die Besitzer von Prioatwäldern sollen eine Durch­forstung oder einen Reinigungshieb vornehmen und die eichenen Raitel und rottannenen Stämmchen zum Schälen heraushauen! Im ganzen Enziale könnten so mehrere tausend Zentner anfallen, die mit 68 pro Zentner bewertet, eine schöne Einnahme geben. Namentlich auch die Könitzl. Staatsforstoerwallung, die den Schälbetrieb wegen der geringen Rente schon 32 Jahre aufgegeben hat. und manche Landgemeinden gehen mit gutem Beispiel voran.

Beim Schälen sind folgende Punkte zu beachten:

1. Mit dem Schälen der Eichenrinde darf nicht zu bald und nicht zu spät begonnen werden, erst dann, wenn die Kronen der Eichbüsche oder der Eichenstämmchen markftückgroße Geschosse oder Blätt­chen zeigen. (Ende April oder Anfang Mai, je nach der mehr oder weniger vorgeschrittenen Jahreszeit.)

2- Das Schälgeschäfi muß so rasch als möglich betrieben werden und beendet sein, ehe der Saft (Gerbstoff) in das Holz übergeht.

3 Die Stämmchen sind zu fällen, von den Arsten zu befreien und in Meter lange Rollen zu zersägen, alsdann zu schälen. Die kleinen dünnen Saugästchen lohnen das Sckälen nickt.

4. Gleichmäßiges Aufreißen ist zur Erzielung schöner, vollkommener Rollen sehr geboten. Das Wegreißen verursacht zu viele Brocken und hindert die regelmäßige Trocknung und Bündelung.

5. Das Klopfen sollte bei ganz junger Rinde womöglich vermieden werden und wenn am Rumpfe Nötig, nur mit Holzhämmern geschehen!

6. Das seither beliebteUmbiegen" der ganz­stämmig geschälten Rindenrollen sollte strengstens vermieden werden, da am Umbug der Saft austritt, bei schlechtem Trockenwelter in Gärung übergeht, Schimmel erzeugt und minderwertige Rinde ergibt.

7. Sorgfältiges Schälen, tadrlose Trocknung und gute ansehnliche Behandlung beim Binden, bringen gutes Gewicht und hohen Preis der Rinde. Acker- und Heckenrinde sollte jeden Abend nack dem Schälen

unter Dach in luftige Räume gebracht und aufgestellt werden und nur. wenn gut trocken, in feste Gebinde mit Schnüren aufgebündelt werden!

Telegramm des Wölfischen Büros an denEnztäler".

(WTB.) Den 20. April, 2.30 Uhr nachm.

Großes Hauptquartier, 20. April, vorm. Amt!. Westlicher Kriegsschauplatz:

In der Champagne machten unsere Sappen­angriffe Fortschritte.

In den Argonnen mißglückte ein französi­scher Angriff nördlich Le Tour de Paris.

Zwischen Maas und Mosel waren die Ar­tilleriekämpfe nur an einzelnen Stellen lebhaft.

Ein französischer Angriff bei Flirey brach in unserem Feuer zusammen.

JnCroix-Carmen drangen unsere Trup­pen nach Sprengung einiger Blockhäuser in die feindliche Haupt st ellung ein und fügten dem i Gegner starke Verluste zu.

! In einem Vorpostengefecht westlich von Avri- ! court nahmen wir das Dorf Embermenil nach ! vorübergehender Räumung im Sturm zurück.

! In den Vogesen auf den Sellacker Höhen, ! nordwestlich von Mezeral, scheiterte ein feindlicher Angriff unter schweren Verlusten für die fran- ! zöstschen Alpenjäger. Bei einem Vorstoß auf die Spitze des Hartmannsweiler-Kopfes gewannen wir am Nordostabhang einige hundert Meter Boden.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Die Ostlage ist unverändert.

Oberste Heeresleitung.

Letzte Nachrichten n» TMMMMWL-.

Den 31. April 1915, mittags.

Amsterdam. (Priv.-Tel.) Die gestern vormittag erlassene Verfügung der englischen Admiralität an die holländische Schiffahrtsliuie, wonach eine Woche lang der Personenverkehr mit Holland eingestellt ist. wurde gestern nachmittag 5 Uhr von der Admiralität wieder aufgehoben.

Athen. (Priv.-Tel.) Die Zasammenziehung der Landungstruppen für die Dardanellen geht ihrer Vollendung entgegen. Die vom Dreiverband ausge­stellte Armee ist jedoch ihrer Aufgabe bei weitem nicht gewachsen, da sie höchstens 80000 Mann be­trägt, davon mehr als die Hälfte Kolonialtruppe« mit geringem Gefechtswert.

London. (Priv.-Tel.) Die englische Regierung hat Maßnahmen getroffen zur Errichtung zahlreicher Lazarette und Erholungshäuser in Malta im Hinblick aus die Dardanellen-Operationen.

Stockholm. (Priv.-Tel.) Die chinesische Re­gierung trifft umfassende militärische Vorsichtsmaß­regeln. Nach einer Meldung aus Peking wurden genaue Angaben über die Truppen von den Führern der Garnison einverlangt. Offiziere und Mann­schaften erhalten auf Anordnung des Kriegsministers j keinen Urlaub mehr. Präsident Juanschikai hatte in den letzten Tagen Besprechungen mit dem Kriegs- minister und Marineminister.

DL

K. HSeramt Yerrenöürg.

Die Schultheifienämter

werden ersucht, den mit hektographiertem Erlaß vom 9. v. Mts. betr. Regelung der Rahruvgsmittelverforgnng wäh­rend des Kriegs erteilten Auftrag, soweit noch nicht geschehen, in tunlichster Bälde zu erledigen.

Den 20. April 1915.

Oberamtmann Kindel AV.

Amtskörperschaft Neuenbürg.

Vlttl

Auf Grund des § 34 der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. II. 1915 (R. G. Bl. S. 35 Staatsanzeiger Nr. 25) wird nach Anhörung des Bezirksrats folgendes angeordnet:

1. Landwirte, die von ihren Getreidevorräten vermahlen lassen wollen, bedürfen hiezu einer Erlaubnis ihrer Ortsbehörde.

2. Die Ortsbehörde hat sich vor Ausstellung eines dies­

bezüglichen Mahlerlaubnisscheins an der Hand der Gemeinde­liste über die Aufnahme der Getreide- und Mehlvorräte am 1. II. 1915 davon zu überzeugen, daß der betr. Landwirt seit 1. II. 1915 nicht mehr als die vorgeschriebene Menge von 7200 § Mehl oder 9 KZ Getreide pro Monat und Kopf seiner Haus­haltung (§ 4 Abs. 4 a der Bundesratsverordnung vom 25.1.15) verbraucht hat; hierauf darf ihm diejenige Menge feines eigenen Getreides in KZ ausgedrückt zum Mahlen angewiesen werden, die sich ergibt, wenn die Zahl der Haushaltungsmilglieder und die Zahl der Monate bis 15. August 1915 mit 9 multipliziert wird. Diese Berechnung erleidet eine entsprechende Abänderung in denjenigen Fällen, in welchen Landwirten, die nur einen Vor­rat an reinem Roggenmehl besaßen, Marken zum Bezug von Weizenmehl ausgehändigt wurden. ^

3. Für auszustellende Mahlerlanbnisscheine dürste folgen­der Wortlaut in Betracht kommen:

Der Landwirt.in.hat am 1. II. 1915

einen Vorrat von . .. KZ Mehl angezeigt, welche Menge ihm bei ... Köpfen seiner Haushaltung (Wirtschaft) bis

.1915 zu reichen hat; er darf daher bis 15. August

1915 noch ... KZ feines Getreides in einer Mühle des Bezirks Neuenbürg mahlen lassen.

.den.1915.

Schultheißenamt."

Bei der Buchdruckerei Meeh in Neuenbürg sind genannte Vordrucke vorrätig.

4. Die Müller dürfen nur gegen Abgabe des Mahlerlaub­nisscheins und nur die in diesem bezeichnete Getreidemenge aus­mahlen.

Die Mahlerlanbnisscheine sind dem Mahlbuch als Beilagen anzuschließen und mit der forlaufenden Nummer des Mahlbuchs zu versehen.

Für die Getreidemengen, die bereits in der Mühle zum Zweck des Mahlens lagern, sind ebenfalls vor dem Mahlen Erlaubnisscheine beizubringen.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft. Außerdem kann der Betrieb des betr. Müllers ein­gestellt werden.

6. Vorstehendes tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, die Müller auf

diese Vorschriften unterschriftlich hinzuweisen und Vollzugsanzeige vorzulegen.

Neuenbürg, den 20. April 1915.

Namens der Amtskörperfchaft:

Oberamtmann Kindel, A.V.

K. Höeramt Weuenöürg.

Handmerkskammermahl 1913.

Die für die bevorstehenden Handwerkskammerwahlen er-

Stadt WUdbad.

Kreimhch-Nerkaits

am Mittwoch de« 28. April 1S15

vormittags 9 Uhr auf dem Rat­haus in Wildbad aus Stadt­wald I Meistern, Abt. 3 Eber- hardssteig, Abt. 6 Riesenstein:

33 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

17 Reisprügel

34 .. Prügel II. Kl.

17 Reisprügel;

i Stadtwald I Meistern, Abt. 8 ^ Kienhalde, Abt. 7 Altesteig, Abt.

10 Ziegelsteigle 45 Rm. Nadelholzprügel II. Kl.

16

»k

Reisprügel

68

Prügel 11. Kl.

!25

»k

Reisprügel

!61

Prügel II. Kl.

'l28

Reisprügel

1,23

Prügel I. Kl.

'75

Prügel II. Kl.

i 18

»r

Reisprügel;

sprachen aufgelegt.

Den 20. April 1915.

Oberamtmann Kindel, AB.

Holzverstetgerung.

Die Gemeinde Pfaffenrot versteigert am

Montag, den 26. April ds. Js.

41 Stück Eichenstämme von 1,19 Festm. abwärts

17 Buchenstämme von 1,63 Festm. abwärts

32 .. Baustcmgen I. Klasse, 24 Stück II. Klaffe

10 Hopfenstangen I., 10 St. II., 20 St. III., 5 St. IV. Kl.

Ferner am Dienstag, den 27. April ds. Js.

268 Ster buchenes, 3 Ster eichenes, 1l3 Ster forlenes, 10 Ster tannenes Scheitholz, 7 Sler buchenes, 7 Ster eichenes, 98 Ster forlenes, 1 Ster tannenes Prüqelholz und 125 Stück Wellen.

Zusammenkunft jeweils vormittags 9 Uhr beim Rat- Haus dahier.

Pfaffenrot, den 20. April 1915.

Bürgermeisteramt:

Glaser.

Stadtwald III Sommerberg, Abt. 12 Haslach, Abt. 7 Metzenriß

14 Rm. tannene Prügel II. Kl.

1? Reisprügel

21 Prügel I. Kl.

Roller

83 Prügel II. Kl.

10 Reisprügel;

Stadtwald III Sommerberg, Abt.

15 Auchhalde, Abt. 16 Lott-

baumsteigle

55 Rm. Nadelholzprügel II. Kl. 18 Reisprügel

3 buchene Prügel II. Kl. 75 Nadelholzprügel II. Kl. 31 Reisprügel.

Wildbad. den 20. April 1915. Stadtschultheißeuamt: Baetzner.

Schul-Schreibheste

empfiehlt

die «. Meeh'sche Buchdruckerei.