Blättern" Nr. 5. 1915): „Der einfache Soldat — so schreibt der Offizier — ist froh, wenn er einen ordentlichen Topf voll Kaffee — aber mit Zucker — bekommt, den verlangt er aber unter allen Umständen, den lauscht er auch nicht gegen Wein oder Schnaps ein. Unsere Leute haben hier bei Ipern über vierzehn Tage Tag und Nacht bei einem Hundeweiter vor dem Feind gelegen. Sie haben das ohne Alkohol oder wenigstens die meisten von ihnen ohne Alkohol ausgehalten, da sie keinen bekommen konnten. Es ist das eine ganz kolossale Strapaze gewesen; sie ist von den Leuten gut überstanden. Nach zweitägiger Ruhe in OrtSunterkunft hatten sich die Leute so erholt, daß es eine Freude war, zu sehen, wie frisch und lustig sie wieder zu den Schützengräben marschierten. Wo wirklich große Strapazen zu überwinden sind, sind die Leute auch in ihrem Urteil über den Wert des Alkohols sehr verständig. Ich habe neulich mal gefragt, ob sie Spirituosen oder Schweineschmalz als Zuschuß zur Beköstigung haben wollten. Alle, die ich fragte, waren für Schmalz. Da quält sich . . .. Spirituosen herbeizuschaffen, und bringt natürlich manchmal fürchterliches Zeug. Da habe ich eine Geschichte erlebt, die mir Freude macht. Ich wurde von einer Kompanie gebeten, von diesem Schnaps recht viel zu beschaffen, und zwar gerade von dem ganz starken, weil sie das Zeug anstecken und damit ihren Kaffee und ihr Feldküchenessen aufwärmen konnten".
Telegramm des Wolff'stzen Büros an den „Enztäler".
(WTB.) Den 13. April, 3.30 Uhr nachm.
Großes Hauptquartier, 13. April, vorm. Amtl. Westlicher Kriegsschauplatz:
Die Franzosen behaupten, 150 Bomben auf den Seebahnhof und die Gießerei in Brügge abgeworfen zu haben. In Wirklichkeit fielen 9 Bomben in der Umgebung von Ostende und 2 bei Brügge nieder, ohne Schaden anzurichten. Wir bewarfen da-
für heute ausgiebig die von den Engländern belegten Orte Poperinghe, Hazebrouck und Cafsel.
Bei Berry-au-Bac drangen die Franzosen nachts in einen unserer Gräben ein, wurden aber sofort wieder zurückgeworfrn.
Ein feindlicher Fliegerangriff in der Gegend östlich von Reims mißglückte.
Nordöstlich von Suippes wurden gegen uns wieder Geschosse mit betäubender Gasentwickelung verwendet.
Zwischen Maas und Mosel setzten die Franzosen an einzelnen Stellen ihre Angriffstätigkeit mit Heftigkeit, aber erfolglos fort.
Drei Angriffe in den Vormittagsstunden bei Maizerey östlich von Verdun brachen unter schwersten Verlusten in unserem Feuer zusammen.
Die mittags und abends bei March eville südwestlich von Maizerey unternommenen Angriffe, bei denen der Feind starke Kolonnen zeigte, nahmen denselben Ausgang.
Ein heute bei Tagesanbruch gegen die Front Maizerey-Marcheville geführter Angriff wurde wieder mit sehr erheblichen Verlusten für den Feind zurückgeschlagen.
Im Priesterwalde fanden Tag und Nacht erbitterte Nahkämpfe statt, bei denen wir langsam Boden gewannen.
Südlich des Hartmannsweilerkopfs wurde gestern abend ein französischer Angriff abgewiesen.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
Im Osten ist die Lage unverändert.
Oberste Heeresleitung.
Letzte Nachrichten rr» TelegraMKW
Den 14. April 1915, mittags. Czernowitz. (Priv.-Tel.) Die russischen Versuche, unsere in russisches Gebiet vorgedrungenen
Truppen zurückzuschlagen, wurden abgeschlagen. — Am Dnjester dauern die Kämpfe weiter an. Zahlreiche Regenschauer haben den Boden aufgeweicht. Die Unsrigen gewinnen schrittweise Raum. Weite« Umgehungsversuche der Russen am Dnjester wurde« abgewiesen. Bei Zalesziki wurde weiterer Raum gewonnen.
Kopenhagen. (Priv.-Tel.) Londoner Meldung«« aus Athen besagen, daß die bei Tenedos stationierte Flotte der Verbündeten die Offensive gegen die Bucht von Saros wieder aufnehme. Die Schiff« näherten sich der Küste und beschossen die türkische« Batterien. Es heißt, daß mehrere Kriegsschiff« schwere Beschädigungen erlitten, sodaß sie sich aus dem Gefecht zurückziehen mußten. — Londoner Blätter erklären, daß in den Dardanellen in kürzester Zeit wichtige Ereignisse zu erwarten seien.
Basel. (Priv.-Tel.) Gestern nachmittag vor 2 Uhr flog ein Zweidecker, der anscheinend von Nordosten kam. über die Gegend von Tüllingen. Starke Detonationen jenseits der Grenze ließen darauf schließen, daß auf das Flugzeug geschossen wurde.
Reklame«»»
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K. Höeramt Muenöürg.
MOmz mi> Aushebung des umsgMcku LuuiAms ll. Achebuts.
I. Die Musterung und Aushebung der 3 jüngsten Jahrgänge des unausgebildeten Landsturms II. Aufgebots, d. h. aller in den Jahren 1873, 1874 und 1875 geborenen Landsturm- pflichtigen, findet für den Oberamtsb-zirk Neuenbürg am
Samstag de« 17. April ISIS, vormittags 7/- Uhr, iw Rathaus i« Reueubürg
statt.
Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahrgang- weise und innerhalb der Jahrgänge gemeindeweise.
II. Zu der Musterung haben alle unausgebildeten Land- fturmpflichtigrn der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet sind oder sich aufhalten. Unterlassene Anmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Unpünktliches Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat spätestens? bis zum Musterungstag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Gemütskranke. Blödsinnige. Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberamt entbunden werden.
III. Die Landfturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militärpapiere mitzubringen; wer nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der Ortsbehörde dem Oberau» anzuzeigen.
Wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Uuabkömmlich- keitsbescheiuiguug mitzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn, Post, Telegraphie und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.
iv Die Herren Ortsvorfteher
werden beauftragt:
1) Vorstehendes in ihren Gemeinden sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu geben; besondere Vorladung der Landsturm- pflichtigen kann unterbleiben, wenn die Bekanntmachung wiederholt erfolgt.
2) Dafür zu sorgen, daß die Landsturmpflichtigen rechtzeitig und vollzählig zur Musterung erscheinen. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, daß auch die Landfturmpflichtigen zu erscheinen haben, die sich, ohne dauernden Aufenthalt zu nehmen, im Bezirk (z. B. in einer Heilstätte) aufhalten.
3) Die Pflichtigen darauf hinzuweisen, daß die Musterung nicht gleichbedeutend ist mit der alsbaldigen Einberufung zum Dienst, die Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses und dergl. also nicht angezeigt ist.
Die Anwesenheit der Herren Ortsvorsteher bei der Musterung ist nicht erforderlich.
Den 10. April 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:
Oberamtmann Kindel AB.
Kekanntruachrrrrg
detr. die Vornahme öffentlicher Schutzimpfungen gegen Schweinerotlanf.
Die Ortsvorfteher werden unter ausdrücklichem Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeiums des Innern vom 21. Januar 1905, betreffend die Vornahme öffentlicher Schutzimpfungen gegen Schweinerotlauf (Min.-A.-Bl. S. 81), beauftragt, einen Aufruf zur Anmeldung von Schweinen zur Impfung alsbald zu erlassen, in welchem auf die Entschädigungsleistung (Ziffer 7 und 8 des genannten Erlasses) und insbesondere darauf hingewiesen ist, daß nicht mehr bloß die Verluste durch Jmpfrotlauf, sondern auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommende Rotlauffälle erwachsen und daß die Schutzimpfungen von nachteiligen Folgen begleitet sein können, wenn sie bei zu warmer Witterung vorgenommen werden.
Hiebei ist hervorzuheben, daß die Eutschädiguugslerstung nur für die öffentliche Impfung vorgesehen ist.
Als Termin für die Anmeldungen bei dem Ortsvorfteher wird der 1. Mai bestimmt.
Der Ortsvorsteher hat die eingekommenen Anmeldungen in ein Verzeichnis einzutragen, aus welchen die Namen der Besitzer der Tiere, sowie die Stückzahl derselben ersichtlich fein müssen.
Das Verzeichnis ist alsbald «ach Ablauf der Anmeldefrist bei der Oberamtstierarztstelle direkt einznreichen.
Fehlanzeige« sind nicht erforderlich. Der Vollzug des Erlasses ist im Schultheißenamtsprotokoll zu bestätigen.
Neuenbürg, den 13. April 1915.
K. Oberamtstierarztstelle.
Böpple.
K. Forstamt Calmbach.
Wiederholter
Vrrkmifoo« Nadelholz-
Am Samstag, den 17. April
vorm. 9*/, Uhr kommen wegen Nichtbezahlung des Kaufpreises auf der Forstamtskanzlei zum Wiederverkauf aus Staatswald Heimenhardt Abt. 1 Unterer Gemeingrund:
72 St.Tannenlangholz III. Kl. mit 80 Fm.
K. Forstamt Meistern.
Reisig-Uerkarrf.
Am Samstag den 17. April,
^ nachmittags 6 Uhr, l werden im „Kühlen Brunnen" Un Wildbad aus Staatswald Neuwiesenteich, Linkensteig und Ochsenweide
5 Lose ungeb. Nadelholz- Reisig, geschätzt zu 2800 Wellen, verkauft.
Nächsten Samstag
den 17. April
SjAilleikttkl
in UenenvSrg.
Höfen a. Enz.
Eine trächtige
unter drei die Wahl, hat zu verkaufen
Ehr«. Schroth.