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Mekanntrnachung

des Ministeriums des Inner«, betreffend die Ver­wendung von Erdölpech «ud die Herstellung von Anßbodenöl.

I. Der Bundesrat hat nach der Bekanntmachung des Stell­vertreters des Reichskanzlers über die Verwendung von Erdöl- Pech und die Herstellung von Fußbodenöl vom 31. März d. I. auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes­rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen jusw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Berordnuug erlassen:

8 r.

Erdölpech darf nur zur Herstellung von Schmieröl ver­wendet werden.

Die Eigentümer von Erdölpech sind verpflichtet, das Pech der Berliner Schmieröl-Gesellschaft m. b. H. auf Verlangen käuflich zu überlassen; die Ueberlassung an andere Personen ist verboten. Kommt eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird er von der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt.

8 2 .

Fußbodenöl darf nicht hergestellt werden.

8 3.

Dachpappe, bei deren Herstellung Erdölpech verwendet ist, darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.

Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht für Dachpappe, die vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung im Inland fertiggestellt oder vor diesem Tage aus dem Ausland eingeführt worden ist.

8 4-

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer den Vorschriften des § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, W 2, 3 zuwiderhandelt.

8 5.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer­krafttretens.

II. Zu dieser Verordnung wird nachstehendes bestimmt:

Die zuständige höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des

8 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung ist die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

Stuttgart, den 8. April 1915.

Fleischhauer.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit veröffentlicht.

Neuenbürg, den 9. April 1915. K. Oberamt.

Kindel. AB.

K. HöerarnL Yeuenöürg.

Kekanntmachung.

Die zweite Zwischenzählnug der Schweine findet am IS. April ds. Js. statt.

Die Viehbesther werden bei der Bedeutung der Zählung, welche wichtige», durch die Zeitumstände bedingten volkswirtschaftliche« nnd statistischen, dagegen keinerlei steuerliche« Zwecken dient, dringend ersucht, ihre Schweine­bestände genau und vollständig anzugeben.

Den 10. April 1915.

Oberamtmann Kindel AB.

K. Höerarnt MeuenSürg.

Auf die Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 6. ds. Mts. betr. die Abhaltung von Wiederholnngskurse« für die Besucher früherer Uuterrichtsknrse über Obstbaumzncht (Beilage zum Staats­anzeiger Nr. 83) werden die beteiligten Kreise hingewiesen.

Den 10. April 1915.

Oberamtmann Kindel, AB.

K. Oberamt Weuenöürg.

Auf die Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft vom 29. v. Mts. betreffend die Abhaltung von Maschinenlehrknrsen für Schmiede in Hohenheim

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Wenn die von den Walzen zu bearbeitende Straßenstrccke vorübergehend abgeschrankt ist, haben Reiter und Fuhrwerke vor den aufgestellten Schranken so lange anzuhalten, bis die Erlaub­nis zum Durchgang gegeben wird.

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(Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 83) werden die beteiligten Kreise ^ Meey sihe BNHyauvIg. aufmerksam gemacht.

Den 10. April 1915.

Oberamtmann Kindel, A.V.

K. HöerarnL Weumöürg. !

Auf die Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land- ^ Wirtschaft vom 3. April d. I. betr. die Abhaltung eines Weidelehrkurses in Hohenheim (Beilage zumStaats- anzeiger" Nr. 83) werden die beteiligten Kreise aufmerksam gemacht. Den 10. April 1915.

Oberamtmann Kindel AB.

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Immer mutig hinter den Truppen her. Ob die Rosse keuchen bei schwerer Last, Ob die Wagen ächzen und brechen fast, Ob Mann und Roß sinken knietief ein Immerzu fährt vorwärts der Train. Er führt, erfüllt seine Pflicht, Versagen und zagen gibt es nicht. Durch Gefahr, Not durch viele Pein Immer vorwärts geht es beim Train. Gibt es am Abend auch schlecht Quartier,

Eh der Tag kommt fahren wir.

Und bleiben wir stecken im Dreck, Da werden die Hände geregt, Hurtig wird es umgeladen,

Mann und Rosse an die Wagen, Geschoben, gehoben, gezerrt.

Weiter, nur weiter muß das Gefährt. Ein Graben, ein querliegender Baum Wir achten es kaum.

Schnell geht es drüber weg Kein wankender Steg Hält uns zurück.

Auf Schritt und Tritt Stracks hintendrein Fährt der Train.

Und geht es zum Laden zurück Nehmen wir Verwundete mit,

Stets Hilst der Train Wo Hilfe muß sein.

Kriegsfreiwilliger Reiter Ochner, z. Zt, 13. Train-Ers.-Abt., Ludwigs­burg.

Druck und Verlag der C. Meeh'scheu Buchdrucker« deS EnztälerS. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.