LatttliiMer HilDienß
Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß H 7 Abs. 2 des Gesetzes für den Vaterländischen Hilfsdienst.
Hierzu gibt das stellv. Generalkommando folgendes bekannt:
Alle in Schiffahrts- und Hafenbetrieben beschäftigten Personen des Innen- und Außendienstes, wie Geschäftsinhaber, kaufmännische und technische Geschäftsführer und Angestellte, Schiffsexperten, Kapitäne, Schiffsführer, Steuerleute, Motorbootführer und Maschinisten, Bergungsfachleute, Fischer, Heizer, Flößer, Terner, Matrosen, Schiffer, Schiffsmaschinisten, Schiffsköche und Aufwartepersonal, Kanalschleusen-, Brücken- und Fährpersonal, Treideldienstbeamte, Pferdetreiber, Kanalschiffahrt-, Umschlag-, Lagerhaus- und Kaischuppenbeamte, Verwalter, Aufseher, Vorarbeiter (Schauerleute, Stauer, Zähler) und Arbeiter, Kranenführer für elektrischen und Dampfbetrieb einschließlich Hoch- und Schwebebahnen, Elevatorführer, Schiebebühnenführer, «erden, da ihre Betätigung in der Binnenschiffahrt dringend erwünscht ist, aufgefordert, sich beim stellv. Generalkommando Stuttgart Abt. II. b, Büchsenstr. 53 baldigst freiwillig zu melden.
Das Nähere über die Art der Erstattung der tunlich schriftlich zu erfolgenden Anmeldungen ist aus der öffentlichen Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos vom 28.12. 16 zu ersehen (Staatsanzeiger Nr. 304, 30. 12. 16).
Stuttgart, den 5. Januar 1917.
Vaterländischer Hilfsdienst.
Das Kriegsgefangenenlager Hohenasperg bedarf zwecks Ablösung militärischer Bewachungsleute bei den Arbeitskommandos im Oberamtsbezirk Neuenbürg einer Anzahl Hilfs- dienstpflichtiger.
Zur freiwilligen Meldung werden diejenigen Hilfsdienst- pflichtigen aufgerufen, welche für den Bewachungsdienst geeignet find (gediente Hilfsdienftpflichtige, die mit der Schußwaffe umgehen können).
Als Ersatz für die militärischen Bewachungsleute sind in erster Linie Angehörige der betr. Gemeinden oder von Nachbargemeinden in Aussicht genommen. Die Meldungen erfolgen am besten beim Lager selbst (persönlich oder schriftlich), letzterensalls unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtstag, Beruf oder bisherige Tätigkeit; Wohnort; bei welchem Arbeitskommando die Anstellung gewünscht wird, wann der Eintritt erfolgen kann; ob aktiv gedient, wie lange und bei welcher Waffe; ob gesund; »erheiratet, Witwer oder ledig.
Hohenasperg, den 30. Dezember 1916.
Der Kommandant.
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos Xlll. (K. W.) Armeekorps.
Die Ausfuhr von Pferde-Schlachtfleisch aus Württemberg wird hiemit verboten.
Zuwiderhandelnde werden auf Grund des tz 9 des Belagerungs-Gesetzes bestraft.
Stuttgart, den 3. Januar 1917.
Der stellv. kommandierende General: von Schaefer.
K. Oberamt Neuenbürg.
Auskauf von Bodenkohlraben.
Die Landeskartoffelstelle, Verwaltungsabteilung, teilt mit, daß eine Erhöhung des Kohlrabenpreises, der mit 2.70 für den Zentner im Vergleich zu den Friedenspreisen und zu den Preisen für Speisekartoffeln ohnedies schon außerordentlich hoch sei, durchaus ausgeschlossen sei.
Den 8. Jan. 1917. Oberamtmann Ziegele.
K. Oberamt Neuenbürg.
Statistik der Fleischkarten, Fleischbezugsscheine und Schlachtscheine.
Die Gemeindebehörden erhalten mit nächster Post 2 Vordrucke über den Verkehr mit Fleischkarten, Fleischbezugsscheinen und Schlachtscheinen in der Zeit vom 4. Dezember bis 31. Dezember 1916. Mit denselben ist nach der ihnen aufgedruckten Anweisung zu verfahren.
Der Termin ist genau einzuhalten.
Den 4. Jan. 1917. Oberamtmann Ziegele.
Ottenhausen.
IclgdverpcuHtung.
Die hiesige ca. 630 km umfassende Feld- und Waldjagd wird am
Montag, den 15. Jan. d. I., nachm. 3 Uhr,
auf hiesigem Rathaus auf weitere 6 evtl. 10 Jahre verpachtet.
Großh. Bezirksamt Rastatt.
Scharfschießen betr.
Die II. Ersatz.-Maschinenaewehr-Kompanie in Rastatt beabsichtigt, am 10. Januar von 10 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags im Laufbachtal bei Hörden gefechtsmäßiges Scharfschießen mit Schußrichtung Aizenberg — Heukopf abzuhalten. Das Schußfeld ist begrenzt:
Im Norden durch den Weg Galgenberg—Harderwies—Gaut- schenkopf. Im Osten durch die Linie Heukopf—Heldenteich. Im Süden durch die Linie Loffenau—Schöllkopf—Krappenbuckel.
Das gefährdete Gelände wird durch Posten abgesperrt, deren Weisungen und Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Den 6. Januar 1917.I. V. Herrel.
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Neuenbürg, den 8. Januar 1917.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem schmerzlichen Verluste unseres innigstgeliebten, unvergeßlichen Kindes
Erwin
sprechen wir allen unseren tiefgefühltsten Dank aus. ^ Die schwergeprüften Eltern: ' ^
August Haist und Frau, geb. Schönthaler D mit Kindern. W
Gräfenhausen, den 8. Januar 1917.
Verwandten und Freunden die schmerzliche Mit- teilung, daß unsere liebe, gute Mutter, Hl Großmutter, Schwiegermutter, Schwester und Tante
im Alter von beinahe 77 Jahren sanft verschieden ist. Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Jakob Merkle, Mannheim.
Familie Christian Haller, Pforzheim. Familie Gottlieb Wolfinger, Gräfenhausen.
Beerdigung findet Mittwoch nachmittag um 3 Uhr statt.
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Weg-Sperre.
Der Metzlersweg zwischen Unt. Schneisenweg und Hangweg ist wegen Holzfällung bis 1. Februar
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W izsiLUL-r D
VikgelW zahle» heißt eine PW me«
das Vaterland erfülle»!
Barzahlung schädigt das Vaterland!
Der Barverkehr erhöht den Geldumlauf und nötigt die Reichsbänk zur erhöhten Notenausgabe. Die Höhe des Notenumlaufes wird von unfern Feinden gegen uns ausgebeutet, indem sie als ein Zeichen wirtschaftlicher Schwäche dargestellt wird. Die bargeldlose Zahlung dagegen hebt das Wertverhältnis der deutschen Währung im Ausland, sie erleichtert, vermehrt und verbilligt dadurch die Einfuhr von Lebensmitteln und der sonstigen täglichen Bedürfnisse im Inland.
Größerer Barvorrat schädigt
aber auch den Besitzer. Bargeld kann leicht verloren gehen, gestohlen werden, auf dem Transport durch ungetreue Boten oder auf andere Weise in Verlust geraten. Im Barverkehr setzt man sich oder andere der Schädigung durch Verzählen oder durch Annahme von Falschstücken aus, sowohl beim Empfang, wie beim Ausgeben oder beim Umwechseln.
Bargeld ist zinslos!
Daher zahlt nur noch bargeldlos! Es wird dadurch eine Pflicht gegen das Vaterland und gegen sich selbst erfüllt.
Wie zahlt man bargeldlos?
Den 6. Januar 1917. Gemeinderat.
Durch Eröffnung eines Girokontos bei der Sparkasse.
Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. — Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.