Eine» abermaligen Versuch, den Becange la Grande südwestlich von Chateau - Salins uns zu entreißen, bezahlten die Franzosen mit dem Ver­luste einer Kompanie, die völlig aufgerirben wurde und 3 Offiziere, 101 Mann als Gefangene in unserer Hand ließen.

In den Vogesen hat sich die Lage nicht ver­ändert.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Oestlich und südlich Calwaria hatten die Russen mit ihren Angriffsversuchen kein Glück. Sie wurden überall unter schweren Verlusten zurück­geschlagen.

Im übrigen ist die Lage im Osten unverändert.

Oberste Heeresleitung.

(WTB.) Den II. April, nachm. 5.15 Uhr.

Großes Hauptquartier. 11. April, vorm. Amtl.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Am Iser-Kanal bei Poesely südlich von Drie-Grachten nahmen wir drei von Belgiern besetzte Gehöfte und machten dabei 1 Offizier und 40 Mann zu Gefangenen.

Bei zwei kleinen Vorstößen gegen den Ancre- bach bei Albert nahmen wir 50 Franzosen gefangen.

Im Westteil derArgonnen mißglückte ein fran­zösischer Angriff.

Die Kämpfe zwischen Maas und Mosel nahmen gestern gegen Abend an Heftigkeit zu.

Im Waldgelände nördlich der Combreshöhe versammelten die Franzosen starke Kräfte zu einem neuen Versuch, unsere Höhenftellung zu nehmen. Der Angriff kam erst heute früh zur Ausführung und scheiterte gänzlich. Die Höhenstellung ist ganz in unserem Besitz.

Südöstlich von Ailly fanden die Nacht hindurch heftige Nahkämpfe statt, die zu unseren Gunsten entschieden wurden.

Bei einem starken, aber erfolglosen französischen Angriff nördlich Flirey hatten die Franzosen sehr schwere Verluste.

In den gestrigen Kämpfen im Priesterwalde nahmen wir dem Feind 4 Maschinengewehre ab.

Die anschließenden, sehr erbitterte» Nahkämpfe bliebe« für uns erfolgreich.

Die sehr schweren Verluste der Franzosen in de» Kämpfen zwischen Maas und Mosel lassen sich noch nicht annähernd schätzen. Allein zwischen Selouse- und Lamoroille-Wald zählten unsere Truppen 700, an einer kleinen Stelle nördlich von Regnieville über 500 Franzosenleichen. Wir machten 11 fran­zösische Offiziere und 804 Mann zu Gefangenen und erbeuteten 7 Maschinengewehre.

Ein infolge zerschossener Tröffe abgetriebener deutscher Fesselballon ist nicht wie die Franzosen angaben in ihre Linie abgetrieben worden, sondern wohlbehalten bei Mörchingen gelandet und geborgen.

In den Vogesen schloffen Schneestürme eine größere Gefechtslätigkeit aus.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Bei Mariampol und Kalwaria, sowie bei Klimki an der Szkwa wurden russische Angriffe abgeschlagen.

Aus einem Ort bei Bromierz westlich von Plonsk wurden die Russen hinausgeworfen und 3 Maschinen­gewehre erbeutet.

In Polen südlich der Weichsel unterhielten die Russen die ganze Nacht hindurch ein lebhaftes In­fanterie- und Artillerieseuer.

Oberste Heeresleitung.

Letglc Nachrichten u» Lelegramm^

Den 12. April 1915, mittags.

Stockholm. (Priv.-Tel.) Urber die große englisch-französische Offensive meldet Daily News, daß die verstärkte Tätigkeit der Engländer an der Aserfront und die der Franzosen bei Douai, Lille und Roubaix einsetzen soll. Unter Aufwendung aller Mittel soll den Deutschen in der Hauptsache Lille und Roubaix entrissen werden. Von einem neuen Kampfmittel verspricht man sich englischerseits sehr viel, nämlich von Maschinengewehren, die au- Motor­rädern angebracht find.

Budapest. (Priv.-Tel.) Die von unseren Truppen in der Bukowina erzielten Erfolge haben den unausgesetzt in der Offensive befindlichen Feind

gezwungen, auf der ganzen Linie den Rückzug an- zutreten. Dieser Rückzug erstreckt sich auch auf russi­sches Gebiet im Nordlauf des Dnjester.

Genf. (Priv.-Tel.) Nach einer Athener Mel­dung scheiterte auch ein neuer Versuch der Ver­bündeten. vor den Dardanellen eine überraschende Landung ihrer Marineinfanterie vorzunehmen, an der Wachsamkeit der türkischen Truppen, die starke feind­liche Detachements zum schleunigsten Rückzug zwangen.

Mailand. (Priv.-Tel.)Corriere della Sera" meldet aus Athen: Die Gesandten des Dreiverbands forderten in einem dringenden gemeinsamen Schritte die Aufhebung der griechischen Hafensperre für Kriegsmaterial nach Serbien.

Berlin, 11. April. (WTB.) Nach einer Mel­dung desBerl. Tagebl." aus Rom ist der Sultan von Marokko, der sich offenbar in seinem Lande nicht mehr sicher fühlt, nach Frankreich abgereift. DaS Madrider BlattPatria" macht den Vorschlag, daß Spanien Tanger besetze, was ohne Widerstand Frankreichs und Englands geschehen könne.

Stuttgart. (Priv.-Tel.) Der König ist zu einem 8 tägigen Aufenthalt nach dem westliche« Kriegsschauplatz abgereift.

Stuttgart. (Priv.-Tel.) Eine neue Verfügung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel regelt die Abgabe von Brot- und sonstigen unter Verwendung von Mehl zubereiteten Speisen durch Wirte durch Abgabe von Zahlmarken, sowie den Mehlausgleich zwischen den Kommunalverbänden durch eine würt- tembergische Verrechnungsstelle.

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Bekanntmachungen unT PfiNat-SlNISiMR»

Verkehr mit Futtermitteln.

Der Bundesrat hat am 31. März 1915 eine Verordnung über den Verkehr mit Futtermitteln erlassen (Reichsgesetzblatt Seite 195). Danach sind die Vorräte und künftig herzustellende Mengen an nachstehend genannten Futtermitteln am 8. April anzuzeigen:

^ Körnerfutter.

Mais, Johannisbrot (auch geschroten), Ackerbohnen, Sojabohnen, Wicken;

«. Abfälle der Müllerei.

Erdnußschalen und -Kleie, Haferspelzen, Hirseschalen, Reiskleie und -Spelzen, Haferkleie, Reisfuttermehl, Haferfuttermehl, Erbsen­schalen und -Kleie, Graupenfutter, Gersteukleie, Weizen- und Roggenkleie, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus dem Ausland eingeführt ist, Maisabfälle (Homco, Homini, Maizena usw.);

V. Abfälle der Zucker- «ud Stärkefabrikatio« sowie der Gärungsgewerbe.

Kartoffelpülpe, getrocknet, Getreidetreber, getrocknet, Roggen­schlempe, getrocknet, Zuckerrüben, getrocknet (als Biehfutter), Biertreber, getrocknet, Malzkeime, getrocknet, Maisschlempe, ge­trocknet, Hefe, getrocknet (als Biehfutter);

v. Oelkucheu.

Ravisonkuchen, Hederichkuchen, Rübsenkuchen, Leindotterkuchen, Rapskuchen. Nigerkuchen, Sonnenblumenkuchen, Mohnkuchen, Palmkernkuchen, Sesamkuchen, Sesamkuchen, in Deutschland ge­schlagen, Sojabohnenkuchen, Leinkuchen, Kokoskuchen, Maiskuchen, Maiskeimkuchen, Baumwollsaatkuchen, Erdnußkuchen, Mehle aus Oelkuchen.

L. Oelmehle (durch Extraktiv« gewönne«).

Palmkernmehl und -Schrot, Raps- und Rübsenmehl, Leinmehl und -Schrot, Kokosmehl und Schrot, Sojamehl und -Schrot;

k'. Tierische Produkte «ud Abfälle.

Tierkörpermehl, Kadavermehl, Heringmehl, Walfischmehl, Fisch- uttermehl, Dorschmehl, fettreich, Fischfuttermehl, Dorschmehl,

fettarm, Fleischkuchen, Fleischkuchen, gemahlen, Blutmehl, Fett­grieben, Fleischfuttermehl;

«. Hilfsstoffe.

Torsstreu, Torfmull, Futterkalk, kohlensaurer und phophorsaurer, fertig präpariert.

Wer Gegenstände dieser Art mit Beginn des 8. April 1915 in Gewahrsam hat, muß die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten and ihren Eigentümern vnter Nennung der Eigen- tümer der Bezugsvereinigung der deutsche» Landwirte, G. m. b. H. in Berlin, Am Karlsbad 16, Unmittelbar anzeigen. Wer solche Gegenstände im Betriebe seines Gewerbes herstellt, hat der Bezugsvereinigung anzuzeigen, welche Mengen er voraus­sichtlich bis zum 1. Juni 1915 Herstellen wird. Die Anzeigen sind am 8. April 1915 abzuseuden. Erlangt jemand erst später Kenntnis von seiner Anzeigepflicht, so hat er die Anzeige nach dem Stand seiner Vorräte am 8. April 1915 unverzüglich nach­zusenden.

Wer Gegenstände der genannten Art im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder mit ihnen handelt, hat, wenn er vor­handene Mengen zur Erfüllung von Verträgen bedarf die nach­weislich vor dem 1. April 1915 geschlossen und vertragsgemäß vor dem 15. April 1915 zu erfüllen sind (und wenn er diese Vorräte behalten will), gleichzeitig den Nachweis für das Bestehen derartiger Vertragsbestimmungen einzusenden.

Nicht auzuzeige« sind:

1. Mengen unter einem Doppelzentner von jeder einzelnen Art.

2. Mengen, die der Anzeigepflichtige selbst verbraucht (nicht etwa als Verarbeiter).

3. Gegenstände der genannten Arten, die selbst oder deren Rohstoffe nachweislich nach dem 1. April 1915 aus dem Aus­land ein geführt worden sind.

Vordrucke für die Anzeigen werden von den Handelskammern auf Verlangen unentgeltlich abgegeben.

Wer seiner Anzeigepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kommt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld­strafe bis 15000 «st bestraft.

Neuenbürg, den 8. April 1915. K. Oberamt.

Kindel, A.B.

Nächsten Samstag

den 17. April

SijjMiUtWkkt

in Ueueubürg.

Tüchtige

Mindester

finden noch Beschäftigung am

neuen Verschiebebahnhof Brötz­ingen-Birkeufeld.

Gebrüder Gaiser.

Taschen

zu Brotkarten u. Papiergeld

empfiehlt

C. Meeh, Buchhandlung.

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