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Neuenbürg, Samstag den 11. April 1914.

72. Jahrgang.

Run-schau.

Immer, wenn eines der großen christlichen Feste herannaht und eine Belebung des religiösen Bekennens rintritt, stellen sich auch pünktlich, wie das Unkraut auf dem Fruchtfelde, die durchsichligen Bestrebungen kirchenfeindlicher Elemente ein, den liefen christlichen Sinn dieser Feiern durch allerhand Anspielungen auf einen heidnischen Ursprung der Feste zu verwischen. An Weihnachten wird uns des altgermanischen Gottes Baldur lichtumslossene Gestalt, gwissermaßen als ein Vorläufer des christlichen Heilands, vorgeführt und darauf verwiesen, daß es ein uralter, ganz und gar heidnischer Brauch ge­wesen sei, das Julfest zu feiern, wenn die kürzesten Tage vorüber sind. Und an Ostern zeigt man uns die germanische Göttin der Liebe, der Fruchtbarkeit und des erwachenden Lebens, Ostara. der schon die alten Germanen zur Zeit der Frühlings - Tag- und Nachtgleiche durch ein Frühlingsfest gehuldigt hätten. In beiden Fällen habe später die christliche Kirche sich bemüht, die ursprüngliche Bedeutung dieser Feste auszumerzen und ihnen den kirchlichen Cha­rakter zu geben. Es ist hier nicht der Ort, darüber zu streiten; es genügt ja wohl, darauf hinzuweisen, daß das christliche Oster- und Weihnachtsfest auch von Millionen Menschen und in Weltgegenden ge­feiert wird, die in gar keiner Beziehung zum Ger­manentum stehen. Wir wollen es uns sogar gern gefallen lassen, wenn die hohen Feste unserer Kirche zugleich in einer gewissen Ueberernstimmung mit den Ueberlieferungen unseres Urvolkes stehen, aber an­gesichts der Tage, in denen wir das unvergängliche Erlösungswerk des Leidens und Sterbens Christi wieder begehen, ist es gegenüber den Verwässerungs­lendenzen wohl angezeigt, daran zu erinnern, wie selbst ein Goethe in aller seiner geistigen Ungebunden­heit über den Glauben urteilte:Alle Epochen, in denen der Glaube herrscht, unter welcher Gestalt er auch wolle, sind glänzend, herzerhebend und fruchtbar für Mitwelt und Nachwelt. Alle Epochen hingegen, in denen der Unglaube, in welcher Form es sei, einen kümmerlichen Sieg behauptet, verschwinden vor der Nachwelt, weil sich niemand gern mit der Er­kenntnis der Unfruchtbarkeit abplagen mag." Der Sänger der Dreizehnlinden aber hat uns das herr­liche Osterwort hinterlassen:Denn von Christi Dornenkrone Geht ein wunderbares Scheinen Durch die Welt, das alle Völker Muß durch­leuchten und vereinen." Mögen sich die Meinungen des Tages auch jetzt wieder darüber streiten, ob Religion Bedürfnis oder Erlebnis sei, wir halten es heute mit dem alterprobten Satze, daß jeder einmal lernt, von der Gnade zu leben.

Der Reichstag und mit ihm das ganze deutsche Volk hat noch in letzter Stunde vor den Feiertagen einen Osterhasen von der Regierung erhalten in Gestalt der neu bearbeiteten Vorschriften über den Waffengebrauch des Militärs in Friedens­zeiten. Im Anschluß an die Vorgänge von Zabern hatte, wie erinnerlich, der Reichstag die Abschaffung der preußischen Kabinettsordre vom Jahre 1820, der rechtlichen Unterlage für das Vorgehen des Obersts v. Reuter, gefordert. Der Reichskanzler hatte eine Revision der Bestimmungen über den Waffengebrauch zugesagt. Nachdem der Reichstag in seiner Kommission den Versuch, die Neuordnung selbst in die Hand zu nehmen, als verfehlt aufgegeben hatte, ist sie jetzt auf dem einzig richtigen Verord- nungswege erfolgt. Der Form nach wurde die Kabinettsordre preisgegeben und auch dem Inhalt nach fast ganz erlassen. Die neue Vorschrift bringt mehr Einfachheit und Klarheit als die bisherigen Bestimmungen und untersagt dem militärischen Be­fehlshaber einzugreifen, solange eine Zivilbehörde und für diese die Möglichkeit vorhanden ist, die militärische Hilfe zu requirieren. Mit einem Wort: Der Reichskanzler und die Militärverwaltung haben nachgegeben.

Ach illei on. 9. April. Der Kaiser und die Kaiserin nahmen heute vormittag in der Schloß­kapelle das heilige Abendmahl, das Militär- oberpfarrer Goens austeilte.

Berlin, 9. April. Das Armeeverordnungs­blatt enthält eine Bekanntmachung für die Auf­wandsentschädigungen an Familien, für im Reichsheer, in der Marine oder in der Schutztruppe eingestellte Söhne vom 26. März 1914.

Zum neuen Kommandeur der Schutz­truppen an Stelle des von diesem Posten zurück­getretenen Generalmajors v. Glasenapp ist der Kom­mandeur des Infanterie-Regiments Nr. 153 in Altenburg, Oberst v. Below, ernannt worden.

Das deutsche Besuchsgeschwader ankert noch immer in der chilenischen Hafenstadt Valparaiso. Es fanden dort neue starkbesuchte Festlichkeiten an Bord der KriegsschiffeKaiser",König Albert" undStraßburg" statt; hierbei waren auch die chilenischen Minister und die Spitzen der chilenischen Militär- und Marinebehörden anwesend.

Der Erlaß des Polizeipräsidenten von Berlin, v. Jagow, in Sachen der Freien (sozialdemo­kratischen) Gewerkschaften, durch welchen letztere als politische Vereine erklärt werden, macht Schule. Wie verlautet, wollen auch die übrigen Polizeiverwaltungen in Preußen dem Beispiele des Herrn v. Jagow folgen und die Freien Gewerkschaften als politische Vereine erklären. Dies behördliche Vorgehen würde zur Folge haben, daß die sozialdemokratischen Ge­werkschaften ungefähr ein Fünftel ihrer Mitglieder verlieren würden, nämlrch alle Mitglieder, die noch nicht achtzehn Jahre alt sind.

Einer politischen Korruption, dir beinahe an die gegenwärtigen französischen Skandalzustände erinnert, ist in den letzten Tagen der Lebensfaden abgeschnitten worden. Vor etwa 13 Jahren ist die Landgräfin Anna von Hessen, eine geborene Prinzessin von Preußen, von der evangelischen zur katholischen Kirche übergetreten. Aus diesem Anlaß hat sie von Kaiser Wilhelm einen Brief erhalten, den sie dem jüngst verstorbenen Kardinal Kopp zur Auf­bewahrung übergab. Nach dem Tode Kopps er­kundigte sich nun eine gewisse feinfühlige Presse nach dem Verbleib des Briefes mit der perfiden Unter­stellung, der Brief habe Stellen enthalten, die einen tiefen Haß des Kaisers gegen den Katholizis­mus zum Ausdruck brachten. Um die Sache glaub­hafter zu machen, wurden solche Stellen imWort­laut" angeführt. Nun aber müssen die Urheber dieser politischen Brunnenoergiftung erleben, daß sie durch eine amtliche Erklärung an den Pranger ge­stellt werden, daß einwandfrei festgestellt ist, daß nicht nur nicht jene wörtlich zitierten Stellen in dem Briefe enthalten waren, sondern daß sich der Kaiser überhaupt jeden Urteils über den Katholizismus ent­halten hatte. Die vornehme katholische Presse hat hievon auch sofort in der loyalsten Weise Kenntnis genommen, und damit wäre die politische Seite der Angelegenheit erledigt. Nicht aber die moralische. Wohin sollen wir kommen, wenn man sich, wie wir das eben in Frankreich erlebt, um des Skandals willen nicht scheut, rein private Angelegenheiten auf den sehr schlüpferigen Boden der Politik zu zerren und damit das ganze öffentliche Leben zu korrum­pieren? Das war bisher nicht deutsche Art.

Im englischen Unterhause ist zwar die Ent­scheidung über Homerule in der bisherigen Richtung, Irland trotz Widerstands der Provinz Ulster das Selbstverwaltungsrecht zu gewähren, nun auch in zweiter Lesung gefallen, aber mit der Aus­führung des Gesetzes wird es wohl noch lange Wege haben. Vor dem sind aber weitere Schritte von Bedeutung kaum zu erwarten, höchstens in dem Sinne, daß sich angesichts der ganzen Entwicklung die Gegner des Gesetzes doch noch zu dem Kompromiß verstehen, das ihnen die liberale Regierung angeboten hatte, nämlich die Provinz Ulster von der Geltung

des Gesetzes zunächst auf eine Reihe von Jahren auszunehmen.

Württemberg.

Bis tief in die Karwoche hinein hat die Zweite Kammer ihre Beratungen fortgesetzt und ist doch nicht fertig geworden. Auch für die schönsten Be­schlüsse des Seniorenkonvents gilt eben die Lehre, daß es erstens anders kommt, zweitens als man denkt. Es bedarf eines nochmaligen Zusammentritts vor Beginn der großen Sommerferien, um das Weggesetz noch in erster Lesung vorzunehmen, worauf im Herbst eine längere Tagung die parla- .mentarische Arbeit dieses Jahres beschließen soll. Jetzt hat sich, da den Winter über so mancher diäten­gesegnete Tag mit mehr oder weniger überflüssigen Reden nutzlos vertan worden war, der Beralungsstoff plötzlich gehäuft: Filderbahnverstaatlichung, Pensio­nierungen an der Kunstgewerbeschule, Pensionsrechte und Hinterbliebenenfürsorge für die Körperschafts­beamten, Neckarkanalisation, Militärdienftentschädig- ung, die Krediibedürfniffe des Mittelstandes in Land­wirtschaft und Gewerbe, sowie die nicht genug an­zuerkennende Bekämpfung der Güterschlächlerei waren ein überaus bunter Strauß, dessen einzelne Blüten zum Teil arg verzupfl wurden, namentlich sofern sie auch noch, wie z. B. die Gemeindesteuerreform, als Streitobjekt zwischen der Ersten und Zweiten Kammer hin- und herflogen. Die Einzelheiten sind ja aus den täglichen Landtagsberichten bekannt.

Nachdem unsere Land stände mit einer Ver­ständigung über das Körperschafispensivnsgesetz und ^ die Unfallfürsorge für Körperschaftsbeamte noch die letzte ersprießliche Arbeit vor den Osterferien geleistet, darf man wohl damit rechnen, daß sich auch in der Frage der Besteuerungsrechte der Gemeinden noch eine Verständigung anbahnt. Die Tatsache, daß sich die Erste Kammer die Entscheidung darüber bis nach Ostern Vorbehalten hat, läßt wenigstens darauf schließen, daß sie nicht gesonnen ist, bei der strikten Ablehnung des grundlegenden Artikels des Gesetzes zu beharren, sondern daß auch in dieser Frage ein Kompromiß zwischen den beiden Häusern angeftrebt wird. ' Da die Zweite Kammer großen Wert auf das Zustandekommen des Gesetzes legt, wird sich durch diese Hinauszögerung wohl ein Mittel­weg finden lassen. Im übrigen hat sich bei den letziwöchigen Verhandlungen gezeigt, daß die Regier­ung in den meisten Fragen, bei denen ihr die Zweite Kammer zu weit zu gehen scheint, einen starken Rück­halt in der Ersten Kammer hat, eine Erscheinung, die deren beiderseitige Position natürlich stärkt, aber auch geeignet ist, zu gegebener Zeit die alten Gegen­sätze zwischen den beiden parlamentarischen Körper­schaften in erhöhtem Maße aufleben zu kaffen.

Stuttgart, 9. April. Durch Kgl. Verordnung wird die Staatseisenbahnverwaltung zur Zwangs­enteignung der für den viergleisigen Ausbau der Hauptbahn UntertürkheimPlochingen erforderlichen Grundstücke ermächtigt.

Weil im Dorf, 9. April. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat die Genehmigung für den Bau und Betrieb der elektr. Straßen­bahn von Feuerbach über Weil im Dorf nach Gerlingen erteilt.

Eßlingen, 9. April. Die Maifeier wird Heuer seitens der organisierten Arbeiterschaft der ungünstigen Arbeilsverhältniffe wegen, infolge deren noch ein großer Teil der Arbeiterschaft verkürzte Arbeitszeit hat, nicht öffentlich, sondern in einigen Lokalen begangen werden.

Freudenftadt, 9. April. Nachdem der Be- zirksrat in Rastatt als zuständige Stelle jüngst die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Erbauung des badischen Murgwerks erteilt hat, erfolgt jetzt die Vergebung der Arbeiten. Es handelt sich um ganz gewaltige Summen, für die sich bei der deutschen Industrie und Unternehmerschaft großes Interesse kundgeben wird.