Erhebung der Vorräte au Getreide und Mehl am 16. November 1615.

Unter Bezugnahme aus die oberamtl. Bekanntmachung vom 6. und 9. ds. M s, Enztäler Nc. 179 und 181 werden die Herren Orlsvorsteher beauftragt, die laut H 7 Absatz 2 der Ministerialversügung vom 3. November 1915 (Staatsanzeiger Nr. 259) der Feststellung des Oberamts unterliegenden Vorräte

1. des Kommnnalverbands,

2. der Bäcker, Konditoren und Händler,

3. an ausländischem Brotgetreide und Mehl, welche nach dem 31. Januar 1915, sowie an ausländischem Hafer, welche nach dem 16. Februar 1915 aus dem Aus­land eingetührc wurden,

anläßlich der Boiratsaufnahme bei den landw Betrieben bezw. Selbstversorgern ebenfalls zu erheben und am Schluß der Ortsliste

je gesondert einzulragen

Den 14. Nov. 1915. Amtmann Häfele, A.B.

Kekanntmachnng

betreffend die Gemeinderatswahl.

I. Wegen Ablaufs iar^r Amtszeit scheiden mtt Schluß des Jahres aus dem Gemeinderat aus und sind durch eine neue Wabl auf 6 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar» die Herren

Gollmer, Friedrich, Seilermeistcr,

Olpp» Christian, Sladtpfleger a. D.,

Bogt, Franz, Magazinier,

Heinzelmanu, Friedrich, Schriftsetzer.

II. Es sind daher 4 Mitglieder zu wählen. Die Wahl findet nach den Borichriflen der Gemeindeordnung und der dazu erlassenen Bollzugsversügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.

III, Wahlberechtigt und wählbar sind nach den Bestimm­ungen des Gesetzes, betreffend die Gemeindeangehörigkeil vom 16, Juni 1885 (Reg Bl S. 257) Art. 12 ff. (vergl. mtt Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Aug. 1903, Reg.-Bl. S. 397), mit den hienach bezeichnten Ausnahmen:

alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahl­tag das süniundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeiudebezir! wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, oder, wenn sie gefordert würden, zu ent­richten ten.

IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach § 31 des Str.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht uud von der Wählbarkeit aus geschlossen sind die in Art. 14 des Gemeindeangeh.-Ges genannten Bürger.

V. Die Wählerliste ist vom 16. Nov. l. I. au eine Woche lang, also bis zum Schluß des 23. Nov. l. Js. , je vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 7 Uhr ans dem Rathaus (Stadtschultheißenamtskanzlei) zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen Auf nähme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.

VI. Die Wahl selbst wird am

Samstag, de« 11. Dezember l. Js. auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstands vor- gruommeu.

Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 4 Uhr und wird nachmittags 8 Uhr geschloffen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelaffen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind.

Die.Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten voll­zogen. Nur derjenige ist zur Wahl zugelaffen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel müsse« vo« weißem Papier uud dürfe» mit keinem äußere» Keuuzeiche« versehe» sein. Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Gemeinderuts zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werd-n die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungültig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Renenbürg, den 13. Nov. 1915.

Stadlschultheiß Stirn.

Lirlcsnfslcl, clen ig.. November 1915.

Ztsti Möl' böLonüSstön Mwilimg.

lVIein lieber Vater

D/IeMiosIi-sl

vkst ?3lll

ist nacst lanZ-em beiden seinem im keI6e gefallenen Lostne im lode naekgefolgt.

In tiefer Trauer: LöttstilÜ ZÜSSKMÜ.

LssrciiAuriA in I^susnbürK, Alter briscilaof, IVIittwoeb, cisn 17. cls., naebrnittAAS Vs4 Obr, vorn Klrobplat? aus.

Conweiler, 15. November 1915.

Fern von der Heimat und seinen Lieben fiel am 19. August, abends 8 Uhr, bei Wysrckc in Rußland in treuer Pflichterfüllung auf Patrouille mein innigst- geliebter Gatte, unser lieber Vater, Sohn, Bruder, Schwiegersohn und Schwager

Krrcheln W Eicheln W Roßkastanien

ID kaasen wir waggonweise zu den W höchsten Tagespi eisen gegen so- W fortige Kaffe.

>W Gebe. Rosenberger W Karlsruhe i. B.

W Neueste

D krisäried 8edöMsIer. ^ Mahl Scheine

Wegen seiner allgemeinen Beliebtheit und seines edlen ^ und

Charakters bedeutet sein Tod einen großen Verlust M l

und bewahren wir ihm tiesbeweint und me vergessen

ein ehrendes Andenken. ' ^ empfiehlt die

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Ara« Luise Schönthaler «nt ihrem Kinde. -- »

Fra« Rosine Schönthaler Witwe.

Der Bruder: Wilhelm Schönthaler, z, Zt. im Feld.

Familie Waukmüller aus Schwann.

Die Großeltern, Onkel und Tanten.

Die kirchliche Trauerfeier findet am 19. November, abends 8 Uhr. statt.

SS zieht!

Wie leicht hott man sich dabei Erkältungen und Heiserkeit. Wybert-Ta- bletten schützen davor am wirksamsten. Seit 70 Jahren anerkannt, rir Zn «Ne» Apotheken und Drogerien M.I..

Conweiler, 15. November 1915.

Trauar-Knzsigs.

Verwandten, Freunden und Bekannten teile ich die überaus schmerzliche Nachricht mit, daß mein lieber Mann, unser guter Vater

Johann Macker

Inhaber der württ. Tapferkeitsmedaille

im Alter von 29 Jahren am 27. Oktober seinem schweren, im Felde zugezogenen Leiden, das er Vi Jahre lang mit großer Geduld getragen hat, fern der Heimat in einem Lazarett in Botlrop in Norddeutschland erlegen ist. Dort liegt er auf dem Kriegerfriedhof begraben.

In tiefem Schmerz:

Die Gattin:

Luise Wacker mit ihrem Söhnlein Alfred

und ihren Angehörigen.

Der Trauergottesdieust findet am nächste» Freitag de» 19. November, abends 8 Uhr, statt.

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DD der amtlichen Bekanntmachungen W betreffend

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und betreffend

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sind zu haben in der

Geschäftsstelle Vs.Blattes.

M. Diese Sonder-Abdrucke sind in den betr. Verkaufs- und Betriebsräumen (Wirtschaften, Gasthöfen) auszuhängen.

Druck und Verlag der C. Meeh'schen Buchdruckerei des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.