Neuenbürg.

Werbot.

Das Aufstellen von schwerbeladenen Fuhr­werken, namentlich von Langholzfuhrwerken, aus derUnteren Brücke" und dem Platz zwischen dem Gasthaus zumHirsch" und dem Hause des Schuhmachermeisters Scheuerte wird im Interesse der Verkehrssicherheit Verbote«. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Den 10. August 1915.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.

K. GSeramt Weurnöürg.

Krschlag»«hm, MeldtpßiG »u- Ablickrimz «on fritiW, gkbraiGe» »«d uogedraiichikii Eegei- ASu-t» mir Kupfer, Messing «xd KemMel,

Zu der Verordnung des stello. Generalkommandos vom 28. Juli (Beil, zum Skaalsanzeiger Nr. 177 und zum Enztäler Nr. 123) und zum Erlaß des Minist, des Innern vom 30. Juli 1915 (Staotsanz. Nr. 177) werden hiemit folgende

Arisfirhrrmgsbeftimmlmge«

erlassen.

8 l-

I. Betroffene Gegenstände sind nach H 2 der Ver­ordnung:

Klasse Gegenstände aus Kupfer und Messing einschließlich Rohguß, Tombak und Bronze.

1. Geschirre und Wirtschaftsgelde jeder Art für Küchen und

Backstuben, /

wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Back­formen, Kasserolen, Kühler, Schüsseln. Mörser usw.;

2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden;

3. Badewannen; Warmwasserschisse, -behälter-, -blasen,

-schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler) in Kochmaschinen und Herden; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art.

Klasse L Gegenstände aus Reinnitkel, die den Stempel Reinnickel" tragen oder sonst unzweifelhaft aus diesem Metall bestehen:

1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und und Backstuben,

wie beispielsweise Koch, und Einlegekessel. Marmeladen- und Speifeeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserolen, Kühler, Schüsseln usw.;

2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel. Deckelschalen, Jnnentöpse nebst Deckeln an Kipptöpsen, Kartoffel-, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.

II. Nicht als unter die Verordnung fallend sind zu be­frachten: Teekannen, Kaffeekannen, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänke, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze jeder Art, Tafelgeschirre, von denen jedoch Servierbretter gemäß der B O. betroffen werden, Rauchservice, Säulenwagen, Speiseschränke, Schanktischarmaturen, Badeösen.

III. Ausgenommen sind: Galvanisierte und plattierte Gegenstände, soweit sie nicht aus Kupfer, Messing und Nickel bestehen, so z. B. nickelplattierte Gegenstände aus Eisen.

8 2 .

Betroffene Perfonen nnd Betriebe sind nach § 3 der Verordnung:

1. Handlungen, Laden- und Jnstallationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die obengenannte Gegenstände erzeugen oder verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben;

2. Hauhaltuugeu;

3. Hauseigentümer;

4. Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, ins­besondere Gast- und Schaukwirtschastrn, Pensionate, Kaffee­haus-, Konditorei- und Küchenbetriebe, Kantinen, Speise­anstalten aller Art;

5. öffentliche (einschl. kirchliche, stistische usw.) und private Heil-, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehungs- und Strafanstalten, Arbeits­häuser u. dergl.

8 3-

Die Gegenstände, auch die verzinnten oder mit einem anderen Ueberzug (Metall, Lack, Farbe und dergl.) versehenen, sind beschlagnahmt, dürfen also nicht veräußert oder verändert werden (vergl. auch unten Z 6).

Ueber Befreiung von der Beschlagnahme, die aus­nahmsweise zulässig ist (Z 8 Abs. 2 der Verordnung) entscheidet das Metallamt Neuenbürg endgültig.

8 4.

Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben bis längstens 3«. September ISIS eine Bestandsmeldung mittels eines beim Ortsvorsteher erhältlichen Meldevordrucks an den Ortsvorsteher einzureichen. Dieser stellt auf Grund der Meldungen ein Verzeichnis nach folgendem Muster auf und legt dieses ab­geschlossen nebst den Meldungen bis längstens 3. Oktober 1915 dem Metallamt Neuenbürg vor.

Gemeinde.

Stadt Wildbad.

Brennholz- mi> LtWen-Veckilf

am Donnerstag d. 19. Aug. 1915 vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus

Melde-Berzeichnis über Gegenstände aus Messing, Kupfer und Reinnickel

(Verordnung vom 28. Juli 1915).

Name und Wohnung des

Gegenstände aus

Kupfer

Messing

Reinnickel

2^

Meldepslichtigen

Anzahl

Gesamt-

Gewicht

Kilogr.

i Gesamt- Anzahl Gewicht ! Kilogr.

Anzahl

Gesamt-

Gewicht

Kilogr.

8 5.

I. Befreiung von der Meldepflicht tritt insoweit ein, als beschlagnahmte Gegenstände bis längstens 23. September ISIS freiwillig abgeliefert werden. Für abgelieferte Gegenstände ist daher eine Bestandsmeldung nach § 4 nicht einzureichen. Da­gegen müssen sämtliche beschlagnahmte, bis 25. September nicht freiwillig abgelicferte Gegenstände gemeldet werden. Erwünscht ist es, daß auch andere Gegenstände aus Kupfer, Messingner Reinnickel als die beschlagnahmten abgeliefert werden.

II. Vor der Ablieferung sind die Gegenstände von den Ablieferern, soweit erforderlich, auszubauen, d. h. abzumon­tieren. Für Ausbauarbeiten wird eine Entschädigung von 50 für das Kilogramm bezahlt.

III. Die Ablieferung findet je Mittwoch nachmittags von 23 Uhr in folgenden Sammelstelleu statt: Reneubürg, mittlere Sensenfabrik der Firma Haueisen u. Sohn,

für Neuenbürg, Arnbach. Birkenfeld, Conweiler, Dennach, Feldrennach, Gräfenhausen, Höfen, Oberniebelsbach, Otten­hausen, Schwann, Unterniebelsbach, Waldrennach: Herrenalb, Elektrizitätswerk, für Herrenalb, Bernbach, Dobel, Loffenau, Neusatz, Rotensol;

Schömberg, Schulscheuer, für Schömberg. Beinberg, Bieselsberg, Engelsbrand, Grunbach, Jgelsloch, Kapfenhardt, Langen­brand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schwarzen­berg. Unterlengenhardt;

Wildbad, Gasfabrik, für Wildbad mit Parzellen, Calmbach und Enzklösterle.

IV. Für die Ablieferungen stellen die Sammelstellen nach Abwiegung Auerkenutnisbescheiniguuge« aus, welche die Ablieferer beim Metaüamt Neuenbürg längstens bis 1. Oktober 1915 einlösen können. Später vorgelegte Anerkenntnisbescheinig, ungen können nicht mehr eingelöst werden. Erfolgt die Ab- liescrung unentgeltlich, so erhält die Anerkenntnisbescheinigung in der SpalteUebernahmepreis" einen entsprechenden Vermerk.

V. An Gegenständen, die der Sammelstelle nicht persönlich überbracht, sondern übersandt werden, muß ein Täfelchen mit Namen und Wohnort des Ablieferers Haltvar angebracht sein.

VI. Für abgelieferte Gegenstände werden durch das Metall­amt Neuenbürg gegen Ablieferung der Anerkenntnisbescheinigungen Ueberuahmepreise gemäß 8 9 der Verordnung bezahlt Die Kosten der Verbringung an die Sammelstellen sind darin ab­gegolten. Kassenstunden des Metallamts find Mittwoch nachmittag 36 Uhr, Samstag vormittag 811 Uhr.

VII. Nerrbefchaffrmge« an Stelle von abgelieferten Gegenständen werden zweckmäßig auf unentbehrliche Gegenstände beschränkt, um Preistreibereien in den Ersatzartikeln nicht auf- kommen zu lassen.

8 6 .

Die von der Beschlagnahme Betroffenen sind berechtigt, die Gegenstände bis zur Ablieferung ordnungsmäßig zu gebrauchen, im übrigen aber verpflichtet, sie zu verwahren und pfleglich zu behandeln, bis sie auf Grund einer für später vorgesehenen Verordnung zwangsweise eiugezoge» werden.

8 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen, na­mentlich Unterlassung, Verspätung oder unrichtige Erstattung der Bestandsmeldung, find mit hohe« Strafe« bedroht (s. § 12 der Verordnung).

Den 10. August 1915. Od''ramtmann Ziegele.

Im Anschluß an vorstehende Ausführungsbestimmungen wird bekannt gegeben, daß durch Beschluß des Bezirksrats vom 9. ds. Mts. zur Durchführung der Verordnung im Bezirk Neuenbürg ein Metallamt mit dem Sitz in Neuenbürg eingerichtet worden ist, das dem Verwaltungsaktuar Trostel übertragen wurde.

Anfragen wegen der Durchführung der Verordnung sind an die Ortsvorsteher und. soweit diese zur Beantwortung nicht imstande sind, an das Metallamt zu richten.

Neuenbürg, den 10. August 1815. K. Oberamt.

Ziegele.

Sladtwald IV an der Linie Abt. 13 k Soldatenbrunnen 23 Rm. buchene Piügel ll. Kl. 115 NadelholzprügelII.Kl. 42 Nadelholz-Reisprügel 53 tannene Ninde

Stadtwald III Sommerberg und IV an der Linie

1 Rm. eichene Prügel II. Kl.

8 buchene Trüge! II. Kl. 8 fichtene Roller

93 Nadelholzp ügelll.Kl. 17 Nadelholz-Reisprügel

Stadlwald II Leonhardswald, Abt. 13 k Bmnnenteich,

12 k Bauwweg

6 Rm. Nadelholzprügel I. Kl. 46 II. Kl.

21 Nadelholz-Reisprügel 17 Brennrinve

3 Nadelholzscheiter

50 Nadrlholzprügel ll Kl.

16 Nadelholz-Reisprügrl 3 tannene Rinde

Stadlwald II Leonhardswald. Abt. 11 Rückenteich, Abt. 1 Spahn» platz. Abr. 10 Guldenbrücke 76 Rm. NadelholzprügelII.Kl. 31 Nadelholz Reieprügel

14 tannene Rmde

2 eichene Prügel II. Kl.

88 Nadelholzprüzel II.Kl.

2 Nadelholz-Neisprüzel Stadtwald IV an der Linie, Abi. 2,1

36 Stück Bauftangen I.III. Kl. 12 Stück Hagstangen I.III. Kl. Stadtschultheißeuamt: Baetzner.

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ganz, gerissen und gemahlen,

IM« Garbenseile

Reuenbürg, Telefon 70.

Ausgeschriebene Lieferungen für das Heer

werden in der Zeitschrift

Leipzig, Königstr. IS

veröffentlicht. Neueste Nummer l Mk

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