K. Oberavtt Neuenbürg.

Verkauf von Schlacht- und Nutz Hühnern und -Hähnen.

Bon nichtmürttembergischen Aufkäufern, insbesondere auch von Beauftragten nichtwürttembergischer Truppenteile, werden in letzter Zeit Versuche gemacht, Schlacht- und Nutzhühner, so­wie -Hähne zur Ausfuhr aus Württemberg zu erwerben. Durch hohe Preise haben sie in vielen Fällen ihr Ziel erreicht. Der­artige Verkäufe würden unsere Bestände von Legehühern ver­ringern, was aufs tiefste zu bedauern wäre, da der Bezirk wie das ganze Land in der Hauptsache auf die eigene Eiererzeugung angewiesen ist.

Die Hühnerhalter werden daher dringend ermahnt, sich derartigen Verkaufsangeboten gegenüber unbedingt ablehnend zu »erhalten und sich stets dessen bewußt zu sein, daß es zur Er­zielung einer geregelten Eierversorgung ans jedes Legehuhn an- ko«mt. Sie müssen derartige Aufkäufer unter allen Umständen abweisen. Bei den hohen Eierpreisen ist es überdies unwirt­schaftlich, Legehühner auch zu hohem Preise abzugeben.

Die Ortsbehörden wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen. Wenn fremde Aufkäufer von Schlachtgeflügel in die Gemeinde kommen, müssen sie sich durch ihren Aufkaufschein (8 13 der Verfügung der Fleischversorgungsstelle über den Ver­kehr und Verbrauch von Wild und Geflügel vom 25. Sept. 1916) ausweisen. Können sie dies nicht, ist der Aufkauf sofort zu ver­hindern, auch sind sie der Bestrafung zuzusühren. Wollen sie Nutzhühner aufkaufen, so sind die Gemeindeangehörigen vor dem Verkaufe zu warnen.

Den 3. März 1917. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung, sowie freiwillige Ablieferung von Glocken aus Bronze.

I. Zur Ausführung der Bekanntmachung des stv. General­kommandos vom 1. März d. I. (Staatsanzeiger Nr. 50) wird angeordnet:

1. Mit Durchführung der Vorschriften dieser Bekanntmachung wird das Metallamt in Neuenbürg (Herr Verwaltungs­aktuar Trostel) betraut.

2. Die von der Bekanntmachung Betroffenen « alle natürlichen und juristischen Personen, welche im Besitz oder Gewahr­sam beschlagnahmter Bronzeglocken sind, insbesondere Ver­waltungen von Kirchen, Rathäusern, Schulen, Kranken­häusern, Fabriken usw.) haben die unter die Beschlagnahme fallenden Bronzeglocken bis 20. März d. I. bei dem Metallamt in Neuenbürg anzumelden.

II. Dazu wird bemerkt:'

l > Beschlagnahmt sind sämtliche aus Bronze gegossenen Glocken. Ausgenommen sind Bronzeglocken, deren Einzel­gewicht unter 20 beträgt, sowie Glocken für Signal­zwecke bei Eisenbahnen und aus Feuerwehrfahrzeugen.

2. Die gemeldeten Bronzeglocken werden durch besondere, an den Besitzer gerichtete Anordnungen enteignet werden.

3. Befreiung von der Enteignung wird auf Antrag für solche beschlagnahmten Bronzeglocken gewährt, für die ein beson­derer kunstgewerblicher oder kunstgeschichtlicher Wert durch anerkannte Sachverständige festgestellt wurde.

4) Freiwillig können abgeliefert werden alle nicht von der Beschlagnahme betroffenen Bronzeglocken.

Den 3. März 1917. O.R.A. Gaiser.

Neuenbürg.

Eim Wchlins

von 3 Zimmern samt ZuhM womöglich mit Gartenanteil ^ 1. April oder I.Mai zu mi'e,«

gesucht.

Zu erfragen in der GeschO stelle ds. Blattes.

Neuenbürg.

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mit Gartenanteil ist per l.I^ zu vermieten.

Brunnenftr. zz

K. Oberamt Neuenbürg

Trotkunugv« »Hodenkohlraben

Wir haben schon vor Monatsfrist (zu vergl. Bek. vom 2. 2. 1917, Enztäler Nr. 29) zum Dörren von Bodenkohlraben im Einzelhaushalt der Verbraucher aufgefordert und wiederholen hiemit diese Aufforderung. Gleichzeitig lassen wir den (Stadt-) Schultheißenämtern ein Flugblatt:

Dörrt Steckrüben für den Arühjahrsbedars!

zur Verteilung unter die Bevölkerung zugehen. (Steckrüben- Bodenkohlraben).

Den 3. März 1917. Oberamtmann Ziegele.

K. Oberamt Neuenbürg.

Umlage des Gebaudeirrandschaden»

für das Jahr 1917.

Die Herren Ortsvorsteher werden auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 9. Januar 1917, Reg.-Bl. S. 2, hingewiesen und ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Verzeichnisse über die im Gebäudekataster vorgekommenen Änder­ungen mit den vom Gemeinderat geprüften und beurkundeten Umlageregistern in Bälde dem Oberamt vorgelegt werden. Den 5. März 1917. Oberamtmann Ziege sie.

Bestellungen auf die im Enztälex Nr. 53 von Montag den 5. ds. Mts. ausgeschriebenen

Futtermittel

werden Dienstag, den 6. ds. Mts., abends von 56 Uhr

auf dem Rathause entgegen genommen. Ausgenommen sink sämtliche Kleien-Arten.

Städt. Lebensmittelstelle.

I. A. Gemeinderat Meisel.

Kapfenhardt.

Icrczdverpclchtung.

Die hiesige Gemeindejagd, eirca 150 k>3 Wald- und 100 kg Feldflüche umfassend, deren «NmMnn Pachtzeit am 31. Mürz ds. Js. abgelaufen, kommt

am Donnerstag, den 8. Mürz d. 3., nachm. 1 - Nhr

auf hiesigem Rathaus auf 3 Jahre, eventuell nach Nebereiukunst ans 6 Jahre, zur Verpachtung.

Gemeinderat.

Bezirksgetreidestelle Neuenbürg.

Futtermittel-Angebot.

Angeboten werden:

1. Weizen- und Roggenkleie (nur für Rindvieh und Schweine),

Preis circa 9 pro Ztr. mit Sack.

2. Gerstenkleie (nur für Rindvieh und Schweine), Preis circa

9 ^ 20 L pro Ztr.

3. Haferfuttermehl (nur für Pferde), Preis circa 24 pro Ztr.

4. Häckselmelasse (nur für Pferde), Preis 9 pro Ztr.

5. Zuckerriibschnitzel (für Rindvieh, Pferde und Schweine), Preis

circa 14 pro Ztr.

6. Pansenmischfutter zur Verwendung für Schweine, Preis

circa 13 pro Ztr.

7. Eiweiß-Strohkraftfutter (nur für Pferde), Preis circa

21 ..M 20 I pro Ztr.

8. Biertreber (nur für Pferde), Preis circa 17 . M 30 ^ pro Ztr.

9. Heidemehl (nur für Pferde), Preis circa 17 ^ pro Ztr.

Bestellungen auf diese Futtermittel können nur bei den Ortsvorstehern gemacht werden. Anspruch auf Futter­mittel haben nur Selbstverbraucher. Wiederverkäufer sind ausgeschlossen.

Auf Kleie dürfen von Pferdebesitzern keine Bestellungen gemacht werden, die Pferdebefltzer find vielmehr auf die Verwendung von Eiweißstrohkraftfutter und Heidemehl an­gewiesen (vergl. oberamtliche Bekanntmachung imEnztäler" Nr. 260 vom 6. November 1916).

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, das Angebot bekannt zu machen, die Bestellungen entgegenzunehmen und einzeln zu verzeichnen unter Angabe der Pferdezahl bei Pferde- befitzern.

Die Besteller-Verzeichnisse sind längstens bis 7. März 1917 hierher einzureichen. Später einlaufende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Den 2. März 1917 Bezirksgetreidestelle.

Kübler.

Ober-Derdingen, 4. März 1917.

1 D <A> G Kl - ^ LL, R G i U G.

Schmerzerfüllt geben wir Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unsere liebe treubesorgte Gattin, Schwester und Tante

unerwartet rasch im Alter von 61 Jahren M heute früh in die ewige Heimat abzurufen. ^

^ Die trauernden Hinterbliebenen: ^

W Der Gatte I. F. Glöckler. W

W Familie Finkbeiner, Neuenbürg. D

Ä Die Beerdigung findet Mittwoch nachmittag 2 Uhr statt. ^

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