K. Oberamt Neuenbürg.
Musterung
der im Jahre 1898 geborenen Wehrpflichtigen (Landsturmpflichtigen), sowie der als zeitig untauglich, bis einschließlich 1. Januar 1917
zuriickgestellteu Lau-flurrnpflichtigen früherer Jahrgänge (i. ü. n. Aufgebots) und der Militärpflichtigen, soweit sie in Kontrolle des Oberamts stehen, findet wie
folgt statt:
am Samstag, den 21. Okt. 1916, vorm. 7 ff- Uhr (nicht '/iS Uhr) im Rathaus in Herrenalb für die Gemeinden Bernbach, Dobel, Herrenalb, Loffenau, Neusatz und Rotensol;
am Montag, den 23. Okt. 1916, vorm. 8 Uhr im Rathaus in Wildbad für die Gemeinden Enzklösterle und Wildbad;
am Dienstag, den 24. Okt. 1916, vorm. 7 ff? Uhr (nicht 8 Uhr) im Rathaus in Höfen für die Gemeinden Calmbach, Dennach, Höfen und Langenbrand ;
am Mittwoch, den 25. Okt. 1916, vorm. V-9 Uhr
im Ochseussaal (nicht Rathaus) in Schömberg für die Gemeinden Beinberg, Bieselsberg, Jgelsloch, Kapfenhardt, Maisenbach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt;
am Donnerstag, den 26. Okt. 1916, vorm. ',28 Uhr
im Rathaus in Neuenbürg
für die Gemeinden Arnbach, Birkenfeld, Conweiier, Engelsbrand, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach, Oberniebelsbach, Ottenhausen, Schwann, Unterniebelsvach und Wald- rennach;
am Freitag, den 27. Okt. 1916, vorm. V 28 Uhr
im Rathaus in Neuenbürg für die Gemeinde Neuenbürg.
Die Pflichtigen haben auf Grund vorstehender Bekanntmachung — auch ohne besondere Ladung — mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche pünktlich zu erscheinen. Unterlassene Anmeldung zur Rekrutierungs- oder Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Unentschuldigtes Fehlen oder nicht rechtzeitiges Erscheinen im Musterungstermin wird nach den bestehenden Bestimmungen bestraft. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen, sofern es nicht vom K. Oberamtsarzt ausgestellt ist.
Pflichtige, die an einem Gebrechen leiden, das bei der Musterung nicht eingehend untersucht werden kann, haben hierüber ärztliche Zeugnisse vorzulegen. Diese sind von der Ortsbehörde zu beglaubigen, falls sie nicht vom Oberamtsarzt abgegeben sind.
Militärpapiere sind mitzubringen.
Die jungen Leute, die an den Uebungen zur militärischen Vorbereitung der Jugend teilgenommen haben, werden aufgefordert, die Ausweise hierüber mitzubringen, bei der Musterung von selbst vorzuzeigen und dabei ihre Wünsche aus Einstellung bei einem bestimmten Truppenteil zu äußern.
Die Herren Ortsvorfteher
werde» angewiesen. Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise in ihren Gemeinden bekannt zu geben.
Ihr Erscheinen ist nicht notwendig.
Den 12. Okt. 1916.
Zivilvorsitzender der Ersatzkommisston
Gaiser, Oberamtsverweser.
K. Oberamt Neuenbürg.
Auf die in den Beilagen abgedruckte Bekanntmachung vom 14. Sept. 1916 über Gerste mit Äusführungsbestimmungen, ferner auf die Bekanntmachung vom 14. Sept. 1916 und Min.- Verf. vom 4. Oktober 1916 über Saatkartoffeln, sowie auch die Bekanntmachungen vom 28. Sept. und 4. Okt. 1916, betr. Verkäufe von Schuhwaren, wird hingewiesen.
Den 14. Oktober 1916. Gaiser, O.A.V.
K. Oberamt Neuenbürg.
Auf die Bekanntmachung der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 6. Oktober 1916, betr. die Wiedereröffnung der landwirtschaftlichen Winterschulen (Staatsanzeiger Nr. 240 vom 14. d. Mts.), wird hingewiesen.
Den 17. Oktober 1916. Gaiser, O.A.V.
Neuenbürg.
Evans. Gesamt-Kirchengemeinde.
Für diejenigen Söhne und Töchter, welche Heuer erstmals Konfirmanden-Unterricht empfangen sollen, beginnt dieser Unterricht (Zuhörerunterricht) Samstag, den 28. Oktober, vormittags 11 Uhr. Der Unterricht findet — wie seither — wöchentlich dreimal (Mittwoch, Freitag und Samstag, je 11 Uhr) im Gemeindehaus statt.
Die Anmeldung durch die Eltern oder deren Stellvertreter findet Montag, den 23. Oktober, vormittags zwischen 9 und 12 Uhr statt bei Stadtvikar Frank (Gemeindehaus).
Den 17. Oktober 1916.
.. Stadtvikar Oppenländer.
Neuenbürg.
Allgemeine Fortbildungsschule.
Zum Besuche derselben sind sämtliche hier sich aufhaltende Mädchen und Knaben im Alter von 14—16 Jahren verpflichtet. Es kommen aber nur solche Knaben in Betracht, die nicht zu den Gewerbelehrlingen gehören, z. B. Sensenschmiede, Säger, Taglöhner. Der Unterricht wird im Winterhalbjahr je am Dienstag und Donnerstag, nachmittags 3—5 Uhr, erteilt und beginnt
nächsten Donnerstag den 19. Oktober, nachmittags 3 Uhr.
Den 16. Oktober 1916.
Ortsschulrat.
Vorstand Stirn.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Hiesige Ziegenzüchter
welche von dem Futterangebot im Enztäler Nr. 243 Gebrauch machen wollen, können dies am
Donnerstag, den 19. Oktober, nachm. 6 Nhr
hier anmelden.
Den 17. Oktober 1916.
Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Bezugsscheine für
Weinruckerung
können am
Donnerstag, den 19. Oktober, nachm. 3—6 Nhr
hier beantragt werden (nur von hiesigen Einwohnern).
Den 17. Okt. 1916.
Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.
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Waldrennach, den 17. Oktober 1916.
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Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, ^ welche wir anläßlich des uns so schwer betroffenen W Verlustes meines lieben Mannes, unseres guten Sohnes, W Bruders, Schwagers und Onkels M
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M von allen Seiten erfahren durften, sprechen wir unseren M VH herzlichen Dank aus. M
DH Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: HD
DH Die Gattin: M
A Luise Kufterer, geb. Mößner. W
Forstamt Hofstett
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Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enuälers. — Berantwertlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.