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Oberleutnant d. N. lnser DivisionskvW >en Ortsunterkünsten ellen. Da mustert te und fragt sie nach d privaten Dingen, enährten, behäbigen nach seiner Familie. I dank der Nach- rat derhoim! schon um 11 Uh, llich wenige Minuten 's isch Feierabend: ihn gut kannte rief: Zchöpple aus!"

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selbst Appell und ionen vorzeigen. einen Zwieback. -Gefrästen. Herr nann ist sprachlos, auch noch ganz ruhig Ratzen und Ainus",

Urlaub eine lebende ählt seinen Freunden iun acht Tage lang ein Ei unter, und nvehrmann allerwelt, täglich zwei Eier m Tages findet er ühnerstall. Abends ie Henne wieder ein sehen findet er mit rieben:Ich kann

^2and werde kaum binnen kurzer Zeit gezwungen « rden können, den amerikanischen Vorstellungen u,",eben Die amerikanische Note wird mmme?r nach der in Berlin vorliegenden amtlichen 2una durch das Wölfische Büro verbreitet. Ab- Äbei? von einigen stilistischen Unter,chieden. die m r der verschiedenen Uebersetzung beruhen mögen, itwricht die amtliche Fassung genau dem Sinne ^ör von Reuter verbreiteten und am Mittwoch mtt- ° ..wen Note, stimmt auch größtenteils im Wort- lM mit ihr überein, so daß eine nochmalige Wieder­gabe sich erübrigt.

Berln, 11. Mai. (GKG.) Wie wir erfahren, baben die hier ansässigen Nordamerikaner dem Bot- icbaster Gerard iii einem gemeinsanien Schritt den Umk der in Deutschland lebenden Bürger der Union Z.zqch,rochen, daß er durch seiiie aintliche Stellung a der Erhaltung des Friedens zwischen Dentschland nd der Union mitgewirkt hat. Auch wird eine Kund­gebung der in Deutschland weilenden Nordamerikaner an Präsident Wilson vorbereitet.

K ö ln a. Rh., 12. Mai. (WTB.) DieKöln, »ta." meldet aus Washington vom 10. Mai: Man glaubt hier allgemein, daß Deutschland die letzte Note Wilsons nicht mehr beantworten wird. Die Anhänger des Verbands sind enttäuscht darüber, daß die Krise vorüber ist und zeigen durch ihre Haltung bereits an. daß sie für Wilson nichts mehr- übrig haben. Die allgemeine Aufmerksamkeit richtet sich jetzt nach Mexiko, wo eine amerikanische Ein­mischung für unvermeidlich gehalten wird.

Berlin, 12. Mai. (WTB.) Nach einer Mel­dung derVossischen Zeitung" aus Lugano ist die für Ende Mai geplante Reise des Ministerpräsidenten Salandra oder des Ministers des Aeußern, Sonnino, nach London, deren Zweck es ist, den Besuch Asquiths in Rom zu erwidern, infolge des irischen Aufstandes verschoben worden.

Budapest, 12. Mai.Az Est" veröffentlicht ein Telegramm aus Granada, wonach inLissabon ein Ausstand ausgebrochen ist und das Arse­nal in Flammen stehen soll. Ein Teil der Truppen beteilige sich an der Revolte.

Berlin, 11. Mai. (WTB.) Liner Meldung desBerliner Tageblatts" aus Lugano zufolge fuhr gestern König Viktor Emanuel von Italien mit dem Prinzen von Wales nach Grado, wo beide lange in den Anblick von Triest versunken weilten. Darauf reiste der Prinz unter dem Beifall der Be­völkerung ab.

Berlin, 12. Mai. (WTB.) Aus Lugano wird deinBerliner Tageblatt" gemeldet: Major For- menio, der sich bei Kriegsbeginn heftig gegen den Krieg geäußert und es für eine Ehrenpflicht Italiens erklärt hatte, am Dreibund festzuhalten, stand vor­dem Schwurgericht in Florenz. Erschwerend fiel ins Gesicht, daß der Major der Gatte einer deutschen Frau ist. Trotzdem geschah das Wunder, daß das Schwurgericht den Major freisprach.

Sofia, 11. Mai. Nach einer Meldung der Kamba" aus Warna ist ein rusischer Munitions­dampfer von Sebastopol nach Reni unterwegs unter- gcgangen. Das Schiff lief aus eine Mine, explodierte und ging mit Mann und Maus zugrunde.

Berlin, 12. Mai. (WTB.) Zu der Einführung einer Reichsvermögenssteuer erfährt dasBerliner Tageblatt", daß die Verhandlungen unter den Parteiführenden im Reichstag noch nicht abgeschlossen sind, daß indessen Aussicht auf eine Einigung bestehe. Es werde sich zunächst nur um eine einmalige Steuer handekk, über deren Höhe, die etwa 1 vom Tausend betragen soll, augenblicklich noch Erwägungen schweben. Es machten sich aber auch Stimmen geltend für eine Degressivn, etwa mit 2 vom Tausend beginnend und bis 1 vom Tausend herabgehend.

Den 12. Mai 1916, mittags.

Frankfurt a. M. (Priv.-Tel.) Aus Paris meldet dieFrkf. Ztg.": DemJournal" wird aus New-Uork gemeldet: Oberst House habe die Ab­sicht eine neue Reise nach Europa zu unternehmen.

Frankfurt a. M. (Priv.-Tel.) Aus dem Haag wird derFrankfurter Ztg." gemeldet: Die deutsche Note über dieSussex" erklärt, daß der Kommandant des Tauchbootes in gutem Glauben handelte, als er dieSussex" torpedierte, da er glaubte, ein Kriegsschiff vor sich zu haben. Durch diese Ueber- eilung in der Bildung seines Urteils habe er jedoch

nicht vollkommen in Uebereinstimmung mit den Instruktionen gehandelt, die ihm durch die Regierung gegeben worden sind. Die Regierung gibt deshalb offen zu, daß in diesem Falle die den Vereinigten Staaten gegebenen Zusicherungen nicht gehalten worden sind. Die Regierung drückt ihr aufrichtiges Bedauern über diesen Unfall aus und teilt mit, daß der Kommandant des Tauchboots gebührend gestraft worden sei und bietet Schadenvergütung für die verwundeten Amerikaner an. Wir geben die Reuter­meldung unter dem üblichen Vorbehalt, da von amtlicher deutscher Seite bisher noch nichts über diese Note vorliegt.

Frankfurt a. M. (Priv.-Tel.) Aus dem Haag wird derFrkf. Z." gemeldet: DerHaager Courant" verbreitet ein Extrablatt, wonach auf den 3 in Niederländisch-Jndien stationierten holländischen Kriegsschiffen:Zeven",Provinziell",Königin", Regenten",Tromp" Meutereien ausgebrochen seien. 300 Mann seien desertiert, wovon 60 bereits lvieder verhaftet worden seien.

Frankfurt a. M. (Priv.-Tel.) Aus Bern mel­det dieFranks. Ztg.": DasJournal" und andere Pariser Blätter begrüßen die Ankunft australischer und neuseeländischer Truppen an der französischen Front. Es sind die Truppen von Gallipoli, die nach Ausgabe des Dardanellen-Unternehmens nach Egypten gebracht und von dort kürzlich nach Mar­seille transportiert wurden, wo England eine Mili­tärbasis eingerichtet hat. Dieser Tage ergötzten die von General Birdwod befehligten Truppen das. Marseiller Publikum durch eine Parade. Jetzt sind sie an die französische Front abgegangen.

Mutmaßliches Wetter.

Am Samstag und Sonntag.

Die Luftdruckverhältnisse haben sich etwas ge­bessert. Für Samstag und Sonntag ist vorwiegend trockenes, aber immer noch teilweise bedecktes und kühles, bis mäßig warmes Wetter zu erwarten.

IliLinanS wsr-L alles Papier unS Ssgl. fort. ionSern sammle es.

Telegramme.

Franks. Ztg." mel- Note wird von der ch aus der deutschen ls darin überflüssig klarere Sprache und »erständnis, so z. B. fer. lieber die rnög- fland sagt Lansing,

unsere lange Ab-

1 bitte Sie ich jetzt nicht davon! Gelegenheit Huden aen zu sprechen!" mächtigt, aber sie ,, sie zu befreien, r denn auch zu > ihre Züge einen »druck annahmen. wsuch, einen leich- ,lagen, fügte sie

sgefährlichen Ge­ringer aus seiner mr vergeblich ge- auf. Erich Leut- sigt, und als ihre war es, als sei Widerstandes von

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lgt.)

K. Oberamt Neuenbürg.

Verkehr mit Butter.

Hierüber gilt nunmehr auf Grund der Min. Verfügungen vom 28. April 1916 (Staatsanzeiger Nr. 97), auf die ver­wiesen wird, im wesentlichen das Folgende:

1. Haushaltbuttermaschinen und Haushaltzentrifugen dürfen nicht lyehr verkauft werden. Ausnahmen kann die Lmidesversorgerungsstelle aus besonderen Gründen zulassen.

2. Als Handelsware II (Süßrahmbutter) gilt jetzt die Butter aus solchen landwirtschaftlichen Betrieben, in denen regelmäßig zweimal wöchentlich je nach 3 oder 4 Tagen ge­buttert wird, gleichgültig, ob der Rahm durch Zentrifugen- oder durch Handentrahmung gewonnen ist.

Als Landbutter gilt die Butter, die aus Rahm herge­stellt wird, der bei der Verbutterung ganz oder zum Teil mehr ->ls 4 Tage alt rst.

3. Die Höchstpreise für Handelsware II (vergl. Ziffer 2

Zv>. 1) betragen für '/- Kg. (1 Pfund): 1.60 M. beim Verkauf durch den Hersteller, 1.65 M. beim Verkauf durch den Groß­handel, 1.80 M. beim Verkauf im Kleinhandel, als welcher auch der Verkauf durch den Hersteller an den Verbraucher gilt, wenn die jeweils verkaufte Menge nicht mehr als 5 Kg. betrügt. Tabei gilt als Verkauf an den Verbraucher nicht bloß der Ver- kaus unmittelbar an den Verbraucher selbst, sondern auch der -Lerkaus an den Verbraucher durch Vermittlung des Butterver- nnttlers (siehe rucken Ziffer 10). ' .

. Für die Landbutter (Ziff. 2 Abs. 2) beträgt der Höchst­preis für ft- Kg. (1 Pfund): beim Verkauf durch den Her-

sw , ^0 M., durch den Großhandel 1.55 M., durch den Kleinhandel 1.65 M.

, 4- Für Milch, die zur Herstellung von Butter und Käse rft, ist jetzt der Höchstpreis für 1 Liter oder 1 Kilo- beim Verkauf durch den Erzeuger: 19 Pfg., soweit nicht Drr ein niedrigerer Höchstpreis bestimmt ist; wenn die (Abzeug) zurückgenommen werden, 18,5 Pfg., bei «nähme der Magermilch 13,5 Pfg.

Buttermarke über 125 Gr. Butter berechtigt zum 100 Gr. Butterschmalz, das nur gegen Butter- w°rken b^gen werden kann.

der Hauhaltungsvorständen stehen für jedes Mitglied

- Haltung bis auf weiteres monatlich 3 Buttermarken zu. Buck»»») verboten ist den Verbrauchern die Abtretung von neck die Abgabe von Butter an Dritte. Nur

ushilfsweise Abgabe ist zugelassen; in diesem Fall muß

die gleiche Markenzahl oder Buttermenge zurückerstattet werden. Geschenkweise Abgabe von Butter zum Genuß an Ort und Stelle ist zulässig.

8. Den Wirten ist es verboten, von Gästen für die Ab­gabe von Butter oder von Speisen Buttermarken zu fordern oder anzunehmen, da die Wirte aus andere Weise mit Butter- versorgt werden.

9. Die Händler sind verpflichtet, den Inhabern von Buttermarken Butter oder Butterschmalz abzugeben, soweit ihr Vorrat reicht. Sind die Vorräte jedoch knapp, so sind die Händler berechtigt, einem Käufer jeweils nicht mehr als V« Pfund auf einmal abzugebcn oder die Abgabe gegen Marken aus solchen Orten zu verweigern, deren Bewohner nicht daraus an­gewiesen sind, ihre Butter regelmäßig von dein Orte zu beziehen, an dem der Händler seinen Geschäftssih hat.

10. Butter aus landwirtschaftlichen Betrieben darf der Hersteller nicht mehr unmittelbar an die Verbraucher liefern, auch soweit es sich um die Ausführung laufender Verträge handelt. Vielmehr müssen sich die Hersteller dazu des vom OLeramt für den Wohnort des Herstellers ausgestellten Ver­mittlers bedienen. Die Verbraucher von Butter dürfen keine Butter mehr unmittelbar beim Hersteller kaufen.

Die Vorschriften für Butter aus landwirtschaftlichen Be­trieben gelten auch für Butterschmalz, das aus solchen Betrieben stammt.

Für die Hersteller von Süßrahmbutter (oben Ziffer 2 Abs. 1), soweit sie auf ihren Antrag oder von Amts wegen von der Landesvcrsorgungsstelle den Herstellern von Molkerei­butter gleichgestellt werden, gelten nicht die Vorsäiriften über den Verkehr mit Butter aus landwirtschaftlichen Betrieben, sondern die allgemeinen Bestimmungen.

11. Dem oberamtlich bestellten Vermittler muß der Butter­käufer die entsprechende Zahl von Buttermarken übergeben. Die Vermittler sind verpflichtet, diese Marken einzuziehen.

12. Händlern, die ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen, kann die Landesversorgungsstelle die Zufuhr von Butter sperren.

Betriebe, derenJnhaber oder Geschäftsführer den besonderen Anweisungen nicht Nachkommen, die ihnen erteilt werden, können unabhängig von der verwirkten Strafe durch das Oberamt oder die Ortspolizeibehörden geschlossen werden.

13. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft.

14. Die Ortsvorsteher werden beauftragt diese Bekannt­machung am Rathaus anzuschlagen und auf den Anschlag orts­üblich hinzuweiseu.

Den 10. Mai 1916. Oberamtmann Ziegele.

K. Forstamt Calmbach.

am Mittwoch, den 17. Mai,

vorm. 9 Uhr in Calmbach (Rathaus) aus Staatswald Ei­berg Abt. Windplatte u. Säger- äckerle; Hengstberg Abt. Ob. Dittenbronnen:

Eichen: 1 St. III. Kl. mit 0,5 Fm., 2 St. IV. Kl. mit 1,7 Fm.. 10 St. V. Kl. mit 3 Fm.;

ferner aus Eiberg Abt. Farren- wiese u. Reuterswiese: Meistern Abt. Rauenau und Scheuren- grund:

96 Rm. Nadelholzreisprügel.

fük HmzMchanz

sucht

der Arbeitsnachweis des « Verbandes Württ. > Metallindustrieller e. V. » Stuttgart-Berg, > Neckarstr. 233. I

rote und grüne

zu haben in der

Buchdruckern des Enztälers.