Den 86. April 1915, mittags.

Amsterdam. (Prio.-Tel.) Daily Telegraf meldet aus New-Iork: Die Deutschen haben in aller Heimlich­keit die Kraftanlage der Funkenstalion von Sayville dreifach verstärkt und hoffen durch Errichtung von 3 hohen Türmen einen Dienst zwischen Deutschland und Amerika herzustellen, der jedem Witlerungszu- stand gewachsen ist. Vor Beendigung der nächsten Woche soll ein vollkommener und ununterbrochener Dienst mit Nauen hergestellt sein.

Basel. (Priv. Tel.) Der Bürgermeister von Bel fort hat angeordner, daß vom 20. April an die

Straßenbeleuchtung eingestellt wird. Der General Chateau, Kommandant der Südtruppen des Platzes Belfort, hat aus Gesundheitsrücksichten seine Ent­lassung nachgesucht und erhalten.

Genf. (Priv.-Tel.) In ganz Frankreich wurde gestern die Stammrolle der Jahrrsklasse 1917 auf­gelegt.

Konstantinopel. (Priv.-Tel.) Einwandfrei wird aus Aegypten gemeldet, daß die dortigen austra­lischen Truppen, etwa 23 000 Mann, abgelöst wurden und nach Australien heimgesandt worden seien, da ihre Demoralisation einen so hohen Grad erreicht habe.

che Bekanntmachungen uni

daß begründete Gefahr vorhanden gewesen sei, fie werde auch auf andere Truppen übergreifen.

Köln. (Priv-Tel.) Nach Mitteilungen eines auS Aegypten zurückgekehrien Italieners sei ganz Aeaypteu zum Aufstand bereit. Nur der Mangel an Waffen und Munition verhindere den sofortigen Ausbruch des Aufstandes.

Konstantinopel. (Priv. Tel.) Die Engländer stehen im Begriff, außer den bisher besetzten Inseln Lemnos, Jmbros und Tenedos auch Mychilene und Chios zu besetzen und haben sämtliche für Truppen­landungen nötigen Vorbereitungen bereits getroffen.

Neuenbürg.

Die Amtskörperschaft

kann, soweit der Vorrat reicht, sofort abgeben:

1. Mais-Gries (Polenta) für Koch- und Backzwecke zum Preis von 70 per 100 ÜK.

2. Mais-Schrot für Pferde zum Preis von 54 ^ per 100 KZ.

3. Mais-Mehl für Rindvieh und Schweine zum Preis von 53 ^ per 100 kg.

4. Znckerfntter für Pferde (80°/o Zucker und 20°/» Häcksel) zum Preis von 20 ^ 50 per 100 kg.

5. Getrocknete Rübfchnitzel für Schweine zum Preis von 19 ^ 30 per 100 KZ.

Die Preise verstehen sich ab Mühle. Auf Verlangen ge­schieht die Zufuhr mit dem Mühlefuhrwerk gegen Zuschlag der Fuhrkosten.

Die Lieferung geschieht nur an die Gemeinden gegen Barzahlung.

Die Bestellungen der Tierbcfitzer find bei den Orts- Vorsteher« anzubringen, von diese« zu sammelu und in ei«er Sammelbestellung hieher anzuzeige«.

Den 24. April 1915. O-eramtspflege.

Kübler.

Aufgebot.

Der frühere Holzhändler, jetzige Privatier ;

Karl Toussaint in Wildbad ^

hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs beantragt, welcher ihm über eine Darlehenshypothek von 1500 ruhend auf den Grundstücken des Fuhrmanns Christian August Seih in Christofshof. Parz. Nr. 1512/10 und Geb. Nr. 4 und einge­tragen im Grundbuch von Wildbad, Heft 583, III, 5 und später Heft 336, 111, 11, ausgestellt war.

Der Inhaber des Hypothekenbriefs wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch de« IS. Oktober ISIS, vormittags 8/« Uhr

vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuenbürg, den 22. April 1915.

Königliches Amtsgericht.

Oberamtsrichter Scholl._

Neuenbürg.

Dekauntmachimg

betreffend die Regelung des Verbrauchs von Mehl

und Brot.

Nachstehend werden die wesentlichsten Bestimmungen bezüg­lich der

Gastmarke«

bekannt gegeben:

1. Die Wirte dürfen Brot nur gegen Gastmarken abgeben.

2. Die Gäste haben den Wirten für jedes Brot eine Gastmarke abzugeben.

3. Die Inhaber von württembergischen Mehl- und Brotmarken erhalten Gastmarken in der Weise, daß sie bei der Karten- abgabestelle (Rathaus), von der sie die Mehl- und Brot­karten zu entnehmen haben, gegen Weizen- und Roggen­mehlmarken Gastmarken eintauschen.

Sie können die Gastmarken auch in der Weise erhalten, daß sie diese Marken gegen Mehl- und Brotmarken bei einem württembergischen Wirt eintauschen.

Eine Roggenmehlmarke darf nur gleichzeitig mit zwei Weizenmehlmarken gegen Gastmarken eingetauscht werden, und zwar werden für eine Roggenmehl- und zwei Weizen­mehlmarken 22 Gastmarken abgegeben.

4. Nachtgästen, die in Württemberg wohnen, denen aber keine Mehl- und Brotkarten zustehen, können die Wirte auf Verlangen vier Gastmarken für den Tag ausfolgen. Die Ausfolge ist jedoch nur zulässig, wenn der Gast eine Be- stätigung der Kartenabgabesteüe seines Wohnorts vorlegt, daß er nicht zum Bezug von Mehl- und Brotkarten be- rechtigt ist. Z-Mese Bestätigung hat der Wirt dem Gaste abzunehmen.

Landesfremden, die ihren Wohnsitz außerhalb Württem­bergs hinlänglich glaubhaft machen, können die Wirte eben­falls vier Gastmarken für den Tag ausfolgen.

Die Ausfolge der Gastmarken an die vorstehend be- zeichnetcn Nachtgäste ist zulässig, sobald ihnen ein Zimmer fest zugewiesen worden ist und sie-in das Nachtbuch ein­getragen sind.

Für elf Uebernachtungen, die auf die vorstehend be- zeichneten Nachtgäste entfallen, erhält der Wirt auf Grund der Einträge in das Nachtbuch eine Mehl- und Brotkarte, von der eine Weizenmehlmarke abgetrennt ist. Bei der Vorlage des Nachtbuchs hat der Wirt die in Absatz 1 genannten Bestätigungen anzuschließen.

5. Eine Gastmarke berechtigt den Inhaber, in jeder württem­bergischen Wirtschaft, worin er sich als Gast aufhält, zum Bezug eines Stücks Hausbrot im Gewicht von 60 Gramm, soweit der Vorrat des Wirts reicht. Auf Wunfch kann der Wirt dem Gaste gegen eine Gastmarke auch ein halbes Weizenkleinbrot im Gewicht von 50 Gramm abgeben.

6. Für Speisen, die zusammen mit einem Brot abgegeben werden, kann vom Wirte außer der zur Brotabgabe er­forderlichen Gastmarke nicht noch eine weitere verlangt wer­den. Jedoch sind die Wirte berechtigt, aber nicht ver­pflichtet, auch von denjenigen Gästen eine Gastmarke zu fordern, die mit Mehl zubereitete Speise ohne Brot be­stellen.

7. Die Gastmarken dürfen nicht gegen Entgelt an Dritte ab­gegeben werden. Aushilfs-, tausch- und geschenkweise Ab­gabe von Gastmarken und Brot ist zulässig.

8. Die Gastmarken verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Monats, in dem die Ausgabe erfolgt ist. Sie erhalten für jeden Ausgabemonat dieselbe Farbe, wie die Mehl- und Brotkarten.

Die Wirte können die Gastmarken, die sie nicht bei ihren Gästen gegen Mehl- und Brotmarken Umtauschen, bei der Kqrtenabgabestelle Umtauschen. Die Wirte erhalten gegen 47 Gastmarken eine Mehl- und Brotkarte.

Die Wirte können die Marken eines Monats bei der Kartenabgabestelle vom vorletzten Tage dieses Monats an ganz oder zum Teil gegen Marken des neuen Monats eintauschen. Sie erhalten gegen 47 Gastmarken, die un­gültig werden, 44 solcher Marlen für den neuen Monat.

Soweit die Wirte die in ihrem Besitze befindlichen Gast­marken nicht früher gegen Mehl- und Brotmarken oder gegen Gastmarken des neuen Monats umgetauscht haben, haben sie diese Marken zu den vom Orlsvorsteher be­stimmten Zeiten spätestens am Fünften des neuen Monats umzutauschm.

9. Wirten, die sich grobe Verstöße gegen diese Vorschriften zuschulden kommen lassen, kann die Kartenabgabestelle den Umtausch von Gastmarken gegen Mehl- und Brotmarken versagen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden strenge bestraft.

Den 24. April 1915. Stadtfchnltheißenamt.

Stirn.

Stadt Wildbad.

Krtlmhxh-Uttlrauf

am Mittwoch den 28. April 1915

vormittags 9 Uhr auf dem Rat­haus in Wilddad aus Stadt­wald 1 Meistern, Abt. 3 Eber­hardssteig, Abt. 6 Riesenstein:

33 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

17 Reisprügel

34 .. .. Prügel II. Kl.

17 Reisprügel;

Stadtwald 1 Meistern, Abt. 8 Kicnhalde, Abt. 7 Altesteig, Abt.

10 Ziegclsteigle

45 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

16 Reisprügel

68 .. Prügel II. Kl.

25 Reisprügel

61 Prügel«. Kl.

28 Reisprügel

23 .. Prügel I. Kl.

75 .. Prügel II. Kl.

18 Reisprügel;

Stadtwald III Sommerberg, Abt.

' 12 Häslach, Abt. 7 Metzenriß

14 Rm. tannene Prügel II. Kl.

17 Reisprügel

21 .. Prügel I. Kl.

Roller

83 ., .. Prügel II. Kl.

10 ., Reisprügel;

l Stadtwald «I Sommerberg, Abt.

15 Auchhalde, Abt. 16 Lott-

baumsteigle

55 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

18 Reisprügel

3 buchene Prügel II. Kl. 75 Nadelholzprügel II. Kl. 31 Reisprügel.

! Wildbad. den 20. April 1915.

! Stadtschultheißeuamt:

' Baetzner.

Neuenbürg.

Ke-

Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig u. Wien

Atlas zum Kriegsschauplatz 1914/15. E^m»

2« Haupt- und 18 Nebenkarten aus Meyers Konversations-Lexikon. In Um­schlag zusannncngeheftet. 1 Mark 50 Pfennig

Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15 '"^7«°

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Sriegsgedichte 1S14.

Duden. Rechtschreibung d. deutschen Sprache

and der Fremdwörter. Nach den für Deutschland, Österreich und die Schweiz gültigen amtlichen Regeln. Neunte, neubearbeitete und ver­mehrte Auflage. In Leinen gebunden. 2 Mark SO Pfennig

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Woltmann" (rot) undIn­dustrie" (gelb) hat noch abzu­geben, solange der Vorrrat reicht,

C. Schumacher.

Dobel.

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August Pfeiffer.

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