der.

er Tagblatt" verschafft sich den Tod zu rng bis M >e Reste des rnkali-Ersatz rngt sich am

des Selbst­es Schicksal;. ^ in ein Re­eden. Zw«

ilmtlichr Bskcanntmachungen unS Privat-Knzeigen.

her.

Jammer

llsten Ruh'; mals gingen

be hin. einst werden ilühn.

kramme.

Besten der an die See­land gestern iesellschasts- chskanzlers, lrg und des Admiral v. )ernommen: eldmarschall rnserlesenes Künstlern ankte Vize- rhörern für -chlacht am m die u»- eeboote und ;u so Herr­en.

eldung des Großfürst gesehl der mmen. aeldet aus ei Voreppe »bleLyon partements b einstellen. Ortschaften

ner Bund" -asilianische n Deutsch- >n 200M che Flotte im Atlau- rouillieren. Funkspruch itiert einen von der : Gefau- chreibt da- ! derartige darauf zu- t sich selbst »ruck muß die nicht eiten und r sie selbst ? Durch wird sich nach frei :ges sinn- ierischsten Greuel- peischt zu rung den a Gegner larken, so mitleidige

Stell», «eneralkommando Xlll. (K. W.) Armeekorps.

Verordnung

Wr die Bestrafung »on Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorfchriften.

Auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungs­zustand vom wird, sofern nicht nach den allge­

meinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Ge­fängnis bis zu einem Jahr, beim Vorhandensein mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünf­hundert Mark bestraft:

1. Wer die Reichsgrenze unbefugt überschreitet, oder wer zwar zum Grenzüberschritt befugt ist, aber die Reichsgrenze nach oder aus dem neutralen Ausland an anderen Stellen als den von den Militärbefehlshabern eingerichteten Grenzübergangs­stellen überschreitet.

2. Wer sich bei einer von einem Militärbesehlshaber ein­gerichteten Grenz - Uebergangsstelle der militärischen Prüfung entzieht.

. 3. Wer eigenmächtig von den Reisezielen oder Reisewegen abweicht die ihm im Sichtvermerk einer zum Ausweis seiner Person für den Aufenthalt im Reichsgebiet oder für den Ueber- tritt über die Reichsgrenze bestimmten Urkunde vorgeschrie­ben sind.

4. Wer vorsätzlich den zur Ueberwachung des Grenzver- iehrs erlassenen Anordnungen der militärischen Grenzstellen zu­widerhandelt.

5. Wer eine zum Ausweis einer Person für den Aufent­halt im Reichsgebiet oder für den Uebertritt über die Reichs­grenze bestimmte Urkunde oder in einer solchen Urkunde einen Sichtvermerk oder einen sonstigen Eintrag oder Stempel einer amtlichen Stelle fälschlich anfertigt oder verfälscht.

6. Wer wissentlich von einer solchen falschen oder ver­fälschten Urkunde oder von einer solchen echten, für eiden Anderen ausgestellten Urkunde, als ob sie für ihn ausgestellt wäre, Gebrauch macht.

7. Wer eine zum Ausweis seiner Person für den Auf­enthalt im Reichsgebiet oder für den Uebertritt über die Reichs­grenze bestimmte Urkunde einern anderen zum Gebrauch überläßt.

8. Wer wissentlich zur Erlangung oder Verschaffung von Urkunden, die zum Ausweis einer Person für den Aufenthalt im Reichsgebiet oder für den Uebertritt über die Reichsgrenze bestimmt sind, von Sichtvermerken oder von sonstigen Einträgen in diese Urkunden unwahre Angaben macht, oder unrichtige oder irreführende Ausweise und Belege vorlegt, oder wer wissentlich von einer auf diese Weise erlangten oder verschafften Urkunde Gebrauch macht.

9. Wer es unternimmt, eine der in Nummer 1 bis 8 be­zeichnten Handlungen zu begehen, oder wer zu einer solchen Handlung wissentlich durch Rat und Tat Hilfe leistet, anstiftet oder auffordert.

10. Ein Ausländer, welcher der ihm durch § 2 der Ver­ordnung betr. anderweitige Regelung der Paßpflicht vom 21. -puni 1916 (R.G.Bl. S. 599) auferlegten Verpflichtung, durch einen Paß oder ein anderes, nach Maßgabe der W 3 oder 4 A bezeichnten Verordnung vom Reichskanzler oder von einem Rüftärbefehlshaber zugelasfenen Ausweispapier, über seine Per- M sich auszuweisen, innerhalb der ihm von einer Polizei- oder -mlitärbehörde bestimmten Frist nicht nachkommt.

Stuttgart, den 31. Mai 1917.

Der stellv. kommandierende General v. Schäfer.

im schriftlichen Ausstreich

aus dem W. Eber'schen Wal- Klötzhalde bei Poppeltal,

Mtuche Verkaufsbedingungen, aber bei Barzahlung 2"/o Skonto:

675 Stück Langholz mit Fm.: 18 I., 63 II., 141 III., 98 IV., 69 V. und 15 VI. Kl.;

2 Stück Sägholz mit Fm.: 1 I. und 0,35 !I. Kl.

Bedingungslose Gebote, in ganzen und Zehntelsprozenten M Taxpreise ausgedrückt, mit der AufschriftGebot aus er ich es Holz" wollen bis Samstag, den 9. 3uni, morgens 11 Uhr, an Forstmeister Schleicher in Leon- N. werden. Das Holz wird auf Verlangen von

"arg'' t Braun in Göttelsingen, Oberamts Freudenstadt,

Neuenburg.

Samstag, den 2. Juni 1917

Butter-Abgabe

nachmittags 23 Uhr für Inhaber von Fleischkarten 376550, 34 551721,

Karte II bzw. I blau, sowie für Nr. 140, Karte I grün.

Statt. Lebensmittelstelle.

I. A. Gemeindorat M ei sei.

Bezirksgetreidestelle Neuenbürg.

An die Bäcker des Bezirks.

Wir sind in der Lage, den Bäckern

Ackerbohnenmehl (Kastor) zum Preis von 35 ^ per Zentner einschließlich der Zufuhr zur Verwendung in der Bäckerei anbieten zu können.

Bestellungen darauf sind in Verbindung mit den Mehl­anweisungen hierher anzuzeigen. Die Abgabe erfolgt für die Regel in Zentnersäcken.

Den 30. Mai 1917. Oberamtspfleger Kübler.

Gemeinde Feldrennach.

Kotz -Werkcruf.

Aus dem Gemeindewald Ebene (Abt. 16) kommen nächsten

Samstag, den 2. Juni d. 3s., vormittags 8 Uhr, auf

dem Rathaus zur öffentlichen Versteigerung:

517 Stück Tannenstgmmholj I.VI. Kl. mit 456 Fm.,

1 Gerüststange,

17 Baustangen I. und II. Kl.,

2 Ausschußstangen und 6 eichene Gartenpsosten.

Liebhaber sind eingeladen.

Feldrennach, den 28. Mai 1917.

Schultheißenamt.

Rapp.

LMniikWstlichcr KzirkMmn Neuenbürg.

Am Sonntag, den 3.3uni d. 3., nachmittags 2/s Uhr

findet im Gasthaus zumHirsch" in Engelsbrand eine

Voll-Vcffammlnng

des Vereins statt, zu der die Mitglieder und Freunde der Land­wirtschaft eingeladen werden.

Tages-Ordnung:

1) Rechenschaftsbericht für das Jahr 1916.

2) Etatsseststellung für 1917.

3) Publikation der Vereinsrechnung pro 1916.

4) Anträge des Vereins-Ausschusses.

5) Vortrag des Vorstandes der württ. Fleischversorgungsstelle, Landw.-Jnsp. Ströbele-Stuttgart, überWürttem- bergische Viehwirtschaft im Kriege".

6) Gratisverlosung.

Den 22. Mai 1917. Bereinsvorstand:

Oberamtmann Ziegele.

Ein

bei hohem Lohn kann sofort eintreten im

Städt. Kurhaus,

Bad Herrenalb.

Altkmmster

M-Mmk-Lch

» 1 Mk.

Ziehung am 4. Juni 1917

Hauptgewinne 15000, 6000, 2000 Mk. sind noch wenige zu haben in der

Buchhandl. des Enztälers.

Neuenbürg.

Mk" Frischer "WW

ist eingetroffen bei

Gg. Haizmann.

Neuenbürg.

Einen gebrauchten

hat billig zu verkaufen

Karl Psrommer,

Flaschnermstr.

Freiwillige Fmrmhr

Uenenbürg. Sonntag, 3. Juni, vorm, präzis 7 Uhr,

Uebung des ganzen Corps.

pünktliches Antreten erforder­lich. Nur Krankheit mit Arbeits­unfähigkeit entschuldigt.

Das Kommando.

In Büroarbeiten geübtes

Fräulein

sucht sofort Stellung.

Offerte an die Erped. d. Bl.

Zuverlässiger

Fuhrmann

bei guter Bezahlung sofort gesucht.

Papierfabrik Wildbad.

H»«ki»iL4.FaiirLSLVs

ßlLlÜ' ff

ösr-Oelözeviime mit L-arK-

M000

kcksuplzevivne dlsrk»

5000

«ooo

LU L

13 l-oie 12 kvlkc., Ports l-iste 30 Pf. melir» io allen » Verkaufsstelle» unck s l

Ikkimickei't.AJbsLO

HaltI

Wer sein Haus, Hof, Oeko» nomie-Wirtschaft, Anwesen, Geschäft jeder

Art verkaufen will, findet zah­lungsfähige Käufer.

Offerte unter 8.^V. 100 be­fördert die Geschäftsst. ds. Bl.

Rückporto beil. Anfragen werden kostenfrei beantwortet.

Formulare

zu

Aeußerungen über Gesuche zu Ausstellungen von Staats­angehörigkeitsausweisen (Heimatsscheinen)

empfiehlt

die Buchdruckerei d.Enztiilers