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Beinahe viereinhalb Monate sind darüber hin­gegangen, die Truppen haben die mancherlei Un­bilden der Winterkampagve in den Barackenlagern wacker überstanden; aus Zabern kamen Kragen um Klagen über die Schädigung des Geschäftslebens, der Kreisdireklor Mahl hat Zabern verlassen, die Gendarmen, die ihm unterstanden, sind versetzt worden, an Stelle des Obersten v. Reuter ist dem Obersten Gündell die Führung des Regiments über­tragen, Leutnant von Forstner, Leutnant Schadt, Major Ude und Oberstleutnant Sonntag sind gleich­falls in andere Regimenter übergegangen, und dieser Tage ist die abgeänderte Vorschrift über den militärischen Waffengebrauch erschienen, durch welche, unter Aus­schaltung der Kabinettsorder von 1820, eine recht­lich einwandfreie Regelung des Verhältnisses zwischen Militär- und Zivilbehörde in Elsaß-Lothringen ge­schaffen wird. Mögen die Politiker über den be­rühmtenFall" sich weiter auslassen, in Zabern selbst muß nun das gute Einvernehmen zwischen Zivil und Militär wiederkehren, wie es vor den Zeiten der Mahl und Reuter bestand und in den übrigen Garnisonen .des Landes ohne ernstliche Störungen stets geherrscht hat.

Württemberg.

Stuttgart, 17. April. Die geheimnisvolle Plötzlichkeit des Ministerwechsels läßt die Be­sprechung in der Oeffentlichkeit immer noch nicht zur Ruhe kommen. Dazu trägt auch, wie dasNeue Tagblatt" schreibt, die ganz auffallende Tatsache bei, daß das offizielle Organ der würlt. Regierung, der Staatsanzeiger", auch gestern noch nicht sich ent­schließen konnte, dem scheidenden Minister ein paar Worte des Abschieds zu widmen. Er begnügt sich damit, die Aeußerung eines hiesigen Blattes wiederzugeben und damit dessen sinkendes Prestige halbamtlicher Beziehungen wieder etwas aufzusnschen. Es gbl Leute, die davon zu reden wissen, der Ab­schied des Hrn. v. Geßler aus dem Staalsministerium habe einen etwas unfreundlichen Charakler getragen und in den Beziehungen zwischen dem Minister­präsidenten und dem bisherigen Fmanzminister sei in letzter Zeit eine empfindliche Abkühlung eingetreten, die nicht direkt mit der in der Orffentlichkeit bekannt gewordenen Krankheit Hrn. v. Geßlers Zusammen­hänge und die bei dem Herannahen des Reichsschatz- sekrelärs aus Berlin in ein akutes Stadium getreten sei. Hr. v. Geßler habe sich imBerliner Wmd" zu stark erkältet. Sollte die rätselhafte Schweigsam­keit des Regierungsorgans diesen Pessimisten Recht geben?

Stuttgart, 16. April. Die Prinzessinnen Elsa und Olga zu Schaumburg Lippe, Töchter der verstorbenen Herzogin Wer« von Württemberg, haben nach dem Verkauf der Villa Berg an die Stadtgemeinde Stuttgart beschlossen, sich in dem zur Zeit an Privatpersonen vermieteten Palais neben dem Königin Olgabau ein Absteigequartier einzurichlen.

Kniebis, 17. April. Am Mittwoch nachmittag sind die Herzöge Ulrich und Philipp Albrecht zur Auerhahnjagd hier angekommen und haben im Gastbof zumLamm,, Wohnung genommen. Herzog Ulrich erlegte einen Auerhahn. Die Abreise erfolgte am Donnerstag früh. Herzog Albrecht traf gestern mittag ebenfalls zur Jagd hier ein.

Tübingen, 16. April. Vor dem am Montag den 20. d. M. zusammentretenden Schwurgericht kommen folgende Strafsachen zur Verhandlung: 1. Montag, 20. Ap il gegen Johannes Chrrstner, verh. Maurer von Willmandingen, OA. Reutlingen, wegen Gläubigerbegünstigung und betrügerischen Bankerotts; 2. Dienstag, 21. April gegen Joh. Karl Wacker von Altenriet. OA. Nürtingen, wegen ver­suchten Totschlags; 3. Mittwoch, 22. April gegen Johannes Dosier, verheirateten Bauern von Klein­bettlingen, OA. Nürtingen, und Karoline Barbara Schmid. Bauers Witwe daselbst, wegen Meineids, bezw. Anstiftung hiezu; 4 Donnerstag, 23. April gegen Friedrich Schmid. Buchhalter in Neuenbürg, wegen Meineids; 5. Montag, 27. April und am folgenden Tage gegen Karl August Maier, ledig, von Unterjesingen, früher Müller, jetzt Hausbursche

in Tübingen, wegen Sittlichkeitsverbrechens und wegen i Mords. Im 1. und 5. Fall beginnt die Verhand­lung je vorm. 10'/t Uhr, in den übrigen Fällen je vorm. 9 Uhr.

Kus Stavt, Bezir-K unS Umgebung.

Auf Grund der am 27. März ds. Js. und an den folgenden Tagen vorgenommenen Prüfung im i W a sse r baufacke rst u. a. für die in H 1 der K. Verordnung, betreffend die Prüfung im Wasserbau­fache vom 29 November 1902 (Reg.Bl, S. 573) bezeichneten Verrichtungen als befähigt erklärt wor ! den und hat die BezeichnungWasserbautechniker" ! erlangt: Friedrich Kull, Bauwerkmeister von , z Bernbach, j

Neuenbürg, 18. April. Wie uns die Kgl. ! Bahnoerwaltung Neuenbürg mitteilt, war der Ver- j kehr auf dem hiesigen Hauptbahnhof über die s schönen Osterfeiertage ein sehr reger. Es wurden vom Ostersamstag bis -Dienstag 69 Fah karlen ll. Kl.. 530 ill. Kl. und 3538 IV. Kl., zusammen 4137 Fahrkarten, ohne die verabreichten Rückfahr­karten, ausgegeb?ti,

Neuenbürg. 18. April. Das Schwäbische Volksschauspiel-Ensemble vom K. Wilhelm« Theater in Stuttgart gibt morgen Sonntag j abend 6 Uhr im ftädt. subv. Viktoria Theater in Pforzheim ein Gastspiel mit dem neuesten schwäb. SchwankD'Prozeßhof'" von Mar Dürr, auf das wir unsere Leser besonders aufmerksam machen. Die Stuttgarter Presse heb! die kaum zu überbietende Komik dieser neuesten Komödie und das ausgezeichnete Spiel des Ensembles der Gesellschaft besonders hervor. Betreffs der Eintrittspreise ver­weisen wir auf das Inserat in der heutigen Num­mer ds. Blattes.

** Pforzheim, 17. April. Eine von etwa 2400 Personen aller Parteien und Bürgerkreise be­suchte Versammlung nahm nach Referaten der Land- tagsabgeordnelen Odenwald (fortschrittlich) und Stockinger (iofialdem.) eine vom Vorsitzenden der Versammlung, Reichstagsabg. Wittum (natlib.) be­fürwortete Entschließung an, in welcher der Be­schluß des Bürgerausschusses vom 1. April,

, mit dem die stadträiliche Vorlage auf Gewährung von 6000 Quadratmeter Gelände ohne Entgelt zur Errichtung eines Landgerichts abgelehnt wurde, bedauert wild. Die Opfer seien den Vorteilen ent­sprechend. Der Stadtrat möge eine neuerliche Be­schlußfassung herbeiführen. ,

s Pforzheim. 17. April. Im nahen Ort j : Weiler wären heule nacht beinahe zwei Menschen : verbrannt. Um 2 Uhr brach im Spezereiladen von Albert Maier, der zurzeit verreist ist, Feuer aus. Im zweiten Stock schlief die Frau und ein Gast, die 13jährige Tochter des Bahnhofwirts Gutmann,

I eines Nachbarn. Beide schrien aus den Fenstern I um Hilfe. Da eilte der Vater des Mädchens im Hemd herbei und rettete die beiden. Das Haus brannte ganz ab. Der Schaden beträgt 1620 000 ^

> Winke für de« Beginn der Haudwerkslehre. l Wieder erneuert sich eine Generation von Hand- ' ! werksbefl ssenen durch den Eintritt des jungen Nach- f ^ Wuchses in die Handwerkslehren aller Geschäfts- j gattungen. Wir möchten den Eltern, Vormündern j und Leh,Herrn dabei einige Winke, die wichtig sind, j an die Hand geben.

^ Der Lehrvertrag ist bei Vermeidung einer Ord- ! nungsstrafe und recht unliebsamer anderer Folgen ' binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre schrift­lich abzuschlirßen. Er muß enthalten: 1. Die Be­zeichnung des Gewerbes oder des Zweiges der ge­werblichen Tätigkeit, in dem die Ausbildung er­folgen soll; 2. die Angabe der Dauer der Lehrzeit;

3. die Angabe der gegenseitigen Leistungen; 4. die gesetzlichen und sonstigen Voraussetzungen, unter denen die einseitige Auflösung des Vertrages zulässig ist.

! Die Gewerbeordnung macht gewisse Rechte aus dem Lehroerhältnis vom Bestehen eines schriftlichen Lehrvertrages abhängig, das ist einmal der Anspruch auf Rückführung des entlaufenen Lehrlings und zum

zweiten der Entschädigungsanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Lehroe.häftmsses.

Der Vormund bedarf nach dem bürgerlichen Ge­setzbuch zum Abschluß eines Lehrvertrags für eine längere Zeit als ei» Jahr der Genehmigung des Vormundschaftsgeuchts. Es hat also der Lehr­prinzipal bei vorzeitiger Beendigung des Lehrver- hältnisses (z. B. eigenmächtigen Austritt des Lehrlings, aber auch beim Berufswechsel) nur dann einen An­spruch auf Entschädigung, wenn der Lehrvertrag schriftlich abgesch'ossen ist.

Der Lehrvertrag ist von dem Gewerbetreibenden oder seinem Stellvertreter, dem Lehrling und dem Vater (ver Mutter falls der Vater tot) oder dem Vormunde des Lehrlings zu unterschreiben und in einem Exemplar hem Vater oder dem Vormunde des Lehrlings auszuhändigen.

Fehlt die Unterschrift des Lehrlings, dann wird der Lehroerirag. da er den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, vielmehr an einem gesetzlichen Mangel leidet, so angesehen, als ob er nicht schriftlich ab­geschlossen>e, und es entstehen daraus all die Folgen und Nachteile, die gn einen nicht ordnungs­gemäß abgeschlossenen Vertrag geknüpft sind.

Der Lehrderr ist verpflichtet, der Ortspolizei­behörde aus Erfordern den Lehrvertrag einzureichen. Gehört jedoch der Lehiherr einer Innung an, so ist er verpflichte», ein Exemplar des Lehrvertrags binnen vierzehn Tagen nach dessen Abschluß der Innung vorzulegen.

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Der Hochdruck hat sich, wie erwartet, ziemlich gleich­mäßig auegebreilet. Sein Schwerpunkt liegt nördlich von uns, so daß bei uns östliche Luftströmungen herrschen, die an Siäcke weiter Nachlassen werden. Bei ziemlich ruhiger Lust, heiterem Himmel und trockenem Weiter wird nach» miitogs warme Temperatur sich entwickeln. Die Frostgefahr kann zunächst als überwunden angesehen werden.

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Verantwortlich für den redaktionellen Teil: C. Meeh, für das Feuilleton und den Inseratenteil: G. Conradi in Neuenbürg.

Mit einer vierseitigen Beilage.

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