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Kmillche Bekanntmachungen uns prisat-klnZeigM

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land» I Wirtschaft, betr. die Aufnahme von Zöglingen in> die Ackerbanschnlen. f

Am 1. Oktober ds. Js. wird eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbanschnlen zu Hohenheim, Kirchberg, Ell-? Wangen und Ochscnhausen ausgenommen. Es werden' daher diejenigen Jünglinge, welche in die eine oder anderes Ackerbauschule einzutreten wünschen, aufgefordert, sich spätestens^ bis zum 25. Juni ds. Js. je bei dem betreffenden? Schulvorstand zu melden. Die Auszunehmenden müssen das ? 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund, für' anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt und mit den gewöhn- ? lichen landwirtschaftlichen Arbeiten bekannt sein, die Kenntnisse j eines guten Volksschülers und die Fähigkeit besitzen, einen- einfachen Bortrag über Landwirtschaft und deren Hilfsfächer aufzusassen. Kost, Wohnung und Unte^chc erhalten die Zög-j linge für die von ihnen zu leistenden Arbeiten, woneben sie nach - Maßgabe ihrer Leistungen und ihws Verhaltens je am Schluß des Schuljahres noch mit besonderen Prämien bedacht werden können. Etwaigen Bedürftigen kann außerdem e ne Unterstützung in Aussicht gestellt werden.

Mit dem Eintritt in die Schule ist die Verpflichtung zu übernehmen, den vorgeschriebenen zweijährigen Lehrgang durchzumachen und zu diesem Zweck im Fall der Aushebung zum Militärdienst von der Vergünstigung, sich zurückstellm zu lassen, Gebrauch zu machen.

Den Eingaben, in welchen die bisherige Laufbahn des Bewerbers durzulegen ist, müssen ein Geburtsschein, Impfschein, ein ärztliches Zeugnis über den Gesandheilszustand des Bewerbers, das sich auch über etwaige frühere der Aufnahme hinderliches Erkrankungen des Gesuchstellers zu äußern hätte, ein Staats­angehörigkeitsausweis, ein Zeugnis des Gemeinderats über das Prädikat desselben, über den Stand und den etwaigen Grund­besitz des Vaters und das dem Bewerber etwa von seinen Eltern anfallende Vermögen, sowie eine schriftliche Einwilligung des Vaters, bezw. Vormunds, zum Besuche der Ackerbauschule bestiegen.

Die Bewerber, welche nicht durch besonderen Erlaß zurück­gewiesen werden, haben sich am Montag, den 13. Juli ds. Js., morgens 7 Uhr, zur Erstehung einer Vorprüfung in Hohenheim einzufindcn.

Stuttgart, den 20. April 1914. Sting.

Landarmeubehörde für den Schwarzwaldkreis.

Ersatz von Armenaufwand.

Der Aufwand auf die in endgültiger Fürsorge eines Orts- armenverbauds des Schwarzwaldkreises stehenden Geisteskranken, Geistesschwachen, an Epilkpfir oder ähnlichen Krankheiten leidenden Personen, sowie auf Taubstumme und Blinde wird vom Land­armenverband zu 3 Vierteilen getragen.

Die Ortsarmenbehördeu werden ersucht, dafür zu sorgen, daß die Ersatzansprüche für das Rechnungsjahr 1913 in Bälde bei der Landarmeubehörde angcmeldet werden.

Der Ersatzanspruch geht verloren, wenn er nicht innerhalb der Frist von 9 Monaten nach Schluß des Rechnungsjahrs, in dem der' Aufwand entstanden ist, geltend gemacht wird.

Im übrigen wird auf die in sämtlichen Bezirksamtsblättern des Schwarzwaldkreises erschienene Bekanntmachung vom 21. April 1903 hingewiesen.

Reutliugeu, den 16. Mai 1914.

Oberregierungsrat Bosch.

K. Höeramt Keuenvürg

Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung.

Die Eichbeamten werden die Nacheichung in folgende» Gemeinden zu den angegebenen Stunden vornehmen. Nachträg­liche Aenderungen der Termine werden vom Eichbeamten (schriftlich, telephonisch oder telegraphisch) den Herren Ortsvorstehern direkt bekannt gegeben werden.

Herrenalb, Rathaus, am 8. Juni, vorm. 10 Uhr bis nachm. 6 Uhr' Herrenalb, Rathaus, am 9., 10., II. Juni, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Herrenalb, Rathaus, am 12., 15. Juni, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Dobel, Rathaus, am 24., 25. Juni, vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr.

Dennach, Rathaus, am 26. Juni, vorm. 9 Uhr bis nachm. 5 Uhr.

Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der ^"ffwde Me Längenmaße, Flüsfigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wagen nach, nicht dagegen die Fässer und Herbst- Maße, die Präzisionsgeräte, die selbsttätigen Wagen und die e mit größter zulässiger Last von 3000 und darüber,

^ festsundamentierten Wagen. Ebenso werden Neu- rnyuugr» während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt.

Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann,

^ im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß rch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der

gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nacheichpflichtig I find also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch soweit er in nicht offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Handwerker, der Bauern und Weingartner, der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Mffsen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgestellt wird Meßgeräte, die dagegen unr im Privathaushall verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßige» Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steinbrüche gehören.

Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus, statt. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort uachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgrschästs anzuzeigeu.

In größeren Gemeinden erhalten die Besitzer der nach- eichpflichtigen Meßgeräte, je straßenweise, vom K. Eichamt aus einer Postkarte Nachricht über de« Termin (unter Angabe der Stunde), an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Die Postkarte ist mit den Meßgeräten vorzulegen. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfinden (insbesondere in kleineren Gemeinden) oder aus Versehen unterblieben sind, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzulegen. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, damit der Eichbcamte rechtzeitig mit dem Eich-! gefchäft fertig wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte spätestens eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vorzulegen.

Bei Versäumung der Termine können grundsätzlich keine Meßgeräte mehr abgefertigt werden. Die Beteiligten sind vielmehr genötigt, ihre Meßgeräte an das K. Eichamt oder an eine Nebenstelle zu verbringen. Es wird deshalb den Herren Orts­vorstehern empfohlen, im Interesse der Besitzer der Meßgeräte, insbesondere zum Bestellen säumiger Personen den Amtsdiener (oder sonst eine geeignete Person) zur Verfügung des Eichbeamteu zu stellen. Da es sich hiebei lediglich um eine Fürsorge für die Gemeindecinwohner handelt, so werden etwa entstehende Kosten vom Staat nicht getragen. Werden schon vor Eintreffen des Eichbeamten Meßgeräte in den Eichraum verbracht (etwa von Besitzern, welche in den Gemeindeparzellen wohnen), so können sie inzwischen von einer von dem Herrn Ortsvorsteher zu beauf­tragenden Person angenommen werden.

In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt (oder einer Nebenstelle) zur Nacheichung vorzu­legen, können übrigens auch in einem Nachbarort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dortigen Eichtag vorgelegt werden. Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichtssätze augeschafft haben, sind sie dafür verantwort­lich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamtcn zur Ver­fügung stehen.

Die Eichgebühren sind sogleich nach Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meß­geräte nicht zurückgegeben.

Ueber alle zweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während seiner Anwesenheit Auskunft.

Die Herren Ortsvorsteher der oben anfgeführteu Ge­meinde« werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen «nd für ordnungsmäßige Abwick­lung des Eichgeschäfts, insbesondere auch für Bereithaltung der Räume (2 Tische, 2 Stühle, 1 Schlagblock. Beleuchtung Heizung, Schreibgelegenheit usw.) und der Normalgewichtssätze, zu sorge«.

Es wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf der Nacheichfristen eine polizeiliche Kontrolle der eichpflichtige» Meßgeräts stattfinden wird, und daß das Aus­finden nicht vorschriftsmäßig geeichter oder nachzeeichter Meß­geräte außer der Strafe (Geldstrafe bis zu 150 oder Haft­strafe) auch die Einziehung und Unbrauchbarmachung dezw. Vernichtung dieser Meßgeräte zur Folge haben wird.

Den 16. Mai 1914. Amtmann Gaiser.

K. Verficheruugsamt Neuenbürg.

Die Alsbchiirdeii siir Lie Arbeiterm-chem-

werden veranlaßt, Postsendungen in Sachen der Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung unter der Adresse des Ber- sicherungsamts und alsportopflichtige Dienstsache" zu befördern. Den 18. Mai 1914. Amtmann Gaiser.

K. Forstamt Meistern

in Wildbad.

Mkglm-Akkird.

Die Herstellung einer Wende­platte und Rankerbreiterung am Metzlersweg im Staatswald Meistern, Abt. 6 Ochsenweide mit einem Kostenvoranschlag von: 725 ^ Erdarbeiten,

128 Chaussierung,

29 Maurerarbeiten,

zus. 882 ^.,

wird im Submissionsweg an einen Unternehmer vergeben.

Die schriftlichen Angebote in Prozenten des Gesamtüber- schlags ausgedrückt und mit Befähigungs- und Vermögens- zeugn-ssen neuesten Datums versehen, sind mit der Aufschrift Angebot auf den Metzlersweg" unterzeichnet und verschlossen bis spätestens

Montag, 25. Mai,

vormittags 10 Uhr, beim Forstamt einzureichen, wo die Eröffnung der Offerte statt­findet.

Plan und Ueberschlag liegen auf der Forstamtskanzlei auf.

! K. Forstamt Wildbad.

Uxdeljimnchch-Dttkaifl

am Donnerstag d. 28. Mai 1914,

vormittags 10 Uhr, in Wildbad auf dem Rathaus im schriftlichen Aufstreich aus Staatswald I Abt. 47 Block- haushanz. 52 Schaibleswies, 53 Lehmannshof, 55 Oechslcsweg, 62 Ob. Rotwasser, 66 Pflanz­garten, 70 Wasserfalle, 76 Tuchmachersweg. 86 Mittlerer Langerwald, 90 Bord. Pöllert, 94 Bord. Speckenteich und 95 Mittl. Speckenteich:

Forchen - Langholz: 910 Stück , rmt Fm.: 291 1., 572 II., i 334 HI.. 99 IV.' 38 V. Kl. Tannen-Langholz: 1463 Stück ! mit Fm.: 982 I., 451 II.,

290 III., 135 IV., 152 V., I 13 VI. Klasse.

Forchen- und Tannen-Abschnitte: i 361 Stück mit Fm.: 223 1., > 124 II., 27 III. Klasse,

f Die verschlossenen, beding­ungslosen und Unterzeichneten Angebote mit der Aufschrift Angebot auf Nadelstammholz" wollen bis */s 10 Uhr beim Forstamt oder spätestens bis 10 Uhr auf dem Rathaus ab­gegeben werden, woselbst die Eröffnung stattfindet, welcher die Bieter anwohnen können.

Der Ausschuß ist zu 100°/«, der Taxpreise angeschlagen. Hiebszeit-. Dezember 1913 bis März 1914. Abfuhrtermin: 1. November 1914.

Calmbach.

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