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scbeint längs dieser Linie versammelt zu sein. Augenblicklich haben d,e Russen Heer ehre nrestte Artillerie zusammengezogen. An verschiedenen Punkten Leinen sie unerschöpfliche Munitionsvorräte zu baben Ihr Artilleriefeucr muß überwältigend ge­wesen 'sein; es erinnerte an den deutsch-österreichischen Durckbruch a» der Front Tarnow-Gorlice vor 13 Monaten. Die Russen versuchen es augen­scheinlich mit derselben Methode, um sich einen Durchbruch anzubahnen.

Frankfurt. (Priv.-Tel.) Aus Czernowitz wird der Frkf. Ztg." gemeldet: An der bessarabischeu Gremsroiit ist' die Arlillerietätigkeit relativ schwächer als an den Vortagen; dafür finden stärkere Nacht- gefechte niit Bomben, Handgranaten und Maschinen­gewehre statt. Die Kümpfe bei Dobrunutz und Okna sind besonders intensiv an den Orten, wo die Gegner sich sehr nahe beieinander befinden. An

einzelnen Stellen hatim Verlauf des gestrigen Tages ein blutiges Handgemenge stattgefunden, das Kampfvorfeld ist mit Russenleichen überfät, da die Russen besonders im Nahkampf ungemein schwere Verluste erlitten, namentlich als sie bei ihren Durchbruchsversuchen bis zu 13 mal an manchen Frontteilen gestürmt hatten. Die russische Heeresleitung wendet noch immer die in den früheren bessarabischen Kämpfen geübte Methode an, große Truppenmassen dem feindlichen Feuer preiszugeben. Eine genaue Zähl­ung der russischen Verluste ist noch immer nicht möglich; doch dürften sie mehrere 1000 übertreffen.

Mutmaßliches Weiter.

Die starken Störungen, welche im Westen unseres Gebietes aufgekommen waren, sind am Freitag über dasselbe hinweggezogen und wandern in nordöstlicher Richtung weiter. Die Witterung bleibt jedoch un­

beständig, bei wechselnder Bewölkung und mäßig warmer Temperatur sind vereinzelt Regensülle zu erwarten.

Sonntagsgedanken " ist ein reizend aus­gestattetes, vom Ev. Preßverband ausgegebenes Bändchen betitelt, das unter sorgsam gewählten Leit­gedanken Dichterstimmen, Kernsprüche führender Männer im Wechsel mit erzählenden kurzen Prosa­stücken ethisch-religiösen Gehalts in außerordentlich anmutender Form darbietet und von dem Künstler Volk mann mit fein empfundenem Bildschmuck ge­ziert ist. Wo das Büchlein, das schon in 5. Auflage und neuerdings auch in einer Ausgabe für Kriegs­gefangene erscheint, zu unseren Kriegern im Feld kommt im harten Kriegsdienst, der keinen Unterschied kennt zwischen Sonntag und Werktag, da kehrt er sicher für eine Weile ein: der deutsche Sonntag.

Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Anzeigen.

K. Oberamt Neuenbürg.

Höchstpreise für Kälber.

Die Fleischversorgungsstelle hat die Höchstpreise für Kälber durch Verfügung v. 31. Mai 1916 (Staatsanz. Nr. 128) mit sofortiger Wirkung wie folgt festgesetzt.

1. Beim Verkaufe von Kälber (mindestens vier Wochen M durch den Viehhalter zur Schlachtung, außer im Falle der Ziffer 3 Abs. 3, darf der Preis für 30 Kilogr. Lebend­gewicht, nüchtern gewogen, 100 Mark nicht übersteigen.

Der Höchstpreis versteht sich für Tiere bester Beschaffen­heit. Für Tiere geringerer Beschaffenheit sind entsprechend niedrigere Preise zu' bezahlen.

Der Höchstpreis gilt für Barzahlung bei Empfang. Für die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Verladestelle des Viehhalters und die Kosten der Verladung daselbst darf ein Zuschlag nicht erhoben werden.

Jede Nebenabrede über Entschädigungen irgend welcher Art, welche geeignet sind, den Höchstpreis zu umgehen, ist verboten.

2. Alsnüchtern gewogen" im Sinne von Ziffer 1 gelten Kälber, die mindestens 12 Stunden vor ihrer Verwägung zum Verkauf futterfrei sind. Bei Kälbern, für welche diese Voraus­setzung nicht zutrifft, sind vom ermittelten Lebendgewicht 5-Hundert- Teile abzuziehen.

3. Die Preise beim Verkauf durch den Handel un­mittelbar an den Verbraucher oder Verarbeiter (Metzger) dürfen den in Ziffer 1 bestimmten Höchstpreis um folgende Beträge nicht überschreiten:

g) Wenn das Tier in Stuttgart abzuliesern ist, (1. Gebiet) um 12 vom Hundert.

b) wenn das Tier in einer Gemeinde abzuliefern ist, die bis zu 25 lrm (nach Land- oder Schienenweg gemessen) von Stuttgart entfernt gelegen ist, (2. Gebiet) um 10 vom Hundert.

c) wenn das Tier in einer Gemeinde abzuliefern ist, die mehr als 25 km von Stuttgart entfernt gelegen ist, (3. Gebiet) um 8 vom Hundert.

Hiebei ist das Lebendgewicht maßgebend, welches das Tier am Ablieferungsort nüchtern gewogen (vergl. Ziff. 2), aufweist.

Dieselben Preise (Abs. 1 und 2) gelten für den Verkauf durch den Viehhalter auf öffentlichen Schlachtviehmärkten, sowie öffentlichen Schlachthäusern.

4. Der Erwerb und die Veräußerung von Kälbern, zur Schlachtung darf nur nach Lebendgewicht erfolgen.

5. Bei Kälbern, die auf die Schlachtviehmärkte angetrieben

werden, ist der Vorkauf, das Vorzeichnen und das Zurückstellen auf Bestellung verboten. *

Kälber, die bis zum Marktschluß unverkauft bleiben, müssen der Gemeinde oder dem Kommunalverbande des Marktorts oder dem württ. Viehhandelsverband auf deren Verlangen rausuch überlassen werden.

^ 6. lleberschrcitungen der Höchstpreise werden nach §6 des

Hochstpreisgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verfügung unterliegen den Strafbestimmungen in Ziffer 17 der Bundes- Zuordnung über die Versorgungsregelung vom 25. Sept. (R.G.Bl. S. 607).

Die Ortsbehörden werden beauftragt. Vorstehendes öffentlich M machen. Neue Höchstpreise für Kalbfleisch werden demnächst festgesetzt.

Den 8. Juni 1916. Oberamtmann Ziegele.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Teigwaren

zu haben gegen Karten bei: Kaufmann Lustnauer wmo ?^"UN Mahler, gewöhnliche 1 KZ zu 96 L, Auszugs- ^1k§zu1^32L.

Den 9. Juni 191 g.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

K. Oberamt Neuenbürg.

Waldgras. Lanbhenu. Futterlaab.

Bei dem bestehenden Kraftfuttermangel und den hohen Ansprüchen der Heeresverwaltung an die Heuvorräte wird der Zukauf von Rauhfutter Heuer erheblichen Schwierigkeiten unter­liegen. Jeder Tierhalter, der nicht auf eigenen oder gepachteten Grundstücken Rauhfutter für den Winter erzeugt, wird daher gut daran tun, von der gebotenen Gelegenheit zur Gewinnung von Waldgras, Laubheu und Futterlaub (siehe Enztäler Nr. 124) in möglichst weitem Umfang Gebrauch zu machen. Besonders gilt dies für Personen, die sich mit der Ziegen- und Kaninchen­haltung befassen.

Den 9. Juni 1916. Oberamtmann Ziegele.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Für minderbemittelte Personen ist eine beschränkte Menge

Brennspiritus

zum ermäßigten Preis zu vergeben. Wer Anspruch erhebt, meldet sich am

nächsten Dienstag den 13. Juni, 810 Uhr vorm.

unter Angabe seines monatl. Bedarfs.

Wer Spiritus zu geiverbl. Zwecken braucht, kann^sich hier erkundigen.

Den 9. Juni 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Das zugeteilte

GeMgelfutter

kann am Dienstag den 13. Juni, vorm. 810 Uhr, im Rat Haus gegen Barzahlung abgeholt werden.

Den 10. Juni 1916.

Geschäftsstelle für Kriegsmaßnahmen.

Birkenfeld.

Der aus nächsten Montag, den 12. Juni fällige

findet nicht statt.

Schultheißenamt.

Holzschuh.

!ieh-Berkauf.

Am nächsten Montag den 12. Juni

haben wir wieder in unseren Stallungen

im Gasthaus zumBadischen Hof" in Calw

einen sehr großen Transport

erstklassiges Vieh

bestehend in

sauge« starke« WWiisten <Kchaffk«stk«>, cmrr graste« Auswahl gewähnler stirker hochträchtiger Kaldi««en, Win starker Liiere, sowie a«s- «ahmsweis Mim I»«g«ieh

zum Verkauf, wozu Liebhaber freundlichst einladen

kubin u. Lulomon llöwenZunckt

3U8 Uexingsn.

Großer Posten

Rhabarber

Bund 1.40

soeben eingetroffeu.

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Neuenbürg

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alle noch jung, hat zu verkaufen Gustav Siegler, Weichenwärter,

Rotenbach OA. Neuenbürg.

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