Komwunalverband Neuenbürg.

Anordnung, betreffend die

Reisebrotinarken.

In Ergänzung und teilweiser Abänderung der. früheren Verfügungen des Oberamts über die Reichsreisebrotmarken wird folgendes bestimmt:

1) Die Reisebrotmarken sind zur Vermeidung der Gefahr ihrer Fälschung mit einem Wertpapierunterdruck ausgestattet worden, der einen in grauem Feld stehenden Reichsadler dar- ftellt. Diese Marken werden derzeit schon ansgegeben. Neben ihnen dürfen bis Ende April auch noch die Marken alten Musters, von welchen noch größere Vorräte vorhanden sind, von den Kartenabgabestellen und Wirten an die Verbraucher ausgegeben werden. Die Lauffrist für die alten Marken ist bis 13. Mai ds. Js. verlängert. Vom 16. Mai an haben nur noch die neuen Marken Gültigkeit. Alte Marken, die bis 15. Mai nicht verwendet sind, können nicht in neue umgetauscht werden.

Die Wirte, Bäcker und Mehlverkäufer müssen alle von ihnen eingenommenen (eingelösten) Reisebrotmarken alten Musters spätestens bis zum 20. Mai an die Kartenabgabestellen bezw. Mehlanweisungsstellen abliefcrn.

Nach dem 20. Mai dürfen diese Stellen a l t e Reisebrot­marken zum Umtausch in Kominunalverbandsbrotmarken oder zur Erteilung von Mehlanweisungen nicht mehr annehmen.

Die Wirte, welche zur Umwechslung von Kommunalver­bandsbrotmarken in Reisebrotmarken ermächtigt sind, müssen ihren Vorrat ungebrauchter Marken spätestens bis 5. Mai der Kartenabgabestelle zurückgeben. Es werden nur ganze Heftchen ungebrauchter Marken zurückgenommen.

2) Militärurlauber und Reichsausländer, denen Reise­brotmarken nicht in Umtausch gegen Kommunalverbands-Mehl- und Brotmarken, sondern gegen besondere Empfangsbescheinigung ausgefolgt werden, erhalten wegen der Herabsetzung des Mehl- und Brotverbrauchssatzes künftig nur 4, nicht mehr wie bisher 5 Reisebrotmarken über 50 § Brot für jeden Tag.

3) Um einen Mißbrauch von Reisebrotmarken, auf welche bereits Mehl oder Brot bezogen ist, unmöglich zu machen, müssen die Marken bei der Einlösung entwertet werden. Zu diesem Zweck sind die neuen Reisebrotmarken auf der rechten Seite in senkrechter Richtung, etwa 1 cm vom Rand entfernt, durchlocht. Bei der Verabfolgung von Brot oder Mehl haben die Bäcker, Händler oder Wirte sofort nach der Empfangnahme der Marken den rechts von der Durchlochung befindlichen Streifen abzu­trennen. In den Wirtschaften hat die Abtrennung nicht durch die Bedienung, sondern durch die Person zu geschehen, die das Brot an die Bedienung ausgibt. Der kleine, abgetrennte Teil der Marken braucht nicht aufbewahrt zu werden.

4) Die Brotkartenabgabestellen haben sämtliche unverwendet gebliebenen Reisebrotmarken (Heftchen und Bogen) alten Musters abgezählt und gebündelt spätestens bis zum 10. Mai an das Oberamt einzusenden. Die vollstündrge Rückgabe der unge­brauchten Marken ist notwendig, weil sonst der Kommunalver­band mit dem Mehlwert derselben belastet bleibt.

5) Im übrigen bleiben die bisherigen Vorschriften bestehen.

Die Ortsvorfteher werden beauftragt, diese Vorschriften in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen und die Brotkarten- -abgabestellen, sowie die Bäcker, Wirte und Händler besonders darauf hinzuweisen.

Neuenbürg, den 23. April 1917. K. Oberamt:

Ziegele.

Volksschule Neuenbürg.

Die diesjährige Schüler-Aufnahme

erfolgt am

Montag, de« 3V. April, vormittags S ' - Ahr

im Lokal der Unterklasse.

Zum Eintritt in die Schule sind verpflichtet: Sämtliche im Jahre 1910, sowie die vor 1. Mai 1911 Geborenen. Die in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1911 Geborenen können nur insoweit Aufnahme finden, als sie gehörig entwickelt find oder bei Knaben späterer Besuch der Realschule in Frage kommt.

Den 27. April 1917. Ortsschulratsvorstand:

Stadtschultheiß Stirn.

ManASnOcancl, 26. ^pri! 1917.

lodes-Zlnreige.

Oertte vormittag fts i i Ofir verschied nach kurzer, über schwerer Krankheit unsere geliebte, so treu8or§6nde OaNm, iAutter, Orossmutter, Zcttwester, 5 cttwL§erm und Tante

voi'ollibs Lbei'ligr'äl

gab. 5okr-otli

im ^.lter von 57 fahren, wovon wir sckmerzeriullt allen Verwandten, Urkunden und Bekannten Kenntnis §eben.

In tietstem Meid:

Oer Oatte: Okristian Tbsrlnarcit.

Oie Kinder: /^clolf Oittus u. krau k^aulins, §ekr.Lderhardt,

mit ihrem 8okne, Man§entrrand.

Karl XVsinrnann u. krau k?osa, Aek.Oberkardt, IZfelsloch.

Lkristian Tdsrkarcit.

LeerdißmnA tindet am LonntaZ-, den 29. ^pril, nachmittags fts2 Ohr statt.

Am Sonntag, den 29. April, nachmittags '2 Uhr, findet in Ottenhausen im Gasthaus zvmAdler" die

Frühjahrs-Versammlung

statt. Tagesordnung: 1) Jahresbericht. 2) Kassenbericht, 3) Zuckerbericht. 4) Bericht über den Jmkerlehrkurs 1915 in Hohenheim. Die werten Mitglieder, auch Imker-Frauen und Freunde der Bienenzucht sind herzlich und dringend zur Teil­nahme an der Versammlung eingeladen.

Ottenhausen. Vorstand: M. Bürkle, Oberlehrer.

Bezirksgetreidestelle Neuenbürg.

Abgabe von Teigwaren.

An Teigwaren wurden den Gemeinden zugewiesen:

2800 Kg Auszugsware und 4800 kg Wasserware.

Die Unterausteilung ist Sache der Gemeinden.

Diese sind jedoch verpflichtet, den Schwer- und Schwerst- arveiteru aus den zugewiesenen Teigwaren Zulagen von durch­schnittlich 400 Gramm für ihre Person vorweg zuzuteilen und es bleibt den Gemeinden überlassen, solche Arbeiter, die zugleich Selbstversorger find, zu Gunsten der übrigen etwas zu kürzen. Außer dieser Zulage haben die Schwer- und Schwerstarbeiter selbstverständlich auch noch Anspruch auf die ordentliche Ver­teilungs-Ration.

Die Abgabe an die Gemeinden erfolgt von heute an in der Kunstmühle. Auf Verlangen geschieht die Zufuhr gelegentlich der Mehlzufuhren durch das Mühlefuhrwerk.

Im Kleinverkauf darf bei den Wasserwaren ein Höchst­preis von 50 per Pfund und bei Auszugswaren ein solcher von 70 .L per Pfund nicht überschritten werden.

Den 27. April 1917.

Oberamtspfleger Kübler.

Conweiler.

Stammholz-Verkauf.

Aus den Waldungen der Gemeindepslege Abt. Hell kommen im Wege des schriftlichen Aufstreichs zum Verkauf:

198 Stück Forchen II. VI. Klasse mit 126,88 Fm.,

100 Tannen I.VI. 120,84

1 Buche III. 1,06

Die verschlossenen, bedingungslosen Angebote find bis spätestens

Montag, den 30. April 1017, abends 8 Ahr,

hier einzureichen.

Bedingungen liegen auf dem Rathaus auf, Losverzeichnisse erteilt der Gemeindeförster.

Den 24. April 1917. Schuttheitzenamt:

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