (Stadt-)Schultheitzenämter werden beauftragt. Vor­stehendes durch Aushang ortsüblich bekannt zu machen. Die erforderlichen Vordrucke werden zur Abgabe an die Melde- pflichtigen mitgeteilt werden.

Den 25. Aug. 1917. Oberamtmann Ziegels.

K. Oberamt Neuenbürg.

MeWhlmg m 1. September IM.

Am Samstag, den 1. September findet eine Zäh­lung der Pferde, des Rindviehs, der Schafe, der Schweine, der Ziege«, der Gänse, der Enten und der Hühner statt.

Jedermann ist bei Strafvermeidung verpflichtet, dem Zähler über vorgenannte, Haustiere wahrbeitsgemäß Auskunft zu geben.

Tie Gemeindebehörden find mit der Durchführung der Zählung beauftragt (Staatsanz. Nr. 198).

Ten 29. August 1817. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Untersagung des Handels mit Obst.

Der Ollsthändlerin Wilhelmine Munzinger von Unterniebelsbach ist durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Obst wegen geschäftlicher Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Den 27. August 1917. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Neuenbürg.

Brennholz.

Der Gemeinderat hat in der gestrigen Sitzung bestimmt, daß diejenigen hiesigen Einwohner, welche aus den Stadtwald­ungen Brennholz durch Verlosung zugewiesen erhalten, dasselbe nicht anderweitig vergeben, insbesondere nicht verkaufen dürfen. Wenn jemand keinen Holzbedarf hat, so ist das zugefallene Quantum alsbald wieder der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Den 29. August 1917. Gemeinderat.

Vorstand Stirn.

Kontorist oder Kontoristin

mit flotter Handschrift, gewandt im Rechnen und Buchhaltung, zum baldigen Eintritt gesucht.

Schriftliche Offerte mit Zeugnis unter N 28 an die

Sefchäftsst. ds. Blattes.

HlWmst sk Gemse und W.

Von der bei der Landesversorgungsstelle gebildeten Preis­kommission sind die nachstehenden Erzeugerhöchstpreise, von der Landesverforgungsstelle selbst und von dem Kommunalverband die jeweils beigesetzten'' Groß- u. Kleinhandelshöchstpreise fest­gesetzt worden:

Gemüse.

Erbsen

Piq.

21

für das KZ Pf«.

24

Höchstpreis

Pf«.

30

Bohnen:

Stangenbohnen

26tzr

30

35

Buschbohnen

25'/r

29

34

Wachs- u. Perlbohnen

31

35

42

Puff-(Sau-)Bohnen

18

21

25

Längliche Karotten (gelbe Rüben)

ohne Kraut

8

9

12

Runde kleine Karotten

ohne Kraut

14

16

19

Kohlrabi

10

12

15

Weißkohl (Weißkraut)

8

9

12

Rotkohl (Rotkraut)

10

12

15

Wirsing (Kohlkraut)

10

12

15

Zwiebeln ohne Rohr

18

21

25

Tomaten

25

30

35 .

Mairüben ohne Kraut

7

8

11

Spinat

20

23

28

Gurken

Essiggurken, 47 cm

lang, 100 Stück 100

-110

115125

125140

Salzgurken, nicht unter 8 cm lang.

1 Stück 2

-6

2,57

5-8 ß

Himbeeren

Obst.

50 57»/r

65

Heidelbeeren

35

42

50

Preißelbeeren

50

60

70

Reineclauden,

große grüne

30

35

40

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die Preise für Reineclauden nur für die großen Früchte verstehen.

Der Großhandelspreis schließt die gesamten Aufkaufs- und Beförderungskosten bis zum Verbrauchsort, sowie die Kosten des Verkaufs an den Kleinhändler ein.

Bruchpfennige, die sich bei Berechnung des Kaufpreises ergeben, dürfen auf den nächsten vollen Betrag aufgerundet werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Preisfestsetzungen sind strafbar.

Den 28. August 1917. Oberamtmann Ziegele.

Neuenbürg.

Freitag, den 31. ds. Mts.

Brotkarten-Abgabe

von vormittags 8 Uhr ab in der üblichen Reihenfolge.

Städt. Lebensmittelstelle.

I. A.: Gemeinderat Meisel.

Neuenbürg.

Freitag, den 31. August

Butter-Abgabe

nachmittags von 34 Uhr für Inhaber der Fleischkarten bis 721 und 1200, von 45 Uhr für Nr. 201400, 56 Uhr für Nr. 401620. Butterkarte braun V.

Städt. LeSensmittelstelle.

I. A. Gemeinderat Meisel.

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von

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Eine schwarzseidene geknüpfte

Tasche

von der Stadt zum Bahnhof ging am Sonntag verloren Abzugeben gegen Belohnung?ei Frau Bezirksschulinspektor

_Baumann.

..Vom AnMch^Z^ brs Neuenburg gmg ein

fchwarzwollener

Frauenkragei,

verloren. Der ehrliche Finder wird gebeten, denselben gegen NlKnung m der Geschäftsstelle ds. Blattes abzugeben.

Zu sofortigein Eintritt wird ern tüchtiges

gesucht.

Meldungen mit Zeugnissen zu richten an

Hotel Post, Herrenalb,

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gebraucht, tadellos erhalten, 93 cm lg., 68 cm brt., Rauch, abzug links, habe billig abzu­geben.

Walliser, Herrenalb.

wird zu baldigem Eintritt ge­sucht.

IW« VN

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Mosterei

zu kaufen gesucht.

Zu erfragen in der Expedition ds. Blattes.

Langenalb.

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zu

Abmeldung«da LcdensmittelnersKM

in der

Buchdruckerei d. EnMer.

Druck und Verlag der'C. Meeh'scheu Buchdruckereo des Enztälers. BeraittwortliLec Redatkeur C. M«ed in Neuenbürg.