sie angegriffen uns mndet.
6,) Eine Konferem Zroßbritannien nah« imen eine Resolution ,en Geist der Dienst- ! lei jeder Erweiterung > imkeit üben werde
) Aus Lugano wird chtet: Der„Seeolo" aus Saloniki, die in eine neue Phase Truppen habe sich Zerres begeben, wo Feinde getreten sei. zwischen den beiden eter. Täglich fänden statt. Ernste Zuteil aber bisher nicht den andauernd nach .den der Halbinsel
Zürich wird dem veizer. Telegraphenirische Blätter einen sters veröffentlichten, i letzter Zeit haben er Armee in bedroh- ildaten machten sich setzten lustig. Im eu sich die Gerichte »ldaten sich an ihren i >aben. Ein Offizier i
m. "
kB.) Die Atitglieder gten gestern Abend und der Redaktion zu einer Besichtigung besonderes Interesse Kupfertiefdruckver- ichtigung schloß sich
n.
WTB.) ,,Berlingske >urg: Der Minister an Reichskontrolleur hung über das wirt- xrankreich mrd Rch mdigkeit, daß Frank- > lung erfahre als an- Bereitwilligkeit des Hebung der natür- i itzuwirken.
französische Blätter i )en alle Mannschaften Januar zur Aus- , numnehr in Kürze
rrückzuführen, daß wäre, ihre Bitte
itten, schon hatten acht, und die jetzt Sees breitete sich dem freundlichen ummelte sich das m Künstler, und nblick konnte man worden sein, eb!" flüsterte Erich den versprochenen i
velcher Art auch i
l der Welt wird nein Empfange zu oerholen, daß du Ewigkeit!" ivrtete ihm nicht
:n Schrittes zum hlichen Zuruf der . Erich Leuthold ernung nach. Er
isches Talent, um ig zu erheucheln, Zerben, gegen den wie einen wirk«
s. Milan George- idimir Makarow der Kunstgenossen
ezogen haben, sich leinen Festes allein
zt.)
Rerlin 15. Mai. (WTB.) Das „Berliner ^aeblatt" meldet aus Stockholm: Infolge der Ächlaanahme des ganzen Zuckervorrats befurchtet m?n m Petersburg Unruhen Der Kommandant "ließ deshalb einen Ukas, in dem er das Volk zur Ruhe ermahnt. Der Verkauf vou Zuckerraffmade
"^Post^13"'Mai. Nach der „Bert. Ztg." ist Mbener Meldungen zufolge die Erbitterung gegen den früheren Ministerpräsidenten Venifelos so ge- iüeaen daß er vom Präfekten polizeilichen Schutz verlangte. Auf Antrag des Ministerpräsidenten Gunaris wurde ein Posten vor dem Hause auf-
^ Berlin, 15. Mai. (WTB.) Wie der „Berliner oManzeiger" erfährt, bestätigt es sich, daß schon jj, den nächsten Tagen die Entscheidung über die Errichtung einer Reichsbehörde getroffen werden wird, der die wichtige Aufgabe der Lebensmittelverteilung über das ganze Deutsche Reich übertragen werden soll. Die neue Behörde soll keineswegs mit diktatorischen Gewalten ausgestattet werden, sondern von den Beschlüssen des Bundesrats ab
hängig sein. An ihrer Spitze sollen aber eine oder zwei einander nebengeordnete Persönlichkeiten stehen, die mit unbeschränkten Befugnissen für die Durchführung der Beschlüsse des Bundesrats versehen werden sollen. Sollte die Leitung der Behörde doppelköpfig ,verden, so würde sie wohl einem General und einem Zivilbeamten zufallen.
Den 15. Mai 1916, mkttags.
New-Aork. (Priv.-Tel.) Meldungen aus Washington erklären, laut „Franks. Ztg.", daß die Vereinigten Staaten nicht in der Lage sind, den Ententemächten irgend welche Bedingungen für den Handel mit den neutralen Ländern zu stellen. Falls nämlich die amerikanische Regierung irgend etwas unternehmen würde, so könnte das leicht den Anschein erwecken, als ob die Ankündigung der deutschen Note, event. den Tauchbootkrieg wieder aufzunehmen, einen Druck auf Amerika ausgeübt hätte.
London. (Priv.-Tel.) Die angekündigte Ernennung des Lord Curzon zum Luftminister findet in der „Daily Mail" eine scharfe Kritik, die es tadelt, daß dieses wichtige Amt wieder jemand übertragen
wird, der keinerlei Kompetenzen dazu mitbringt. Die Ernennung werde deshalb mit Besorgnis und Erstaunen ausgenommen.
Berlin, (Priv.-Tel.) Die „Vossische Zeitung" meldet dem Matin: Zufolge habe sich der mexikanischamerikanische Konflikt verschärft. Im Falle es zu einem Kriege kommen wird, wird Frankreich den Schutz der amerikanischen Interessen in Mexiko übernehmen.
Paris, (Priv.-Tel.) „Der Temps" berichtet lt. „Frankfurter Zeitung": Die Zuckerhöchstpreise für den Kleinhandel wurden in Paris auf 1 Fr. 30 u. 1.35 für das Kilogramm festgesetzt. Da die Kaufleute diese Festsetzung nicht anerkennen wollten und höhere Preise verlangten, kam es in verschiedenen Stadtvierteln zu Zwischenfällen. Polizeibeamte mußten die Ruhe wiederherstellen.
London. (Priv.-Tel.) Das neue Dienstpflichtgesetz wird gegen Ende der nächsten Woche Gesetzeskraft erhalten. Daraus ergibt sich, daß der Zeitpunkt, an dem jeder verheiratete Mann zwischen 18 und 41 Jahren verpflichtet ist, Soldat zu werden, vom 16. bis 18. Juni eintritt.
Knitlichs Bekanntmachungen unS Privat-Slnzeigen.
KkßmMW» der zindtMchkMMellk Am dm Nttkkhr mit Lrulkim-,
Vom 22. April 1916.
Auf Grund des Z 16 der Verfügung des Ministeriums des Innern über die Regelung der Eierversorgung vom 7. April 1916 (Staatsanzeiger Nr. 83) wird bestimmt:
Bruteier dürfen in Abweichung von der Vorschrift des ß 3 der genannten Verfügung bei Geflügelhaltern unter Beachtung der folgenden Bestimmungen aufgekaust werden:
1. Der Aufkauf von Bruteieru ist nur bei solchen Geflügelzüchtern gestattet, die sich im Besitze eines Ausweises darüber befinden, daß sie die Zucht rassereinen Geflügels betreiben.
2. Der Aufkauf von Bruteiern ist nur solchen Geflügelzüchtern und Geflügelhaltern gestattet, die eine Bestätigung des Ortsvorstehers nach folgendem Muster, das beim Oberamt erhältlich ist, besitzen:
Bestätigung.
(Name) .
in (Wohnort) ..
betreibt hier die Geflügelzucht, hält hier Geflügel.*
Es besteht kein Zweifel, daß er die von ihm gewünschten (Zahl) Stück Bruteier tatsächlich zu Brutzwecken ver
wenden wird.
(Ort). , den.191..
(Siegel) Ortsvorsteher.
* Das Nichtzutreffende streichen.
3. Geflügelzuchtvereinen u. dergl. ist der Aufkauf unter der Bedingung gestattet, daß sie bei der Weitergabe der Eier die für den abgebenden Geflügelzüchter bestehenden Bestimmungen selbst beachten.
4. Der Ausweis (Ziff. 1) wird nach dem von der Landesversorgungsstelle gelieferten Muster von dem Oberamt des Bezirks ausgestellt, in dem die Geflügelzucht betrieben wird. Betreibt ein Züchter die Zucht in mehreren Oberamtsbezirken, so ist dasjenige Oberamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Haupt- fih des Unternehmens befindet.
5. Der Ausweis wird nur solchen Geflügelzüchtern ausge
stellt, die bereits am 1. April 1916 die Geflügelzucht betrieben haben und die sich verpflichten: .
s. Bruteier nur an andere Geflügelzüchter oder Geflügelhalter unmittelbar oder durch Vermittlung eines Geflügelzuchtvereins oder dergl. abzugeben, und zwar an Geflügelzüchter und Geflügelhalter nur, wenn diese eine Bestätigung gemäß Ziff. 2 beibringen, an die genannten Vereine nur auf Grund von Bestellschreiben;
b. die Bestätigung den Erwerbern der Bruteier abzunehmen und sie nebst den Bestellschreiben jeweils bis zum Fünften des auf die Abgabe folgenden Monats an die Landesver- sorgungsstelle einzuseuden mit der Angabe auf jeder Bestätigung und jedem Bestellschreiben, wieviel Eier tatsächlich geliefert worden sind;
^ sich Aenderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen ohne weiteres zu unterwerfen.
, 6. Von der Ausstellung des Ausweises ist der Landes-
storgungsstelle und dem Bezirkshändler durch das Oberamt M'ttÄung zu machen.
, / Der Versand der Bruteier nach württembergischen Orten
Mhalb des Oberamtsbezirks des Verkäufers ist bis auf bi» w - Grund der Vorlage des Ausweises (Ziff. 1) an Post- oder Eisenbahnstelle des Versandorts zulässig, bi» r, Versand nach außerwürttembergischen Orten gelten ^gemeinen Versandvorschriften.
Stuttgart, den 22. April 1916.
S ch ü l e.
Gemäß Bundesratsverordnung vom 16. März ds. Js. und Verfügung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin, sind
siiMe achlkickn Mer- mi> CchchHette
des Oberamtsbezirkes an die Württ. Fettschmelze und Häuteverwertung, Stuttgart, E. G. m. b. H., Station Untertürkheim, einzuliefern, welche im Auftrag des Kriegsausschusses das Rohfett zu überwachen und zu schmelzen hat.
Der Versand erfolgt per Bahn durch Eilfrachtbrief. Säcke und vorgedruckte Eilfrachtbriefe sowie Anhängeadressen stellen die Württ. Fettschmelze bezw. deren Sammelstellen.
Jeder Schlag Rohfett von einem Tier muß für sich vermögen und das Gewicht der Württ. Fettschmelze bezw. deren Sammelstellen bei jeder Sendung aufgegeben werden. Die Württ. Fettschmelze bezw. deren Sammelstellen sind verpflichtet, bei frischwarmer Anlieferung des Rohfettes 2°/«, Warengewicht abzuziehen.
Sämtliche Unternehmer in Schlachtungen von Rindvieh und Schafen sind Lei Vermeidung hoher Strafen verpflichtet, das ganze anfallende Rohfett an die Württ. Fettschmelze bezw. deren Sammelstellen einzuliefern. Die Unternehmer von Schlachtungen sind weiterhin bei Strafvermeidung verpflichtet, für frischeste Ablieferung der Rohsette (sofortiges Aufhängen und Abtroünen) nach Schlachtung, Ansalzen, Auskühlen (wo Kühlräume vorhanden) rc. unbedingt zu sorgen.
Ungeordnet wird für den Oberamtsbezirk Neuenbürg: Direkte Anlieferung an die Württ. Fettschmelze nach Station Untertürkheim bezw. für Wildbad und Umgegend: Sammelstelle: Hr. Obermeister Karl Krauß, Wildbad, Hauptstraße.
Sollten Orte eines Oberamtsbezirkes an angrenzende Bezirkssammelstellen zur Einlieferung näher liegen oder passende Anschlüsse haben, so können solche Orte dahin abliefern.
Wir bitten diejenigen verehrl. Gemeindeverwaltungen, welche der Sammelstelle eines anderen Oberamtsbezirks näher liegen und dahin bessere Anschlüsse haben, in: Auftrag des Kriegsausschusses um gefl. umgehende Mitteilung der näher gelegenen Sammelstelle und Einweisung des Rohfettes an diese.
An die Sammelstellen ist das Rohfett frachtfrei einzuliefern. Die Fracht der Sammelstelle zur Schmelze trägt die Württ. Fettschmelze Stuttgart.
Wo keine besonderen Sammelstellen errichtet sind bezw. solche Orte, welche bisher schon direkt an uns geliefert haben, müssen bezw. können direkt an uns, Station Untertürkheim, weiterliefern, doch können auch diese jederzeit einer Sammelstelle eingewiesen werden.
Die Rohfettgewichts- und Qualitätsklassen, die Vorschriften über Behandlung und Versand des Fettes sind abgedruckt in Nr. 29 der Süd- und Mitteldeutschen Fleischerzeitung.
Die Gemeindeverwaltungen sind verpflichtet, für vollständige Anlieferung des in der Gemeinde anfallenden Rohfettes Sorge zu tragen und ersuchen wir um deren Unterstützung.
I. A. des Kriegsansfchuffes für Pflanzliche u tierische Oele u Fette G. m. b. H.,
Berlin:
Württ. Fettfchmelze und Häuteverwertung, Stuttgart, E. G. «r. b H ,
Station Untertürkheim.
K. Forstamt Langenvrand.
KrißhilpRerdLiil
am Samstag den 20. Mai 1916,
vorm. 10 Uhr
in Waldrennach im Rößle werden verkauft aus Staatswald Unt. Sauberg, Buchhalde, Sägkops, Straubenhardt, Hirschbusch :
Rm.: 4 buch. Prügel, 100 buch. Anbruch, 144 Nadelholz-Anbruch.
K. Forstamt Calmbach.
ßejg!jol;-k!krkllils
am Mittwoch den 24. Mai,
vorm. 9 Uhr in Calmbach (Rathaus) aus Staatswald Eiberg Abt. Katzenbuckel, Wartgrund, Windplatte, Stefanswasen u. Reuterwiese; Hengstberg Abt. Oeschlesgrund; Meistern Abt. Rauenau und Scheuren- grund: Heimenhardt Abt. Tafel und Hint. Kleinenzhalde; Kälb- ling Abt. Rollmiß und Kuchen- brückle:
Rm.: 1 Nadelholz-Scheiter, 8 Eichen- 34 Uebr. Laub- Holz-, 304 Nadelholz-Anbruch. Losverzeichnisseunentgeltlichvom Forstamt.
Stadt Wildbad.
Kmiihiitz-Ankauf
am Samstag den20.Mai 1916,
vormittags 10 Uhr, auf dem Rathaus in Wildbad im öffentlichen Aufstreich aus Stadtwald I Meistern, Abt. 3 k Eberhardsteig:
133 Rm. Nadelholzprügel II. Kl. 52 „ Nadelholz-Reisprügel; Stadtwald I Meistern, Abt. 4 k Schillereiche:
29 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.
15 „ Nadelholz-Reisprügel; Stadtwald I Meistern, Abt. 7 k
Altesteig:
80 Rm. Nadelholzprügel II. Kl. 39 „ Nadelholz-Reisprügel; Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 3 k Farnplatte:
1 Rm. eichene Prügel II. Kl. 82 „ Nadelholzprügel II. Kl.
16 „ Nadelholz-Reisprügel Stadtwald V Wanne, Abt. 10k
Tiesengrund:
119 Rm. Nadelholzprügel II. Kl. 43 „ Nadelholz-Reisprügel.
Wildbad, den 11. Mai 1916. Stadtschultheißenamt: Baetzner.