prengung der wilden Horden des Ostens haben unsere braven Truppen ein Kulturwerk von welt­geschichtlicher Bedeutung geleistet. Als Retter der Kultur mögen diese Helden gepriesen werden. Dieses stolze Bewußtsein geleite die ruhmreichen Armeen zu neuen Erfolgen und zu neuen Siegen, auf daß es die letzte Schlacht werde, die der Osten gegen den Westen wagt. Europa wird vor den Segnungen mongolischer Khans, deren Nachfolger der mosko- witische Zar geblieben ist, verschont bleiben, trotz England und trotz Frankreich, die aus Rachgier und peinlichstem Konkurrenzneid sich an Rußland ge­kettet haben.

Zürich, 18. Dez. (EKG) DerTages- anzeiger" meldet:Auf dem westlichen Kriegs­schauplätze herrscht wieder lebhafte Bewegung. Im Obrrelsaß dreht sich der Kampf immer noch um die Beherrschung der von Belforl über Sulzbach GewenheimAipach nach Thann führenden Straße. Bei Saales greift die deutsche Stellung unter dem Schutze des Donon wieder auf französisches Gebiet über. Die Franzosen haben aus der Richtung Toul einen größeren Vorstoß unternommen, der aber blutig gescheitert ist. Auch am I'eikanal ist das

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Vorgehen der Franzosen Berichten gescheitert.

Basel, 18. Dez. beschränken sich, wie die die deutschen Truppen

nach privaten französischen

Im großen und ganzen Vossische Zeig." vernimmt, im Oberelsaß auf die Defensive. Gelegentlich, wenn es ohne große Verluste geschehen kann, wird auch die französische Offensive mit kräftigen Gegenstößen beantwortet, wie das bei Steinbach der Fall war. Ein wirksames Vordringen der Franzosen ist vorläufig ganz ausgeschlossen, da auf deutscher Seite starke Truppenmassen an der Vogesenfront stehen und außerdem gut ausgebaute und schwer armierte Feldbefestigungen vorhanden find, die einen Durchbruchsversuch so gut wie un­möglich machen. An ihnen brach Angriff auf Angriff zusammen. Unter den im Oberelsaß stehenden Truppen herrscht ein vorzüglicher Geist.

Den 19. Dezember 1914, mittags.

Berlin. (Privattel.) Angesichts der günstigen Lage der Reichsbank und der Flüssigkeit am offenen Geldmarkt wird das Reichsbankdirektorium demnächst die Frage einer Diskontermäßigung prüfen.

Genf. (Privatt.) Das Lyoner BlattRepu- blicain" schreibt: Falls der Sieg der Deutschen in

Polen wahr ist, dürfte Joffre nicht mehr länger zögern, zur sofortigen Offensive überzugehen, sonst sei die Enttäuschung in Frankreich allzu groß. Die Pariser Presse sucht die Erfolge Hindenburgs ab- zuschwächen, aberHumanste" fragt, ob die Füh­rung der russischen Armee den Ansprüchen der modernen Kriegführung entspräche, so habe sich Frankreich die ruffische Hilfe nicht vorgestellt. Die Panik erhöht noch derMatin" durch Hiobspoftrn aus Flandern.

Budapest. (Privattel.) Nach Meldungen hie­siger Blätter steht die neue Offensive der österreich­isch ungarischen Truppen in Serbien bevor, nachdem die Neugruppierung der Slreitkräfte so gut wie beendet sei.

Christiania. (Privattel.) Nach einer Reuter­meldung soll die britische Flotte die türkischen Truppen, die an der Bucht von Lews (Dardanellen) versammelt waren, beschossen haben.

Petersburg. (Privattel.) Drr Beschlagnahme der Nowoyr Wremja wegen ihrer Enthüllung über die Lage der russischen Armee, ist in schneller Folge die weitere Beschlagnahme verschiedener der an­gesehensten Zeitungen gefolgt.

Aufforderung

zur Anmeldung der Wandergewerbebetriebe zur Be- steuerun,. und Erteilung der Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1915.

Gemäß § 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betr. denVollzug des Gesetzes vom 15. Dez. 1899 über die Wandcrgewerbesteaer (Reg Bl. S. 1185 ff.), werden diejenigen Personen des Oberamtsbeziiks, welche beabsichtigen, im Kalenderjahr 1915 das Wandergewerbe zu betreiben, auf­gefordert, ihr Gewerbe zur Besteuerung (Ausstellung des Steuer­scheins) bei den Ortssteuerämtern ihres Wohnorts oder bei dem Unterzeichneten Bezirkssteueramt rechtzeitig anzumelden und die Erteilung des Wandergewerbescheins beim Oberamt zu beantragen.

Der Besteuerung nach Maßgabe des Wandergewerbesteuer­gesetzes vom 15. Dezember 1899 unterliegen bezüglich ihres Gewerbebetriebs:

Alle Personen, welche in Württemberg außerhalb ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung im Umherziehen

1. Waren fcilbicten (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern);

2. Warenbestellungen bei Nichtk-ausleuten aufsuchcn (Detail­reisende) oder Waren bei anderen Personen als bei Kauf- leutsn oder an anderen Orten als in offenen Verkaufs­stellen zum Wiederverkauf ankaufen;

3. gewerbliche Leistungen anbieten (Dreschen mit Maschinen und ähnliches);

4. Mustkaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstell­ungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Kunst- oder wissenschaftliches Interesse obwaltet, darbieten wollen.

Der Beginn des Wandergewerbebetriebs ohne Steuerschein ist strafbar. Ein Wandergewerbeschein wird nur auf Grund eines Steuerscheins erteilt.

Neuenbürg, den 11. Dezember 1914.

K. Oberamt. K. Kameralamt.

Ziegele. Mangold.

K. Oöeramt Weuenöürg.

WMdkrgtmrbeschkille für das Jahr 1918.

Die Ortsvorsteher werden unter Hinweis auf Z 1 der Ministerialverfügung, betr. den Vollzug der Gewerbeordnung vom 31. Januar 1898 (Reg.Bl. S. 36) ersucht, über diejenigen Personen, welche für das Jahr 1915 Wandergewerbescheine wünschen, Verzeichnisse anzulegen und unter Anschluß der erforder­lichen gemeinderätlichen Zeugnisse (Reg Bl. 1898, Seite 40) bezw. schultheißenamtlichen Beurkundungen (s. Abs. 4 des oben­genannten §), der alten Wandergewerbescheine und der Steuer- scheine (s 8 9 der Min.Berf. vom 18. Dez, 1899, Rcg.Bl.S. 1185) hieher einzusenden.

Die Gesuchsteller haben bei Stellung ihres Antrags auf Ausstellung eines Wandergenurbescheins ihre Photographie in Asitenkartenformat «»aufgezogen mit vorzulegen. Die Photo­graphie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopsgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein.

Ferner haben die Wandergewerbetreibenden, welche zum Zweck ihres Wandergewerbes Hilfspersonen von Ort zu Ort mit sich führen wollen, gemäß 8 461 Abs. 1 Reichsvers.Ordnung eine Bescheinigung der Allgemeinen Ortskrankenkasse darüber vorzulegen, W diese Hilfspersonen'zu dieser Krankenkasse angemeldet und nie Krankenversicherungsbeiträge bezahlt oder gestundet sind.

Die ausgestellten Wandergewerbescheine für 1915 werden den Gemeindebehörden ohne Begleitschreiben zur Aushändigung

j an die Wandergewerbetreibenden zugefertigt werden. Vor Aus- folguug derselben ist je auf der zweiten Seite die Personal­beschreibung und die Unterschrift des Empfängers bezw. der Begleiter desselben beizufügeu und vom Ortsvorsteher sportelfrei zu beglaubigen (s. Bollz.-Berf. zur Gewerbe-Ordnung vom ! 9. November 1883, Reg.Bl. S. 234, 8 69, Abs. 1 und 2).

> Den 11. Dez. 1914. Oberamtmann Ziegele.

I K. Merarnt Yerrenbürg.

! Winkle Keyte i« Nie»- der WehMumg.

Das K. Ministerium des Innern hat im Einverständnis jmit dem K. Kriegsministerium angeordnet, daß als beamtete ! Aerzte im Sinn der Wehrordnnng künftig nur noch die Ober- amtsärzte anerkannt werden und daß auch den Aerzten, die nach altem Recht staatliche Bestätigung erhalten haben, die Eigenschaft als beamtete Aerzte fernerhin nicht mehr zukommt. Für die Ausstellung von Zeugnissen in Reklamationsangelegen­heiten kann auch der ständige Stellvertreter des Ober- amtsarzts, in Neuenbürg vr. nrvll. Hafiboldt, in Anspruch genommen werden, wenn der Oberamtsarzt selbst verhindert ist.

Den 15. Dez. 1914. Oberamtmann Ziegele.

BürgerausschusDaht.

Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres 1914 aus dem Bürgerausschuß aus die Herren:

Kainer, Christian, Bäckermeister,

Banmanu, Julius, Kabinettmeister,

Mahler, Karl, Kaufmann,

Pfister, Karl, Kaufmann,

Stengele, Hugo, Metzgermeister,

Heiner, Friedrich, Sensenschmied.

Früher ist schon durch den Eintritt in den Gemeinderat ausgeschieden Herr:

Karl Kaiser, Bierdepositär.

Es sind sonach 7 Mitglieder ans 4 Jahre neu ZM wähle»

Die Wahl findet am

Montag, den 21. Dezember ds. Js.

auf dem Rathause (Saal) statt.

Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 4 Uhr und wird nachmittags 8 Uhr geschlossen.

Im klebrigen wird auf die Bekanntmachung vom 18. Nov. d. I. (Enztäler Nr. 184) verwiesen.

Den 12. Dez. 1914. Stadtschnltheitz

Stirn.

Neuenbürg.

Am nächsten Montag

Metzel-

suppe

wozu freundl. einladet

Fr. Fix.- zumPalmenhof''.

Schömberg.

Als

Sprollenhaus Gd. Wildbad.

Zmngs-MteigttW.

Am Dienstag den 22. Dez. d. I.,

nachmittags 2 Uhr, kommen im Wege der Zwangs­vollstreckung öffentlich gegen so­fortige Barzahlung zur Ver­steigerung :

Eine Kalbiu, ca. 2 Jahre alt, angeblich trächtig, ein auf­gemachter Leiterwagen, ein großer Fnhrsch litten, ein ausgemachter Dung- wagen, eine Feldschmiede,

ea. 8V Ztr. He« «. eine Nähmaschine.

Zusammenkunft bei der Krone. Wildbad, den 18. Dez. 1914.

Gerichtsvollzieher Hähle beim K. Amtsgericht Neuenbürg.

Schwann.

Setze einen 18 Monate alten

(Gelbscheck), erste Wahl, .dem Verkauf aus.

Christian Klent

Schmiedmeister.

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