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he vekannttnachungen und Ni-isKt-KnZsiG

Verfügung des Mnisteriums des Innern, betreffend das

polizeiliche Meldewesen.

Vom 17. Dez. 1914.

Für die Dauer des Kriegs wird 8 2 der Meldepolizei­ordnung vom 20. Dez. 1913 (Reg.Bl. S. 358) dahin abgeändert, daß die Anmeldung der Angehörige« feindlicher Staaten

sofort, jedenfalls spätestens binnen 24 Stunden zu erfolgen hat. Wirte und andere Personen, die gewerbsmäßig Gäste beherbergen, haben während der Kriegsdauer die Verzeichnisse über die bei ihnen übernachtenden Personen oder Auszüge aus diesen Ver­zeichnissen (zu vergl. § 4 der Meldepolizeiordnung) täglich der Ortspolizeibehörde vorzulegen, sofern sich Angehörige feindlicher Staaten unter den beherbergten Personen befinden. Die Orts­polizeibehörde hat Abschrift der betr. Anmeldungen und Auszüge aus den erwähnten Verzeichnissen jeweils alsbald dem Oberamt vorzulegen.

Stuttgart, 17. Dez. 1914.

_ Fleischhauer.

Vorstehende Verfügung wird hiemit zur allgem. Kenntnis gebracht. Die Ortsdolizeidehördeu haben ihre Durchführung

wirksam z« überwachen.

Neuenbürg, 11. Januar 1915. K. Oberamt.

__ Ziegele.

K. Höeramt YemnSürg.

Anderweitige Regelung der PnMicht.

Zum Vollzug der Kaiser!. Verordnung vom 16. Dez. 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 521) hat das K. Ministerium des Innern unter 7. Januar ds. Js. u. a. folgendes bestimmt:

1. Die Photographie des Paßinhabers muß die Personen­gleichheit deutlich erkennen lassen; die Mindestläuge des Kopfes soll 2 cm betragen.

2. Ausländer habm ihre Pässe, soweit nicht von den Militärbefehlshabern Erleichterungen zugelassm sind, alsbald nach den neuen Bestimmungen ergänzen zu lassen. Die in Abs. 1 des 8 3 der Kaiser!. Verordnung vorgesehene amtliche' Bescheinigung kann bei Ausländern entweder von der für derft Wohnort zuständigen Polizeibehörde, d. h. dem Oberamt, oder von dem Gesandten oder Berufskonsul des Landes, dem der! Paßinhaber angehört, ausgestellt werden. Die Polizeibehörden^ haben darüber zu wachen, daß/die Ausländer dieser Verpflichtung sobald als möglich Nachkommen.

Die Ortspolizeibehörden haben hienach gegebenenfalls das Weitere zu veranlassen.

Den 11. Jan. 1915. Oberamtmann Ziegele.

A« die Schilthkißenänitn

mit dem Ersuchen, die Hedammeutagdücher und Leicheu- fchanregister umgehend einzusenden.

Neuenbürg, den 12. Januar 1915.

Der K. Oberamtsarzt: vr. Härlin.

Neuenbürg.

Zwecks Unterstützung Württ. Invaliden

wurde unserem Institut vom K. Ministerium des Innern die Veranstaltung einer

I IiivLlickell-KeIä-I.otterie

6683m1g6winnk 38000 IViack

ttauMsllöi' 18000 lVlack

8000 iVkl'k U8w.

mit Klll 28 » bewilligt. Der sich ergebende Netto­überschuß wird dem K. Kriegsministerium überwiesen werden, i Stück 1 13 Lose

12 Porto.und Liste 25 Pf.

InvalickenäLuk,

sowie bei allen Verkaufsstellen des Landes.

Dobel, dm 12. Januar 19l5.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem uns so schwer betroffenen Verluste unseres innigst- geliebten, unvergeßlichen Sohnes, Bruders, Schwagers und Onkels

Karl Ruff, Holzham

Gefreiter beim Feldartillerie-Regiment 65

sagen wir allen, sowie dem hiesigen Militärverein herzlichen Dank.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen:

Karl Ruff, Gemeindepfleger, mit Frau. Christian Ruff, Mechaniker, mit Frau, Kiel. Emma Ruff, Diakonissin, Freiburg.

Friederike Ruff.

Turner-Gesangverein

Neuenbürg.

Am Samstag den 1«. Januar

beginnt unsere

Singstunde

wieder Punkt ftsS Uhr im Schulhaus. Pünktliches Er­scheinen erwünscht.

Der Siingerausfchutz.

NL. Sangesfreudige Mit­glieder sind freund!, eingeladen.

Akkord.

Die vollständige Herstellung des neuen Buchbergwegs wird als Notstandsarbeit im Akkord vergeben.

Angebote sind verschlossen bis nächsten

Freitag, de« IS. Januar ds. Js. abends K Uhr

hier abzugeben.

Die Bedingungen liegen in der Stadtschultheißenamtskanzlei zur Einsicht aus.

Den 12. Januar 1915.

Stadtschultheitzenamt.

Stirn.

Der erlassenen Buudesrats - Berorduuug

zufolge können wir

WÄtzmehl 0

allein nicht mehr abgebsn.

Kunstmühle Neuenbürg. >

Calmbach, 12. Januar 1915. ff

Für die vielen Beweise der Teilnahme an dem ff uns getroffenen Verluste unseres lieben Sohnes, > Bruders, Onkels und Schwagers 8

WßresnH Christian Barth >

^ Sohn des ff Goltl. Phil. Barth. Fuhrmanns, hier ^

K» sprechen wir hiermit unseren tiefgefühlten Dank aus. » US Insbesondere danken wir den titl. Vereinen für die 8 M Beteiligung an der Trauerfeier. »

^ Die trauernden Hinterbliebenen. ^

Wildbad.

ZWW-KttstWIM

Am Samstag, de« 16. Ja«. 1915 nachmittags 3 Uhr wird im Pfandlokal dahier

1 SaltlerniihmWne

im Wege der Zwangsvollstreck­ung gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert.

' Wildbad, 13. Jan. 1914.

Gerichtsvollzieher Hähle beim K. Amtsgericht Neuenbürg.

Junger Man«, nicht unter 18 Jahren, kann

werden.

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Offenburg i. B.

K. Forstamt Langenbrand. Freihändige Abgabe von

Nadkl-mmhih-Nerkauf.

Die beim Verkauf am 4. Ja­nuar nicht zugeschlagenen Löse Nr. 1/IL, sowie 47/73 werden unter der Hand abgegeben. Angebote sind dem K. Forstamt schriftlich einzureichen.

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Druck und Verlag der C. Meeh'scheu Buchdruckerei des Enztälers. Verantwortlicher Redakteur C. Meeh in Neuenbürg.