KmMchL Bekanntmachungen unS Prisat-klnZeigem»

K. HöeramL Weuenöürg.

Allshtbllllg (GtXttiilMstenliig) 1914 .

I. Die Aushebung findet vom 22. bis 24. Juni ds. Js.

im Rathaus zu Neuenbürg statt.

Dabei haben zu erscheinen:

am Montag de« 22. Juni, morgens 8/, Uhr

die Militärpflichtigen, welche bei der Musterung für den Landsturm" oder für dieErsatzreserve" in Vorschlag gebracht wurden, sowie diejenigen alsuntauglich" Be- zeichneten. deren persönliches Erscheinen ausdrücklich ange­ordnet ist;

am Dienstag de« 2S. Juni, morgens 7 /2 Uhr

1. die Militärpflichtigen, die sich bei der Musterung frei­willig zum Heeresdienst gemeldet haben;

2. die bei der Musterung fürtauglich Klaffe I" erklärten Militäipflichtigen der Jahrgänge 1892 und 1893 und früherer Jahrgänge, sowie diejenigen des Jahrgangs 1894. deren Familiennamen mit den Buchstaben V beginnen;

am Mittwoch ven 24. Juni, morgens 7Uhr

1. die übrigen bei der Musterung alstauglich Klaffe I" bezeichnet«« Militärpflichtigen des Jahrgangs 1894. also Buchstabe 62;

2. sämtliche bei der Musterung alstauglich Klaffe II" er­klärten Militärpflichtigen;

3. die Militärpflichtigen, die bei der Musterung gefehlt haben.

II. Die Militärpflichtigen haben pünktlich zu den ange­gebenen Zeiten im Rathaus in Neuenbürg zu erscheinen. Un­pünktliches Erscheinen wird unuachsichtlich bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist. hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Jeder Militärpflichtige ist in dem Aushebungsbezirk ge­stellungspflichtig, in dem der Ort seines dauernden Aufenthalts oder mangels eines solchen der Ort seines Wohnsitzes liegt. Eine Gestellung in einem andern Bezirk ist unzulässig, kann jedoch ausnahmsweise solchen Militärpflichtigen gestattet werden, welche ohne ihr Verschulden an der Teilnahme am Aushebungs­geschäft in ihrem Aushebungsbezirk verhindert waren. Dieser Bestimmung Zuwiderhandelnde werden entweder bei der Aus Hebung zurückgewieseu oder für den Bezirk ihres Gestellungs- »rts ansgehobeu.

III. Die Militärpflichtigen haben zur Aushebung mit rein gewaschenem Körper, gründlich gereinigten Ohren und in frischer Leibwäsche zu erscheinen. Die Militärpflichtigen, welche erhebliche Krankheiten durchgemacht haben oder mit Gebrechen behaftet sind, die nicht augenscheinlich sind, haben Zeugnisse be­handelnder Aerzte, der Geistlichen, Lehrer usw. beizubringen und dem Oberamt sofort vcrzulegen. Dasselbe gilt für die­jenigen Militärpflichtigen, denen bei der Musterung die Bei­bringung eines ärztlichen Zeugnisses aufgegeben worden ist.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß jeder Versuch zur Täuschung der Ersatzbehörden gerichtlich strafbar ist.

IV. Die Entscheidungen der Oberersatzkommission sind endgültig. Jeder Militärpflichtige ist berechtigt, etwaige Anliegen beim Aushebungsgeschäft vorzubringen. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Umbestimmuug zu einem ander« Truppenteil keine Berücksichtigung finden können. Ebenso find Gesuche um Zuteilung zum Train mit kurzer Ausbildung in Rücksicht auf Familienverhältnisse vollständig aussichtslos und werden ohne weiteres zurückgewiesen.

V. Die Verhandlung über die

Zurückstellimgsgesuche

findet nach Schluß des Aushebungsgeschäfts am 24. Jnni im Rathaus in Neuenbürg statt. Hiezu haben die Gesuch­steller zu erscheinen.

Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung vom aktiven Dienst können bis zum Aushebungstermin nur noch angebracht werden, wenn die Gründe für ein Gesuch erst nach Beendigung des Musternngsgeschäfts entstanden sind; solche Gesuche wären alsbald beim Oberamt durch Vermittlung des Ortsvorstehers anzubringen.

vi Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt:

1. Vorstehendes auf ortsübliche Weise bekannt zu geben und die Reklamationsgesuchsteller im besonderen auf Ziffer V hinzuweisen;

2. die Militärpflichtigen unter Benützung der heute ausge­gebenen Vorladungsbogen vorzuladen und die Eröffnungs­bescheinigungen bis spätestens 13. Juni vorzulegen. Bei der Vorladung sich etwa ergebende Anstände sind sofort anzuzeigen;

3. in der Zwischenzeit vorkommende Au- und Abmeldungen dem Oberamt unverzüglich vorzulegen. Ergeben sich Fälle von Scheiuverziehuug, so sind die betr. Militärpflichtigen nicht vorzuladeu, sondern in den Aushebungsbezirk ihres

Gestellungsorts zu verweisen; im Anstandsfall ist vom Oberamt Bescheid einzuholen;

4. die Musterungsansweise der zur Gestellung kommenden Militärpflichtigen einzuziehen und unter Anschluß der Stammrollen, in denen Gestellungspflichtige aufgeführt sind, sowie der Eröffnungsurkunden (Ziff. VI 2) vorzulegen.

5. dafür zu sorgen, daß die Militärpflichtigen zu der festge­setzten Zeit pünktlich erscheinen; das Erscheinen der Orts­vorsteher selbst ist nicht erforderlich. Die Pflichtigen sind darauf aufmerksam zu machen, daß die Vorstellung nicht gemeindeweise, sondern jahrgangweise erfolgt, daß also jeder Militärpflichtige sich von Anfang au für den Aufruf bereit zu halten hat.

Den 28. Mai 1914.

Der Zivilvorfitzeude der Ersatzkommisfiou:

Oberamtmann Ziegels.

Bekanntmachung.

Das Jnvalideuprüfungsgrfchäft für dieses Jahr findet wie folgt statt:

in Neuenbürg (Rathaus) am 25. und 26. Juni 1914, von vormittags 8 Uhr ab;

in Calw (Bezirkskommaudo) am 27. und 29. Juni 1914, von vormittags 8 Uhr ab;

in Herrenberg (Rathaus) am 30. Juni 1914, von vorm. 8 Uhr ab.

Es haben hierzu sämtliche Invaliden und Rentenempfänger, die diesseits in Kontrolle stehen und deren Pension bezw. Rente mit Ende September ds. Js. abläuft, zu erscheinen. Calw, den 8. Juni 1914.

Kgl. Bezirkskommando.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Geuoffenschaftsregister, Band II Bl. 3, wurde am 5. Juni 1914 bei dem

Darleheuskassenverei« Engelsbraud, e.G.m.u.H, in Engelsbraud,

unter der Nr. 6 folgendes eingetragen:

Die Vorstandsmitglieder Johannes Schmauderer und Gottlirb Klotz sind ausgetreten.

Neugewählt wurden als Vorstandsmitglieder:

1. Heinrich Stickel, Goldarbeiter,

2. Adolf de Gaudenz,

3. Bernhard Gabel, Holzhauer,

alle in Engelsbraud.

Den 9. Juni 1914. Amtsrichter Brauer.

l Kapfenhardt.

!Zi»LiO-MkW«nz.

Am Samstag, 13. Juni 1914,

vormittags 9'/, Uhr. wird gegen sofortige Barzahlung

1 Elkktkmolor, 3 M>.,

verkauft.

Zusammenkunft am Rathaus. Neuenbürg, den 11. Juni 1914. j Wanner,

> Gerichtsvollzieher bei dem l K. Amtsgericht Neuenbürg.

s Engelsbrand.

Zwangs-VerkeMW.

Am Samstag, 13. Juni 1914,

j vormittags 11 Uhr, wird gegen sofortige Barzahlung

1 trächtige Kuh

verkauft.

Zusammenkunft am Rathaus. Neuenbürg, den 11. Juni 1914. Wanner,

j Gerichtsvollzieher bei dem

> K. Amtsgericht Neuenbürg.

^ Höfen.

Zwangs-ÜWeigmng.

Am Samstag den 13 Juni 1914,

nachmittags 3 Uhr, kommen gegen Barzahlung zum Verkauf:

Ls. Mein Hkrreilklkldkr-oss.

Zusammenkunit beim Rathaus.

Hähle,

Gerichtsvollzieher in Wildbad, Neuenbürg.

Kesserer Herr

sucht aus 1. Juli freundlich möbliertes

Zimmer.

Gefl. Angebote unter L. 1. an die Exped. ds. Blattes.

Neuenbürg.

1 Morgen

Heugras

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Das Konkursverfahren

über den Nachlaß der am 3. September 1913 in Rotenbach Gde. Dennach O/A. Neuenbürg gestorbenen Friederike Eberle, geb. Lang, Witwe des Metzgers und Wirts Christian Eberle in Dennach, wurde heute gemäß H 204 K.O. eingestellt.

Den 6. Juni 1914. Gerichtsschreiber Fieß.

einen

In der Nachlaßkonkurssache des Bäckers Link wird am hat zu verkaufen

Dienstag den 16. Juni ds. Js., vormittags 11 Uhr,

im Rathaus zu Weilderstadt öffentlich zum letztenmal versteigert:

Ei« 2stock. Wohnhaus mit im Jahre 1910 eingebautem Holzbackofe» (Brandvers.-Anschl. 5520 ^), sowie 95 gm Gemüsegarten beim Haus und 98 gm Krautland. Erwerbs­preis und Bauaufwand zus. 6000 ^ Angekauft nebst Inventar bis jetzt im ersten Termin zu 4366 -./L Der Zuschlag erfolgt am 16. Juni an den Meistbietenden. Kaussliebhaber sind frdl. eingeladen. Jeder Bieter hat sofort Bürgschaft oder andere gefetzl. Sicherheit zu leisten, Hälfte des Meist- gebots zu zahlen, für die andere Hälfte erste Hypothek L 4Vs°/o auf dem Anwesen.

Weilderstadt, den 9. Juni 1914.

Bezirksnotar Hauber.

K. Rnff, Säger.

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Am Dienstag den 16. Juni ds. Js., vormittags Vs 16 Uhr, werden wir das Graserträgnis der der Stadt­gemeinde gehörigen Wiese« im Grötzeltal öffentlich versteigern.

Zusammenkunft bei der Aufseherwohnuug.

Pforzheim, den 8. Juni 1914.

Städtische Gas- urrd^Wasferwerke:

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