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Der Enztäler.
Anzeiger für Sas Lnztal unS Umgebung. Amtsblatt wr Sen Oberamtsbezirk Ilcuenbürg.
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Fernsprecher Nr. 4.
184.
Neuenbürg, Mittwoch den 17. November 1915.
73. Jahrgang
Telegramm des Wolff'schen Büros an den „Enztäler".
(WTB.) Den 16. November, nachm. 6.00 Uhr.
Großes Hauptquartier, 16. November. Amt!.
Westlicher Kriegsschauplatz:
Drei Versuche der Franzosen, uns den am 14. November nordöstlich von Ecurie genommenen Graben wieder zu entreißen, scheiterten.
Auf der übrigen Front außer Artillerie- und Minenkämpfen an verschiedenen Stellen nichts wesentliches.
Die vielfache Beschießung von Lens durch die feindliche Artillerie hat in dem Zeitraum vom 22. Oktober bis 12. November 33 Tote und 55 Verwundete unter den Einwohnern gefordert. Militärischer Schaden ist nicht entstanden.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
Die Lage ist auf der ganzen Front unverändert.
Balkan-Kriegsschauplatz:
Die Verfolgung ist in rüstigem Fortschreiten. Es find gestern über 1000 Serben gefangen genommen und 2 Maschinengewehre und 3 Geschütze erbeutet.
Oberste Heeresleitung.
Sofia, 16. Noo. (WTB.) Amtlicher Kriegsbericht vom 13. November: Nach dem Fall der Festung Nisch hatten die Serben sich auf das linke Ufer der Morawa zurückgezogen und alle vorhandenen Brücken zerstört. Hier hat der Fluß eine Breite von 150 bis 200 Meter und eine Tiefe von 1 bis 2 Meter. Die Serben bemühten sich, gestützt auf befestigte Plätze und mit schwerer Artillerie versehen, durch mit bedeutenden Sireilkräften ausgrführte erbitterte Gegenangriffe unsere Truppen daran zu hindern, den Fluß zu überschreiten. König Peter wohnte diesen Kämpfen bei. Im Laufe der letzten Tage brachen unsere Truppen den verzweifelten Widerstand der Serben und gingen endgültig auf das linke Ufer des Flusses über. — Amtlicher Bericht vom 14. Novbr.: Die Operationen entwickeln sich an der ganzen Front günstig für unsere Truppen. Bei Prokuplje erbeuteten unsere Truppen 180 Kisten mit Artilleriemunition, 220 Kisten mit Infanterie- Munition, 12 mit Kriegsmaterial beladene Karren und einen Pionierpark mit 16 Pontons. Unser Gegenangriff am westlichen Ufer des Karassu, südlich von Veles, hat damit geendet, daß die Franzosen vollkommen auf das östliche Ufer dieses Flusses zurückgeworfen wurden. Dort haben unsere Truppen in kräftigem Ansturm unter dem Gesang des Liedes „Schäume Maritza" die mächtig befestigten Stellungen der Franzosen genommen.
Sofia, 16. Nov. Dem Berichterstatter der Telegraphenunion wurde von einem Generalstabsoffizier mitgeteilt, daß die Gesamtbeute der bulgarischen Armee bis jetzt 25000 Gefangene und ungefähr 200 Geschütze beträgt.
Budapest, 16. Nov. Aus Saloniki wird nach der „Voss. Ztg." gemeldet: Aus Kreisen des Generalstabes der Entente wird die Nachricht verbreitet, daß große französisch-englische Truppentransporte nach Saloniki unterwegs seien. Ueber ihre Verwendung hätten sie bisher nur so viel Weisung erhalten, daß Lord Kitchener darüber verfügen werde. Wenn es Kitchener nicht gelingt, Griechenland für den Vierverband zu gewinnen, werden die englischfranzösischen Truppen wahrscheinlich ihr Vorgehen gegen Bulgarien einstellen und die Kräfte in Aegypten zusammengezogen für eine Offensive gegen die kleinasiatische türkische Küste.
Wie man aus dem Munde gefangener Italiener ei fahren hat. wollen die Italiener um jeden Preis die Stadt Görz erobern. Da es nun den Italienern nicht gelungen ist, den Brückenkopf von Görz zu erobern, so haben sie versucht, mit ihrer schweren Artillerie die Stadt Görz zusammenzuschießen. Zugleich machten die Italiener neue Angriffe auf dem nördlichen Teil der Hochebene von Doberdo, und auf den Berg San Michele machten die Italiener auch einen neuen Angriff Es gelang ihnen auch dort, den Oesterreichern eine Stellung zu entreißen. Diese Stellung wurde aber durch einen nächtlichen Gegenangriff von den' Oesterrrichern vollständig zurückerobert. Alle übrigen Angriffe der Italiener wurden sämtlich zurückgeschlagen und vor dem Görzer Brückenköpfe und dem Berge Sei Busi wurden die Italiener schon durch das österreichische Geschützfeuer im Schach gehalten, daß sie keinen Angriff wagten.
Frankfurt. 16. Nov. (GKG.) Aus Wien wird „Frankfurter Zeitung" zu der schon gemeldeten Beschießung von Görz berichtet: Auf dem italienischen Kriegsschauplatz haben die Italiener, nachdem die Offensive ihrer Infanteriewaffen gänzlich versagt hat. zu einem verwerflichen Mittel gegriffen, um das uneinnehmbare Görz zu Schaden zu bringen. Von den umliegenden Anhöhen eröffnete schwere Artillerie ein Bombardement auf Görz, das seit vorgestern unablässig andauert.
Köln, 16. Nov. (GKG.) Laut der „Kölnischen Volksztg." führt der „Corriere della Sera" in einem unzweifelhaft offiziösen Artikel, betitelt „Die Expedition in Albanien", aus, Italien werde von der Entente- presse fortgesetzt aufgefordert, um Serbien zu retten und gleichzeitig seine albanischen und Mittelmeer« intereffen zu schützen, ein Expeditionskorps nach Mazedonien quer durch Albanien zu entsenden. Anscheinend seien sich alle diese, die ein derartiges Unternehmen forderten, nicht klar über die damit verbundenen ungeheuren Schwierigkeiten. Ein solcher Heereszug sei, ohne daß man des Erfolges ganz sicher sei, geradezu eine Verrücklheit.
Ein großer Teil der englischen Zeitungen ist mit der Entwickelung der inneren Lage Englands, sowie mit der Lage im Weltkriege außerordentlich unzufrieden. Die Entfernung Lord Kitcheners aus dem Kriegsministerium und der Rücktritt des Ministers Churchill seien neue Anzeichen dafür, daß in England der Regierungswagen auf falsche Wege geraten sei. Alle Anstrengungen und Ausgaben Englands hätten an diesem verfahrenen Zustande noch nichts geändert.
Im Unterhause widmete Staatssekretär Grey den Serben eine längere Rede und versicherte sie Englands hohen Schutzes. Wie Albion diesen Schutz auszuüben gedenkt, geht daraus hervor, daß Grey versicherte, es würde keine unnötige Verzögerung der serbischen Hilfsaktion eintreten; denn England habe Schiffe für den Transport der französischen Truppen aufgebracht. Also England hilft als Fuhrmann zur See, Frankreich mit dem Blut seiner Soldaten. Die altbeliebte englische Auffassung vom Kriegführen.
Württemberg.
Stuttgart, 15. Nov. Im Alter von 71 Jahren ist Geheimer Rat Dr. Karl von Göz, langjähriger Präsident des Verwallungsgerichtshofs, der erst vor drei Wochen in den Ruhestand getreten ist, gestern hier gestorben.
Stuttgart, 11. Nov. Die Einführung einer Gleichtracht für die Zöglinge der Vereine in der Deutschen Turnerschaft wurde in einer in Dresden gehaltenen Sitzung des Turnausschusses angeregt. Nach der Meinung erfahrener älterer Turner hätte die Deutsche Turnerschaft schon längst ! eine solche Gleichtracht, eine Art Uniform, die durch
das Soldatische, das sie zur Schau trägt, auf die jungen Leute eine gewisse Anziehungskraft ausübt, einsühren können und sollen, um der Abwanderung der Zöglinge und solcher Heranwachsenden Jünglinge, die unter den früheren Verhältnissen sicher in die Reihen der Deutschen Turnerschaft getreten wären, möglichst vorzubeugen. Durch eine geschmackvolle Gleichtracht mit geeignetem militärischem Einschlag würde auch äußerlich die Gleichwertigkeit der Turn» vereinsjungmannschast mit anderen soldatisch organisierten Jugendvereinigungen zum Ausdruck gebracht. Für die Gleichtracht wurden folgende Grundsätze aufgestellt: Vollständige Gleichheit in Farbe (dunkleres Feldgrau oder Feldgrün) und Schnitt; praktische Gestaltung als Zugjacke mit Umlegekragen, Kittel oder Bluse; grauer Hut oder Mütze; Gürtel, weiß-rotes Turnerkreuz. Abzeichen für Vorturner und Führer; Mitführen eines den Bergstöcken ähnlichen Stabes.
Aus StaSI, Bezirk unS Umgebung.
Das stellv. Generalkommando gibt bekannt: Mit dem 10. November 1915 treten an Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Beschlagnahme von Großviehhäuten die Anordnungen einer Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen in Kraft, die den Handel mit Häuten und Fellen in einschneidender Weise regeln. Durch diese Bekanntmachung werden alle im Inland gefallenen Großviehhäute und Kalbfelle, die ein bestimmtes Gewicht erreichen, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch ihre Veräußerung und Lieferung an bestimmte Abnehmer zugelassen. Die Regelung des zugelassenen Handels mit Häuten und Fellen lehnt sich an diejenige an. die bisher auf Grund der Bekanntmachung vom 22. Nov. 1914 — Staats- anzeiger vom 3. Dez. 1914 Nr. 288 — bestanden hat. Die endgültige Sammelftelle des beschlagnahmten Gefälles ist die Deutsche Rohhaut-Aktiengesellschaft in Berlin, während die Kriegsleder-Akliengesellschaft in Berlin seine Verteilung an die Gerbereien vorzunehmen hat. Als Aenderung in dem bisherigen Zustande kommt insbesondere in Betracht, daß ein Schlächter, der nicht Mitglied einer Häuteverwerlungs- Vereinigung ist, an einen Händler ohne Rücksicht darauf liefern darf, ob er an diesen Händler bereits vor dem 1. August 1914 geliefert hat; daß Händler, deren monatlicher Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, außer an einen zugelassenen Großhändler auch an einen anderen Händler verkaufen dürfen; daß der unmittelbare Ankauf von Häuten durch eine Gerberei von einem Schlächter, der bisher in gewissem Umfang zulässig war, in keinem Falle mehr statthaft ist. Die Veräußerungserlaubnis der beschlagnahmten Häute und Felle ist aber an die Beachtung bestimmter Vorschriften geknüpft, die für die Behandlung der Häute und Felle aufgestellt sind und insbesondere die schnelle Weiterleitung des beschlagnahmten Gefälles durch die am Häutehandel beteiligten Kreise bezwecken. Eine bemerkenswerte Neuerung der Bekanntmachung gegenüber dem bisherigen Zustand besteht auch darin, daß von der Veräußerungserlaubnis innerhalb einer bestimmten Frist Gebrauch gemacht werden muß. Wer diese Veräußerung innerhalb der gestellten Frist unterläßt, unterliegt einer Meldepflicht, über die in seinem Besitze befindlickien Felle und Häute an die Meldestelle der Kriegs Rohstoff- Abteilung für Leder und Lederrohstoffe in Berlin. Es darf angenommen werden, daß gegenüber der unberechtigten Ansammlung von Häuten oder Fellen von dem Rechte der Enteignung Gebrauch gemacht wird. Die Ablieferung und Verwendung des aus militärischen Schlachtungen sowie aus den besetzten feindlichen Gebieten, aus den Etappen- und Operationsgebieten stammenden Gefälles ist durch besondere Vorschriften geregelt. Ein Bezug derartigen Gefälles ist jedenfalls